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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            13-TAAP-3801
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 4


                                        TEILEGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                         366-0380-13-WIRD-TG

Hersteller:                             S.C. DIZING S.R.L.

                                        617106 Brusturi - Judetul Neamt
Art:                                    Sonderrad 9 J X 18 H2
Typ:                                    HS265 9x18

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0380-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 18 H2                                 Radtyp: HS265 9x18
Antragsteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 03.03.2014
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I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mittenl Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis       och     preß-    Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm) /      (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                   Rad                      Zentrierring            -zahl               (mm)     (kg)   (mm)     Datum
120572635          120572635                ohne                        120/5       72,6    35    685    2150     09/13
120572635          120572635                ohne                        120/5       72,6    35    700    2100     09/13
120572635          120572635                ohne                        120/5       72,6    35    730    2000     09/13
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : S.C. DIZING S.R.L.
                                :
                                : 617106 Brusturi - Judetul Neamt
Handelsmarke                    : S.C. DIZING S.R.L.
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 11,1 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 120572635:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : HS265 9x18
Radgröße                            : --                                     : 9 J X 18 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET35
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 09.13
Herkunftsmerkmal                    : --                                     : MADE IN TAIWAN
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                    : --
Weitere Kennzeichnung               : VIA                                    : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0380-13-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
03.03.2014.
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum          Technischer Dienst
Technischer Bericht      366-0380-13-WIRD-TB              03.03.2014     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0380-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 18 H2                                 Radtyp: HS265 9x18
Antragsteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 03.03.2014
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III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 112005843 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                        Hinweise
  1 BMW, BMW AG                                    120572635; 120572635;           35      03.03.2014      liegt bei
                                                   120572635




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0380-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 18 H2                                   Radtyp: HS265 9x18
Antragsteller: S.C. DIZING S.R.L.                                     Stand: 03.03.2014
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V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prülabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 03.03.2014
FEH




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0380-13-WIRD-TG

ANLAGE: Technische Unterlagen                                   Radtyp: HS265 9x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                  Stand: 03.03.2014
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                          Unterlagen                            Datum / Änderung / Datum
                                     mit Änderung
Radzeichnung                         HS265-890-ET38-TUV                    17.09.2013
Technischer Bericht                  366-0380-13-WIRD-TB                   03.03.2014




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0380-13-WIRD-TG

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                     Radtyp: HS265 9x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                  Stand: 03.03.2014
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0380-13-WIRD-TG

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                  Radtyp: HS265 9x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                               Stand: 03.03.2014
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0380-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                          Radtyp: HS265 9x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                     Stand: 03.03.2014
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Fahrzeughersteller                       : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 9 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.      Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
120572635           120572635                 ohne                        72,6                   685     2150     09/13
120572635           120572635                 ohne                        72,6                   700     2100     09/13
120572635           120572635                 ohne                        72,6                   730     2000     09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : X1; X-N1; X1-N1; (Nur BMW X1)
Zubehör                                  : Nabenkappe C087
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 1K2; 187; 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör                                  : Nabenkappe C087
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : Z89; 346L; 3K-N1; ZR; 346K; 3C; 187; 392C; 390X; 346R;
                                           3K; R/C; 390L; 182; 346C; Z85; 1C; 3L; 346X; M346; M85; 560X
Zubehör                                  : Nabenkappe C087
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör                                  : Nabenkappe C087
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : K-N1; 5L; 3-V; UKL-N1; 3C; UKL/X; UKL-C/X
Zubehör                                  : Nabenkappe C087
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : X83
Zubehör                                  : Nabenkappe C087
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                           110 Nm für Typ : M346; R/C
                                           120 Nm für Typ : M85; ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1;
                                           3L; 390L; 390X; 392C; 560X
                                           120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                           120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                           140 Nm für Typ : K-N1; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 3C; 3-V; 5L
                                           140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0380-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265 9x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 03.03.2014
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Verkaufsbezeichnung:     BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
M346         e1*2001/116*0150*.., 252          245/40R18 93Y 24C; 688                     10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0150*..                                                           51A; 57E; 71C; 71K;
                                                                                          725; 729; 73C; 76A

Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 245/45R18 96          24J; 57E; 992            10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/45R18 99          24J; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                           255/45R18 99          24M; 57F; 575            725; 73C
                                           275/40R18 99          24D; 57F; 992

Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
R/C          e1*93/81*0029*.., 85 - 170 255/35R18-90             22B; 22F; 24M; 57F;      ab e1*93/81*0029*08;
               e1*98/14*0029*..                                  68B                      Cabrio;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 57F; 71C;
                                                                                          71K; 725; 73C; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
3-V          e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 245/45R18 96           XFE; 248; 57F            ab
                                                                                          e1*2007/46*0559*01;
                                               255/45R18 99      248; 57F; 575            Allradantrieb;
                                               265/40R18 97      248; 27I; 57F; 67G       Heckantrieb;
                                               265/45R18 101     XFG; 248; 27I; 57F       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 57F; 573;
                                                                                          71C; 71K; 725; 73C;
                                                                                          75I; 76B; 76O
3-V            e1*2007/46*0559*..    100 - 250 235/45R18 97      67G                      ab
                                                                                          e1*2007/46*0559*01;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 725; 73C; 76O
346C           e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18  88W 22B; 24M; 5FE                 Kompakt; Cabrio;
               e1*98/14*0112*..              245/35R18  88W 22B; 22F; 24D; 5FE;           Coupe; Limousine;
346K           e1*2001/116*0167*..,                         57F; 68T                      Stufenheck 4-türig;
               e1*98/14*0167*..     77 - 142 225/40R18  88Y 22B; 24M; 5FE                 10B; 11G; 11H; 11K;
346L           e1*97/27*0097*..,    77 - 170 235/40R18  91  22B; 22H; 22L; 24M;           12A; 51A; 57F; 71C;
               e1*98/14*0097*..                             54A                           71K; 725; 729; 73C;
346R           e1*2001/116*0146*..,          245/35R18  88Y 22B; 22F; 24D; 5FE;           744; 76B
               e1*98/14*0146*..                             57F; 68T
                                              255/35R18     10N; 22B; 22F; 22L;
                                                            24D; 51G; 57F; 68B
346L           e1*97/27*0097*..,     85 - 105 225/40R18 88W 22B; 22F; 22L; 24M;           Touring;
               e1*98/14*0097*..                             5FE                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                     85 - 170 235/40R18 91  22B; 22F; 22L; 24D;           12A; 51A; 57F; 71C;
                                                            54A                           71K; 725; 729; 73C;
                                              255/35R18     10N; 22B; 22F; 22L;           744; 76B
                                                            24D; 51G; 57F; 68B



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0380-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265 9x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 03.03.2014
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
346X         e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 255/35R18 90W 10N; 22B; 22L; 24D;             10B; 11G; 11H; 11K;
             e1*98/14*0144*..                             57F; 68B                        12A; 51A; 57F; 71C;
                                  135 - 170 235/40R18 91  22B; 22L; 24D; 54A              71K; 725; 729; 73C;
                                  170       255/35R18 94Y 10N; 22B; 22L; 24D;             76B
                                                          57F; 68B
3L           e1*2007/46*0314*..   85 - 225 255/35R18      24M; 51G; 57F; 68B              Nur bis
390L         e1*2001/116*0308*..            265/35R18 93  22I; 24M; 57F; 689              e1*2007/46*0314*04;
                                                                                          Facelift ab September
                                                                                          2008; Ab
                                                                                          e1*2001/116*0308*09;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 57F; 71C;
                                                                                          71K; 725; 729; 73C;
                                                                                          76B; 76O; 83E; DE7;
                                                                                          DE8; DE9
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 160 265/35R18 93  22I; 24M; 57F; 689            Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..   85 - 225 255/35R18     24M; 51G; 57F; 68B            e1*2007/46*0315*05;
390L           e1*2001/116*0308*..            265/35R18 93Y 22I; 24M; 57F; 689            Facelift ab September
                                                                                          2008; Nur bis
                                                                                          e24*2007/46*0022*02;
                                                                                          Ab
                                                                                          e1*2001/116*0308*09;
                                                                                          Touring; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 57F; 71C;
                                                                                          71K; 725; 729; 73C;
                                                                                          76B; 76O; 83E; DE7;
                                                                                          DE8; DE9
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 127 245/35R18 88W      5FE; 57F; 68T            Nur bis
                                     85 - 190 245/35R18 92       Nicht 330D; 57F; 68T     e1*2001/116*0308*08;
                                     85 - 225 255/35R18          51G; 57F; 68B            Limousine;
                                              265/35R18 93       24M; 57F; 689            Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 57F; 71C;
                                                                                          71K; 725; 729; 73C;
                                                                                          76B; 83E; DE7; DE8;
                                                                                          DE9
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 190 245/35R18 92Y      Nicht 330D; 57F; 68T     Nur bis
                                              265/35R18 93       24M; 57F; 689            e1*2001/116*0308*08;
                                     89 - 225 255/35R18          51G; 57F; 68B            Touring; Heckantrieb;
                                              265/35R18 93Y      24M; 57F; 689            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 57F; 71C;
                                                                                          71K; 725; 729; 73C;
                                                                                          76B; 83E; DE7; DE8;
                                                                                          DE9




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0380-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265 9x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 03.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 17
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*..  120 - 225 255/35R18             24M; 51G; 57F; 575       bis
390X         e1*2001/116*0344*..           265/35R18 93          24M; 57F; 99B            e1*2007/46*0316*07;
                                                                                          Coupe; Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 57F; 71C;
                                                                                          71K; 725; 729; 73C;
                                                                                          76B; 83E; DE7; DE8;
                                                                                          DE9
3K             e1*2007/46*0315*..    160 - 240 255/35R18 94      248; 57F; 575            Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..             265/35R18 93      22I; 248; 57F; 99B       e1*2007/46*0314*04;
3L             e1*2007/46*0314*..                                                         Nur bis
390X           e1*2001/116*0344*..                                                        e1*2007/46*0315*05;
                                                                                          Nur bis
                                                                                          e24*2007/46*0022*02;
                                                                                          Ab
                                                                                          e1*2001/116*0344*06;
                                                                                          Touring; Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 57F; 573;
                                                                                          71C; 71K; 725; 73C;
                                                                                          76B; 76O; 83E; DE7;
                                                                                          DE8; DE9
390X           e1*2001/116*0344*..   155 - 190 265/35R18 93  24M; 57F; 99B                Nur bis
                                     155 - 225 255/35R18     24M; 51G; 57F; 575           e1*2001/116*0344*05;
                                               265/35R18 93Y 24M; 57F; 99B                Touring; Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 57F; 71C;
                                                                                          71K; 725; 729; 73C;
                                                                                          76B; 83E; DE7; DE8;
                                                                                          DE9
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 200 245/35R18 92       57F; 68T                 bis
392C           e1*2001/116*0346*..   90 - 225 255/35R18          51G; 57F; 68B            e1*2007/46*0316*07;
                                              265/35R18 93       24M; 57F; 689            Coupe; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 57F; 71C;
                                                                                          71K; 725; 729; 73C;
                                                                                          76B; 83E; DE7; DE8;
                                                                                          DE9
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 160 265/35R18 93W 24M; 57F; 689                bis
392C           e1*2001/116*0346*..   105 - 200 245/35R18 92Y 57F; 68T                     e1*2007/46*0316*07;
                                     105 - 225 255/35R18     51G; 57F; 68B                Cabrio; Heckantrieb;
                                               265/35R18 93Y 24M; 57F; 689                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 57F; 71C;
                                                                                          71K; 725; 729; 73C;
                                                                                          76B; 83E; DE7; DE8;
                                                                                          DE9




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0380-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265 9x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 03.03.2014
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 235/40R18 95  245; 248; 27I; 689                BMW 4er (F32, F33) ab
                                          245/40R18 93W 24J; 248; 26P; 27H;               2013; ab
                                                        27I; 688                          e1*2007/46*0316*09;
                                          255/40R18 95  244; 27B; 27H; 57F;               Cabrio; Heckantrieb;
                                                        575                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                          265/35R18 93W 244; 247; 27B; 27F;               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        57F; 689                          725; 73C; 76O; 83A;
                                          275/35R18 95  244; 247; 27B; 27F;               83E; BET
                                                        57F; 688
3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 235/40R18 91  245; 248; 27I; 689                BMW 4er (F32, F33) ab
                                          245/40R18 93  24J; 248; 26P; 27H;               2013; ab
                                                        27I; 688                          e1*2007/46*0316*08;
                                          255/40R18 95  244; 27B; 27H; 57F;               Coupe; Allradantrieb;
                                                        575                               Heckantrieb;
                                          265/35R18 93  244; 247; 27B; 27F;               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                        57F; 689                          12A; 51A; 573; 71C;
                                          275/35R18 95  244; 247; 27B; 27F;               71K; 725; 73C; 76O;
                                                        57F; 688                          83A; 83E; BET

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y         24J; 24M                 nur Limousine
                                           245/40R18             24J; 24M; 51G            Allradantrieb;
                                           265/35R18 93Y         22I; 24D; 57F; 99B       10B; 11G; 11H; 11K;
                                           275/35R18 95          22B; 24D; 57F; 575       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          725; 729; 73C
560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 235/40R18 95      24J                      nur Kombi
                                               245/40R18 93Y     24J                      Allradantrieb;
                                               265/35R18 93Y     22I; 24M; 57F; 99B       10B; 11G; 11H; 11K;
                                               275/35R18 95      22I; 24M; 57F; 99C       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          725; 729; 73C; 75I

Verkaufsbezeichnung:     M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                 Auflagen zu Reifen           Auflagen
M85          e1*2001/116*0364*.. 252  225/45R18              24J; 51G; 56G; 57E;          M Roadster (Cabrio);
                                                             575                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/40R18 91W 24J; 57E; 689                12A; 51A; 533; 57E;
                                               245/40R18 93W 24J; 57E; 688                71C; 71K; 725; 73C;
                                                                                          76A; 97K

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*..     66 - 160 235/40R18 91       21B; 24C; 244; 247;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                 272                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          725; 73C; 76O

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 235/40R18 91            21B; 24C; 244; 247;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                 272                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          725; 73C; 76O




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0380-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265 9x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 03.03.2014
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Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 235/40R18 91           21B; 24C; 244; 247;      ab
                                                                 272                      e1*2007/46*0563*01;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          725; 73C; 76O

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 235/40R18 91W          248                      Nur BMW X1;
                                          245/40R18 93           22I; 248                 Allradantrieb;
                                          255/40R18 95           22I; 244; 57F; 575       Heckantrieb;
                                          265/35R18 93           22B; 244; 57F; 99B       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 57F; 573;
                                                                                          71C; 71K; 725; 729;
                                                                                          73C; 744; 76B; 76O

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 235/40R18 91W           248                      Nur BMW X1;
                                         245/40R18 93            22I; 248                 Allradantrieb;
                                         255/40R18 95            22I; 244; 57F; 575       Heckantrieb;
                                         265/35R18 93            22B; 244; 57F; 99B       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 57F; 573;
                                                                                          71C; 71K; 725; 729;
                                                                                          73C; 744; 76B; 76O

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 235/40R18 91W           248                      Nur BMW X1;
                                          245/40R18 93           22I; 248                 Allradantrieb;
                                          255/40R18 95           22I; 244; 57F; 575       Heckantrieb;
                                          265/35R18 93           22B; 244; 57F; 99B       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 57F; 573;
                                                                                          71C; 71K; 725; 729;
                                                                                          73C; 744; 76B; 76O

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 245/35R18 88          24M; 57F; 68T            Cabrio; Coupe;
                                           255/35R18 90          22B; 22L; 24M; 57F;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                 68B                      12A; 51A; 57F; 71C;
                                               265/35R18 93      22B; 22L; 24D; 54A;      71K; 725; 73C; 76B
                                                                 57F; 689
ZR             e1*2007/46*0373*..    115 - 190 225/40R18 92                               Cabrio; Heckantrieb;
Z89            e1*2001/116*0499*..   115 - 225 235/40R18 91      248                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                     115 - 250 255/35R18 90      22I; 248; 57F; 68B       12A; 51A; 57F; 71C;
                                               265/35R18 93      22B; 244; 57F; 689       71K; 725; 729; 73C;
                                                                                          76B; 76O; 97K




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0380-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265 9x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 03.03.2014
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Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 235 245/35R18 92            22M; 24D; 27F; 57F;      BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..                                  570; 68T                 BMW 1er (F21 2012);
                                         255/35R18 90            22L; 24D; 27F; 57F;      Ab
                                                                 68B                      e1*2007/46*0283*04;
                                                                                          Ab
                                                                                          e1*2007/46*0273*04;
                                               265/35R18 93      22L; 24D; 27F; 57F;      Kombilimousine;
                                                                 689                      Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 6AA; 76B;
                                                                                          76O; 83E
1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 160 235/40R18 91  22B; 24D                     bis
182            e1*2001/116*0352*..   100 - 240 245/35R18 88Y 22B; 24D; 57F; 575;          e1*2007/46*0277*07;
                                                             68T                          Cabrio; Coupe;
                                               255/35R18 90Y 22B; 22H; 24D; 57F;          Heckantrieb;
                                                             68B                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                               265/35R18 93  22B; 22H; 24D; 57F;          12A; 51A; 57F; 71C;
                                                             689                          71K; 725; 729; 73C;
                                                                                          744; 76B; 76R; 83E
187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 225/40R18 88       22B; 22L; 24D; 575       Nur bis
                                              235/40R18 91       22B; 22H; 22L; 24D       e1*2001/116*0287*09;
                                              245/35R18 88       22B; 22H; 22L; 24D;      4-türig;
                                                                 57F; 68T                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/35R18 90      22B; 22F; 22L; 24D;      12A; 51A; 729; 744;
                                                                 57F; 68B                 76B; 83E
1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 195 225/40R18 88       22B; 22L; 24M; 575       Nur bis
1K4            e1*2007/46*0283*..             235/40R18 91       22B; 22L; 24D; 270       e1*2007/46*0283*03;
187            e1*2001/116*0287*..            245/35R18 88       22B; 22L; 24D; 270;      Nur bis
                                                                 57F; 68T                 e1*2007/46*0273*03;
                                               255/35R18 90      22B; 22L; 24D; 271;      Ab
                                                                 57F; 68B                 e1*2001/116*0287*10;
                                                                                          Schrägheck 2-türig;
                                                                                          Schrägheck 4-türig;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 729; 744;
                                                                                          76B; 83E

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
5L           e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 275/40R18 99           248; 270; 57F; 575       Stufenheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 57F; 71C;
                                                                                          71K; 725; 729; 73C;
                                                                                          75I; 76B; 76O; 83E
5L             e1*2007/46*0363*..    100 - 330 275/40R18 99      248; 270; 57F; 575       Stufenheck;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 57F; 71C;
                                                                                          71K; 725; 729; 73C;
                                                                                          75I; 76B; 76O; 83E




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0380-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265 9x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 03.03.2014
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Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 275/40R18 99           248; 270; 57F; 571       Nur BMW 5er Touring;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 57F; 71C;
                                                                                          71K; 725; 729; 73C;
                                                                                          75I; 76B; 76O; 83E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0380-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265 9x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 03.03.2014
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22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0380-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265 9x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 03.03.2014
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0380-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265 9x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 03.03.2014
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570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/45R18
                    Hinterachse:                        275/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R18
                    Hinterachse:                        265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0380-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265 9x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 03.03.2014
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                                                                                                     Seite: 12 von 17
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 03.03.2014
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744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
83A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
83E) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     345x24mm an der Hinterachse nicht zulässig
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
992) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/45R18
                     Hinterachse:                          275/40R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/40R18
                     Hinterachse:                          265/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/40R18
                     Hinterachse:                        275/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 03.03.2014
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
BET) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300
     mm (Dicke 22 mm), 312 mm (Dicke 24 mm) oder 330 mm (Dicke 24mm) an der Vorderachse zulässig.
DE7) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 334mm
     (Dicke 22mm) an der Hinterachse nicht zulässig.
DE8) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 336mm
     (Dicke 15,3mm) an der Hinterachse nicht zulässig.
DE9) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338mm
     (Dicke 21,7mm) an der Hinterachse nicht zulässig.
XFE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/50R18
                    Hinterachse:                          245/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/50R18
                    Hinterachse:                          265/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 03.03.2014
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW
       Fahrzeugtyp:     3-V
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0559*..
       Handelsbez.:     BMW 3ER REIHE

       Variante(n):     ab e1*2007/46*0559*01

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26P                     x = 175            y = 270                     VA
              26B                     x = 225            y = 320                     VA
              27I                     x = 170            y = 260                     HA
              27B                     x = 220            y = 310                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                   x = 225       y = 320            23                 VA
              26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
              27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
              27F                   x = 220       y = 310            25                 HA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0380-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265 9x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 03.03.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     1K4
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:     1ER REIHE

       Variante(n):     Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26B                     x = 190            y = 220                     VA
              26P                     x = 140            y = 170                     VA
              27B                     x = 220            y = 270                     HA
              27I                     x = 170            y = 240                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26N                   x = 190       y = 220             8                 VA
              27F                   x = 220       y = 270            30                 HA
              27H                   x = 220       y = 270             8                 HA
              26J                   x = 190       y = 220            25                 VA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0380-13-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: HS265 9x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 03.03.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     3C
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0316*..
       Handelsbez.:     BMW 4ER REIHE

       Variante(n):     Ab e1*2007/46*0316*08, Allradantrieb, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26B                     x = 225            y = 320                     VA
              26P                     x = 175            y = 270                     VA
              27B                     x = 220            y = 310                     HA
              27I                     x = 170            y = 260                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                   x = 225       y = 320            12                 VA
              26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
              27F                   x = 220       y = 310            33                 HA
              27H                   x = 220       y = 310             8                 HA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0380-13-WIRD-TG

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: HS265 9x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                 Stand: 03.03.2014
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
  Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
  Für: Leichtmetallrad          Typ: HS265 9x18
  des Herstellers / Importeurs: S.C. DIZING S.R.L.   617106 Brusturi - Judetul Neamt                    Datum:
  03.03.2014
  Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
  Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
  Fahrzeughersteller:          ,                          Fahrzeugtyp:        ,
  Fahrzeug-Ident-Nr.:
  ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
  Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
  wurden berücksichtigt.
  Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

  Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
  bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
  Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                         Unterschrift u. Name
  Ort u. Datum der Abnahme:                                     a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                            Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -           2.1            2.2                 L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -
J                            4                       18     -                         19      -
E                                       3            20     -                            G    -
D.1    -                                             12     -            13     -                      Q       -
                                                     V.7    -            F.1    -                   F.2        -
       -                                             7.1    -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                             8.1    -            8.2    -                   8.3        -
       -                                             U.1    -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                             O.1    -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -       14.1              P.1    -            21     -
       -
       -
22     -
       -
       -
						
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