Mo b i l i t ä t
Gutachten
Nr. ID-000010-I0-033
zur Erteilung des Nachtrages 8 zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr. 45598
nach § 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Ident- bzw. Nachbauräder 17“
I Auftraggeber: Kronprinz GmbH
Weyerstraße 112 - 114
42697 Solingen
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung
den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung einer ABE
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO
ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte
beeinflussen.
Die 17-Zoll Stahlscheibenräder werden in 2 Ausführungen gefertigt.
Grund des Nachtrags:
- der Verwendungsbereich wird aktualisiert/erweitert
II Übersicht
Bei den im folgenden aufgeführten Stahlscheibenrädern handelt es sich um Ident- bzw.
Nachbauräder zu den vom Fahrzeughersteller oder dessen markengebundener
Ersatzteilorganisation verwendeten Stahlscheibenrädern.
Die Betriebsfestigkeit der aufgeführten Räder entspricht jeweils der Betriebsfestigkeit der
Original-Stahlscheibenräder bzw. Aluminium-Band-Räder oder der "Richtlinie für die
Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" in der Fassung vom
25.11.1998 unter Berücksichtigung des Anhang 1 "Vereinfachtes Verfahren zur Prüfung
von Identrädern und Nachbau-Stahlscheibenrädern". Angegebene zulässige Radlasten
und Abrollumfänge gelten aufgrund unterschiedlicher Prüfanforderungen der einzelnen
Fahrzeughersteller ausschließlich für die Verwendung an Fahrzeugen, die im
Verwendungsbereich (siehe Anlage VII.1) aufgeführt sind.
Radgröße Ausführungs- Artikel- Loch- Loch- Mitten- Einpreß-
bezeichnung nummer kreis zahl loch tiefe
(mm) (mm) (mm)
7Jx17 PS 517001 PS 517001 108 5 65 48
7Jx17 PS 517002 PS 517002 108 5 65 32
IFM - Geschäftsstelle Essen PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY
Adlerstraße 7 IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
45307 Essen Akkreditiert nach/accredited DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00
Technischer Dienst/Technical service: KBA – P 00004-96
Nachtrag 8 zur ABE Nr. 45598
Gutachten- Nr. ID-000010-I0-033
Seite 2/5
Auftraggeber Kronprinz GmbH Mo b i l i t ä t
Teiletyp Stahlscheibenräder 17-Zoll
III. Beschreibung der Ident- bzw. Nachbauräder
Antragsteller: Kronprinz GmbH
Weyerstraße 112-114
42697 Solingen
Hersteller: Kronprinz GmbH
Weyerstraße 112-114
42697 Solingen
Herstellerzeichen: KPZ
Art der Räder: Stahlscheibenräder, Radscheibe und
Felgenschüssel verschweißt
Korrosionsschutz: Kathodische Tauchgrundlackierung
III.1. Radanschluß
Der Radanschluß entspricht dem Radanschluß der in der Betriebserlaubnis des
Fahrzeugherstellers aufgeführten Original-Stahlscheibenräder.
III.2. Kennzeichnung der Ident- und Nachbauräder
An den Stahlscheibenrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außenseite eingeprägt,
siehe Beispiel der Radausführung PS 517001:
Fertigungsstätte: KPZ
Radausführung: PS 517001
Radgröße nach Norm: 7 J x 17
Einpreßtiefe: ET48
Typzeichen: KBA 45598
Herstelldatum: Woche/Jahr
Zusätzlich können am Rad weitere Kennzeichnungen angebracht sein.
III.3. Verwendungsbereich
Die Stahlscheibenräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. Der zulässige
Verwendungsbereich ist in der Anlage VII.1 aufgeführt.
IV. Radprüfung
Die hier beschriebenen Stahlscheibenräder wurden gemäß der "Richtlinie für die Prüfung
von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" vom 25.11.1998 unter
Berücksichtigung des Anhang 1 "Vereinfachtes Verfahren zur Prüfung von Identrädern
und Nachbau-Stahlscheibenrädern" geprüft.
IV.1. Felge
Die Maße und Toleranzen entsprechen einschlägigen internationalen Normen für die
Gestaltung von Kraftfahrzeugfelgen. Stichpunktartig nachgeprüfte Muster stimmen in den
wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer VII.2 aufgeführten Unterlagen überein.
Nachtrag 8 zur ABE Nr. 45598
Gutachten- Nr. ID-000010-I0-033
Seite 3/5
Auftraggeber Kronprinz GmbH Mo b i l i t ä t
Teiletyp Stahlscheibenräder 17-Zoll
IV.2. Werkstoff der Ident- und Nachbauräder
Zusammensetzung und Kennwerte des verwendeten Ausgangsmaterials für die
Radherstellung sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben
wurden durch uns nicht überprüft.
IV.3. Festigkeitsprüfung
Die Räder entsprechen in der Betriebsfestigkeit den in der Betriebserlaubnis des
Fahrzeugherstellers aufgeführten Originalrädern oder der "Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" in der Fassung vom 25.11.1998
unter Berücksichtigung des Anhang 1 "Vereinfachtes Verfahren zur Prüfung von
Identrädern und Nachbau-Stahlscheibenrädern".
Angegebene zulässige Radlasten und Abrollumfänge gelten aufgrund unterschiedlicher
Prüfanforderungen der einzelnen Fahrzeughersteller ausschließlich für die Verwendung
an Fahrzeugen, die im Verwendungsbereich (siehe Anlage VII.1) aufgeführt sind.
Prüfverfahren und Prüfprotokolle sind in der Anlage VII.2 aufgeführt. Die dort aufgeführten
Betriebsfestigkeitswerte wurden durch uns stichprobenartig nach dem angegebenen
Prüfverfahren des Fahrzeugherstellers, wahlweise durch Vergleich mit der Festigkeit von
Originalrädern oder gemäß "Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeu-
ge und ihre Anhänger" in der Fassung vom 25.11.1998 unter Berücksichtigung des
Anhang 1 "Vereinfachtes Verfahren zur Prüfung von Identrädern und Nachbau-
Stahlscheibenrädern" überprüft.
Die Radfestigkeitsdaten sind nachfolgend abgedruckter Tabelle zu entnehmen. Aufgrund
unterschiedlicher Prüfanforderungen können die Prüflasten und Abrollumfänge von den
tatsächlichen Radlasten und Abrollumfängen der in den Verwendungsbereichen
genannten Fahrzeuge abweichen. Für die Verwendung der Räder an den in den Anlagen
genannten Fahrzeugausführungen gelten die in der Spalte “zulässige Achslast des
Fahrzeugs bis (kg)” angegebenen Werte als maximal zulässige Werte.
Radgröße Ausführungs- Fertigungs- Prüflast Abrollum- zulässige Achs-
bezeichnung stätte (kg) fang (mm) last des
Fahrzeugs bis
(kg)
7Jx17 PS 517001 KPZ 610 2037 1220
7Jx17 PS 517002 KPZ 685 2075 1370
V. Anbau- und Verwendungsprüfung
Da die Stahlscheibenräder in allen Funktionsmaßen und Werkstoff den in der
Betriebserlaubnis des jeweiligen Fahrzeugherstellers freigegebenen Rädern entsprechen
und ausschließlich bereits in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs genehmigte Reifen
zugelassen werden, wurde auf eine Anbauuntersuchung verzichtet.
Nachtrag 8 zur ABE Nr. 45598
Gutachten- Nr. ID-000010-I0-033
Seite 4/5
Auftraggeber Kronprinz GmbH Mo b i l i t ä t
Teiletyp Stahlscheibenräder 17-Zoll
VI. Zusammenfassung
Die hier beschriebenen Stahlscheibenräder entsprechen der "Richtlinie für die Prüfung
von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" in der Fassung vom 25.11.1998
unter Berücksichtigung des Anhang 1 "Vereinfachtes Verfahren zur Prüfung von
Identrädern und Nachbau-Stahlscheibenrädern".
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO bestehen
keine technischen Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder
gewährleisten.
Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen
durch Nachtrag ergänzt werden, wenn
- sich am Rad Änderungen in maßlicher, werkstoffspezifischer oder fertigungstechnischer
Hinsicht ergeben,
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern,
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
VII. Unterlagen und Anlagen
VII.1. Verwendungsbereich Anlagen
Anlage: (Ausf.) Radanschluß ET Seitenanzahl Nachtragsstand Datum
Anlage PS 517001 5/108/65 48 1 bis 1 ID-000010-I0-033 24.10.2011
Anlage PS 517002 5/108/65 32 1 bis 1 ID-000010-I0-033 24.10.2011
VII.2. Zeichnungsanlagen
Radausführung Zeichnungsnu Erstellungs- Änderungs-
mmer datum stand
PS 517001 0/ WH-01123 26.06.2003 26.06.2003
PS 517002 0/ WH-10019 26.10.2004 04.07.2005
Nachtrag 8 zur ABE Nr. 45598
Gutachten- Nr. ID-000010-I0-033
Seite 5/5
Auftraggeber Kronprinz GmbH Mo b i l i t ä t
Teiletyp Stahlscheibenräder 17-Zoll
= aktualisierte bzw. neu hinzugefügte Verwendungsbereiche
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
Adlerstr. 7, 45307 Essen
Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00
Benannt als Technischer Dienst
vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA – P 00004-96
Geschäftsstelle Essen, 24.10.2011
Karwig
Mo b i l i t ä t
Gutachten
Nr. ID-000015-H0-286
zur Erteilung des Nachtrages 11 zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr. 44761
nach § 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Ident- bzw. Nachbauräder 17“
I Auftraggeber: SÜDRAD GmbH Radtechnik
Strutstr. 21
73061 Ebersbach
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung
den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung einer ABE
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO
ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte
beeinflussen.
Die 17-Zoll Stahlscheibenräder werden in 5 Ausführungen gefertigt.
Grund des Nachtrags:
- der Verwendungsbereich wird aktualisiert und erweitert
II Übersicht
Bei den im folgenden aufgeführten Stahlscheibenrädern handelt es sich um Ident- bzw.
Nachbauräder zu den vom Fahrzeughersteller oder dessen markengebundener
Ersatzteilorganisation verwendeten Stahlscheibenrädern.
Die Betriebsfestigkeit der aufgeführten Räder entspricht jeweils der Betriebsfestigkeit der
Original-Stahlscheibenräder bzw. Aluminium-Band-Räder oder der "Richtlinie für die
Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" in der Fassung vom
25.11.1998 unter Berücksichtigung des Anhang 1 "Vereinfachtes Verfahren zur Prüfung
von Identrädern und Nachbau-Stahlscheibenrädern". Angegebene zulässige Radlasten
und Abrollumfänge gelten aufgrund unterschiedlicher Prüfanforderungen der einzelnen
Fahrzeughersteller ausschließlich für die Verwendung an Fahrzeugen, die im
Verwendungsbereich (siehe Anlage VII.1) aufgeführt sind.
IFM - Geschäftsstelle Essen PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY
Adlerstraße 7 IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
45307 Essen Akkreditiert nach/accredited DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00
Technischer Dienst/Technical service: KBA – P 00004-96
Nachtrag 11 zur ABE Nr. 44761
Gutachten- Nr. ID-000015-H0-286
Seite 2/5
Auftraggeber SÜDRAD GmbH Radtechnik Mo b i l i t ä t
Teiletyp Stahlscheibenräder 17-Zoll
Radgröße Ausführungs- Artikel- Loch- Loch- Mitten- Einpreß-
bezeichnung nummer kreis zahl loch tiefe
(mm) (mm) (mm)
7Jx17H2 175201 175201 120 5 72,5 47
7Jx17H2 175202 175202 120 5 67 41
7Jx17H2 17520201 17520201 120 5 67 41
7½Jx17EH2+ 176001 176001 120 5 72,5 34
6½Jx17H2 176102 176102 112 5 66,5 38
III. Beschreibung der Ident- bzw. Nachbauräder
Antragsteller: SÜDRAD GmbH Radtechnik
Strutstr.21
73061 Ebersbach
Hersteller: SÜDRAD GmbH Radtechnik
Strutstr.21
73061 Ebersbach
Herstellerzeichen: SRD
Art der Räder: Stahlscheibenräder, Radscheibe und
Felgenschüssel verschweißt
Korrosionsschutz: Kathodische Tauchgrundlackierung
III.1. Radanschluß
Der Radanschluß entspricht dem Radanschluß der in der Betriebserlaubnis des
Fahrzeugherstellers aufgeführten Original-Stahlscheibenräder.
III.2. Kennzeichnung der Ident- und Nachbauräder
An den Stahlscheibenrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außenseite eingeprägt,
siehe Beispiel der Radausführung 17 52 01:
Fertigungsstätte: SRD
Radausführung: 17 52 01
Radgröße nach Norm: 7 J x 17 H2
Einpreßtiefe: ET47
Typzeichen: KBA44761
Herstelldatum: Woche/Jahr
Zusätzlich können am Rad weitere Kennzeichnungen angebracht sein.
III.3. Verwendungsbereich
Die Stahlscheibenräder sind für Personenkraftwagen und leichte Lastkraftwagen
vorgesehen. Der zulässige Verwendungsbereich ist in der Anlage VII.1 aufgeführt.
Nachtrag 11 zur ABE Nr. 44761
Gutachten- Nr. ID-000015-H0-286
Seite 3/5
Auftraggeber SÜDRAD GmbH Radtechnik Mo b i l i t ä t
Teiletyp Stahlscheibenräder 17-Zoll
IV. Radprüfung
Die hier beschriebenen Stahlscheibenräder wurden gemäß der "Richtlinie für die Prüfung
von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" vom 25.11.1998 unter
Berücksichtigung des Anhang 1 "Vereinfachtes Verfahren zur Prüfung von Identrädern
und Nachbau-Stahlscheibenrädern" geprüft.
IV.1. Felge
Die Maße und Toleranzen entsprechen einschlägigen internationalen Normen für die
Gestaltung von Kraftfahrzeugfelgen. Stichpunktartig nachgeprüfte Muster stimmen in den
wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer VII.2 aufgeführten Unterlagen überein.
IV.2. Werkstoff der Ident- und Nachbauräder
Zusammensetzung und Kennwerte des verwendeten Ausgangsmaterials für die
Radherstellung sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben
wurden durch uns nicht überprüft.
IV.3. Festigkeitsprüfung
Die Räder entsprechen in der Betriebsfestigkeit den in der Betriebserlaubnis des
Fahrzeugherstellers aufgeführten Originalrädern oder der "Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" in der Fassung vom 25.11.1998
unter Berücksichtigung des Anhang 1 "Vereinfachtes Verfahren zur Prüfung von
Identrädern und Nachbau-Stahlscheibenrädern".
Angegebene zulässige Radlasten und Abrollumfänge gelten aufgrund unterschiedlicher
Prüfanforderungen der einzelnen Fahrzeughersteller ausschließlich für die Verwendung
an Fahrzeugen, die im Verwendungsbereich (siehe Anlage VII.1) aufgeführt sind.
Prüfverfahren und Prüfprotokolle sind in der Anlage VII.2 aufgeführt. Die dort aufgeführten
Betriebsfestigkeitswerte wurden durch uns stichprobenartig nach dem angegebenen
Prüfverfahren des Fahrzeugherstellers, wahlweise durch Vergleich mit der Festigkeit von
Originalrädern oder gemäß "Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeu-
ge und ihre Anhänger" in der Fassung vom 25.11.1998 unter Berücksichtigung des
Anhang 1 "Vereinfachtes Verfahren zur Prüfung von Identrädern und Nachbau-
Stahlscheibenrädern" überprüft.
Die Radfestigkeitsdaten sind nachfolgend abgedruckter Tabelle zu entnehmen. Aufgrund
unterschiedlicher Prüfanforderungen können die Prüflasten und Abrollumfänge von den
tatsächlichen Radlasten und Abrollumfängen der in den Verwendungsbereichen
genannten Fahrzeuge abweichen. Für die Verwendung der Räder an den in den Anlagen
genannten Fahrzeugausführungen gelten die in der Spalte “zulässige Achslast des
Fahrzeugs bis (kg)” angegebenen Werte als maximal zulässige Werte.
Radgröße Ausführungs- Hersteller- Prüflast Abrollum- zulässige Achs-
bezeichnung zeichen (kg) fang (mm) last des
Fahrzeugs bis
(kg)
7Jx17H2 175201 SRD 650 1980 1300
7Jx17H2 175202 SRD 675 2075 1355
7Jx17H2 17520201 SRD 677,5 2075 1355
7½Jx17EH2+ 176001 SRD 670 2007 1340
6½Jx17H2 176102 SRD 590 2105 1180
Nachtrag 11 zur ABE Nr. 44761
Gutachten- Nr. ID-000015-H0-286
Seite 4/5
Auftraggeber SÜDRAD GmbH Radtechnik Mo b i l i t ä t
Teiletyp Stahlscheibenräder 17-Zoll
V. Anbau- und Verwendungsprüfung
Da die Stahlscheibenräder in allen Funktionsmaßen und Werkstoff den in der
Betriebserlaubnis des jeweiligen Fahrzeugherstellers freigegebenen Rädern entsprechen
und ausschließlich bereits in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs genehmigte Reifen
zugelassen werden, wurde auf eine Anbauuntersuchung verzichtet.
VI. Zusammenfassung
Die hier beschriebenen Stahlscheibenräder entsprechen der "Richtlinie für die Prüfung
von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" in der Fassung vom 25.11.1998
unter Berücksichtigung des Anhang 1 "Vereinfachtes Verfahren zur Prüfung von
Identrädern und Nachbau-Stahlscheibenrädern".
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO bestehen
keine technischen Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder
gewährleisten.
Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen
durch Nachtrag ergänzt werden, wenn
- sich am Rad Änderungen in maßlicher, werkstoffspezifischer oder fertigungstechnischer
Hinsicht ergeben,
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern,
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
VII. Unterlagen und Anlagen
VII.1. Verwendungsbereich Anlagen
Die Gutachten Anlagen vom 08. Oktober 2008, 20. November 2013 und 11. April 2014 mit den
Gutachten Nr. ID-000015-A0-286, ID-000015-F0-286 und ID-000015-G0-286 sind weiterhin
Bestandteil dieses Gutachtens.
Anlage: (Ausf.) Radanschluß ET Seitenanzahl Nachtragsstand Datum
Anlage 175201 5/120/72,5 47 1 bis 1 ID-000015-A0-286 08.10.2008
Anlage 175202 5/120/67 41 1 bis 2 ID-000015-H0-286 18.12.2014
Anlage 17520201 5/120/67 41 1 bis 2 ID-000015-H0-286 18.12.2014
Anlage 176001 5/120/72,5 34 1 bis 1 ID-000015-F0-286 20.11.2013
Anlage 176102 5/112/66,5 38 1 bis 1 ID-000015-G0-286 11.04.2014
VII.2. Zeichnungsanlagen
Radausführung Zeichnungsnummer Erstellungs- Änderungs-
datum stand
175201 175201 19.10.2000 04.07.2005
175202 175202 21.04.2006 21.04.2006
17520201 17520201-KBA 19.09.2012 19.09.2012
176001 176001-KBA 15.04.2008 15.04.2008
176102 176102-KBA 25.01.2013 25.01.2013
Nachtrag 11 zur ABE Nr. 44761
Gutachten- Nr. ID-000015-H0-286
Seite 5/5
Auftraggeber SÜDRAD GmbH Radtechnik Mo b i l i t ä t
Teiletyp Stahlscheibenräder 17-Zoll
= aktualisierte bzw. neu hinzugefügte Verwendungsbereiche
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
Adlerstr. 7, 45307 Essen
Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00
Benannt als Technischer Dienst
vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA – P 00004-96
Geschäftsstelle Essen, 18.12.2014
Karwig
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom
28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE: 44960*14
Gerät: Stahlscheibenräder mit
17-Zoll Nenndurchmesser
Inhaber der ABE ALCAR Stahlräder GmbH
und Hersteller: AT-1030 Wien
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag
mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den
Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 44960*14
Die ABE Nr. 44960*14 erstreckt sich nunmehr auch auf die Stahlscheibenräder mit 17-Zoll
Nenndurchmesser in den im beiliegenden Nachtragsgutachten genannten Ausführungen.
Die Stahlscheibenräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen des Nachtrags-
gutachtens Nr. 366-0001-01-WIRD/N15 genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen
an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH,
Wien, vom 16.07.2014 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 21.08.2014
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 366-0001-01-WIRD/N15
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 44960*14
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben
werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
ALCAR
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG EINES
NACHTRAGS ZUR ABE 44 960
366-0001-01-WIRD/N15
Art: Stahlscheibenräder 17-ZOLL
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags
zur ABE 44960 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der
StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte
beeinflussen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
ALCAR
Gutachten 366-0001-01-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44960
Fahrzeugteil: Stahlscheibenräder Typ: 17-ZOLL
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 16.07.2014
_________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 5
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche 9215, 9947, 9993 wurden aktualisiert. Die Radausführung 9003 kommt neu hinzu.
I. Übersicht
Bei den im folgenden aufgeführten Stahlscheibenrädern handelt es sich um Ident- und/oder Nachbauräder zu
den vom Fahrzeughersteller oder dessen markengebunder Ersatzteilorganisation verwendeten
Stahlscheibenrädern.
Die Betriebsfestigkeit der aufgeführten Räder entspricht jeweils der Betriebsfestigkeit der
Original-Stahl-scheibenräder oder der "Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre
Anhänger" vom 25.11.1998 für Stahlscheibenräder. Angegebene zulässige Radlasten und Abrollumfänge
gelten aufgrund unterschiedlicher Prüfanforderungen der einzelnen Fahrzeughersteller ausschließlich für die
Verwendung an Fahrzeugen, die im Verwendungsbereich (siehe Anlage V.1) aufgeführt sind.
Radgröße Radausführung Lochkreis Lochzahl Mitten- Einpreß- zul. Radlast zul. Abroll-
loch tiefe umfang
(mm) (mm) (mm) (kg) (mm)
6 1/2 J X 17 7840 114,3 5 67 39 540 2105
9003 127 5 71,5 40 705 2208
9987 114,3 5 60 39 575 2208
7 J X 17 9135 108 5 60 50 715 2075
9215 120 5 65 55 923 2105
9947 115 5 70,27 41 610 2105
9960 120 5 72,5 47 625 2007
9993 114,3 5 67 50 573 2208
7 1/2 J X 17 9863 120 5 72,5 34 648 2007
9943 108 4 65 29 600 2007
I.1. Beschreibung der Stahlscheibenräder
Hersteller :ALCAR STAHLRÄDER GMBH
A-1030 Wien
Handelsmarke :KFZ od. ALST
Art der Räder :Stahlscheibenräder, Radscheibe und Felgenschüssel verschweißt
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
ALCAR
Gutachten 366-0001-01-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44960
Fahrzeugteil: Stahlscheibenräder Typ: 17-ZOLL
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 16.07.2014
_________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 5
Korrosionsschutz :Elektrophoretische Tauchlackierung
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Stahlscheibenräder
An den Stahlscheibenrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingeprägt, siehe
Beispiel der Radausführung 9135:
Handelsmarke : KFZ od. ALST
Radausführung : 9135
Radgröße nach Norm : 7 J X 17
Typzeichen : KBA 44960
Einpreßtiefe : ET50
Herstellungsdatum : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 09.04
Zusätzlich können am Rad weitere Kennzeichnungen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Stahlscheibenräder sind für Personenkraftwagen und leichte Lastkraftwagen vorgesehen. Der zulässige
Verwendungsbereich ist in der Anlage V.1 aufgeführt.
II. Radprüfung
Die hier beschriebenen Stahlscheibenräder wurden gemäß der "Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen entsprechen internationalen Normen für die Gestaltung von Kraftfahrzeugfelgen.
Stichpunktartig nachgeprüfte Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.2 aufgeführten
Unterlagen überein.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
ALCAR
Gutachten 366-0001-01-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44960
Fahrzeugteil: Stahlscheibenräder Typ: 17-ZOLL
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 16.07.2014
_________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 5
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Stahlscheibenräder:
Zusammensetzung und Kennwerte des verwendeten Ausgangsmaterials für die Radherstellung sind in der
Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Die Stahlscheibenräder entsprechen in der Betriebsfestigkeit den in der Betriebserlaubnis des
Fahrzeugherstellers aufgeführten Original-Stahlscheibenrädern oder den Anforderungen der "Richtlinie für die
Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" vom 25.11.1998.
Angegebene zulässige Radlasten und Abrollumfänge gelten aufgrund unterschiedlicher Prüfanforderungen der
einzelnen Fahrzeughersteller ausschließlich für die Verwendung an Fahrzeugen, die im Verwendungsbereich
(siehe Anlage V.1) aufgeführt sind.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
Da die Stahlscheibenräder in allen Funktionsmaßen und Werkstoff den in der Betriebserlaubnis des jeweiligen
Fahrzeugs freigegebenen Rädern entsprechen und ausschließlich bereits in der Betriebserlaubnis des
Fahrzeugs genehmigte Reifen zugelassen werden, ist eine Anbauuntersuchung nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Die hier beschriebenen Stahlscheibenräder entsprechen der"Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" vom 25.11.1998.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Stahlscheibenrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht
ergeben.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
ALCAR
Gutachten 366-0001-01-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44960
Fahrzeugteil: Stahlscheibenräder Typ: 17-ZOLL
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 16.07.2014
_________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 5
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anlage erstellt am Allg. Hinweise
7840 16.07.2014 liegt bei
9003 16.07.2014 liegt bei
9135 16.07.2014 liegt bei
9215 16.07.2014 liegt bei
9863 16.07.2014 liegt bei
9943 16.07.2014 liegt bei
9947 16.07.2014 liegt bei
9960 16.07.2014 liegt bei
9987 16.07.2014 liegt bei
9993 16.07.2014 liegt bei
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
ALCAR
Gutachten 366-0001-01-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44960
Fahrzeugteil: Stahlscheibenräder Typ: 17-ZOLL
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 16.07.2014
_________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 5
V.2. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Wien, 16.07.2014
SCH
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0513-99-WIRD/N3
zur Erteilung der ABE 44553
Fahrzeugteil: Stahlscheibenräder Typ: Stahlräder 17-Zoll
Hersteller: Gianetti Ruote SpA Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 3
0. Hinweise
Abweichend zu Punkt 1.3. können die Stahlräder w.w auch mit einem Laser gekennzeichnet werden.
Das Gutachten ist eine Zusammenfassender Nachtrag mit 44553.
I. Übersicht
Bei den im folgenden aufgeführten Stahlscheibenrädern handelt es sich um Ident- und/oder Nachbauräder zu
den vom Fahrzeughersteller oder dessen markengebunder Ersatzteilorganisation verwendeten
Stahlscheibenrädern.
Die Betriebsfestigkeit der aufgeführten Räder entspricht jeweils der Betriebsfestigkeit der
Original-Stahl-scheibenräder oder der "Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre
Anhänger" vom 25.11.1998 für Stahlscheibenräder. Angegebene zulässige Radlasten und Abrollumfänge
gelten aufgrund unterschiedlicher Prüfanforderungen der einzelnen Fahrzeughersteller ausschließlich für die
Verwendung an Fahrzeugen, die im Verwendungsbereich (siehe Anlage V.1) aufgeführt sind.
Radgröße Radausführung Lochkreis Lochzahl Mitten- Einpreß- zul. Radlast zul. Abroll-
loch tiefe umfang
(mm) (mm) (mm) (kg) (mm)
7 J X 17 H2 R1-1429 108 5 60 50 710 2075
7 1/2 J X 17 H2 R1-1778 108 4 65 29 640 2007
I.1. Beschreibung der Stahlscheibenräder
Antragsteller :Gianetti Ruote SpA
I-20020 Ceriano Laghetto (MI)
Hersteller :Gianetti Ruote SpA
I-20020 Ceriano Laghetto (MI)
Handelsmarke :GIANETTI RUOTE
Art der Räder :Stahlscheibenräder, Radscheibe und Felgenschüssel verschweißt
Korrosionsschutz :Mehrschicht-Einbrennlackierung
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Stahlscheibenräder
An den Stahlscheibenrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingeprägt, siehe
Beispiel der Radausführung R1-1778:
Radausführung : R1-1778
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0513-99-WIRD/N3
zur Erteilung der ABE 44553
Fahrzeugteil: Stahlscheibenräder Typ: Stahlräder 17-Zoll
Hersteller: Gianetti Ruote SpA Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 3
Typzeichen : KBA 44553
Einpreßtiefe : ET29
Herstellungsdatum : Fertigungswoche und -jahr
z.B. 30.09
Zusätzlich können am Rad weitere Kennzeichnungen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Stahlscheibenräder sind für Personenkraftwagen und leichte Lastkraftwagen vorgesehen. Der zulässige
Verwendungsbereich ist in der Anlage V.1 aufgeführt.
II. Radprüfung
Die hier beschriebenen Stahlscheibenräder wurden gemäß der "Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen entsprechen internationalen Normen für die Gestaltung von Kraftfahrzeugfelgen.
Stichpunktartig nachgeprüfte Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.2 aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Stahlscheibenräder:
Zusammensetzung und Kennwerte des verwendeten Ausgangsmaterials für die Radherstellung sind in der
Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Die Stahlscheibenräder entsprechen in der Betriebsfestigkeit den in der Betriebserlaubnis des
Fahrzeugherstellers aufgeführten Original-Stahlscheibenrädern oder den Anforderungen der "Richtlinie für die
Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" vom 25.11.1998.
Angegebene zulässige Radlasten und Abrollumfänge gelten aufgrund unterschiedlicher Prüfanforderungen der
einzelnen Fahrzeughersteller ausschließlich für die Verwendung an Fahrzeugen, die im Verwendungsbereich
(siehe Anlage V.1) aufgeführt sind.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
Da die Stahlscheibenräder in allen Funktionsmaßen und Werkstoff den in der Betriebserlaubnis des jeweiligen
Fahrzeugs freigegebenen Rädern entsprechen und ausschließlich bereits in der Betriebserlaubnis des
Fahrzeugs genehmigte Reifen zugelassen werden, ist eine Anbauuntersuchung nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Die hier beschriebenen Stahlscheibenräder entsprechen der"Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" vom 25.11.1998.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0513-99-WIRD/N3
zur Erteilung der ABE 44553
Fahrzeugteil: Stahlscheibenräder Typ: Stahlräder 17-Zoll
Hersteller: Gianetti Ruote SpA Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 3
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Stahlscheibenrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht
ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anlage erstellt am Allg. Hinweise
R1-1429 01.03.2011 liegt bei
R1-1778 01.03.2011 liegt bei
V.2. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Abel
Sachverständiger
Wien, 01.03.2011
AB
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN