Gutachten 366-0509-99-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44549
Fahrzeugteil: Stahlscheibenräder Typ: Stahlräder 13-Zoll
Hersteller: GIANETTI RUOTE S.p.A. Stand: 17.12.2013
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0. Hinweise
Abweichend zu Punkt 1.3. können die Stahlraeder ww. auch mit einem Laser gekennzeichnet werden.
Die Verwendungsbereiche der Radausführungen R1-933, R1-950 kommen wieder hinzu. Gutachten ist ein
einfacher Nachtrag.
I. Übersicht
Bei den im folgenden aufgeführten Stahlscheibenrädern handelt es sich um Ident- und/oder Nachbauräder zu
den vom Fahrzeughersteller oder dessen markengebunder Ersatzteilorganisation verwendeten
Stahlscheibenrädern.
Die Betriebsfestigkeit der aufgeführten Räder entspricht jeweils der Betriebsfestigkeit der
Original-Stahl-scheibenräder oder der "Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre
Anhänger" vom 25.11.1998 für Stahlscheibenräder. Angegebene zulässige Radlasten und Abrollumfänge
gelten aufgrund unterschiedlicher Prüfanforderungen der einzelnen Fahrzeughersteller ausschließlich für die
Verwendung an Fahrzeugen, die im Verwendungsbereich (siehe Anlage V.1) aufgeführt sind.
Radgröße Radausführung Lochkreis Lochzahl Mitten- Einpreß- zul. Radlast zul. Abroll-
loch tiefe umfang
(mm) (mm) (mm) (kg) (mm)
4.00 B X 13 H2 R1-1572 100 4 54 46 375 1671
R1-1838 100 4 54 46 375 1671
4 1/2 J X 13 H2 R1-1341 114,3 4 69 45 344 1630
R1-1771 114,3 4 69 45 345 1630
4.50 B X 13 CH R1-927 98 3 55,03 20 300 1670
4.50 B X 13 H R1-1003 98 4 58 36,5 315 1630
R1-1004 98 4 58 36,5 315 1630
R1-950 100 4 60 36 385 1671
R1-970 98 4 58 35 395 1670
5 B X 13 H2 R1-1803 98 4 58 35 375 1765
5 J X 13 CH R1-1163 100 4 54,1 46 450 1765
R1-1512 100 4 56,56 45 420 1800
5.00 B X 13 CH R1-1300 108 4 65 28 428 1755
R1-1303 100 4 60 36 540 1715
R1-933 108 4 65 20 460 1755
5.00 B X 13 FH R1-872 100 4 60 36 410 1670
5.00 B X 13 H R1-1076 108 4 63,35 43,5 463 1715
R1-1128 98 4 58 35 450 1765
R1-1280 98 4 58 33 315 1630
R1-1281 98 4 58 33 315 1630
R1-1471 98 4 58 35 375 1765
R1-1472 98 4 58 35 375 1765
5.00 B X 13 H2 R1-1241 100 4 60 36 430 1750
5.50 B X 13 CH R1-1213 100 4 60 36 450 1755
I.1. Beschreibung der Stahlscheibenräder
Antragsteller :GIANETTI RUOTE S.p.A.
I-20020 Ceriano Laghetto (MI)
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Hersteller: GIANETTI RUOTE S.p.A. Stand: 17.12.2013
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Hersteller :GIANETTI RUOTE S.p.A.
I-20020 Ceriano Laghetto (MI)
Handelsmarke :GIANETTI RUOTE S.p.A
Art der Räder :Stahlscheibenräder, Radscheibe und Felgenschüssel verschweißt
Korrosionsschutz :Mehrschicht-Einbrennlackierung
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Stahlscheibenräder
An den Stahlscheibenrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingeprägt, siehe
Beispiel der Radausführung R1-1303:
Hersteller : GIANETTI RUOTE S.p.A
Radausführung : R1-1303
Radgröße nach Norm : 5.00 B X 13 CH
Typzeichen : KBA 44549
Einpreßtiefe : ET36
Herstellungsdatum : Fertigungswoche und -jahr
z.B. 12.96
Zusätzlich können am Rad weitere Kennzeichnungen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Stahlscheibenräder sind für Personenkraftwagen und leichte Lastkraftwagen vorgesehen. Der zulässige
Verwendungsbereich ist in der Anlage V.1 aufgeführt.
II. Radprüfung
Die hier beschriebenen Stahlscheibenräder wurden gemäß der "Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen entsprechen internationalen Normen für die Gestaltung von Kraftfahrzeugfelgen.
Stichpunktartig nachgeprüfte Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.2 aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Stahlscheibenräder:
Zusammensetzung und Kennwerte des verwendeten Ausgangsmaterials für die Radherstellung sind in der
Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
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II.3. Festigkeitsprüfung:
Die Stahlscheibenräder entsprechen in der Betriebsfestigkeit den in der Betriebserlaubnis des
Fahrzeugherstellers aufgeführten Original-Stahlscheibenrädern oder den Anforderungen der "Richtlinie für die
Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" vom 25.11.1998.
Angegebene zulässige Radlasten und Abrollumfänge gelten aufgrund unterschiedlicher Prüfanforderungen der
einzelnen Fahrzeughersteller ausschließlich für die Verwendung an Fahrzeugen, die im Verwendungsbereich
(siehe Anlage V.1) aufgeführt sind.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
Da die Stahlscheibenräder in allen Funktionsmaßen und Werkstoff den in der Betriebserlaubnis des jeweiligen
Fahrzeugs freigegebenen Rädern entsprechen und ausschließlich bereits in der Betriebserlaubnis des
Fahrzeugs genehmigte Reifen zugelassen werden, ist eine Anbauuntersuchung nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Die hier beschriebenen Stahlscheibenräder entsprechen der"Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" vom 25.11.1998.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Stahlscheibenrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht
ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anlage erstellt am Allg. Hinweise
R1-1003 17.12.2013 liegt bei
R1-1004 17.12.2013 liegt bei
R1-1076 17.12.2013 liegt bei
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R1-1128 17.12.2013 liegt bei
R1-1163 17.12.2013 liegt bei
R1-1213 17.12.2013 liegt bei
R1-1241 17.12.2013 liegt bei
R1-1280 17.12.2013 liegt bei
R1-1281 17.12.2013 liegt bei
R1-1300 17.12.2013 liegt bei
R1-1303 17.12.2013 liegt bei
R1-1341 17.12.2013 liegt bei
R1-1471 17.12.2013 liegt bei
R1-1472 17.12.2013 liegt bei
R1-1512 17.12.2013 liegt bei
R1-1572 17.12.2013 liegt bei
R1-1771 17.12.2013 liegt bei
R1-1803 17.12.2013 liegt bei
R1-872 17.12.2013 liegt bei
R1-927 17.12.2013 liegt bei
R1-933 17.12.2013 liegt bei
R1-950 17.12.2013 liegt bei
R1-970 17.12.2013 liegt bei
V.2. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
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Cinibulk
Sachverständiger
Wien, 17.12.2013
AB
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