GUTACHTEN zur ABE Nr. 47465 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55007409 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ LU 808
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10-18
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0030801
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Lugano
Typ LU 808
Radgröße 8 J x 18 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
B3 LU 808 B3/Z06 Ø63,3-54,1 5/100/54,1 35 615 1960 10/2008
B3 LU 808 B3/Z05 Ø63,3-56,1 5/100/56,1 35 615 1960 10/2008
B3 LU 808 B3/Z03 Ø63,3-57,1 5/100/57,1 35 615 1960 10/2008
B5 LU 808 B5/Z13 Ø70-60,1 5/108/60,1 43 710 2100 10/2008
B5 LU 808 B5/Z34 Ø70-63,4 5/108/63,4 43 710 2100 10/2008
B5 LU 808 B5/Z17 Ø70-65,1 5/108/65,1 43 710 2100 10/2008
O1 LU 808 O1/ohne Ring 5/110/65,1 35 710 2100 10/2008
U2 LU 808 U2/ohne Ring 5/112/57,1 43 710 2100 10/2008
V2 LU 808 V2/ohne Ring 5/112/57,1 43 710 2100 1/2009
B7 LU 808 B7/Z16 Ø70-57,1 5/112/57,1 50 710 2100 10/2008
M3 LU 808 M3/ohne Ring 5/112/66,6 35 710 2100 10/2008
B7 LU 808 B7/Z15 Ø70-66,6 5/112/66,6 50 710 2100 10/2008
L3 LU 808 L3/ohne Ring 5/114,3/60,1 40 710 2100 10/2008
B8 LU 808 B8/Z13 Ø70-60,1 5/114,3/60,1 43 710 2100 10/2008
B8 LU 808 B8/Z12 Ø70-64,1 5/114,3/64,1 43 710 2100 10/2008
B8 LU 808 B8/Z12 Ø70-64,1 5/114,3/64,1 50 710 2100 10/2008
B8 LU 808 B8/Z11 Ø70-66,1 5/114,3/66,1 43 710 2100 10/2008
B8 LU 808 B8/Z11 Ø70-66,1 5/114,3/66,1 50 710 2100 10/2008
B8 LU 808 B8/Z10 Ø70-67,1 5/114,3/67,1 43 710 2100 10/2008
B8 LU 808 B8/Z10 Ø70-67,1 5/114,3/67,1 50 710 2100 10/2008
B9 LU 808 B9/Z20 Ø76-67,1 5/120/67,1 43 730 2250 10/2008
W1 LU 808 W1/ohne Ring 5/120/72,6 35 710 2100 10/2008
B9 LU 808 B9/Z18 Ø76-72,6 5/120/72,6 43 730 2250 10/2008
Kennzeichnung
KBA-Nummer 47465
Herstellerzeichen rial Germany
Radtyp und Ausführung LU 808 (s.o.)
Radgröße 8Jx18H2
Einpreßtiefe ET (s.o.)
Gießereikennzeichen UW ww. UW1
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Gutachten Nr. 55007409 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ LU 808
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120 205/40R18 43 730
5/114,3 205/40R18 50 730
5/100 205/35R18 36 615
5/108 205/40R18 43 730
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120 285/50R18 43 750
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 12,348 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, am 20.10.2008 durchgeführt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47465 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55007409 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ LU 808
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Anlagen
Beschreibung - 03.02.2009
mit Änderung vom 10.06.2009
Nabenkappenzeichnung 2107-02 28.02.2003
mit Änderung vom 16.12.2004
Zentrierringzeichnung 1302-06 03.12.1991
mit Änderung vom 13.08.2009
Zentrierringzeichnung 1303-08 04.12.1991
mit Änderung vom 13.08.2009
Zentrierringzeichnung 1579-07 05.10.1995
mit Änderung vom 13.08.2009
Befestigungsmittelzeichnung M-F-00-603-01 10.07.1983
Befestigungsmittelzeichnung 1732-01 31.01.2002
Befestigungsmittelzeichnung S1 01299 B1 10.07.1983
Befestigungsmittelzeichnung 2677-01 11.09.2006
Befestigungsmittelzeichnung 2678-01 11.09.2006
Befestigungsmittelzeichnung 1548-01 22.06.1995
Befestigungsmittelzeichnung 1549-01 22.06.1995
Befestigungsmittelzeichnung -F-00-514-01 20.09.1983
Radzeichnung 3012-07 21.05.2008
mit Änderung vom 10.02.2014
Radzeichnung 3013-09 05.06.2008
mit Änderung vom 10.02.2014
Radzeichnung 3014-08 05.06.2008
mit Änderung vom 10.02.2014
Radzeichnung 3184-03 30.01.2009
mit Änderung vom 10.02.2014
Nabenkappenzeichnung 3182-02 12.01.2009
mit Änderung vom 19.01.2009
Beschreibung -- 27.06.2011
mit Änderung vom 24.02.2014
Befestigungsmittelzeichnung 3810-02 06.09.2012
mit Änderung vom 25.10.2012
Verwendungen Anlage 1 bis 23
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 18. März 2014
Blauth 00208150.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Bad Dürkheim, 20.06.2016
Pflegehinweise
für RIAL Leichtmetallfelgen
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer RIAL Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben,
beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und
Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege
beseitigen oder minimieren.
REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungs-
intervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden.
In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszu-
bessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.
REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten
Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reini-
gungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können.
REINIGUNGSTIPPS
• Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
• Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
• Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen
fehl am Platz
• Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
• Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
• Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
• Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
• Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die
Herstellerangaben zu beachten.
• Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden
Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.
GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser
Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z.B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung,
und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.
UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Str. 10
67098 Bad Dürkheim
Germany
Verkauf
Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001 www.rial.de