Gutachten
Nr. RA-000830-A0-021
zur Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr. 50199 nach
§ 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
für den Sonderradtyp V 70648
I Auftraggeber: Borbet Vertriebs GmbH
Tratmoos 5
85467 Niederneuching
Die Leichtmetall-Sonderräder werden in 3 Ausführungen gefertigt.
Dieses Gutachten gilt für LM-Sonderräder ab dem in der Übersicht zu III genannten
Herstelldatum.
II Technische Angaben zu den Sonderrädern
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH
Radtyp: V 70648
Radgröße: 7Jx16H2
Einpreßtiefe: siehe Übersicht
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Ausführungsbezeichnung: siehe Übersicht
Lochkreisdurchmesser: siehe Übersicht
Lochzahl: siehe Übersicht
Mittenlochdurchmesser: siehe Übersicht
Zentrierart: Mittenzentrierung
Geprüfte Radlast: siehe Übersicht
Reifenabrollumfang: siehe Übersicht
IFM - Geschäftsstelle Essen PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY
Adlerstraße 7 IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
45307 Essen Akkreditiert nach/accredited DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00
Technischer Dienst/Technical service: KBA – P 00004-96
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Nr. : RA-000830-A0-021
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : V 70648
III Übersicht der Ausführungen
III.1 Ausführungen mit und ohne Zentrierring
Ausführung Loch- Bol- zyl. Be- Ein- Mitten- zul. zul. ab
zahl/ zen- Maß festi- press- loch-Ø Abroll- Radla Herstell-
Loch- loch-Ø Bolzen-
gungs- tiefe umfang st datum
kreis-Ø loch bund [Monat/
Rad Zentrierring [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [kg] Jahr]
112 A ohne Ring 5/112 15,00 8,40 Kugel 48 57,06 2020 630 10/2015
Ø25,6
mm
112 D ohne Ring 5/112 14,85 7,50 Kugel 48 66,50 2020 630 10/2015
Ø28
mm
112 ohne Ring 5/112 16,20 8,50 Kegel 52 66,60 2020 630 10/2015
60°
IV Beschreibung der Sonderräder
Hersteller/ Vertrieb : Borbet Vertriebs GmbH
Fertigung: Alcar Wheels
Art der Sonderräder : Einteilige LM-Sonderräder mit unsymmetri-
schem Tiefbett und Doppelhump, Felgen-
schüssel mit 10 Speichen und
dazwischenliegenden Lüftungsöffnungen,
Nabenbohrung durch Deckel verschlossen
Korrosionsschutz : Lackierung
IV.1 Radanschluß
Befestigungsart: siehe Übersicht
Anzahl der Befestigungsbohrungen: siehe Übersicht
Durchmesser der
Befestigungsbohrungen in mm: siehe Übersicht
Lochkreisdurchmesser in mm: siehe Übersicht
Mittenlochdurchmesser in mm : siehe Übersicht
Zentrierart: Mittenzentrierung
Anzugsmoment in Nm: je nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers,
jedoch max. 160 Nm bzw. wie im jeweiligen
Verwendungsbereich angegeben
IV.2 Kennzeichnung der Sonderräder
An der Außenseite der Sonderräder wird folgende Kennzeichnung angebracht:
Typzeichen: KBA 50199
An der Innenseite der Sonderräder wird folgende Kennzeichnung angebracht:
Radtyp: V 70648
Herstellerzeichen: Borbet
Gießereizeichen: HS
Radgröße: 7Jx16H2
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : V 70648
Einpreßtiefe in mm: z.B. Et 48
Herkunftsmerkmal: Made in Germany
Ausführung: z.B. Lk 112 (eingeschlagen)
Japanisches Prüfzeichen: JWL
Herstellungsdatum: Tabelle Monat und Jahr
Material: AlSi11
An der Innenseite der Sonderräder können verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
V. Sonderradprüfung
V.1 Felgengröße
Die Maße und Toleranzen der unsymmetrischen Tiefbettfelge mit beiderseitigem Hump ent-
sprechen der E.T.R.T.O - Norm. Die Maße wurden überprüft.
Die nachgeprüften Muster stimmten in den wesentlichen Punkten mit den Zeichnungsunter-
lagen überein.
V.2 Werkstoff der Sonderräder
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der
Beschreibung des Herstellers aufgeführt. Diese Angaben wurden durch uns nicht geprüft.
V.3 Festigkeitsprüfung
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV-Nord, Nr. RP-004796-A1-015 durchgeführt.
VI Anbau und Verwendungsprüfung
VI.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Wenn die in den Anlagen aufgeführten Auflagen und Hinweise erfüllt sind, haben die Räder
ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen in
den Radhäusern ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.
VI.2 Fahrversuche
Eine Werksfreigabe über Felgengröße und Einpreßtiefe liegt zum Teil vor.
Die Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen an den in den Anlagen aufgeführten
Fahrzeugen wurden entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der
Fassung 06.2006 und 4.6.8 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998
durchgeführt.
Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung
der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht
zugrunde. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und Hinweise berücksichtigen die in
der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in Service“.
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : V 70648
VI.3 Fahrwerksfestigkeit
Die Spurverbreiterung beträgt bei den geprüften PKW weniger als 2% der serienmäßigen
Spurweite, deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. Bei Fahrzeugen
bei denen die Spurweitenerhöhung größer als 2% ist, liegt ein positiver Prüfbericht über den
Nachweis der Fahrwerksfestigkeit vor.
VI.4 Prüfergebnis
Gegen die Verwendung des Radtyps V 70648 an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen
bestehen aufgrund der in Punkt VI genannten Untersuchungen keine technischen Bedenken.
VII Zusammenfassung
Die Sonderräder V 70648 des Herstellers Borbet Vertriebs GmbH entsprechen den „Richtlinien
für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger“ vom 25.11.1998 .
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen keine technischen
Bedenken.
Wird die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt, so muss der Inhaber eine gleichmäßige, rei-
henweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass
dieses Gutachten durch einen Nachtrag ergänzt wird, sofern sich die im Verwendungsbereich
der Allgemeinen Betriebserlaubnis aufgeführten Fahrzeuge in Teilen ändern, welche die
Verwendung der Räder beeinträchtigen können; hierunter fallen insbesondere Änderungen an
den Radbremsen, an der Radaufhängung und den Radhäusern.
Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf die
Auflagen und Hinweise der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die er-
forderlichen Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden.
Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, dass bei Ver-
wendung des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden
sind.
Eine Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO ist dann erforderlich, wenn durch den Anbau der
Sonderräder am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden müssen (siehe Auflage 1) bzw.
A01) und 2) bzw. A02) in der jeweiligen Anlage).
VIII Anlagen
VIII.1 Radspezifische Anlagen
Zeichnungsinhalt Zeichnungs-Nr. Datum
Radzeichnung V 70648 23.10.205
Zeichnung der Nabenkappe Z.Nr. E 034 19.12.1994
VIII.2 Verwendungsbereich Anlagen
Anlage 0 Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge.
Verwendungsbereiche Seiten Datum
ET 48
ANLAGE 1 (AUDI 5/112/57) 5 06.11.2015
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : V 70648
Verwendungsbereiche Seiten Datum
ANLAGE 1a (SEAT 5/112/57) 6 06.11.2015
ANLAGE 1b (SKODA 5/112/57) 7 06.11.2015
ANLAGE 1c (VW 5/112/57) 13 06.11.2015
ANLAGE 2 (MERCEDES 5/112/66,5) 10 06.11.2015
ET 52
ANLAGE 3 (BMW 5/112/66,5) 3 06.11.2015
| = neu
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
Adlerstr. 7, 45307 Essen
Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00
Benannt als Technischer Dienst
vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA – P 00004-96
Geschäftsstelle Essen, 06.11.2015
Dipl.-Ing. Leibold
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