Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							TÜV AUSTRIA                Deutschstraße 10             13-TAAP-3662
AUTOMOTIVE GMBH            A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                       Seite: 1 von 6


                                              TEILEGUTACHTEN
                                                   TGA-Art: 13.1

                                              366-0445-06-WIRD-TG01

Hersteller:                                   Brock Alloy Wheels
                                              Deutschland GmbH
                                              53919 Weilerwist-Derkum
Art:                                          Sonderrad 7 J X 16 H2
Typ:                                          RC-MatrixT-706
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.


Weitere Hinweise
Das LM-Sonderrad hat die ABE Nr. KBA46801. Eine Begutachtung nach StVZO §19 Abs. 3 ist immer
erforderlich.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV AUSTRIA                Deutschstraße 10                  13-TAAP-3662
AUTOMOTIVE GMBH            A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                                Seite: 2 von 6
Raddaten:
Radgröße nach Norm               : 7 J X 16 H2                   Einpreßtiefe (mm)        : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl          : 130/5                         Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung          Ausführungsbezeichnung                                  Loch-      Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                            kreis      och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                    Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                    Rad                              Zentrierring           -zahl              (mm)    (kg)   (mm)     Datum
D5                  RC-MatrixT-706 D5                ohne                      130/5     84,1     43    930     2400    09/06
D5                  RC-MatrixT-706 D5                ohne                      130/5     84,1     43    950     2350    09/06
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung D5:
                                              : Außenseite                                : Innenseite
Radtyp                                        : --                                        : RC-MatrixT-706
Radausführung                                 : --                                        : RC-MatrixT-706 D5
Radgröße                                      : --                                        : 7 J X 16 H2
Typzeichen                                    : KBA 46801                                 : --
Einpreßtiefe                                  : --                                        : ET43
Herstellungsdatum                             : --                                        : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                             z.B. 09.06
Herkunftsmerkmal                              : --                                        : RCD GERMANY
Gießereikennzeichnung                         : --                                        : JAW
Japan. Prüfwertzeichen                        : --                                        : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
II.      Sonderradprüfung
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Pfalz Auftragsnummer 86002149-20 vom 02.08.07 liegt vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV AUSTRIA                Deutschstraße 10              13-TAAP-3662
AUTOMOTIVE GMBH            A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 3 von 6
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : SSANGYONG
Befestigungsteile                             : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                für Typ : CJ; RJ; Rexton-RJ; KYRON-DJ; ACTYON CJ; DJ
Befestigungsteile                             : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                für Typ : AJ; Rodius-AJ
Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 130 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     ACTYON
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
 ACTYON       e1*2001/116*0405*.. 100 - 110        225/75R16        51G                      Allradantrieb;
 CJ                                                235/70R16 106                             Heckantrieb;
 CJ           e4*2001/116*0115*..                  235/75R16        51G                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                   245/70R16 107                             12K; 51A; 71K; 721;
                                                   255/65R16 109                             725; 73C; 74C; 76S
                                                   255/70R16 111

 Verkaufsbezeichnung:     KYRON
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
 DJ           e4*2001/116*0107*.. 100 - 162 225/75R16               51G                      Allradantrieb;
 KYRON-DJ e1*2001/116*0363*..               235/70R16 106                                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                            235/75R16               51G                      12K; 51A; 71K; 721;
                                            245/70R16 107                                    725; 73C; 74C; 76S
                                            255/65R16 109
                                            255/70R16 111

 Verkaufsbezeichnung:     SSANGYONG RODIUS
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
 Rodius-      e1*2001/116*0336*.. 110 - 162 215/65R16 102           5LA                      Allradantrieb;
 AJ                                         225/60R16 102           5LA                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                            225/65R16               51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A
 Rodius-         e1*2001/116*0336*..     110 - 162 215/65R16        51G                      Heckantrieb;
 AJ                                                225/65R16        51G                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A

 Verkaufsbezeichnung:     SSANGYONG STAVIC/RODIUS
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
 AJ           e4*2001/116*0088*.. 110 - 162 215/65R16 102           5LA                      Allradantrieb;
                                            225/60R16 102           5LA                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                            225/65R16               51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV AUSTRIA                Deutschstraße 10             13-TAAP-3662
AUTOMOTIVE GMBH            A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 4 von 6
Verkaufsbezeichnung:     SSANGYONG STAVIC/RODIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
AJ           e4*2001/116*0088*.. 110 - 162 215/65R16                51G                      Heckantrieb;
                                           225/65R16                51G                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SSANGYONG/DAEWOO REXTON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
Rexton-      e1*2001/116*0223*.. 120 - 162 235/70R16 106                                     5-Loch Fz; ab
RJ                                         235/75R16     51G                                 e1*2001/116*0223*05;
RJ           e4*2001/116*0060*..           245/70R16 107                                     ab
                                           245/75R16 111                                     e4*2001/116*0060*08;
                                           255/65R16 109                                     bis
                                           255/70R16     51G                                 e4*2001/116*0060*19;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74C; 76S
RJ               e4*2001/116*0060*..     114     235/75R16          51G                      ab
                                                 255/70R16          51G                      e4*2001/116*0060*20;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74C

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV AUSTRIA                Deutschstraße 10             13-TAAP-3662
AUTOMOTIVE GMBH            A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                       Seite: 5 von 6
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Rheinland Italia Reg. - Nr 49 02 090
0809 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV AUSTRIA                Deutschstraße 10             13-TAAP-3662
AUTOMOTIVE GMBH            A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                       Seite: 6 von 6




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 18.12.2013
ENG




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen