GUTACHTEN zur ABE Nr. 47928 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55011910 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ LU 656
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0751211
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell LUGANO
Typ LU 656
Radgröße 6,5 J x 16 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
A2 LU 656 A2/Z06 Ø63,3-54,1 4/100/54,1 40 615 1960 12/2009
A2 LU 656 A2/Z06 Ø63,3-54,1 4/100/54,1 48 580 1960 12/2009
A2 LU 656 A2/Z05 Ø63,3-56,1 4/100/56,1 40 615 1960 12/2009
A2 LU 656 A2/Z05 Ø63,3-56,1 4/100/56,1 48 580 1960 12/2009
H1 LU 656 H1/ohne Ring 4/100/56,1 48 580 1960 3/2010
A2 LU 656 A2/Z04 Ø63,3-56,6 4/100/56,6 40 615 1960 12/2009
A2 LU 656 A2/Z03 Ø63,3-57,1 4/100/57,1 40 615 1960 12/2009
A2 LU 656 A2/Z01 Ø63,3-60,1 4/100/60,1 40 615 1960 12/2009
A2 LU 656 A2/Z01 Ø63,3-60,1 4/100/60,1 48 580 1960 12/2009
A3 LU 656 A3/ohne Ring 4/108/63,4 40 615 1960 12/2009
P2 LU 656 P2/ohne Ring 4/108/65,1 25 635 1980 12/2009
A5 LU 656 A5/Z33 Ø70-56,6 4/114,3/56,6 40 615 1960 12/2009
A5 LU 656 A5/Z12 Ø70-64,1 4/114,3/64,1 40 615 1960 12/2009
A5 LU 656 A5/Z11 Ø70-66,1 4/114,3/66,1 40 615 1960 12/2009
A5 LU 656 A5/Z10 Ø70-67,1 4/114,3/67,1 40 615 1960 12/2009
Kennzeichnung
KBA-Nummer 47928
Herstellerzeichen rial Germany
Radtyp und Ausführung LU 656 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx16H2
Einpreßtiefe ET (s.o.)
Gießereikennzeichen UW ww. UW1
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47928 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55011910 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ LU 656
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Impactprüfung
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
4/100 175/55R16 48 615
4/114,3 175/55R16 40 615
4/108 175/60R16 25 635
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 8,564 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim ab Dezember 2009 durchgeführt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Hinweise zum Sonderrad
Für folgende Ausführungen wurde kein Verwendungsbereich erstellt:
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Einpresstiefe (mm)
führung Mittenloch-ø (mm)
H1 LU 656 H1/ohne Ring 4/100/56,1 48
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Gutachten Nr. 55011910 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ LU 656
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Anlagen
Beschreibung - 08.03.2010
mit Änderung vom 24.03.2011
Radzeichnung 3297-04 27.10.2009
mit Änderung vom 20.03.2014
Radzeichnung 3298-04 27.10.2009
mit Änderung vom 19.03.2014
Radzeichnung 3299-05 21.10.2009
mit Änderung vom 19.03.2014
Zentrierringzeichnung 1302-06 03.12.1991
mit Änderung vom 13.08.2009
Zentrierringzeichnung 1303-09 04.12.1991
mit Änderung vom 27.05.2014
Zentrierringzeichnung 1579-07 05.10.1995
mit Änderung vom 13.08.2009
Nabenkappenzeichnung 2107-02 28.02.2003
mit Änderung vom 16.12.2004
Nabenkappenzeichnung 1983-01 11.09.2001
Befestigungsmittelzeichnung 1732-02 31.01.2002
mit Änderung vom 29.05.2008
Befestigungsmittelzeichnung 1548-02 22.06.1995
mit Änderung vom 06.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung 1549-02 22.06.1995
mit Änderung vom 04.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung 3015-01 29.05.2008
Befestigungsmittelzeichnung 2677-02 11.09.2006
mit Änderung vom 04.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung 2678-02 11.09.2006
mit Änderung vom 04.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung 3025-01 09.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung 3023-01 05.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung 3024-01 06.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung 3004-01 07.05.2008
Befestigungsmittelzeichnung 3018-01 03.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung 3005-01 07.05.2008
Befestigungsmittelzeichnung 3017-01 03.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung 2543-02 03.06.2008
mit Änderung vom 03.06.2008
Beschreibung - 15.12.2014
Verwendungen Anlage 1 bis 14
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ LU 656
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 9. Januar 2015
Blauth 00221812.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Bad Dürkheim, 20.06.2016
Pflegehinweise
für RIAL Leichtmetallfelgen
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer RIAL Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben,
beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und
Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege
beseitigen oder minimieren.
REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungs-
intervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden.
In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszu-
bessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.
REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten
Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reini-
gungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können.
REINIGUNGSTIPPS
• Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
• Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
• Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen
fehl am Platz
• Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
• Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
• Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
• Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
• Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die
Herstellerangaben zu beachten.
• Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden
Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.
GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser
Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z.B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung,
und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.
UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Str. 10
67098 Bad Dürkheim
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Verkauf
Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001 www.rial.de