Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49797*01
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 17 H2
Typ: 609
Inhaber der ABE MOMO S.r.l.
und Hersteller: IT-20146 Milano
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49797*01
Die ABE-Nr. 49797 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 17 H2 , Typ 609, in den
Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0050-14-WIRD/N1 vom 30.03.2015
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 13 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 30.03.2015 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 10.04.2015
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0050-14-WIRD/N1, zur Genehmigung vorgelegt am: 02.04.2015
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49797*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 15-TARR-0445
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 49797
366-0050-14-WIRD/N1
Antragsteller: Momo S.r.l. 404790
20146 Milano
Art: Sonderrad 8 J X 17 H2
Typ: 609
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
D5 108542634 PCD 5x108 Ø72.2/Ø63.4 108/5 63,4 42 670 2255 01/14
D5 108542651 PCD 5x108 Ø72.2/Ø65.1 108/5 65,1 42 670 2255 01/14
D2 112535571 PCD 5x112 Ø79.5/Ø57.1 112/5 57,1 35 700 2255 01/14
D7 112548571 PCD 5x112 Ø72.2/Ø57.1 112/5 57,1 48 650 2172 01/14
D2 1125356645 PCD 5x112 Ø79.5/Ø66.45 112/5 66,45 35 700 2255 01/14
D10 112566639 PCD 5x112 ohne 112/5 66,6 39 723 2074 01/14
D11 112566639 PCD 5x112 ohne 112/5 66,6 39 710 2255 01/14
D13 112566647 PCD 5x112 ohne 112/5 66,6 47 700 2255 01/14
D14 112566648 PCD 5x112 ohne 112/5 66,6 48 730 1989 01/14
D2 112535666 PCD 5x112 Ø79.5/Ø66.6 112/5 66,6 35 700 2255 01/14
D7 112548666 PCD 5x112 Ø72.2/Ø66.6 112/5 66,6 48 650 2172 01/14
D8 112566626 PCD 5x112 ohne 112/5 66,6 26 648 2074 01/14
D6 1143545601 PCD 5x114,3 Ø72.2/Ø60.1 114,3/5 60,1 45 700 2255 01/14
D6 1143545641 PCD 5x114,3 Ø72.2/Ø64.1 114,3/5 64,1 45 700 2255 01/14
D6 1143545661 PCD 5x114,3 Ø72.2/Ø66.1 114,3/5 66,1 45 700 2255 01/14
D6 1143545671 PCD 5x114,3 Ø72.2/Ø67.1 114,3/5 67,1 45 700 2255 01/14
D3 120535671 PCD 5x120 Ø79.5/Ø67.1 120/5 67,1 35 700 2105 01/14
D12 120572543 PCD 5x120 ohne 120/5 72,6 43 745 2141 01/14
D3 120535725 PCD 5x120 Ø79.5/Ø72.6 120/5 72,6 35 700 2105 01/14
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : Momo S.r.l.
20146 Milano
Hersteller : Momo S.r.l.
:
: 20146 Milano
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: 609
Antragsteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Handelsmarke : MOMO S.R.L.
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 10,4 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung D5 108542634:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : 609
Radausführung : -- : PCD 5x120
Radgröße : -- : 8 J X 17 H2
Typzeichen : KBA 49797 : --
Einpreßtiefe : -- : ET43
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 01.14
Japan. Prüfwertzeichen : JWL : --
Weitere Kennzeichnung : MOMO : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht 366-0050-14-WIRD-TB 25.02.2014 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
Technischer Bericht 366-0050-14-WIRD/N1-TB 30.03.2015 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für K fz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: 609
Antragsteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den vo n der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), D5 108542634 42 30.03.2015 liegt bei
VOLVO
2 CITROEN, PEUGEOT, VOLVO D5 108542651 42 30.03.2015 liegt bei
4 AUDI, FORD, SEAT, SKODA, D7 112548571 48 30.03.2015 liegt bei
VOLKSWAGEN
3 AUDI, FORD, SEAT, SKODA, D2 112535571 35 30.03.2015 liegt bei
VOLKSWAGEN
5 AUDI D2 1125356645 35 30.03.2015 liegt bei
7 DAIMLER (D) D7 112548666 48 30.03.2015 liegt bei
6 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), D2 112535666 35 30.03.2015 liegt bei
MERCEDES-BENZ
8 SUZUKI, TOYOTA D6 1143545601 45 30.03.2015 liegt bei
9 HONDA D6 1143545641 45 30.03.2015 liegt bei
10 Nissan International S. A., D6 1143545661 45 30.03.2015 liegt bei
RENAULT
11 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, D6 1143545671 45 30.03.2015 liegt bei
KIA MOTORS (SK), MAZDA
12 GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB D3 120535671 35 30.03.2015 liegt bei
13 BMW, BMW AG D3 120535725 35 30.03.2015 liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: 609
Antragsteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 30.03.2015
FEH
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Nabenkappe CAP 171-4 A17104-AA 18.11.2010
Radbefestigung BO.M82 26.01.2010
Radbefestigung BO.M83 26.01.2010
Radbefestigung BO.M84 26.01.2010
Radbefestigung BO-0002 30.07.1979 6/16.07.1996
Radbefestigung BO-0003 30.07.1979 7/16.07.1996
Radbefestigung BO-0007 30.07.1979 4/19.07.1996
Radbefestigung BO-0008 30.07.1979 4/18.07.1996
Radbefestigung BO-0052 10.06.1991 4/15.07.1996
Radbefestigung BO-0067 09.09.1997 1/04.11.1997
Radbeschreibung Typ 609 27.01.2014
Radbeschreibung Typ 609 19.03.2015
Radzeichnung 14861780-0A--481 18.11.2010
Radzeichnung M4861780-AA-ECE 05.01.2015
Ring M04N 02.10.2007 1/15.11.2012
Ring M06 02.10.2007
Ring M07 02.10.2007
Ring M08 02.10.2007
Ring M09 02.10.2007
Ring M10 02.10.2007
Ring M11 05.12.2011
Ring M12 05.12.2011
Ring M21 02.10.2007
Ring M24 02.10.2007
Ring M29 30.11.2011
Ring M30 05.12.2011
Ring M31 05.12.2011
Technischer Bericht 366-0050-14-WIRD-TB 25.02.2014
Technischer Bericht 366-0050-14-WIRD/N1-TB 30.03.2015
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 1 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeughersteller : FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
D5 108542634 PCD 5x108 Ø72.2/Ø63.4 63,4 Kunststoff 670 2255 01/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : B4Y; B5Y; BA7; BWY; DA3; DB3; DM2; DXA; DYB;
DYB-LPG; PH2; PJ2; PT2; PU2
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
120 Nm für Typ : PH2; PJ2; PT2; PU2
135 Nm für Typ : DA3 erhoeht ; DB3 erhoeht ; DM2 erhoeht ; DXA
erhoeht ; DYB erhoeht ; DYB-LPG erhoeht
140 Nm für Typ : BA7
160 Nm für Typ : WA6 erhoeht
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 215/45R17 87W erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 90 FGQ; 11A; 24J 135 Nm; Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 215/45R17 91 52J erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 90 52J 135 Nm; Nur Ford
Focus ST; Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76Z
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 215/45R17 87 erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 90 FGQ; 11A; 24J; 24M 135 Nm; Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 1 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 215/45R17 88 5EN erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 91 11A; 24M 135 Nm; Ford Focus
235/40R17 90 FGP; 11A; 21P; 24J; Coupe-Cabriolet;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 215/45R17 87 erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 90 FGQ; 11A; 24J; 24M 135 Nm; Stufenheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 215/50R17 91 11A; 245; 248; 26P; erhöhtes
56G Anzugsmoment
135 Nm; Kombi;
225/45R17 91 11A; 245 Schrägheck;
235/40R17 90 11A; 245; 248; 26P Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 245; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 215/50R17 91 11A; 245; 248; 26P; erhöhtes
56G Anzugsmoment
135 Nm; Kombi;
225/45R17 91 11A; 245 Schrägheck;
235/40R17 90 11A; 245; 248; 26P Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 245; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 65H erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 87 135 Nm; Nur C-MAX;
225/45R17 90 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
235/40R17 90 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 1 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/55R17 99 11A; 24J erhöhtes
Anzugsmoment
245/50R17 99 11A; 24J; 24M 135 Nm; Nur Kuga bis
245/55R17 102 11A; 21P; 24J; 24M Modeljahr 2012;
255/50R17 101 11A; 21P; 22I; 24C; Allradantrieb;
24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76S
DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 225/55R17 97 51J erhöhtes
Anzugsmoment
225/60R17 99 11A; 26P; 51J 135 Nm; Nur Kuga ab
235/55R17 99 11A; 24J; 248; 26P Modeljahr 2013;
245/50R17 99 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/50R17 91 11A; 24M; 51J; 65H bis
215/45R17 91 51J e13*2001/116*0249*25;
74 - 107 215/50R17 91 11A; 24M; 51J; 56G Kombi; Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90W 11A; 24M; 5GA 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17 91 11A; 24D; 57F; 681; 725; 73C; 74A; 74H;
687 74P; 76S
74 - 176 215/50R17 95 11A; 24M; 51J; 56G
225/45R17 91Y 11A; 24M; 51J
235/40R17 90Y 11A; 24M; 5GA
235/45R17 94 11A; 24M
245/40R17 91Y 11A; 24D; 57F; 681;
687
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/50R17 89W 11A; 24M; 5FM; 51J; bis
65H e13*2001/116*0249*25;
215/45R17 91 11A; 24M; 51J Stufenheck;
74 - 107 215/50R17 91 11A; 24M; 51J; 56G Schrägheck;
225/45R17 91 11A; 24M; 51J Frontantrieb;
235/40R17 90W 11A; 24M; 5GA 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 11A; 24D; 57F; 681; 12A; 51A; 71K; 721;
687 725; 73C; 74A; 74H;
74 - 176 215/50R17 95 11A; 24M; 51J; 56G 74P; 76S
225/45R17 91Y 11A; 24M; 51J
235/40R17 90Y 11A; 24M; 5GA
235/45R17 94 11A; 24M
245/40R17 91Y 11A; 24D; 57F; 681;
687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 1 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 150 215/45R17 91 11A; 21B; 24J; 24M Frontantrieb;
225/45R17 90W 11A; 21B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90W 11A; 21B; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
81 - 125 215/45R17 87W 11A; 21B; 24J; 24M; 725; 73C; 74A; 74H;
5ET 74P
B4Y e1*98/14*0154*.. 66 - 107 215/45R17 87 11A; 24J; 24M; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
B5Y e1*98/14*0155*.. 66 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET 12A; 51A; 71K; 721;
66 - 150 215/45R17 91 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74H;
225/45R17 90 11A; 21B; 24J; 24M 74P
Verkaufsbezeichnung: FORD TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PH2 e1*2001/116*0206*.. 55 - 85 205/50R17 93 11A; 24D; 24J; 5HA; Pkw geschlossen; Lkw
PT2 L071 65H geschl.Kasten (Serie);
225/45R17 90 11A; 24D; 24J; 5GA Frontantrieb;
225/45R17 94 11A; 24D; 24J; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 24D; 24J; 5GA 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17 94 11A; 24D; 24J; 5HI 725; 73C; 74A; 74H;
74P; 744; 75I
Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 225/50R17 FGT; 11A; 24J; 24M; erhöhtes
51G Anzugsmoment
160 Nm; Ford S-MAX;
225/50R17 94W FGT; 11A; 24J; 24M; Ford Galaxy;
5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94Y FGT; 11A; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
5HI 725; 73C; 74A; 74H;
225/50R17 98 FGT; 11A; 24J; 24M 74P; 740; 75I; 76S
235/45R17 94W 11A; 24M; 5HI
235/45R17 94Y 11A; 24M; 5HI
235/45R17 97 11A; 24M
235/50R17 96 FGT; 11A; 24J; 24M
245/45R17 95W FGT; 11A; 24J; 24M
255/45R17 98 FGT; 11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 215/50R17 95 11A; 21P; 22I; 245; erhöhtes
56G Anzugsmoment
135 Nm; Nur Grand C-
225/45R17 94 11A; 245 MAX; MPV;
235/40R17 94 11A; 21P; 22I; 245 Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 95 11A; 21P; 22I; 245; 248 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
77 - 92 205/50R17 93 11A; 245; 51J; 56G 74H; 74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 1 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 205/50R17 89W 11A; 245; 51J; 56G erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 91 135 Nm; Nur C-MAX;
215/50R17 91 11A; 21P; 22I; 245; MPV; Frontantrieb;
56G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 245 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17 90 11A; 21P; 22I; 245 725; 729; 73C; 74A;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 245 74H; 74P; 76S
245/40R17 91 11A; 21P; 22I; 245; 248
Verkaufsbezeichnung: TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PJ2 e1*2001/116*0207*.. 55 - 85 205/50R17 93 11A; 24D; 24J; 5HA; bis
PT2 e1*2007/46*0271*.. 65H e1*2007/46*0272*03;
PU2 e1*2007/46*0272*.., 225/45R17 90 11A; 24D; 24J; 5GA bis
L072 225/45R17 94 11A; 24D; 24J; 5HI e1*2001/116*0207*15;
235/40R17 90 11A; 24D; 24J; 5GA Pkw geschlossen; Lkw
235/40R17 94 11A; 24D; 24J; 5HI geschl.Kasten (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 744; 75I
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : CF1 erhöhtes Anzugsmoment
128 Nm für Typ : CCX
135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment
165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR S-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CCX e11*98/14*0115*.. 147 - 175 235/45R17 93 11A; 21B ab e11*98/14*0115*06;
147 - 219 235/50R17 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 11A; 21B; 22B; 22L; 725; 73C; 74A; 74H;
24J; 24M; 51G 74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 1 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CC9 e11*2001/116*0323*.. 120 - 202 235/50R17 96 12Q erhöhtes
Anzugsmoment
235/55R17 12T; 51G 165 Nm;
245/50R17 99 11A; 12A; 24M Kombilimousine;
255/45R17 98 12A Limousine;
255/50R17 101 11A; 12A; 21Q; 24M Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 76S; 82U
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N*3 e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 235/55R17 99 erhöhtes
Anzugsmoment
245/50R17 99 135 Nm; nur bis
255/45R17 98 e11*2001/116*0217*04;
255/50R17 101 Heckantrieb;
Luftfederung; nicht
für gepanzerte Fz;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 740; 76S
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR X-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 170 225/45R17 11A; 21B; 22B; 22G; erhöhtes
24J; 51G Anzugsmoment
120 Nm; Kombi;
235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 362 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 740
CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 170 225/45R17 11A; 21B; 22B; 22G; erhöhtes
24J; 24M; 51G Anzugsmoment
120 Nm; Limousine;
235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 362 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 740
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 1 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: FREELANDER 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LF e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 235/60R17 102 11A; 24J; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
235/65R17 104 11A; 24J; 24M 160 Nm; Allradantrieb;
245/65R17 107 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
255/60R17 106 11A; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 177 225/60R17 99 erhöhtes
Anzugsmoment
225/65R17 102 160 Nm; Kombi; Coupe;
235/60R17 102 2-türig; 4-türig;
235/65R17 104 Allradantrieb;
245/55R17 102 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 74P; 740;
76S
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M; M-2D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : D; F; A; A-2D; D-2D; D-N2D; B-2D; B
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment; M-2D erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment; A-2D erhöhtes
Anzugsmoment; B erhöhtes Anzugsmoment; B-2D erhöhtes
Anzugsmoment; D erhöhtes Anzugsmoment; D-N2D erhöhtes
Anzugsmoment; D-2D erhöhtes Anzugsmoment; F erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET erhöhtes
Anzugsmoment
73 - 169 205/50R17 89W 11A; 24J; 24M; 65H 120 Nm; VOLVO C30
215/45R17 87Y 11A; 24J; 24M; 5ET (Coupe); Frontantrieb;
215/50R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 56G 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
235/40R17 90 11A; 24J; 24M 740; 76S
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J;
24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 1 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 100 - 169 215/50R17 91 56G erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 91 120 Nm; VOLVO C70
235/45R17 94 (Cabrio);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76S
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 187 215/45R17 91W erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 91W 120 Nm; VOLVO V40;
235/40R17 90W 11A; 245; 248 Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91W 11A; 22P; 24J; 248; 12A; 51A; 71K; 721;
26P 725; 73C; 74A; 74P;
740; 76S
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 187 225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 248; erhöhtes
26P Anzugsmoment
120 Nm; VOLVO V40
235/45R17 94 11A; 24J CrossCountry;
235/50R17 96 11A; 22P; 241; 246; Allradantrieb;
248; 26P; 27H Frontantrieb;
245/45R17 95 11A; 22P; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R17 98 11A; 22P; 241; 246; 725; 73C; 74A; 74P;
248; 26P; 27H 740; 76S
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET erhöhtes
Anzugsmoment
73 - 169 205/50R17 89W 11A; 24J; 24M; 65H 120 Nm; VOLVO C30
215/45R17 87Y 11A; 24J; 24M; 5ET (Coupe); Frontantrieb;
215/50R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 56G 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
235/40R17 90 11A; 24J; 24M 740; 76S
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J;
24M
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 107 215/45R17 87W 11A; 22I; 24J; 24M; erhöhtes
5ET Anzugsmoment
120 Nm; VOLVO S40,
73 - 169 205/50R17 89W 11A; 22I; 24J; 24M; V50; Kombi; Limousine;
65H Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17 90 11A; 21P; 22I; 24J; 725; 73C; 74A; 74P;
24M 740
235/45R17 93 11A; 21P; 22I; 24J;
24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 1 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 215/50R17 95 11A; 21P; 22I; 56G erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 94 11A; 21P; 22I 170 Nm; Kombi;
225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 24J; Stufenheck;
248; 260; 54A Allradantrieb;
235/40R17 94 11A; 21P; 22I Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 95 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
248; 260 721; 725; 729; 73C;
245/45R17 95 11A; 21B; 22B; 24J; 74A; 74P; 740; 76S
248; 260
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e9*2001/116*0057*.. 80 - 175 225/50R17 94W 11A; 22I; 24J erhöhtes
Anzugsmoment
A-2D e1*2001/116*0504*.. 235/45R17 94W 170 Nm; Allradantrieb;
80 - 210 245/45R17 95 11A; 22I; 24J Frontantrieb;
80 - 232 225/50R17 94Y 11A; 22I; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 98 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94Y 725; 73C; 74A; 74P;
245/45R17 95Y 11A; 22I; 24J 740; 76S
245/45R17 99 11A; 22I; 24J
Verkaufsbezeichnung: V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e9*2001/116*0065*.. 80 - 224 225/50R17 94 11A; 22I; 24J erhöhtes
Anzugsmoment
B-2D e1*2001/116*0505*.. 235/45R17 94 11A; 22I 170 Nm; VOLVO V70;
245/45R17 95 11A; 22I; 24J Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 740; 76S
B e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 225/55R17 97 11A; 24J; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
B-2D e1*2001/116*0505*.. 225/60R17 99 11A; 24J; 51J 170 Nm; VOLVO XC70;
235/55R17 99 11A; 24J Allradantrieb;
245/50R17 99 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 102 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 725; 729; 73C; 74A;
74P; 740; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 1 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 235/60R17 102 11A; 24J; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
D-N2D e1*2007/46*0339*.. 235/65R17 104 11A; 24J; 248 170 Nm; Allradantrieb;
D-2D e1*2001/116*0507*.. 245/65R17 107 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
255/60R17 106 11A; 22I; 24C; 244 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 740; 75I; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 1 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 1 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1065kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 1 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
82U) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355x32mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
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ANLAGE: 1 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
(Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DM2
Genehm.Nr.: e13*2001/116*0109*..
Handelsbez.: FORD C-MAX / KUGA
Variante(n): Nur Kuga ab Modeljahr 2013
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 230 y = 360 VA
26B x = 300 y = 400 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 400 8 VA
26J x = 300 y = 400 15 VA
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Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DYB
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1138*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 270 y = 300 VA
26B x = 320 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 350 15 VA
26N x = 320 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 25 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: M
Genehm.Nr.: e4*2001/116*0076*..
Handelsbez.: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 370 y = 350 VA
26P x = 320 y = 300 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 210 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 370 y = 350 15 VA
26N x = 370 y = 350 8 VA
27F x = 250 y = 300 15 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Fahrzeughersteller : CITROEN, PEUGEOT, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
D5 108542651 PCD 5x108 Ø72.2/Ø65.1 65,1 Kunststoff 670 2255 01/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: C4 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3 e2*2007/46*0356*.. 68 - 115 225/50R17 94 11A; 24C; 244; 247; kurzer Radstand;
26B; 26J; 27H; 27I langer Radstand;
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
26B; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76S
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : L (SERIE Flachb. lose)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 6*6FY*; 6*6FZ*; 6*RHL*; 6*3FY*; 6*XFV*; 6*9HY*; 6*RFJ*;
6*4HP*; 8; 6*RFN*; 6*9HZ*; 6*RHR*; 6*3FZ*; 6*UHZ*; 6*4HT*
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 6*RFJ*; 6*RFN*; 6*RHL*; 6*RHR*; 6*UHZ*; 6*XFV*;
6*3FY*; 6*3FZ*; 6*4HP*; 6*4HT*; 6*6FY*; 6*6FZ*; 6*9HY*; 6*9HZ*
100 Nm für Typ : L
130 Nm für Typ : 8 erhöhtes Anzugsmoment
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 2 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 407
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6*RFJ* e2*2001/116*0331*.. 80 - 155 215/55R17 94 56G Kombi; Limousine;
6*RFN* e2*2001/116*0293*.. 225/50R17 94 11A; 22P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
6*RHL* e2*2001/116*0312*.. 235/45R17 93 12A; 51A; 71K; 721;
6*RHR* e2*2001/116*0297*.. 245/45R17 95 11A; 22P; 24J 725; 73C; 74A; 74H;
6*UHZ* e2*2001/116*0328*.. 74P; 76S
6*XFV* e2*2001/116*0295*..
6*3FY* e2*2001/116*0332*..
6*3FZ* e2*2001/116*0294*..
6*4HP* e2*2001/116*0352*..
6*4HT* e2*2001/116*0346*..
6*6FY* e2*2001/116*0330*..
6*6FZ* e2*2001/116*0292*..
6*9HY* e2*2001/116*0336*..
6*9HZ* e2*2001/116*0296*..
6*3FY* e2*2001/116*0332*.. 120 215/55R17 94 56G Coupe;
225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: 308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e2*2007/46*0405*.. 60 - 96 215/45R17 87 Schrägheck;
60 - 115 225/45R17 91 11A; 245; 26P; 27I Frontantrieb;
235/40R17 90 11A; 245; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 245; 248; 26N; 725; 73C; 74A; 74H;
26P; 27H; 27I 74P; 740; 76S
110 215/45R17 87W
115 215/45R17 87
Verkaufsbezeichnung: 508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu ReifenAuflagen
8 e2*2007/46*0080*.. 82 - 120 215/55R17 94 11A; 22M; 56G erhöhtes
Anzugsmoment
225/50R17 94 11A; 22M; 245; 248 130 Nm; Nicht 508 RXH
82 - 150 215/55R17 98 11A; 22M; 56G (Allroad); Kombi;
225/50R17 98 11A; 22M; 245; 248 Limousine;
225/55R17 97W 11A; 22M; 245; 248 Frontantrieb;
235/50R17 96W 11A; 22M; 24J; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 95W 11A; 22M; 245; 248 725; 73C; 74A; 74H;
255/45R17 98 11A; 22M; 24J; 248; 27I 74P; 740; 75I; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 2 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: 508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8 e2*2007/46*0080*.. 120 225/50R17 94 erhöhtes
Anzugsmoment
225/55R17 97 130 Nm; Nur 508 RXH
235/50R17 96 11A; 248; 26P; 27I (Allroad);
235/55R17 99 11A; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 11A; 27I 12A; 51A; 573; 71K;
245/50R17 99 11A; 245; 248; 26P; 27I 721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 74P; 740;
255/45R17 98 11A; 248; 26P; 27I 76S
255/50R17 101 11A; 245; 248; 26B;
27B
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : H; R
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : T; KV; S; J; K; JV
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 225/45R17 11A; 24J; 24M; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
e9*98/14*0044*.. 225/45R17 90 VEM; 11A; 24J; 24M 170 Nm; Allradantrieb;
R e9*2001/116*0036*.., Frontantrieb;
e9*98/14*0036*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; VEZ
R e9*2001/116*0036*.. 220 225/45R17 51G; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R17 11A; 22I; 24J; 51G 170 Nm; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 2 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 225/50R17 11A; 22B; 24J; 24M; nicht gepanzerte Fz;
e9*98/14*0043*.. 51G Allradantrieb;
KV e1*KS*0007*.. 235/45R17-93 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
T e9*2001/116P0028*.., 245/45R17-95 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*2001/116*0028*.., 24M 12A; 51A; 573; 71K;
e9*96/79*0028*.., 721; 725; 73C; 74A;
e9*98/14P0028*.., 74P
e9*98/14*0028*..
Verkaufsbezeichnung: VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J e4*2001/116*0061*.., 85 - 191 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 24J; nicht Cross Country;
e4*98/14*0061*.. 24M; 65H Allradantrieb;
JV e1*KS*0006*.. 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb;
S e4*2001/116*0040*.., 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*98/14*0040*.. 225/50R17 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 573; 71K;
24J; 24M; 51G 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
S e4*2001/116*0040*.. 220 225/45R17 51G; 52J Allradantrieb;
235/45R17 11A; 22I; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 2 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
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Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VEM) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch Volvo Teile-Nr. 9473207, ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
VEZ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn serienmäßig 7x17 ET49 bzw.
7½x17 ET49 bzw. 8x18 ET49 vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: CITROEN
Fahrzeugtyp: 3
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0356*..
Handelsbez.: C4 PICASSO
Variante(n): Frontantrieb, kurzer Radstand
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 400 VA
26P x = 240 y = 400 VA
27B x = 280 y = 350 HA
27I x = 220 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 400 8 VA
26J x = 280 y = 400 25 VA
27H x = 280 y = 350 8 HA
27F x = 280 y = 350 20 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: 8
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0080*..
Handelsbez.: 508
Variante(n): Nur 508 RXH (Allroad)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 360 y = 410 VA
26P x = 310 y = 360 VA
27B y = 310 y = 420 HA
27I x = 260 y = 370 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 360 y = 410 11 VA
26N x = 360 y = 410 8 VA
27H x = 310 y = 420 7 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: 8
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0080*..
Handelsbez.: 508
Variante(n): Kombi, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 370 VA
26P x = 200 y = 320 VA
27B x = 250 y = 360 HA
27I x = 200 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 370 20 VA
26N x = 250 y = 370 8 VA
27F x = 250 y = 360 25 HA
27H x = 250 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
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Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: L
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0405*..
Handelsbez.: 308
Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 260 VA
26P x = 270 y = 210 VA
27B x = 290 y = 280 HA
27I x = 240 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 260 23 VA
26N x = 320 y = 260 8 VA
27F x = 290 y = 280 21 HA
27H x = 290 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeughersteller : AUDI, FORD, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
D2 112535571 PCD 5x112 Ø79.5/Ø57.1 57,1 Kunststoff 700 2255 01/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B 4; B5; C 4; D 11; 89 Q
120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
200 Nm für Typ : 8U erhoeht ; 8U1 erhoeht
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; Cabrio; Frontantrieb;
24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71K; 721;
24C; 24D 725; 73C; 74A; 74P
235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 22L;
24C; 24D
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22L;
24C; 24D; 54A
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 215/45R17 91 11A; 245; 248; 26B; Sportback (4-türig);
26N; 27H nicht e-tron; 2-türig;
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb;
26N; 27H Frontantrieb;
235/40R17 90 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; 725; 73C; 74A; 74P;
26B; 26J; 27F 76S
245/40R17 91 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27F; 681;
687
206 - 221 215/45R17 91 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27H; 52J
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27H; 52J
235/40R17 90 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27F; 52J
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27F; 52J
245/40R17 91 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27F; 52J;
681; 687
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 215/45R17 87 Limousine;
225/45R17 91 11A; 245; 26P Allradantrieb;
235/40R17 90 11A; 24J; 248; 26P; Frontantrieb;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 71K; 721;
27H 725; 73C; 74A; 74P;
245/40R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 76S
26N; 27H
245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Seite: 3 von 42
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 24C; 24D; 56G Schrägheck 2-türig;
8PB e13*2007/46*1082*.. 215/45R17 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 5ET 12A; 51A; 573; 71K;
66 - 147 205/50R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D; 56G 74P
215/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q;
24J; 24M
245/40R17 91 Frontantrieb; 11A; 22F;
22L; 22Q; 24D; 57F;
681; 687
66 - 184 225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24D
235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 22L;
22Q; 24C; 24D
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 22L;
22Q; 24C; 24D
66 - 195 205/50R17 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24D; 51G; 52J;
56G
225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q;
M+S 24C; 24D; 52J
235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 22L;
22Q; 24C; 24D; 52J
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 22L;
22Q; 24C; 24D; 52J
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.., 55 - 92 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M; 684 725; 73C; 74A; 74P
110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A;
21B; 22B; 24J; 5ET;
631
110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 631
235/40R17 11A; 21B; 22B; 22F;
24J; 24M; 631; 684
B5 e1*93/81*0013*.., 81 - 92 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 5ET Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; Allradantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 725; 73C; 74A; 74P
110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A;
21B; 24J; 5ET; 631
110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 631
235/40R17 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 631
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.., 195 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 24M; 51G Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 24J; Cabrio;
e1*98/14*0177*.. 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
24M; 5GA 721; 725; 729; 73C;
245/40R17 91 Frontantrieb; 11A; 22F; 74A; 74P
24M; 5GG; 57F; 687
96 - 188 225/45R17 11A; 21B; 22F; 24J;
24M; 51G; 51J; 52J
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24J;
24M
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J nur bis
e1*98/14*0151*.. 74 - 162 225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 24J; e1*2001/116*0151*09;
51J Kombi; Limousine;
235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5GA 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 11A; 21B; 22F; 24J; 721; 725; 729; 73C;
24M; 51G 74A; 74P; 76S
245/40R17 91 Frontantrieb; 11A; 22F;
24M; 57F; 687
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J ab
75 - 147 235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 24J; e1*2001/116*0151*10;
24M; 5GA Kombi; Limousine;
75 - 188 225/45R17 91 AFI; 11A; 21B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 51J 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 11A; 21B; 22F; 24J; 721; 725; 729; 73C;
24M; 51G 74A; 74P; 76S
245/40R17 91 Frontantrieb; 11A; 22F;
24M; 57F; 687
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 132 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*.. 24M; 5GA Serienbereifung ohne
85 - 162 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 215/55R16; breite
24M Achsen; Frontantrieb;
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12K; 51A; 71K; 721;
245/40R17 91 11A; 22B; 24D; 57F; 725; 729; 73C; 74A;
687 74P; AF5
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 132 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 24J; nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. 24M; 5GA für gepanzerte Fz; ab
110 - 184 225/45R17 91 11A; 21B; 24J; 24M e1*98/14*0051*17;
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24J; Serienbereifung mit
24M 215/55R16; schmale
Achsen; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; AF6
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 132 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 24J; nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. 24M; 5GA für gepanzerte Fz; ab
110 - 184 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; e1*98/14*0051*17;
24M Serienbereifung ohne
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24J; 215/55R16; breite
24M Achsen; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; AF5
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*.. 24M Serienbereifung mit
235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 24J; 215/55R16; schmale
24M; 5GA Achsen; Frontantrieb;
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12K; 51A; 71K; 721;
245/40R17 91 11A; 22B; 24D; 57F; 725; 729; 73C; 74A;
687 74P; AF6
4B e1*2001/116*0051*.., 191 - 250 235/45R17-94 52J nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. 255/40R17 51G höhergelegtes
Fahrwerk;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. für gepanzerte Fz;
nur bis
e1*98/14*0051*16;
Kombi; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 225/45R17 91 11A; 22B; 24J; 24M nur bis
e1*98/14*0051*.. 235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; e1*98/14*0051*16;
21B; 22B; 24C; 24D; Limousine;
367; 631 Frontantrieb;
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
687 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. 235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; für gepanzerte Fz;
21B; 22B; 24C; 24D; nur bis
367; 631 e1*98/14*0051*16;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 225/45R17 91 11A; 22B; 24J; 24M nur bis
e1*98/14*0051*.. 235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; e1*98/14*0051*16;
21B; 22F; 24C; 24D; Kombi; Frontantrieb;
367; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17-91 11A; 22F; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
687 725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 215/55R17 51G; 52J; 56G Nur Allroad Quattro;
e13*2007/46*1080*.. 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H;
4F1 e13*2007/46*1080*.. 235/50R17 96 12A; 51A; 573; 71K;
235/55R17 99 11A; 21P; 54A 721; 725; 729; 73C;
245/45R17 95 74A; 74P; 76S
255/45R17 98
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/45R17 94Y 11A; 24M Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 235/45R17 97 11A; 24M Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 225/50R17 11A; 24J; 24M; 51G Allradantrieb; Nicht
245/45R17 11A; 24J; 24M; 51G Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D2 e1*93/81*0005*.., 110 - 250 225/55R17-97 11A; 22B nicht für gepanzerte
e1*98/14*0005*.. 245/50R17 99 11A; 22B; 24J; 24M Fz; Allradantrieb;
255/45R17-97 11A; 22B; 24M Frontantrieb;
110 - 265 225/55R17 11A; 22B; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 235/55R17 99 Nicht für Fz. m.
255/45R17 98 Keramikbremse; nicht
für gepanzerte Fz;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
75I; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8U e1*2007/46*0591*.. 100 - 155 225/55R17 97 51J erhöhtes
Anzugsmoment
8U1 e13*2007/46*1163*.. 235/55R17 99 Mit 200 Nm;
Radhausverbreiterung Kombilimousine;
Serie; 11A; 26B; 27B
235/55R17 99 Ohne Allradantrieb;
Radhausverbreiterung; Frontantrieb;
11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 200 225/50R17 11A; 22M; 22P; 24J; bis
24M; 51G; 52J e1*2001/116*0369*16;
Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Z
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/45R17 93 11A; 22M; 22P; 24J; bis
e1*2001/116*0374*.. 24M e1*2001/116*0369*16;
245/45R17 95 11A; 22M; 22P; 24J; Cabrio; Coupe;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
118 - 184 225/50R17 11A; 22M; 22P; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M; 51G 725; 73C; 74A; 74P;
76T
Verkaufsbezeichnung: AUDI V8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D 11 F127 180 - 184 235/45R17 ADU; 11A; 22B Pkw geschlossen;
180 - 206 245/40R17 51G Allradantrieb;
245/40R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C4 F619, F619/1 169 - 206 235/45R17 ADU; 11A; 21B; 22B; Allradantrieb; F619/1
24M bis Nachtrag 2;
245/40R17 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
C4 F619/1 169 - 213 235/45R17 ADZ; 11A; 21B; 22B; Allradantrieb; ab
24M Nachtrag 3;
245/40R17 11A; 21B; 22B; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C4 F619/1 60 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22F; ab Nachtrag 3;
22G; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI 80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B4 F889/1 85 - 103 215/45R17 87 Nur bis 1080 kg zul. Allradantrieb;
ACHSLAST!; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
85 - 128 215/45R17 Nur bis 1080 kg zul. 725; 73C; 74A; 74P
ACHSLAST!; 11A; 21B;
22B; 22F; 24J; 24M;
631
85 - 169 215/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22F;
24J; 24M; 51J
Verkaufsbezeichnung: AUDI 80-, 90-QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
89 Q E399/1 162 - 169 245/40R17 11A; 21B; 22B; 51G Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
ADT
89 Q E399/1 162 - 169 245/40R17 11A; 21B; 22B; 51G Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm
Verkaufsbezeichnung: FORD GALAXY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WGR e1*2001/116*0024*.. 66 - 150 225/45R17 94 11A; 21B; 22B; 22L; ab e1*95/54*0024*12;
24C; 24D; 5HI Frontantrieb;
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24C; 24D; 5HA 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 3R; 3RN; 5F; 5P; 5PN
140 Nm für Typ : 7N
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 215/50R17 91 11A; 22Q; 24C; 24M; Altea 4 Freetrack;
52J; 56G Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 22Q; 12A; 51A; 71K; 721;
24C; 24D 725; 73C; 74A; 74P
235/45R17 94 11A; 22Q; 24C; 24M
245/40R17 91 11A; 22I; 22Q; 24C;
24D
245/45R17 95 11A; 22I; 22Q; 24C;
24D
255/45R17 98 11A; 21P; 22I; 22Q;
24C; 24D
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 215/50R17 91 11A; 22Q; 24C; 24M; Altea Freetrack;
52J; 56G Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 22Q; 12A; 51A; 71K; 721;
24C; 24D 725; 73C; 74A; 74P
235/45R17 94 11A; 22Q; 24C; 24M
245/40R17 91 11A; 22I; 22Q; 24C;
24D; 687
245/45R17 95 11A; 22I; 22Q; 24C;
24D
255/45R17 98 11A; 21P; 22I; 22Q;
24C; 24D
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 21P; 22P; 24C; Nicht Altea Freetrack;
24M; 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
63 - 125 205/50R17 89 11A; 21P; 22P; 24C; 12A; 51A; 573; 71K;
24D; 51J; 65H 721; 725; 73C; 74A;
63 - 147 225/45R17 91 11A; 21P; 22P; 24C; 74P; 76S
24D
235/40R17 90 11A; 21P; 22H; 22Q;
24C; 24D; 5GA; 684
245/40R17 91 11A; 22H; 22Q; 24D;
57F; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 215/50R17 91 11A; 22Q; 24C; 24M; Altea 4 Freetrack;
52J; 56G Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 22Q; 12A; 51A; 71K; 721;
24C; 24D 725; 73C; 74A; 74P
235/45R17 94 11A; 22Q; 24C; 24M
245/40R17 91 11A; 22I; 22Q; 24C;
24D
245/45R17 95 11A; 22I; 22Q; 24C;
24D
255/45R17 98 11A; 21P; 22I; 22Q;
24C; 24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 215/50R17 91 11A; 22Q; 24C; 24M; Altea Freetrack;
52J; 56G Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 22Q; 12A; 51A; 71K; 721;
24C; 24D 725; 73C; 74A; 74P
235/45R17 94 11A; 22Q; 24C; 24M
245/40R17 91 11A; 22I; 22Q; 24C;
24D; 687
245/45R17 95 11A; 22I; 22Q; 24C;
24D
255/45R17 98 11A; 21P; 22I; 22Q;
24C; 24D
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 21P; 22P; 24C; Nicht Altea Freetrack;
24M; 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
63 - 125 205/50R17 89 11A; 21P; 22P; 24C; 12A; 51A; 573; 71K;
24D; 51J; 65H 721; 725; 73C; 74A;
63 - 147 225/45R17 91 11A; 21P; 22P; 24C; 74P; 76S
24D
235/40R17 90 11A; 21P; 22H; 22Q;
24C; 24D; 5GA; 684
245/40R17 91 11A; 22H; 22Q; 24D;
57F; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 215/45R17 91 51J Kombi; Frontantrieb;
3RN e9*2007/46*0011*.. 225/45R17 91 11A; 22H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 21P; 22H; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
248 725; 729; 73C; 74A;
235/45R17 94 11A; 21P; 22H; 24J; 74P; 76S
248
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 215/45R17 91 51J Stufenheck;
3RN e9*2007/46*0011*.. 225/45R17 91 11A; 22H Frontantrieb;
235/40R17 90 11A; 21P; 22H; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 21P; 22H; 24J; 725; 729; 73C; 74A;
248 74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/50R17 89 11A; 21B; 22F; 24C; Schrägheck;
24D; 51J; 56G Frontantrieb;
215/45R17 87Y 11A; 22F; 24C; 24D; 10B; 10S; 11B; 11G;
5ET; 51J 11H; 12A; 51A; 71K;
215/45R17 91 11A; 22F; 24C; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
51J 74P; 76S
225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 24C;
24D
235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 24C;
24D; 684
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 24C;
24D
245/40R17 91 11A; 22F; 24D; 57F;
681; 687
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 135 215/45R17 87 11A; 245; 248; 26B; ab
27H e9*2007/46*0094*01;
Kombi; 3-türig; 5-
225/45R17 91 11A; 241; 244; 246; türig; Frontantrieb;
26B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71K; 721;
247; 26B; 26N; 27F 725; 73C; 74A; 74P;
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; 76S
247; 26B; 26N; 27F
245/40R17 91 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27F
Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7N e1*2007/46*0402*.., 85 - 125 225/45R17 94 Allradantrieb;
e1*2007/46*0435*.. 85 - 147 225/45R17 94W Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 75I; 76S
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1Z; 3T; 5L; 3U
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22H; 22L; 22Q; Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 24C; 24M; 5FM; 51J; Kombi; Allradantrieb;
65H
215/45R17 91 11A; 22L; 22Q; 24C; Frontantrieb;
24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 125 235/40R17 90W 11A; 22H; 22L; 22Q; 12A; 51A; 573; 71K;
24C; 24D; 5GA; 684 721; 725; 73C; 74A;
55 - 147 205/50R17 93 11A; 22H; 22L; 22Q; 74P
M+S 24C; 24M; 5FM; 51J;
52J; 65H
225/45R17 91 11A; 22H; 22L; 22Q;
24C; 24M
235/40R17 90Y 11A; 22H; 22L; 22Q;
24C; 24D; 5GA; 684
235/45R17 93 11A; 22H; 22L; 22Q;
24C; 24D
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 22Q;
24D; 57F; 681; 687
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22H; 22Q; 24C; Limousine;
e11*2007/46*0012*.. 24M; 5FM; 51J; 65H Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 22Q; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 573; 71K;
55 - 147 225/45R17 91 11A; 22H; 22Q; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24M 74P
235/40R17 90 11A; 22H; 22Q; 24C;
24D; 684
235/45R17 93 11A; 22H; 22Q; 24C;
24D
245/40R17 91 11A; 22F; 22Q; 24D;
57F; 681; 687
1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/50R17 91 11A; 22M; 22P; 24J; Nur Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 24M; 52J; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R17 91 11A; 22L; 22Q; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M; 52J; 56G 725; 73C; 74A; 74P
215/50R17 91 11A; 22H; 22L; 22Q;
24C; 24M; 52J; 56G
225/45R17 91 11A; 22M; 22P; 24J;
24M; 52J
225/50R17 94 11A; 21P; 22H; 22L;
22Q; 24C; 24D
235/45R17 94 11A; 22H; 22L; 22Q;
24C; 24M
5E e11*2007/46*0243*.. 63 - 162 215/45R17 87W 11A; 245; 27B ab
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26P; e11*2007/46*0243*01;
27B; 27H nicht Octavia Scout;
235/40R17 90 11A; 24J; 248; 26P; Kombi; Limousine;
27B; 27H Allradantrieb;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26P; Frontantrieb;
27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 11A; 241; 246; 248; 12A; 51A; 71K; 721;
26P; 27B; 27F 725; 73C; 74A; 74P;
76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: SKODA SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3U e11*98/14*0187*.. 74 - 110 205/50R17 89 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 142 205/50R17 93 5FM; 65H 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 725; 73C; 74A; 74P
142 205/50R17 89Y 5FM; 65H
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/45R17 94 11A; 21P; 24C; 24D Stufenheck;
e11*2007/46*0014*..
235/40R17 94
11A; 21P; 22P; 24C; Allradantrieb;
24D Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 21B; 22P; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 573; 71K;
245/40R17 95 11A; 22P; 24D; 57F; 721; 725; 729; 73C;
687 74A; 74P; 76S
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 205/50R17 93Y 11A; 21N; 21P; 241; Kombi; Allradantrieb;
e11*2007/46*0014*.. 246; 248; 51J; 65H Frontantrieb;
225/45R17 94 11A; 21N; 21P; 241; 10B; 11B; 11G; 11H;
246; 248 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R17 94 11A; 21N; 21P; 22P; 721; 725; 729; 73C;
241; 246; 248 74A; 74P; 76S
235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22P;
241; 246; 248
245/40R17 95 nicht Allradantrieb; 11A;
22P; 244; 57F; 687
Verkaufsbezeichnung: YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5L e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 205/50R17 11A; 24J; 248; 51G; Allradantrieb;
e11*2007/46*0034*.. 52J; 65H Frontantrieb;
215/50R17 95 11A; 24J; 244; 51J; 10B; 11B; 11G; 11H;
56G 12A; 51A; 573; 71K;
215/55R17 94 11A; 24J; 244; 51J; 721; 725; 729; 73C;
56G 74A; 74P
225/45R17 94 11A; 24J; 248
225/50R17 94 11A; 242; 244; 245;
247
235/45R17 94 11A; 24J; 244
245/45R17 95 11A; 242; 244; 245;
247
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; AUV; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 13; 16; 2K; 2KN;
3B; 3BG; 3BS; 3c; 3C; 3CC; 5N
140 Nm für Typ : 7N
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 215/45R17 91 11A; 22B; 24C; 24D; Nicht Caddy Maxi; nur
2KN e1*2007/46*0217*.., 5GG bis
WV2ZZZ2K?8?052800;
L320 kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 215/45R17 91 VB0; 11A; 22F; 24C; Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 24D; 5GG WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
VB1
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 125 215/45R17 91 11A; 22I; 24C; 24M; Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 5GG langer Radstand;
L320 225/45R17 91 11A; 22I; 24C; 24M; Frontantrieb;
5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 94 11A; 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 22I; 24C; 24D 725; 73C; 74A; 74P
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 215/45R17 91 VB0; 11A; 22F; 241; kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., 244; 246; 247; 5GG langer Radstand;
L320 225/45R17 91 VB0; 11A; 22F; 24C; Allradantrieb;
244; 247; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
62 - 125 205/50R17 93 VB0; 11A; 22F; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
244; 247; 65H 725; 73C; 74A; 74P
225/45R17 94 VB0; 11A; 22F; 24C;
244; 247
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 215/45R17 91 VB0; 11A; 22F; 24C; Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 24D; 5GG WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
VB2
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 147 215/45R17 87W 11A; 21P; 22M; 22P; Cabrio; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22P; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 725; 73C; 74A; 74P;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22L; 76S
22P; 24J; 24M
235/40R17 90 11A; 21B; 22H; 22L;
22Q; 24D; 24J
85 - 184 205/50R17 11A; 21P; 22H; 22L;
22P; 24J; 24M; 51G;
52J; 65H
235/45R17 94 11A; 21B; 22H; 22L;
22Q; 24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 215/45R17 87 11A; 245; 248; 26B; nur Golf 7; ab
27F e1*2007/46*0623*01; ;
63 - 221 225/45R17 91 11A; 241; 246; 248; Kombilimousine;
26B; 26N; 27F Schrägheck;
235/40R17 90 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
26B; 26N; 27F Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; Mehrlenkerhinterachse;
26B; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71K; 721;
26B; 26N; 27F 725; 73C; 74A; 74P;
135 - 221 215/45R17 87Y 11A; 245; 248; 26B; 76S
27F
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 215/45R17 87 11A; 245; 248; 26B; nur Golf 7; ab
27F e1*2007/46*0623*01; ;
225/45R17 91 11A; 241; 244; 246; Kombilimousine;
26B; 26N; 27F Schrägheck;
235/40R17 90 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
247; 26B; 26N; 27F Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27F
245/40R17 91 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Seite: 16 von 42
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 215/45R17 87W 11A; 21T; 24C; 248; Cabrio; Frontantrieb;
26B; 26N; 27F; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 155 205/50R17 93 11A; 21T; 24C; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
26B; 26N; 27F; 56G 725; 729; 73C; 74A;
215/45R17 91 11A; 21T; 24C; 248; 74P; 76S
26B; 26N; 27F
225/45R17 91 11A; 21T; 24C; 244;
247; 26B; 26N; 27F
235/40R17 90 11A; 21T; 24C; 244;
247; 26B; 26J; 27F;
684
235/45R17 94 11A; 21T; 24C; 244;
247; 26B; 26J; 27F
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27F;
57F; 681; 687
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 205/50R17 89 11A; 21B; 22F; 24C; Nur Golf 5; nur bis
24D; 51J; 65H e1*2001/116*0242*24;
55 - 147 215/45R17 87W 11A; 22F; 24C; 24D; Allradantrieb;
5ET; 51J Frontantrieb;
55 - 169 205/50R17 89W 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 51J; 65H 12A; 51A; 573; 71K;
245/40R17 91 11A; 22F; 24D; 57F; 721; 725; 73C; 74A;
681; 687 74P
55 - 184 225/45R17 90 11A; 21B; 22F; 24C;
24D
235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 24C;
24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24C;
24D
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 215/45R17 87W 11A; 21P; 22H; 22Q; Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 24C; 24D; 5ET e1*2007/46*0490*04;
59 - 173 205/50R17 11A; 21P; 22F; 22Q; ab
24C; 24D; 51G; 65H e1*2001/116*0242*25;
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22Q; Schrägheck;
24C; 24D Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 21P; 22F; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17 90 11A; 21P; 22F; 22Q; 725; 73C; 74A; 74P;
24C; 24D; 684 76S
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22Q;
24C; 24D
245/40R17 91 11A; 22F; 22Q; 24D;
57F; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Seite: 17 von 42
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22F; 22Q; Nur Golf 6; ab
24C; 24D; 51J; 65H e1*2001/116*0242*25;
215/45R17 91 11A; 21P; 22F; 22Q; Schrägheck;
24C; 24D; 51J Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 21P; 22F; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R17 90 11A; 21P; 22F; 22Q; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D 74P; 76S
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22Q;
24C; 24D
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 205/50R17 11A; 21P; 22F; 22Q; Nur Golf R (6er); ab
24C; 24D; 51G; 65H e1*2001/116*0242*25;
215/45R17 91 11A; 21P; 22F; 22Q; Schrägheck;
24C; 24D; 51J Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 21P; 22F; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R17 90Y 11A; 21P; 22F; 22Q; 721; 725; 729; 73C;
24C; 24D 74A; 74P; 76S
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22Q;
24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 81 215/45R17 87 11A; 245; 248; 26B; nur Golf 7; ; ab
27F e1*2007/46*0627*01;
225/45R17 91 11A; 241; 244; 246; Kombilimousine;
26B; 26N; 27F Schrägheck;
235/40R17 90 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
247; 26B; 26N; 27F Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27F
245/40R17 91 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27F
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 110 215/45R17 87 11A; 245; 248; 26B; nur Golf 7; ; ab
27F e1*2007/46*0627*01;
63 - 221 225/45R17 91 11A; 241; 246; 248; Kombilimousine;
26B; 26N; 27F Schrägheck;
235/40R17 90 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
26B; 26N; 27F Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; Mehrlenkerhinterachse;
26B; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71K; 721;
26B; 26N; 27F 725; 73C; 74A; 74P;
135 - 221 215/45R17 87Y 11A; 245; 248; 26B; 76S
27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 215/45R17 87 11A; 22F; 24C; 24M; Nicht CrossGolf; Nur
5ET; 51J Golf Plus; Nur bis
55 - 125 205/50R17 89 11A; 21B; 22F; 24C; e1*2001/116*0304*13;
24D; 56G Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 22F; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 90 11A; 21B; 22F; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D 74P
235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 24C;
24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24C;
24D
245/40R17 91 11A; 22F; 24D; 57F;
681; 687
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf 6; Ab
24J; 248; 5ET e1*2001/116*0304*21;
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; Frontantrieb;
24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 573; 71K;
24J; 248 721; 725; 73C; 74A;
235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 22L; 74P
24J; 248
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22L;
24J; 248
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 244;
247; 57F; 681; 687
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur
24J; 24M; 5ET bis
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0304*13;
24J; 24M Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 22L; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D 74P
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22L;
24C; 24D
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 681; 687
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 24C; 244; 51J; 65H e1*2001/116*0304*14;
205/50R17 93 11A; 21B; 22H; 22L; Frontantrieb;
24C; 244; 52J; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 12A; 51A; 573; 71K;
24C; 244; 51J 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 22L; 74P; 76S
24C; 244
235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 22L;
24C; 244; 247; 684
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22L;
24C; 244; 247
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 244;
247; 57F; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 205/50R17 89 11A; 21B; 24C; 244; Nur Jetta
247; 260; 272; 56G (Stufenheck);
215/45R17 91 11A; 21B; 24J; 248; Frontantrieb;
260; 271 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 21B; 24C; 244; 12A; 51A; 573; 71K;
247; 261; 273; 56G 721; 725; 729; 73C;
225/45R17 91 11A; 21B; 24C; 244; 74A; 74P; 76S
247; 260; 272
235/40R17 90 11A; 21B; 24C; 244;
247; 261; 273
235/45R17 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 261; 273
245/40R17 91 11A; 21B; 24C; 244;
247; 261; 273
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 215/50R17 91 11A; 24J; 248; 26P; Beetle (Schrägheck);
27I; 56G Beetle Cabrio;
215/55R17 94 11A; 24J; 248; 26N; Frontantrieb;
26P; 27I; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 24J; 24M; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26N; 27B 725; 729; 73C; 74A;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26P; 27I 74P; 76S
235/50R17 96 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27B;
27H
245/45R17 95 11A; 24M; 27B; 27H;
57F; 67R; 67T
255/45R17 98 11A; 244; 247; 27B;
27H; 57F; 67D
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; GOLF 6 (Variant); bis
e1*2007/46*0492*.. 22L; 24C; 24D; 51J; e1*2007/46*0492*05;
56G
215/45R17 87W 11A; 21B; 21N; 22H; ab
22L; 24J; 24M; 5ET; e1*2001/116*0328*15;
51J
215/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22H; Frontantrieb;
22L; 24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
22L; 24C; 24D 725; 729; 73C; 74A;
235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22F; 74P
22L; 24C; 24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; JETTA (Limousine);
22L; 24C; 24D; 56G Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 11A; 21B; 21N; 22F; 725; 73C; 74A; 74P
22L; 24C; 24D
235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 681; 687
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 21N; 22H; GOLF (Variant); nur
22L; 24J; 24M; 51J bis
75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; e1*2001/116*0328*14;
22L; 24C; 24D; 56G Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22F; 725; 73C; 74A; 74P
22L; 24C; 24D
235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 681; 687
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; GOLF 6 (Variant); ab
22L; 24C; 24D; 51J; e1*2001/116*0328*15;
56G
215/45R17 87W 11A; 21B; 21N; 22H; Allradantrieb;
22L; 24J; 24M; 5ET; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J
215/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22H; 12A; 51A; 573; 71K;
22L; 24J; 24M; 51J 721; 725; 729; 73C;
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22F; 74A; 74P
22L; 24C; 24D
235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Seite: 21 von 42
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 100 205/50R17 89 11A; 22L; 22Q; 245; Nicht Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 248; 65H (Cross); ab
e1*2007/46*0502*.., 77 - 110 235/40R17 90 11A; 21P; 22L; 22Q; e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0547*.. 241; 244; 246 bis
77 - 155 215/45R17 91 11A; 22M; 22Q; 245; e1*2001/116*0307*36;
248 Kombi; Limousine;
225/45R17 91 11A; 21P; 22L; 22Q; Allradantrieb;
245; 248 Frontantrieb;
77 - 220 205/50R17 11A; 22L; 22Q; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 51G; 65H 12A; 51A; 573; 71K;
205/50R17 93 11A; 22L; 22Q; 245; 721; 725; 73C; 74A;
248; 65H 74P
225/45R17 91Y 11A; 21P; 22L; 22Q;
245; 248
235/40R17 94 11A; 21P; 22L; 22Q;
241; 244; 246
235/45R17 94 11A; 21P; 22L; 22Q;
241; 244; 246
3C e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 215/45R17 91W Nur Passat Alltrack
e1*2007/46*0502*.., 225/45R17 91W 11A; 22M (Cross);
e1*2007/46*0547*.. 225/50R17 94 11A; 22L; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
235/40R17 90W 11A; 22M; 27I 721; 725; 729; 73C;
235/45R17 94 11A; 22M; 27I 74A; 74P; 76S
245/40R17 91W 11A; 22L; 248; 26P; 27I
245/45R17 95 11A; 22L; 248; 26P; 27I
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 205/50R17 89 11A; 22L; 22Q; 24J; nur bis
24M; 65H e1*2001/116*0307*23;
235/40R17 90 11A; 21P; 22L; 22Q; Kombi; Limousine;
24J; 24M Allradantrieb;
75 - 147 205/50R17 93 11A; 22L; 22Q; 24J; Frontantrieb;
24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 22M; 22Q; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 21P; 22L; 22Q; 74P
24J; 24M
235/45R17 93 11A; 21P; 22L; 22Q;
24J; 24M
75 - 184 235/40R17 94 11A; 21P; 22L; 22Q;
24J; 24M
75 - 220 205/50R17 11A; 22L; 22Q; 24J;
24M; 51G; 65H
235/45R17 94 11A; 21P; 22L; 22Q;
24J; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Seite: 22 von 42
Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 220 235/45R17 11A; 21P; 22I; 24J; Limousine;
24M; 51G Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 21N; 21P; 22H; Frontantrieb;
22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 130 215/45R17 87W 57E; 681; 684 Coupe; Frontantrieb;
215/45R17 87W 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
90 - 155 235/40R17 90 684 12A; 51A; 71K; 721;
90 - 195 225/45R17 91 725; 73C; 74A; 74P;
235/40R17 90Y 684 76S
235/45R17 94
245/40R17 91 11A; 24M; 57F; 681;
687
245/45R17 95 11A; 24M
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 225/55R17 97 11A; 22I; 24M; 51J Allradantrieb;
e1*2007/46*0487*.. 225/60R17 99 11A; 22I; 22P; 24M; Frontantrieb;
51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 130 215/45R17 91 11A; 24C; 24D; 5GG nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 215/45R17 91W 11A; 24C; 24D; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 225/45R17 11A; 24C; 24D; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
e1*2007/46*0357*.. 225/45R17 91 11A; 24C; 24D; 5GG 725; 73C; 74A; 74P
235/40R17 90 11A; 24C; 24D; 5GA;
684
235/40R17 90 11A; 24C; 24D; 5GA;
684
235/40R17 90W 11A; 24C; 24D; 5GA;
684
235/45R17 93 11A; 24C; 24D
245/40R17 91 11A; 24D; 5GG; 57F;
681; 687
245/40R17 91W 11A; 24D; 5GG; 57F;
681; 687
1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 215/50R17 91 11A; 24J; 56G; 57E; nur CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 575 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 235/45R17 93 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
e1*2007/46*0357*.. 245/45R17 95 11A; 22I; 22M; 24C; 725; 73C; 74A; 74P
24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 81 - 92 225/45R17-90 11A; 22B; 22D; 24J Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22D; Allradantrieb;
e1*98/14*0043*.. 22F; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 142 225/45R17-90W 11A; 22B; 22D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22D; 725; 73C; 74A; 74P
22F; 24C; 24M
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 92 215/45R17 87 11A; 22B; 24J Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 225/45R17-90 11A; 22B; 22D; 24C; Frontantrieb;
e1*98/14*0043*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22D; 12A; 51A; 71K; 721;
24C; 24M; 684 725; 73C; 74A; 74P
66 - 142 215/45R17 91 11A; 22B; 24J
245/40R17-91 11A; 22B; 22D; 22F;
24D; 57F; 681; 687
110 - 142 225/45R17-90W 11A; 22B; 22D; 24C;
24M
235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22D;
24C; 24M; 684
3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 142 225/45R17 91 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0157*.. 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
3BS e1*2001/116*0173*.., 202 205/50R17 11A; 24J; 24M; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0173*.. 56G 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P
235/45R17 93 11A; 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7N e1*2007/46*0401*.., 85 - 125 225/45R17 94 Allradantrieb;
e1*2007/46*0434*.. 85 - 147 225/45R17 94W Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 75I; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
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bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
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der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
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kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
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575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
ADT) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310mm bzw.
312mm bzw. 314mm bzw. 315mm bzw. 318mm (Dicke 30mm bzw. 28mm bzw. 25mm) an der
Vorderachse nicht zulässig.
ADU) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
ADZ) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
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AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil
zulässig.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
(Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
Schiebetür zu prüfen.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3, S3
Variante(n): Frontantrieb, 2-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 400 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 400 y = 400 30 HA
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 400 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8U
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*..
Handelsbez.: AUDI Q3
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 285 y = 355 HA
26B x = 290 y = 390 VA
26P x = 240 y = 340 VA
27B x = 335 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 335 y = 400 10 HA
27F x = 335 y = 400 30 HA
26J x = 290 y = 390 30 VA
26N x = 290 y = 390 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3, S3
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 300 VA
26P x = 350 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 350 y = 350 20 HA
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 20 VA
27H x = 350 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5E
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0243*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n): ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 275 VA
27I x = 120 y = 200 HA
26P x = 170 y = 225 VA
27B x = 170 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 170 y = 250 30 HA
26J x = 220 y = 275 30 VA
26N x = 220 y = 275 30 VA
27F x = 170 y = 250 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0502*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
27I x = 250 y = 230 HA
26P x = 260 y = 250 VA
27B x = 300 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 260 y = 310 8 HA
27F x = 260 y = 310 36 HA
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 30 VA
27H x = 400 y = 310 8 HA
27F x = 400 y = 310 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0547*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
26P x = 260 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27F x = 300 y = 280 13 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
26B x = 300 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
27H x = 350 y = 300 8 HA
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
26N x = 300 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 3 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 42 von 42
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
26P x = 260 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27F x = 300 y = 280 13 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 4 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeughersteller : AUDI, FORD, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
D7 112548571 PCD 5x112 Ø72.2/Ø57.1 57,1 Kunststoff 650 2172 01/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 215/45R17 91 51J Cabrio; Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 215/45R17 91 11A; 26P Sportback (4-türig);
225/45R17 91 11A; 26P nicht e-tron; 2-türig;
206 - 221 215/45R17 91 11A; 26P; 52J Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 26P; 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 235/40R17 90 Limousine;
235/45R17 94 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 4 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 215/45R17 87W 5ET Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 66 - 147 215/45R17 91 Schrägheck 2-türig;
8PB e13*2007/46*1082*.. 66 - 184 225/45R17 91 11A; 22L; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
66 - 195 225/45R17 91 11A; 22L; 24J; 52J 721; 725; 73C; 74A;
M+S
235/40R17 90 11A; 22L; 24J; 24M; 74P
52J
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/45R17 94Y Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 235/45R17 97 Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 225/50R17 51G Allradantrieb; Nicht
245/45R17 51G Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 75I; 76S
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 257 245/45R17 51G Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. Allradantrieb; Nicht
Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/45R17 93 bis
e1*2001/116*0374*.. 245/45R17 95 e1*2001/116*0369*16;
118 - 184 225/50R17 51G Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76T
8J e1*2001/116*0369*.. 200 225/50R17 51G; 52J bis
e1*2001/116*0369*16;
Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Z
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 4 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: FORD GALAXY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WGR e1*2001/116*0024*.., 66 - 150 225/45R17 94 11A; 24J; 24M; 367; ab e1*95/54*0024*12;
e1*95/54*0024*.. 5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 22L; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
367; 5HA 725; 73C; 74A; 74P;
75I
WGR e1*93/81*0024*.., 66 - 128 225/45R17 94 5HI nur bis
e1*95/54*0024*.. 235/45R17 93 11A; 22B; 24J; 24M; e1*95/54*0024*11;
5HA 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 VDN; 11A; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M; 687 725; 73C; 74A; 74P;
75I
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 5F; 5P; 5PN
170 Nm für Typ : 7MS
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 225/45R17 91 Altea 4 Freetrack;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 24J; 5ET; 51J Nicht Altea Freetrack;
63 - 125 205/50R17 89 11A; 24J; 51J; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
63 - 147 225/45R17 91 11A; 24J 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 225/45R17 91 Altea Freetrack;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 225/45R17 91 Altea 4 Freetrack;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 24J; 5ET; 51J Nicht Altea Freetrack;
63 - 125 205/50R17 89 11A; 24J; 51J; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
63 - 147 225/45R17 91 11A; 24J 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 4 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Seite: 4 von 17
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 225/45R17 91 Altea Freetrack;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 215/45R17 87Y 5ET; 51J Schrägheck;
215/45R17 91 51J Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 135 215/45R17 87 ab
e9*2007/46*0094*01;
Kombi; 3-türig; 5-
türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7MS e1*2001/116*0036*.., 66 - 150 225/45R17 94 11A; 24J; 367; 5HI ab e1*98/14*0036*08;
e1*98/14*0036*.. 235/45R17 93 nicht Allradantrieb; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 367; 12A; 51A; 573; 71K;
5HA 721; 725; 73C; 74A;
235/45R17 94 11A; 22L; 24J; 24M; 74P; 75I
367; 5HI
7MS e1*95/54*0036*.., 66 - 110 225/45R17 94 5HI nur bis
e1*98/14*0036*.. 235/45R17 93 11A; 22B; 24J; 24M; e1*98/14*0036*07;
5HA 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 VDJ; 11A; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M; 687 725; 73C; 74A; 74P;
75I
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3T; 1Z
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 4 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 215/45R17 91 51J Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
55 - 147 225/45R17 91 11A; 22M; 22P; 24J Kombi; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 215/45R17 91 51J Limousine;
e11*2007/46*0012*..
55 - 147 225/45R17 91 11A; 22P; 24J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/50R17 91 52J; 65H Nur Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
205/55R17 91 52J; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 52J; 56G 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 52J 725; 73C; 74A; 74P
235/45R17 94
5E e11*2007/46*0243*.. 63 - 162 215/45R17 87W ab
e11*2007/46*0243*01;
nicht Octavia Scout;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/45R17 94 Stufenheck;
e11*2007/46*0014*..
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 205/50R17 93Y 51J; 65H Kombi; Allradantrieb;
e11*2007/46*0014*..
225/45R17 94 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 4 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; AUV; 1K; 1KM; 1KP; 16
170 Nm für Typ : 7M
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 215/45R17 87 nur Golf 7; ab
e1*2007/46*0623*01; ;
Kombilimousine;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 215/45R17 87 nur Golf 7; ab
135 - 221 215/45R17 87Y e1*2007/46*0623*01; ;
Kombilimousine;
Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 59 - 173 215/45R17 91 11A; 24J; 24M e1*2007/46*0490*04;
225/45R17 11A; 22P; 24J; 24M; ab
51G e1*2001/116*0242*25;
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
1K e1*2001/116*0242*.. 103 215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; Nur Golf 6; ab
51J e1*2001/116*0242*25;
225/45R17 11A; 22H; 22P; 24J; Schrägheck;
24M; 51G Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 22H; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 215/45R17 87W 5ET; 51J Nur Golf 5; nur bis
55 - 184 225/45R17 90 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0242*24;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 4 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 215/45R17 87W 11A; 21S; 245; 5ET Cabrio; Frontantrieb;
77 - 155 205/50R17 93 11A; 21S; 24J; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21S; 245 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 21S; 24J; 26P; 725; 729; 73C; 74A;
27H 74P; 76S
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; Nur Golf R (6er); ab
51J e1*2001/116*0242*25;
225/45R17 11A; 22H; 22P; 24J; Schrägheck;
24M; 51G Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 22H; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 81 215/45R17 87 nur Golf 7; ; ab
e1*2007/46*0627*01;
Kombilimousine;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 110 215/45R17 87 nur Golf 7; ; ab
135 - 221 215/45R17 87Y e1*2007/46*0627*01;
Kombilimousine;
Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/45R17 87 5ET Nur CrossGolf 6; Ab
215/45R17 91 e1*2001/116*0304*21;
225/45R17 91 11A; 22H; 22M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 4 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/45R17 87 5ET Nur CrossGolf; Nur
215/45R17 91 bis
225/45R17 91 11A; 22H; 22M e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 22M; 24J; 248; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 51J; 65H e1*2001/116*0304*14;
205/50R17 93 11A; 22M; 24J; 248; Frontantrieb;
52J; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 248; 51J 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
248 74P; 76S
235/40R17 90 11A; 21P; 22M; 24J;
248; 684
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 215/45R17 87 5ET; 51J Nicht CrossGolf; Nur
55 - 125 215/45R17 91 51J Golf Plus; Nur bis
225/45R17 90 11A; 24J e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 215/50R17 91 56G Beetle (Schrägheck);
235/45R17 94 Beetle Cabrio;
245/45R17 95 57F; 67R; 67T Frontantrieb;
255/45R17 98 11A; 27I; 57F; 67D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 205/50R17 89 11A; 270; 56G Nur Jetta
215/45R17 91 (Stufenheck);
215/50R17 91 11A; 21P; 24J; 248; Frontantrieb;
270; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21P; 245; 248; 12A; 51A; 573; 71K;
270 721; 725; 729; 73C;
235/40R17 90 11A; 21P; 24J; 248; 74A; 74P; 76S
270
235/45R17 94 11A; 21P; 24J; 248;
270
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 4 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; GOLF 6 (Variant); bis
e1*2007/46*0492*.. 24J; 24M; 51J; 56G e1*2007/46*0492*05;
215/45R17 87W 11A; 21P; 22L; 22Q; ab
5ET; 51J e1*2001/116*0328*15;
215/45R17 91 11A; 21P; 22L; 22Q; Frontantrieb;
51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M 725; 729; 73C; 74A;
74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 21P; 22L; 22Q; GOLF (Variant); nur
51J bis
75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; e1*2001/116*0328*14;
24J; 24M; 56G Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21P; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 725; 73C; 74A; 74P
24J; 24M
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; JETTA (Limousine);
24J; 24M; 56G Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21P; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 11A; 21B; 22L; 22Q; 725; 73C; 74A; 74P
24J; 24M
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; GOLF 6 (Variant); ab
24J; 24M; 51J; 56G e1*2001/116*0328*15;
215/45R17 87W 11A; 21P; 22L; 22Q; Allradantrieb;
5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 22L; 22Q; 12A; 51A; 573; 71K;
51J 721; 725; 729; 73C;
225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 74A; 74P
24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 225/45R17 94 11A; 24J; 367; 5HI ab e1*98/14*0023*12;
e1*98/14*0023*.. 235/45R17 93 nicht Allradantrieb; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 367; 12A; 51A; 573; 71K;
5HA 721; 725; 73C; 74A;
235/45R17 94 11A; 22L; 24J; 24M; 74P; 75I
367; 5HI
7M e1*93/81*0023*.., 66 - 128 225/45R17 94 5HI nur bis
e1*95/54*0023*.., 235/45R17 93 11A; 22B; 24J; 24M; e1*98/14*0023*11;
e1*98/14*0023*.. 5HA 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
5GG; 687 725; 73C; 74A; 74P;
75I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 4 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 4 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 4 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 4 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 4 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
VDJ) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 4 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3, S3
Variante(n): Frontantrieb, 2-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 400 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 400 y = 400 8 HA
27F x = 400 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
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Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 4 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
27H x = 350 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 5 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeughersteller : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
D2 1125356645 PCD 5x112 Ø79.5/Ø66.45 66,45 Kunststoff 700 2255 01/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : B8; 4G1; 4G; B81
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 8R2; 8R; 8R1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
200 Nm für Typ : 8R erhoeht ; 8R1 erhoeht ; 8R2 erhoeht
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4; Kombi;
B81 e13*2007/46*1084*.. 24M Frontantrieb;
235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 725; 729; 73C; 74A;
255/45R17 98 11A; 21P; 22I; 24J; 74P; 76S
24M; 54F
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/50R17 94 AUDI A5; Coupe; 2-
235/45R17 94 türig; Allradantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/50R17 94 AUDI A5; Coupe; 2-
235/45R17 94 türig; Frontantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4; Limousine;
24M Allradantrieb;
235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
24M 721; 725; 729; 73C;
255/45R17 98 11A; 21P; 22I; 24J; 74A; 74P; 76S
24M; 54F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 5 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 AUDI A5 Sportback; 4-
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 türig; Allradantrieb;
245/45R17 95 Frontantrieb;
255/45R17 98 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4; Limousine;
24M Frontantrieb;
235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 725; 729; 73C; 74A;
255/45R17 98 11A; 21P; 22I; 24J; 74P; 76S
24M; 54F
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/50R17 94 AUDI A5; Cabrio; 2-
235/45R17 94 türig; Allradantrieb;
245/45R17 95 Frontantrieb;
255/45R17 98 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 225/50R17 94 Nur A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 225/55R17 97 Quattro;
235/50R17 96 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R17 99 12A; 51A; 573; 71K;
255/45R17 98 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4; Nicht A4
B81 e13*2007/46*1084*.. 24M Allroad Quattro;
235/45R17 94 Kombi; Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71K;
255/45R17 98 11A; 21P; 22I; 24J; 721; 725; 729; 73C;
24M; 54F 74A; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 225/50R17 94 5HI Nur A6; nicht A6
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 225/50R17 98 allroad quattro;
225/55R17 97 Kombi; Stufenheck;
235/50R17 96 11A; 270 Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 270 Frontantrieb;
245/50R17 99 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
270 12A; 51A; 573; 71K;
255/45R17 98 11A; 270; 67D 721; 725; 73C; 74A;
255/50R17 101 11A; 245; 248; 26P; 74P; 75I; 76S; AFY
271
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 5 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 150 - 230 235/50R17 96 Nur A7 Sportback;
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/55R17 99 Coupe; 4-türig;
245/50R17 99 Allradantrieb;
255/45R17 98 Frontantrieb;
255/50R17 101 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S; AFY
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 255/60R17 106 24N; 24O 200 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
255/60R17 106 24N; 24O 200 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
255/60R17 106 24N; 24O 200 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 75I; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 5 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
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Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
AFY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
(Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 230 y = 250 28 VA
26N x = 230 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 350 27 HA
27H x = 270 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
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Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeughersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
D2 112535666 PCD 5x112 Ø79.5/Ø66.6 66,6 Kunststoff 700 2255 01/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 170; 171; 124 T; 203 K; 203 CL; 203; 202; 201; 124 C; 124;
210 K; 210; 209; 208; H0
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 230; 245; 245G; 246; 221; 220; 215; 212; 211K; 211; 207; 204 X;
204; 176; 172; 169; 140 C; 140; 117; 204 K
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 124 T; 170; 171; 201; 202; 203; 203
CL; 203 K; 208; 209; 210; 210 K
130 Nm für Typ : 117; 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212;
230; 245; 245G; 246
150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 215/45R17 87 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24C; 725; 73C; 74A; 74P
24D
235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 22H;
24C; 24D
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; A-Klasse;
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26N; 27H 725; 729; 73C; 74A;
66 - 155 225/45R17 91 11A; 24J; 244; 247; 74P; 76S
26B; 26N; 27H
235/40R17 90 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27F
235/45R17 94 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27F
245/40R17 91 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
155 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse ab Mj. 2011;
26N; 56G nicht Natural Gas
215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Drive; Kombi;
26N Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17 90 11A; 24J; 244; 247; 725; 729; 73C; 74A;
26B; 26J; 27H 74P; 76S
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27H
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27H;
57F; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 11A; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17 90 11A; 21P; 22B; 24C; 725; 73C; 74A; 74P
24D
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; A-Klasse;
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26N; 27H 725; 729; 73C; 74A;
66 - 155 225/45R17 91 11A; 24J; 244; 247; 74P; 76S
26B; 26N; 27H
235/40R17 90 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27F
235/45R17 94 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27F
245/40R17 91 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
155 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H; 52J
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse ab Mj. 2011;
26N; 56G nicht Natural Gas
215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Drive; Kombi;
26N Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17 90 11A; 24J; 244; 247; 725; 729; 73C; 74A;
26B; 26J; 27H 74P; 76S
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27H
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27H;
57F; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Seite: 3 von 28
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 90 - 155 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; CLA; nicht
26N Sportfahrwerk;
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Limousine;
26J; 27H Frontantrieb;
235/40R17 90 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 24C; 244; 247; 725; 73C; 74A; 74P;
26B; 26J; 27H 76S
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27H;
57F; 681; 687
245G e1*2001/116*0470*.. 90 - 155 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H Limousine;
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb;
26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
26B; 26J; 27F 725; 73C; 74A; 74P;
235/45R17 94 11A; 24C; 244; 247; 76S
26B; 26J; 27F
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27F;
57F; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 215/45R17-87T ohne Nacharbeit ab 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 M+S Werk; 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17-87T ohne Nacharbeit ab 725; 73C; 74A; 74P
M+S Werk; MB3; 11A
215/45R17-87T Nacharbeit VA ab Werk
M+S
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 55 - 145 225/45R17-90 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 22G; 725; 73C; 74A; 74P
57F; 687
125 - 145 215/45R17 11A; 21B; 21J; 631
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 100 215/45R17 87 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 145 225/45R17-90 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17-91 11A; 22B; 22D; 22F; 725; 73C; 74A; 74P
22G; 57F; 681; 687
110 - 145 215/45R17 11A; 21B; 21J; 631
225 215/45R17 51G; 52J
225/45R17 10N; 11A; 21B; 51G
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Heckantrieb;
75 - 160 215/45R17 87Y 51J; 681; 684 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 200 225/45R17 91 10N; 68E; 687 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17 51G; 57F; 687 725; 73C; 74A; 74P;
FGC
203 e1*98/14*0139*.. 125 - 200 225/45R17 91 Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
FGC
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 145 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Nicht C 30 CDI AMG;
75 - 160 215/45R17 87Y 51J; 681; 684 Nur bis
75 - 200 225/45R17 91 10N; 68E; 687 e1*98/14*0159*18;
245/40R17 51G; 57F; 687 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
FGC
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 57E; 681; 684 Heckantrieb;
75 - 200 225/45R17 91 10N; 68E; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
FGC
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/45R17 91 Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
FGC
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 200 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204;
235/40R17 94 11A; 24J; 24M Limousine;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; Heckantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 11A; 22I; 24D; 57F; 687 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204; Nur
235/40R17 94 11A; 24J; 24M 4-MATIC; Limousine;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17 91 11A; 22I; 24D; 57F; 575 725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/40R17 90 11A; 24J; 26B; 26N; Coupe; Heckantrieb;
27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
115 - 225 225/45R17 91 11A; 24J; 26B; 26N; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
235/40R17 90Y 11A; 24J; 26B; 26N; 74P; 76S
27H; 27I
235/45R17 94 11A; 24J; 26B; 26N;
27H; 27I
245/40R17 91 11A; 248; 27B; 27H;
57F; 687
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 150 235/40R17 90W 11A; 21P; 22I; 22M; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
88 - 200 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90Y 11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M; 5GA 725; 73C; 74A; 74P;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 76S
24J; 24M
245/40R17 91 11A; 22I; 22M; 24D;
57F; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Seite: 5 von 28
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/45R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/40R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M 725; 729; 73C; 74A;
245/40R17 91W 11A; 22I; 22M; 24D; 74P; 76S
57F; 575
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 90 - 155 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H Limousine;
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb;
26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
26B; 26J; 27F 725; 73C; 74A; 74P;
235/45R17 94 11A; 24C; 244; 247; 76S
26B; 26J; 27F
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27F;
57F; 681; 687
117 e1*2007/46*1007*.. 90 - 155 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; CLA; nicht
26N Sportfahrwerk;
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Limousine;
26J; 27H Frontantrieb;
235/40R17 90 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 24C; 244; 247; 725; 73C; 74A; 74P;
26B; 26J; 27H 76S
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27H;
57F; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 150 215/45R17 87W 51J Ab e1*98/14*0159*19;
75 - 200 225/45R17 51G Heckantrieb;
245/40R17 91 57F; 681; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S; FGC
Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/45R17 51G Cabrio; Coupe;
245/40R17 91 57F; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Seite: 6 von 28
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 225 225/55R17 97 11A; 21B; 22L 10B; 10S; 11B; 11G;
245/50R17 99 11A; 21B; 22L; 24M; 11H; 12A; 51A; 71K;
367 721; 725; 729; 73C;
255/45R17 98 11A; 21B; 22L; 24J; 74A; 74P
24M
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 nicht für gepanzerte
215/45R17 87 57E; 681; 684 Fz; Heckantrieb;
235/40R17 90 57F; 684 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 125 225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17 91 11A; 22B; 57F; 681; 725; 729; 73C; 74A;
687 74P
55 - 165 235/45R17 10N; 51G
120 - 150 235/40R17 90W 57F; 684
130 - 165 225/45R17 91W
245/40R17 91W 11A; 22B; 57F; 681;
687
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/45R17 10N; 51G nicht für gepanzerte
Fz; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 225/45R17-93W Heckantrieb;
235/45R17 10N; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
255/40R17-94 11A; 22B; 22F; 24M; 11H; 12A; 51A; 71K;
57F; 66T; 683 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/45R17 10N; 51G Allradantrieb;
10B; 10S; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 225/50R17 94 Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 235/45R17 93W 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 225 235/45R17 93 57E; 57W 12A; 51A; 71K; 721;
75 - 285 245/45R17 95 725; 729; 73C; 74A;
74P
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 285 245/45R17 12T; 51G Reifen mit
e1*98/14*0183*.. Schneeketten;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 225/50R17 94 Nur 4-MATIC;
235/45R17 94 Allradantrieb;
130 - 285 245/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12T; 51A; 51J; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Seite: 7 von 28
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 135 235/45R17 94W 12M; 5HI; 51J Reifen mit
100 - 285 245/45R17 95 12T Schneeketten;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
75I
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 135 225/50R17 94W 5HI; 51J Heckantrieb;
235/45R17 94W 5HI; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 200 235/45R17 93 51J; 57E; 57W 12A; 51A; 71K; 721;
100 - 285 245/45R17 95 725; 729; 73C; 74A;
74P; 75I
211K e1*2001/116*0213*.. 130 225/50R17 94 5HI; 51J Nur 4-MATIC;
235/45R17 94 5HI; 51J Allradantrieb;
130 - 200 225/50R17 98 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 97 51J 12T; 51A; 71K; 721;
130 - 285 245/45R17 51G 725; 729; 73C; 74A;
74P; 75I; 76S
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W 11A; 21P; 24J; 248 Stufenheck;
235/45R17 94W 11A; 21P; 51J Heckantrieb;
100 - 215 225/50R17 94Y 11A; 21P; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95W 11A; 21B; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
100 - 245 235/45R17 94Y 11A; 21P; 57E; 57W 725; 729; 73C; 74A;
225 - 245 245/45R17 95Y 11A; 21B; 24J; 248 74P; 76S
212 e1*2001/116*0501*.. 150 225/50R17 94W 11A; 21P; 24J; 248 Stufenheck;
150 - 200 245/45R17 95W 11A; 21B; 24J; 248 Allradantrieb;
150 - 245 225/50R17 94Y 11A; 21P; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225 - 245 245/45R17 95Y 11A; 21B; 24J; 248 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 235/40R17 90Y 11A; 21P; 5GA Cabrio; Heckantrieb;
235/45R17 94 11A; 21P; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 245 235/40R17 94Y 11A; 21P 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 97 11A; 21P; 575 725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 205/50R17 93Y 51J; 65H Coupe; Heckantrieb;
215/45R17 91Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91Y 11A; 21P; 248; 51J; 12A; 51A; 71K; 721;
56G 725; 729; 73C; 74A;
225/45R17 91Y 51J 74P; 76S
235/40R17 90Y 11A; 21P; 248; 684
235/45R17 94 11A; 21P; 248; 575;
68A
245/40R17 95 11A; 22I; 248; 57F;
681; 687
125 - 215 245/40R17 91Y 11A; 22I; 248; 57F;
681; 687
225 - 245 235/40R17 90Y 11A; 21P; 248
235/45R17 94 11A; 21P; 248; 575
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R17 99 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
235/60R17 102 11A; 24J; 24M Heckantrieb;
245/55R17 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/50R17 101 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D 725; 73C; 74A; 74P;
255/55R17 104 11A; 21P; 22I; 24C; 75I; 76O
24D; 575
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 D700 53 - 100 215/45R17 87 11A; 22B; 24J nicht Allradantrieb;
53 - 140 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 54A 725; 73C; 74A; 74P
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 681; 687
124 D700/1 53 - 108 215/45R17 87 11A; 22B; 24J nicht Allradantrieb;
53 - 138 215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 725; 73C; 74A; 74P
24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 681; 687
108 - 162 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631
162 215/50R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24J; 54A; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 631; 681; 687
124 D700/2 55 - 110 215/45R17 87 11A; 22B; 24J nicht langer Radstand;
55 - 145 215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; nicht Allradantrieb;
24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
24C; 24M 725; 73C; 74A; 74P
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 681; 687
110 - 162 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631
162 215/50R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24J; 54A; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 631; 681; 687
124 D700/2 205 225/45R17 11A; 21B; 21M; 24C; Heckantrieb;
57E; 631; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 11A; 22B; 22F; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
631; 687 725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 C E499 97 - 138 215/45R17 87 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 54A 725; 73C; 74A; 74P
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 681; 687
162 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631
215/50R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24J; 54A; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 631; 681; 687
124 C E499/1 100 - 162 215/45R17 11A; 24J; 57E; 631; Cabrio;
681; 684 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
24C; 631 725; 73C; 74A; 74P
124 C E499/1 97 - 132 215/45R17 87 11A; 22B; 24J Pkw geschlossen;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 725; 73C; 74A; 74P
24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 681; 687
162 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631
215/50R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24J; 54A; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 631; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 T E081 53 - 108 215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681; nicht Allradantrieb;
684 nicht Son.Pkw-
215/50R17-90 Nur bis 1200 kg zul. Fahrgestelle;
Achslast; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
21M; 24J; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17-90 Nur bis 1200 kg zul. 725; 73C; 74A; 74P
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 681; 687
53 - 138 215/45R17 11A; 24J; 57E; 631;
681; 684
215/50R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 24J; 54A; 631
225/45R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 24C; 24M;
631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 636
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 631; 681; 687
124 T E081/1 55 - 110 215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681; nicht Allradantrieb;
684 nicht Son.Pkw-
215/50R17-90 Nur bis 1200 kg zul. Fahrgestelle;
Achslast; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
21M; 24J; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17-90 Nur bis 1200 kg zul. 725; 73C; 74A; 74P
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 681; 687
55 - 162 215/45R17 11A; 24J; 57E; 631;
681; 684
215/50R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 24J; 54A; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 34K; 636
225/45R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 24C; 24M;
631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 631; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 T E081/1 55 - 145 215/45R17 11A; 24J; 57E; 631; nicht Allradantrieb;
681; 684 nicht Son.Pkw-
215/50R17 Nur bis 1200 kg zul. Fahrgestelle;
Achslast; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
21M; 24J; 54A; 631 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 Nur bis 1200 kg zul. 725; 73C; 74A; 74P
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 24C; 24M;
631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 631; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 201
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
201 C750 53 - 90 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; ab Mj.85;
24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R17 11A; 21B; 22B; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 631 725; 73C; 74A; 74P
245/35R17-87 11A; 22B; 24D; 57F;
57U
201 C750/1, C750/2 53 - 122 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71K; 721;
225/35R17 11A; 21B; 22B; 24D; 725; 73C; 74A; 74P
24J; 631
245/35R17-87 11A; 22B; 24D; 57F;
57U
201 C750/3 55 - 100 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71K; 721;
55 - 118 215/40R17 11A; 21B; 22B; 24D; 725; 73C; 74A; 74P
24J; 631
225/35R17 11A; 21B; 22B; 24D;
24J; 631
245/35R17-87 11A; 22B; 24D; 57F;
57U
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17 11A; 21B; 24J; 631 Cabrio; Coupe;
100 - 160 225/45R17 11A; 21B; 24J; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
631 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17 51G; 57F; 687 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 F690 110 - 240 255/45R17 11A; 22B; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
140 C G165 205 - 235 255/45R17 98Y 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 200 235/55R17 99W bis Mj.2013 (Baureihe
245/50R17 99W 221); Heckantrieb;
245/55R17 10B; 11B; 11G; 11H;
102W
255/45R17 98W 12A; 51A; 530; 573;
255/50R17 11A; 24J 71K; 721; 725; 729;
101W
73C; 74A; 74P; 75I;
76S
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 225/55R17 11A; 21B; 51G Nicht für Fz. m.
255/45R17-98 11A; 22B; 24J; 24M; Länge 6158 mm; nicht
367 für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 225/55R17 51G Nicht für Fz. m.
235/50R17 96Y 11A; 22B; 22L; 24J; Länge 6158 mm; nicht
51J für gepanzerte Fz;
255/45R17 98 11A; 22B; 22L; 24J Nur 4-MATIC;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 160 225/45R17 10N; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17 10N; 51G; 57F; 681; 725; 73C; 74A; 74P
687
170 e1*95/54*0039*.. 260 225/45R17 51G; 57E; 687 Nur SLK 32 AMG;
245/40R17 51G; 57F; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
171 e1*2001/116*0262*.. 120 215/45R17 87W 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17 24N; 51G; 57F; 681; 725; 73C; 74A; 74P
687
172 e1*2007/46*0548*.. 135 - 225 205/50R17 89 11A; 26P; 56G Cabrio; Heckantrieb;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17 90 11A; 26P 725; 729; 73C; 74A;
235/45R17 94 11A; 26P 74P; 76S
245/40R17 91 57F; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 225/50R17 94 12I ab e1*98/14*0169*19;
245/45R17 95 12I Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
34K) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen
Felgenhorn und Federbein vorhanden ist.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R17
Hinterachse: 245/35R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
636) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66T) Sofern Reifen der Größe 255/40 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
683) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
an der Vorderachse nicht zulässig.
MB3) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen ist durch den Einbau
zusätzlicher Anschlagbegrenzer (Vorne ca. 10mm) der Federweg zu begrenzen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
26B x = 245 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
26N x = 245 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 230 y = 280 VA
26B x = 280 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 6 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 300 30 HA
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 7 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Seite: 1 von 12
Fahrzeughersteller : DAIMLER (D)
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
D7 112548666 PCD 5x112 Ø72.2/Ø66.6 66,6 Kunststoff 650 2172 01/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/45R17 91 A-Klasse;
215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 155 225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17 90 11A; 248; 26P 725; 729; 73C; 74A;
155 215/45R17 91 52J 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 115 225/45R17 51G nur Natural Gas Drive;
B-Klasse ab Mj. 2011;
nicht Electric Drive;
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 26P; 56G B-Klasse ab Mj. 2011;
215/45R17 91 nicht Natural Gas
225/45R17 91 11A; 26P Drive; Kombi;
235/40R17 90 11A; 26P Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/45R17 91 A-Klasse;
215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 155 225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17 90 11A; 248; 26P 725; 729; 73C; 74A;
155 215/45R17 91 52J 74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 7 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 115 225/45R17 51G nur Natural Gas Drive;
B-Klasse ab Mj. 2011;
nicht Electric Drive;
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
245G e1*2001/116*0470*.. 90 - 155 215/45R17 91 CLA; nicht
225/45R17 91 11A; 248; 26P Sportfahrwerk;
235/40R17 90 11A; 248; 26P Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 26P; 56G B-Klasse ab Mj. 2011;
215/45R17 91 nicht Natural Gas
225/45R17 91 11A; 26P Drive; Kombi;
235/40R17 90 11A; 26P Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 90 - 155 215/45R17 91 11A; 26B; 26N CLA; Sportfahrwerk;
225/45R17 91 11A; 248; 26B; 26N Limousine;
235/40R17 90 11A; 248; 26B; 26J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 200 225/45R17 91 Nur Baureihe 204;
235/40R17 94 Limousine;
235/45R17 94 Heckantrieb;
245/40R17 91 57F; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/45R17 91 Coupe; Heckantrieb;
245/40R17 91 57F; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/45R17 91 Nur Baureihe 204; Nur
245/40R17 91 57F; 575 4-MATIC; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 7 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 200 225/45R17 91 bis
245/40R17 91 57F; 687 e1*2001/116*0457*24;
Kombi; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/45R17 91W Nur 4-MATIC; bis
245/40R17 91W 57F; 575 e1*2001/116*0457*24;
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 90 - 155 215/45R17 91 CLA; nicht
225/45R17 91 11A; 248; 26P Sportfahrwerk;
235/40R17 90 11A; 248; 26P Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
117 e1*2007/46*1007*.. 90 - 155 215/45R17 91 11A; 26B; 26N CLA; Sportfahrwerk;
225/45R17 91 11A; 248; 26B; 26N Limousine;
235/40R17 90 11A; 248; 26B; 26J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W Stufenheck;
235/45R17 94W 51J Heckantrieb;
100 - 215 225/50R17 94Y 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 245 235/45R17 94Y 57E; 57W 12K; 51A; 71K; 721;
245/45R17 51G 725; 729; 73C; 74A;
74P; 75I; 76S
212 e1*2001/116*0501*.. 150 225/50R17 94W Stufenheck;
150 - 245 225/50R17 94Y Allradantrieb;
245/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 75I; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 7 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 310 y = 295 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 7 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 7 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Seite: 12 von 12
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 310 y = 295 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 8 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeughersteller : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
D6 1143545601 PCD 5x114,3 Ø72.2/Ø60.1 60,1 Kunststoff 700 2255 01/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : FR; GY
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : JY
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : GY; JY
140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung: KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FR e4*2007/46*0142*.. 131 215/55R17 51G; 56G Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 65H Stufenheck;
215/45R17 87 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 22I; 24C; 24M 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JY e4*2007/46*0779*.. 88 215/45R17 87 11A; 26N; 27H Schräghecklimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 8 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : R1; T25; XA3(a)
110 Nm für Typ : R3
115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment; HE15U(a) erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm für Typ : S16 erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/45R17 91 erhöhtes
Anzugsmoment
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 235/40R17 90 115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 235/45R17 94 11A; 54A e11*2001/116*0305*13;
1
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 205/50R17 89 65H erhöhtes
Anzugsmoment
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 215/45R17 87 5ET 115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 225/45R17 91 e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740
HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 215/45R17 87 erhöhtes
Anzugsmoment
115 Nm; bis
e11*2007/46*0018*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740
HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 225/45R17 91 erhöhtes
Anzugsmoment
115 Nm; ab
e11*2007/46*0018*05;
4-türig; Hybrid; nur
Verbundlenker-
Hinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 8 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S16 e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/45R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
e11*98/14*0078*.. 135 Nm;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS250, IS300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 205/50R17 89 12M; 51J; 65H erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 TBC; 12A; 51G; 57E; 135 Nm; bis
575 e11*2001/116*0206*09;
225/45R17 91 12M; 51J Limousine;
235/40R17 90 12A; 51J Heckantrieb;
235/45R17 93 12A; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 12T; 51G; 57F; 575 51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76S
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/50R17 91 56G ab
225/45R17 91 e11*2001/116*0196*05;
235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R17 87W nur bis
e11*2001/116*0196*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 215/50R17 91 56G erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 91 135 Nm; Limousine;
91 - 130 215/50R17 91W 56G Frontantrieb;
225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 740; 76S
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 215/50R17 91 56G erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 91 135 Nm; Kombi;
235/45R17 94 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 740; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 8 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/50R17 89 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
215/50R17 91 56G 725; 73C; 74A; 74P
225/45R17 90
235/40R17 90
235/45R17 93
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R3 e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 225/45R17 94 5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*98/14*0069*.. 235/45R17 94 11A; 21B; 367; 5HI 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 97 11A; 21B; 367 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 225/60R17 99 bis
225/65R17 102 e6*2001/116*0105*08;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 111 225/60R17 99 erhöhtes
Anzugsmoment
225/65R17 102 135 Nm; ab
e6*2001/116*0105*09;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 8 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 8 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
TBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
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ANLAGE: 8 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: JY
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*..
Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 300 26 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 9 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeughersteller : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
D6 1143545641 PCD 5x114,3 Ø72.2/Ø64.1 64,1 Kunststoff 700 2255 01/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3;
FN4; RE5; RE6; RE7
110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; ZF1
Verkaufsbezeichnung: ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CG2 e6*95/54*0049*.. 147 205/50R17-89 11A; 22L; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
65H 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17-90 11A; 22L; 24C; 24D 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CL7 e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/45R17 90 11A; 22L; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
CL9 e6*2001/116*0092*.. 235/40R17 90 11A; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
CN1 e6*2001/116*0096*.. 235/45R17 93 11A; 22L; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P
245/40R17 91 11A; 22B; 22L; 24D;
57F; 687
Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CM1 e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/45R17 90 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
CM2 e6*2001/116*0094*.. 235/40R17 90 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
CN2 e6*2001/116*0097*.. 235/45R17 93 11A; 22B; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P
245/40R17 91 11A; 22B; 24D; 57F;
687
CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91 11A; 24J; 51J; 56G Kombi; Frontantrieb;
CW2 e6*2001/116*0121*.. 215/55R17 94 11A; 24J; 51J; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
CW3 e6*2001/116*0122*.. 110 - 148 225/50R17 94 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 24J 725; 73C; 74A; 74P;
245/45R17 95 11A; 24J 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 9 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu ReifenAuflagen
FK1 e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/50R17 89 65H nur bis
FK2 e11*2001/116*0256*.. 215/45R17 91 51J e11*2001/116*0255*06;
FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/45R17 90 nur bis
235/40R17 90 11A; 24J; 24M e11*2001/116*0256*06;
235/45R17 93 11A; 22I; 24M nur bis
245/40R17 91 11A; 22I; 24M; 57F; e11*2001/116*0257*05;
687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89 11A; 26P; 56G ab
FK2 e11*2001/116*0256*.. 215/45R17 87W 11A; 26P; 5ET e11*2001/116*0255*07;
FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/45R17 91 11A; 26P ab
235/40R17 90 11A; 245; 26B e11*2001/116*0256*07;
235/45R17 94 11A; 245; 26B; 26N ab
245/40R17 91 11A; 27I; 57F; 681; 687 e11*2001/116*0257*06;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZF1 e11*2007/46*0100*.. 84 - 89 205/45R17 84 65L 2-türig; Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 21P 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R17 86 11A; 21P; 245 725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CL3 e11*98/14*0165*.. 113 215/40R17 85 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
CL4 e11*98/14*0166*.. 235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D 725; 73C; 74A; 74P
CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 215/50R17 91 11A; 24J; 24M; 51J; Stufenheck;
CU2 e6*2001/116*0114*.. 56G Frontantrieb;
CU3 e6*2001/116*0115*.. 215/55R17 94 11A; 24J; 24M; 51J; 10B; 11B; 11G; 11H;
56G 12A; 51A; 71K; 721;
110 - 148 225/50R17 94 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
235/45R17 94 11A; 24J; 24M 76S
245/45R17 95 11A; 24J; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 9 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FN1 e11*2001/116*0297*.. 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
FN3 e11*2001/116*0298*.. 65H 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24M; 725; 729; 73C; 74A;
51J 74P; 76S
225/45R17 91 11A; 21B; 22I; 24M
235/40R17 90 11A; 21P; 22I; 24D; 24J
235/45R17 94 11A; 21B; 22B; 24D;
24J
245/40R17 91 11A; 22B; 24D; 57F;
687
FN2 e11*2001/116*0306*.. 148 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
65H 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24M; 725; 729; 73C; 74A;
51J 74P; 76S
225/45R17 91 11A; 21B; 22I; 24M
235/40R17 90 11A; 21P; 22I; 24D; 24J
235/45R17 94 11A; 21B; 22B; 24D;
24J
245/40R17 91 11A; 22B; 24D; 57F;
687
FN4 e11*2001/116*0334*.. 73 225/45R17 11A; 21B; 22I; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RE5 e11*2001/116*0301*.. 88 - 114 225/65R17 102 ab
RE6 e11*2001/116*0302*.. e11*2001/116*0301*06;
ab
e11*2001/116*0302*06;
bis
e11*2001/116*0301*09;
bis
e11*2001/116*0302*10;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
RE5 e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102 bis
RE6 e11*2001/116*0302*.. 235/55R17 99 11A; 24J e11*2001/116*0301*05;
RE7 e11*2001/116*0322*.. 235/60R17 102 11A; 24J bis
e11*2001/116*0302*05;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 9 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 205/50R17 89 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
BE3 e6*2001/116*0100*.. 215/45R17 87 5ET 12A; 51A; 71K; 721;
BE5 e6*2001/116*0104*.. 215/45R17 91 725; 73C; 74A; 74P
225/45R17 90
235/40R17 90 11A; 24J; 24M
235/45R17 93 11A; 24J; 24M
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 9 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 9 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
65L) Sofern Reifen der Größe 205/45 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 9 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 9 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FK1
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0255*..
Handelsbez.: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 295 y = 410 HA
26P x = 195 y = 320 VA
26B x = 245 y = 370 VA
27I x = 245 y = 360 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 295 y = 410 30 HA
26N x = 245 y = 370 8 VA
26J x = 245 y = 370 27 VA
27H x = 295 y = 410 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 10 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeughersteller : Nissan International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
D6 1143545661 PCD 5x114,3 Ø72.2/Ø66.1 66,1 Kunststoff 700 2255 01/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 118 Nm
Verkaufsbezeichnung: JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F15 e11*2007/46*0132*.. 69 - 147 215/50R17 91 56G Schrägheck; 4-türig;
225/45R17 91 Frontantrieb;
225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 95 725; 729; 73C; 74A;
81 - 147 215/55R17 94 56G 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : JZ; Z
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : T
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; Z erhöhtes
Anzugsmoment
155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 10 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T e2*2001/116*0363*.., 81 - 110 205/50R17 93 51J; 65H erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0012*.. 205/55R17 91W 5GG; 51J; 54F; 56G 155 Nm; Kombi;
81 - 131 215/55R17 51G; 56G Schrägheck;
225/45R17 91W 5GG Frontantrieb; nicht
81 - 150 225/45R17 94 Allradlenkung;
225/50R17 94 11A; 24M; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 12A; 51A; 71K; 721;
81 - 175 215/50R17 51G; 56G 725; 73C; 74A; 74P;
225/45R17 94Y 740; 76S
225/50R17 94Y 11A; 24M; 54F
235/45R17 94Y
245/45R17 95 11A; 24M; 54F
T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/50R17 93 51J; 65H erhöhtes
Anzugsmoment
205/55R17 91W 51J; 54F; 56G 170 Nm; Coupe;
81 - 131 225/45R17 91W 5GG Frontantrieb;
81 - 175 215/50R17 51G; 56G Allradlenkung;
225/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76S
T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/50R17 93 56G erhöhtes
Anzugsmoment
205/55R17 91 56G 170 Nm; Latitude
215/45R17 91 (Stufenheck);
81 - 127 215/50R17 91W 56G Frontantrieb;
225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
81 - 177 225/50R17 98 67F 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94W 725; 729; 73C; 74A;
245/45R17 95W 67R; 67T 74P; 740; 76S
Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JZ e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 205/55R17 95 11A; 22I; 56G erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0011*.. 63 - 118 225/45R17 91W 11A; 22B; 5GG 130 Nm; Scenic; Grand
225/45R17-93W 11A; 22B Scenic; kurzer
Radstand; langer
Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 740; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 10 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JZ e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 205/55R17 11A; 27I; 51G; 56G erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 91W 11A; 27B 130 Nm; Frontantrieb;
J-Cross; X-Mod;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 740; 76S
Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89 65H erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 215/45R17 87 130 Nm; Schrägheck; 4-
63 - 132 225/45R17 91 türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89 65H erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 205/55R17 91 56G 130 Nm; Fluence
215/45R17 91 (Stufenheck); 4-türig;
215/50R17 91 56G Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 68A 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89 11A; 22M; 65H erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 215/45R17 87 130 Nm; Kombi;
63 - 132 225/45R17 91 11A; 22M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740
Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 205/50R17 89 65H erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 87 130 Nm; Coupe; 2-
63 - 132 225/45R17 91 türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740
Z e2*2001/116*0373*.. 78 - 132 215/45R17 91 erhöhtes
Anzugsmoment
130 Nm; Cabrio;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 10 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 205/50R17 51G; 56G erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 88 130 Nm; Limousine; 4-
türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 10 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R17
Hinterachse: 225/50R17
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 10 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 10 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 10 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: JZ
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0379*..
Handelsbez.: MEGANE SCENIC
Variante(n): J-Cross, X-Mod
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 375 HA
26P x = 300 y = 335 VA
26B x = 350 y = 385 VA
27I x = 350 y = 325 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 385 10 VA
26J x = 350 y = 385 10 VA
27H x = 400 y = 375 10 HA
27F x = 400 y = 375 10 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeughersteller : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK),
MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
D6 1143545671 PCD 5x114,3 Ø72.2/Ø67.1 67,1 Kunststoff 700 2255 01/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : ELH; FS; GDH; LM; MD; VF; YN
110 Nm für Typ : JC
Verkaufsbezeichnung: ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 215/40R17 87 11A; 245 Stufenheck;
215/45R17 87 11A; 245 Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17 90 11A; 241; 246; 248; 725; 729; 73C; 74A;
26N; 26P; 27H; 27I 74P
245/35R17 87 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26N; 27B; 27H;
57U
245/40R17 91 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26N; 27B; 27H;
681; 687
Verkaufsbezeichnung: i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GDH e11*2007/46*0337*.., 66 - 99 205/50R17 89 11A; 248; 56G Kombi; Schrägheck; 3-
e11*2007/46*0338*.. 215/45R17 87 11A; 248 türig; 5-türig;
225/45R17 91 11A; 248 Frontantrieb;
235/40R17 90 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 205/45R17 88 11A; 245; 56G Schrägheck 4-türig;
e4*2007/46*0223*.. 205/50R17 89 11A; 21P; 24J; 248; Frontantrieb;
56G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 21P; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 21P; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: ix35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ELH e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 215/60R17 96 51J; 56G auch Facelift 2013;
LM e11*2007/46*0128*.. Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VF e4*2007/46*0263*.., 85 - 131 205/50R17 93 56G Kombi; Limousine;
e4*2007/46*0264*.. 205/55R17 91 56G Frontantrieb;
215/50R17 95 11A; 26P; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 67S 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 26P; 68A 725; 729; 73C; 74A;
245/40R17 91 11A; 248; 26P; 27H; 74P; 76S
687
Verkaufsbezeichnung: VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FS e11*2007/46*0194*.. 97 - 103 215/45R17 87 Schrägheck;
225/45R17 91 11A; 27H Frontantrieb;
235/40R17 90 11A; 246; 248; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
684 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 205/50R17 89 11A; 24J; 248; 65H Schrägheck;
e4*2007/46*0131*.. 215/45R17 87 11A; 245; 248 Frontantrieb;
YNS e4*2007/46*0261*.., 225/45R17 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*2007/46*0262*.. 235/40R17 90 11A; 22I; 24M; 241; 12A; 51A; 71K; 721;
246 725; 729; 73C; 74A;
235/45R17 94 11A; 22I; 24M; 241; 74P
246
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM
108 Nm für Typ : TF
Verkaufsbezeichnung: OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TF e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 205/55R17 91 56G Limousine; Stufenheck;
215/50R17 91 56G Frontantrieb;
215/55R17 94 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 725; 729; 73C; 74A;
255/45R17 98 11A; 248; 57F; 67D 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 215/45R17 87 51J Frontantrieb;
e4*2007/46*0133*.. 225/45R17 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 24J; 248; 54F 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17 90 11A; 24J; 248 725; 729; 73C; 74A;
235/45R17 94 11A; 24J; 248 74P; 76S
245/40R17 91 11A; 24J; 248
245/45R17 95 11A; 24J; 248
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : RP
107 Nm für Typ : EL; JD; YNS
108 Nm für Typ : ED
Verkaufsbezeichnung: Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RP e4*2007/46*0633*.. 85 - 130 215/45R17 91 Kombi; Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 24J; 24M; 26P; 12A; 51A; 71K; 721;
27H 725; 73C; 74A; 74P;
235/40R17 90 11A; 24J; 248; 27H 76S
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 27H
245/40R17 91 11A; 24J; 24M; 26P;
27H
245/45R17 95 11A; 24J; 24M; 26P;
27H
Verkaufsbezeichnung: CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 205/45R17 88 11A; 24J; 24M; 51J; Pro Cee'd (2-türig
65L Schrägheck);
205/50R17 89 11A; 22M; 24J; 24M; Frontantrieb;
51J; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 24J; 24M; 5ET 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 22M; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P
235/40R17 90 11A; 22M; 24C; 24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 205/45R17 88 11A; 24M; 51J; 65L Sporty wagon (Kombi);
e4*2007/46*0132*.. 205/50R17 89 11A; 22M; 24J; 24M; Cee'd (4-türig
51J; 65H Schrägheck);
215/45R17 87 11A; 24J; 24M; 5ET Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 22M; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 22M; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
JD e4*2007/46*0496*.., 66 - 99 215/45R17 87 11A; 246; 248; 26P; Kombi; Van;
e4*2007/46*0497*.. 27H Schrägheck; 3-türig;
225/40R17 86 11A; 24J; 248; 26N; 5-türig; Frontantrieb;
26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71K; 721;
26P; 27H 725; 73C; 74A; 74P
235/40R17 90 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27F
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27F
Verkaufsbezeichnung: ix35,TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EL e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 215/60R17 96 51J; 56G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 205/50R17 89 11A; 24J; 248; 65H Schrägheck;
e4*2007/46*0131*.. 215/45R17 87 11A; 245; 248 Frontantrieb;
YNS e4*2007/46*0261*.., 225/45R17 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*2007/46*0262*.. 235/40R17 90 11A; 22I; 24M; 241; 12A; 51A; 71K; 721;
246 725; 729; 73C; 74A;
235/45R17 94 11A; 22I; 24M; 241; 74P
246
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; NC1; NC1E;
SE; TA
120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ
140 Nm für Typ : BL
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 129 225/60R17 99 nur CX-5;
225/65R17 102 Allradantrieb;
235/60R17 102 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ER e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104 52J Allradantrieb;
ERE e13*2007/46*1109*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S; 76Z
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/45R17 84 11A; 24J; 24M; 65L MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E e1*2001/116*0371*.. 215/40R17 83 11A; 24J; 24M "Roadster Coupe";
235/40R17 90 11A; 22I; 24C; 24D Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 MCS 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 95 MCS 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TA e13*98/14*0002*.. 120 225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
TA e13*95/54*0002*.., 105 - 123 225/45R17-90 11A; 21M; 52A Nur Vorderachslenkung;
G517 105 - 155 225/45R17 11A; 21M; 52A; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17-93 11A; 21M; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
52A 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BK e1*2001/116*0234*.. 191 205/50R17 89 11A; 22I; 24J; 52J; 65H Mazda 3 MPS;
Schrägheck;
215/45R17 87 52J Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 22I; 24J; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76S; 76Z
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu ReifenAuflagen
BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89 11A; 22B; 24J; 24M;
Stufenheck;
65H Schrägheck;
215/45R17 87 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 11A; 22B; 24J; 24M12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; ab Mj.2013; ab
26N; 27B e11*2001/116*0262*10;
(Typ BM); Limousine;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24J; 65H bis Mj.2013;
BLE e13*2007/46*1071*.. Stufenheck;
76 - 136 205/50R17 89W 11A; 21P; 22I; 24J; 65H Schrägheck;
Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 246 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
235/40R17 90 11A; 21B; 21N; 22B; 74P; 76S
22H; 24J; 248
235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22B;
22H; 24J; 248
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
65H 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P
225/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M
CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 205/50R17 93 11A; 21P; 22B; 24J; Kombi; Frontantrieb;
270; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
270 725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 215/45R17 87W 11A; 22I; 5ET Kombi; Stufenheck;
GG1 e11*2001/116*0203*.. 215/45R17 91 11A; 22I Schrägheck;
225/45R17 90 11A; 22B; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; ab
GHE e13*2007/46*1075*.. 248; 51J; 56G e13*2007/46*1075*02;
215/50R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; ab
241; 246; 248; 56G e1*2001/116*0448*06;
225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; bis Mj.2012;
24J; 248 Stufenheck;
88 - 132 205/50R17 93 11A; 21P; 22I; 24J; Schrägheck;
248; 51J; 65H Frontantrieb; nur
205/55R17 91W 11A; 21P; 22I; 24J; Mazda 6;
248; 51J; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 71K; 721;
241; 246; 248; 56G 725; 729; 73C; 74A;
215/55R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 74P; 76S
241; 246; 248; 56G
225/45R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M;
24J; 248
225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 22M;
241; 246; 248
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M;
241; 246; 248; 68A
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; nur bis
GHE e13*2007/46*1075*.. 51J; 65H e13*2007/46*1075*01;
205/55R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; nur bis
51J; 56G e1*2001/116*0448*05;
215/50R17 91 11A; 22I; 24C; 24D; Schrägheck;
56G Frontantrieb; nur
225/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M Mazda 6;
88 - 136 205/50R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J; 65H 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M; 725; 729; 73C; 74A;
51J; 56G 74P; 76S
215/50R17 91W 11A; 22I; 24C; 24D;
56G
225/45R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M
225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 22M;
24C; 24D
235/45R17 94 11A; 22I; 24C; 24D;
68A
GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 205/50R17 91 11A; 21S; 22I; 24J; bis Mj.2012; Kombi;
GHE e13*2007/46*1075*.. 24M; 51J; 65H Frontantrieb; nur
205/55R17 91 11A; 21S; 22I; 24J; Mazda 6;
24M; 51J; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 21T; 22I; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 56G 725; 729; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 21S; 22I; 24J; 74P; 76S
24M
225/50R17 94 11A; 21T; 22I; 24C;
24D
235/45R17 94 11A; 21T; 22I; 24C;
24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/50R17 94 ab Mj.2012; Kombi;
GJ e1*2007/46*1001*.. 225/55R17 97 Stufenheck;
235/50R17 96 11A; 26P; 27I Frontantrieb; nur
235/55R17 99 11A; 26P; 27I Mazda 6;
245/50R17 99 11A; 245; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 129 225/60R17 99 nur CX-5;
225/65R17 102 Allradantrieb;
235/60R17 102 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S
GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/50R17 94 Kombi; Stufenheck;
225/55R17 97 Frontantrieb;
235/50R17 96 11A; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
245/50R17 99 11A; 245; 26P; 27I 725; 73C; 74A; 74P;
255/45R17 98 11A; 26P; 27I 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R17
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Hinterachse: 245/35R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
65L) Sofern Reifen der Größe 205/45 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R17
Hinterachse: 225/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
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Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind.
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Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: MD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0254*..
Handelsbez.: ELANTRA
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 245 y = 310 HA
26B x = 260 y = 315 VA
26P x = 210 y = 265 VA
27B x = 295 y = 360 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 295 y = 360 24 HA
26N x = 260 y = 315 8 VA
26J x = 260 y = 315 21 VA
27H x = 295 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: VF
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0263*..
Handelsbez.: i40
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 350 VA
26P x = 260 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 440 30 HA
26N x = 310 y = 350 8 VA
26J x = 310 y = 350 23 VA
27H x = 270 y = 440 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
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Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: FS
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0194*..
Handelsbez.: VELOSTER
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 320 VA
26P x = 240 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 310 28 HA
26N x = 290 y = 320 8 VA
26J x = 290 y = 320 15 VA
27H x = 250 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: JD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0496*..
Handelsbez.: CEE'D
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 340 y = 350 VA
26P x = 290 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 290 8 HA
26J x = 340 y = 350 27 VA
26N x = 340 y = 350 8 VA
27F x = 250 y = 290 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: RP
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0633*..
Handelsbez.: Carens, Rondo
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 210 y = 250 HA
26B x = 310 y = 325 VA
26P x = 260 y = 275 VA
27B x = 260 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 260 y = 300 30 HA
26J x = 310 y = 325 30 VA
26N x = 310 y = 325 30 VA
27F x = 260 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GH
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 265 y = 400 HA
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
27I x = 215 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 265 y = 400 24 HA
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 265 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: BL
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0262*..
Handelsbez.: MAZDA 3
Variante(n): ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 320 y = 375 VA
26B x = 370 y = 400 VA
27I x = 300 y = 370 HA
27B x = 350 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 350 y = 400 15 HA
26N x = 370 y = 400 8 VA
26J x = 370 y = 400 30 VA
27H x = 350 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
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ANLAGE: 11 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GJ
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 265 y = 400 HA
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
27I x = 215 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 265 y = 400 24 HA
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 265 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 12 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeughersteller : GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
D3 120535671 PCD 5x120 Ø79.5/Ø67.1 67,1 Kunststoff 700 2105 01/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: MALIBU
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL1G e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/50R17 94 Stufenheck;
225/55R17 97 Frontantrieb;
235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96 11A; 248 12A; 51A; 71K; 721;
235/55R17 99 11A; 248; 26P 725; 73C; 74A; 74P;
245/45R17 95 76S
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17 95 56G nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 98 56G nicht CROSS
COUNTRY;
225/50R17 98 11A; 24M nicht Variante DE...;
225/55R17 97 11A; 24M Variante DA...; Kombi;
235/45R17 97 Allradantrieb;
235/50R17 96 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
245/45R17 95 11A; 24M 721; 725; 729; 73C;
255/45R17 98 11A; 24J; 24M 74A; 74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 12 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91 56G nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 94 56G nicht CROSS
COUNTRY;
225/50R17 94 11A; 24M nicht Variante AE...,
225/55R17 97 11A; 24M CE...; Variante AA...,
235/45R17 94 CA...; Stufenheck;
235/50R17 96 11A; 24J; 24M Schrägheck;
235/55R17 99 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
245/45R17 95 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
0G-A e1*2001/116*0475*.., 162 - 191 215/50R17 95 56G nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 98 56G nicht CROSS
COUNTRY;
225/50R17 98 11A; 24M nicht Variante AE...,
225/55R17 97 11A; 24M CE...; Variante AA...,
235/45R17 97 CA...; Stufenheck;
235/50R17 96 11A; 24J; 24M Schrägheck;
235/55R17 99 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S
0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91W 56G nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 94 56G nicht CROSS
COUNTRY;
0G-A/V e1*2007/46*0860*.. 225/50R17 94 11A; 24M nicht Variante DE...;
225/55R17 97 11A; 24M Variante DA...; Kombi;
235/45R17 94 Frontantrieb;
235/50R17 96 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 95 11A; 24M 725; 729; 73C; 74A;
255/45R17 98 11A; 24J; 24M 74P; 76S
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3G e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 225/50R17 98 Limousine;
225/55R17 97 Allradantrieb;
235/45R17 97 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96 11A; 245; 248 12A; 51A; 573; 71K;
245/45R17 95 721; 725; 729; 73C;
255/45R17 98 11A; 245; 248 74A; 74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 12 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 12 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 12 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: GM KOREA
Fahrzeugtyp: KL1G
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0188*..
Handelsbez.: MALIBU
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 315 y = 305 VA
26B x = 350 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 335 y = 280 8 HA
26J x = 350 y = 350 20 VA
26N x = 350 y = 350 8 VA
27F x = 335 y = 280 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 13 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
D3 120535725 PCD 5x120 Ø79.5/Ø72.6 72,6 Kunststoff 700 2105 01/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M346; ZR; 1K2; 1K4; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG; 346C; 346K;
346L; 346R; 346X; 390L; 390X; 392C; 3C; 187; 1C; Z89; Z85; X1-N1;
X1; X-N1; R/C; M3B; 560X; 3L; 3K-N1; 3K
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X3; X-N1; 3-V; UKL-C/X; 3K; 3C; 3K-N1; UKL-N1; 3L
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : UKL/X
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : M3B; M346; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : X-N1; X1; X1-N1; ZR; Z85; Z89; 1C; 1K2; 1K4; 187;
3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X
140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83; 3C; 3K;
3K-N1; 3L; 3-V
Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3B G191 210 - 217 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
M346 e1*2001/116*0150*.., 252 225/45R17 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
e1*98/14*0150*.. 71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76A;
76Z
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17 51G; 56G 10B; 11G; 11H; 12A;
100 - 200 215/60R17 51G; 52J; 56G 51A; 71K; 721; 725;
235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G 73C; 74A; 74P; 76S
245/50R17 99 11A; 24J; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 13 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis
24M e1*93/81*0029*07;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24D; 725; 73C; 74A; 74P
24J; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
681; 687
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 170 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
51G 725; 73C; 74A; 74P
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 687
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis
51G e1*93/81*0029*07;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 725; 73C; 74A; 74P
57F; 687
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 Pkw geschlossen;
225/45R17-90 11A; 21B; 21L; 22B; Cabrio;
24J; 24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L; 12A; 51A; 71K; 721;
22B; 24C; 24D; 362; 725; 73C; 74A; 74P
684
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 681; 687
75 - 141 255/40R17 94 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 66T; 68E
141 215/45R17 11A; 21B; 22B; 362;
631
225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 362; 631
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
631; 684
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 631; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 13 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C F547 73 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 Stufenheck; 4-türig;
225/45R17-90 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 362 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L; 725; 73C; 74A; 74P
22B; 24C; 24D; 362;
684
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 681; 687
73 - 141 255/40R17 94 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 66T; 68E
141 215/45R17 11A; 21B; 22B; 362;
631
225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 362; 631
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
631; 684
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 631; 681; 687
3C F547 75 215/45R17 87 11A; 362 Schrägheck 2-türig;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; Compact;
24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 362; 684 725; 73C; 74A; 74P
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 681; 687
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B Pkw geschlossen;
225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; Cabrio;
24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 BD5; 10N; 11A; 21B; 12A; 51A; 71K; 721;
21L; 22B; 24C; 24D; 725; 73C; 74A; 74P
51G; 684
235/40R17 90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
684
245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 681; 687
255/40R17 94 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 66T; 68E
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 Limousine; Stufenheck;
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 362 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L; 725; 73C; 74A; 74P
22B; 24C; 24D; 362;
684
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 681; 687
255/40R17 94 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 66T; 68E
110 - 142 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 362
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 Touring;
66 - 110 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 362; 684 12A; 51A; 71K; 721;
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 725; 73C; 74A; 74P
24M; 362
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 681; 687
255/40R17 94 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 66T; 68E
103 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 362; 57E;
681; 684
110 - 142 235/40R17 90W BD5; 11A; 21B; 22B;
24C; 24D; 362; 684
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/45R17 12T; 51G bis
105 - 225 225/45R17 12T; 51G; 52J e1*2007/46*0316*07;
225/45R17 12A; 51G; 57E; 575 Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 215/45R17 87 11A; 362 Compact;
e1*98/14*0017*.. 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 362 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 725; 73C; 74A; 74P
24D; 362; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 681; 687
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 250 225/50R17 94 11A; 248 BMW 3er (F31) ab
2012;
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/45R17 94 11A; 248 Ab
245/45R17 95 11A; 248; 27I e24*2007/46*0022*03;
255/45R17 98 11A; 22M; 22P; 248; Ab
27H; 27I; 57F; 575 e1*2007/46*0315*06;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 512; 6AA;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 250 225/50R17 94 11A; 246; 248; 27I BMW 3er (F30) ab
2012;
235/45R17 94 Ab
e1*2007/46*0314*05;
245/45R17 95 11A; 246; 248; 27I Limousine; Stufenheck;
255/45R17 98 11A; 248; 27I; 57F; Allradantrieb;
6AA Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 13 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 225/55R17 97 XFH; 12N ab
e1*2007/46*0559*01;
235/50R17 96 11A; 12A; 26P Allradantrieb;
235/55R17 99 XFI; 11A; 12A; 26P Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 24M Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., 77 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 24J; Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
346L e1*97/27*0097*.., 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 51J; 71K;
e1*98/14*0097*.. 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 721; 725; 729; 73C;
346R e1*2001/116*0146*.., 57F; 687 74A; 74P; 744
e1*98/14*0146*.. 255/40R17-94 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 66T; 68E
120 - 170 235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 24C;
24M
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22B; Touring;
e1*98/14*0097*.. 22L; 24J; 24M; 5GA 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 51J; 71K;
24J; 24M; 65H 721; 725; 729; 73C;
225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22L; 74A; 74P; 744
24J; 24M
245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 22L;
24M; 57F; 687
255/40R17 94 11A; 22B; 22F; 22L;
24D; 57F; 66T; 68E
120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B;
22L; 24J; 24M; 5GA
141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21J; 22B;
22L; 24J; 24M; 5GA
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*.. 215/45R17 91 12A; 51A; 51J; 71K;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C;
245/40R17 91 10N; 11A; 22B; 22L; 74A; 74P
24M; 57F; 687
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/45R17 12T; 51G Nur bis
235/40R17 90Y 12A e1*2001/116*0308*08;
235/45R17 94 12A Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 13 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 235/40R17 90W 12A; 5GA Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 85 - 160 245/40R17 91 12A; 57F; 687 e1*2007/46*0315*05;
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 12T; 51G Facelift ab September
235/40R17 90Y 12A; 5GA 2008; Nur bis
235/45R17 94 12A e24*2007/46*0022*02;
245/40R17 91Y 12A; 57F; 687 Ab
e1*2001/116*0308*09;
Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 200 235/40R17 90 12A Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 12T; 51G e1*2007/46*0314*04;
235/40R17 90Y 12A Facelift ab September
235/45R17 94 12A 2008; Ab
245/40R17 91 12A; 57F; 687 e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/45R17 12T; 51G Nur bis
e1*2001/116*0308*08;
Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 190 235/40R17 90 12A Nur bis
85 - 225 225/45R17 12T; 51G e1*2001/116*0308*08;
235/40R17 90Y 12A Limousine;
235/45R17 93 12A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 12T; 51G Nur bis
e1*2001/116*0308*08;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/45R17 12T; 51G Ab
e1*2001/116*0344*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 13 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/45R17 91 12T; 5GG Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/45R17 94 12T e1*2007/46*0314*04;
3L e1*2007/46*0314*.. 235/40R17 94 12A Nur bis
390X e1*2001/116*0344*.. e1*2007/46*0315*05;
Nur bis
e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/45R17 12T; 51G Nur bis
e1*2001/116*0344*05;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/45R17 12T; 51G bis
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 e1*2007/46*0316*07;
225/45R17 12T; 51G; 52J Coupe; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P
3C e1*2007/46*0316*.. 140 - 200 225/45R17 12T; 51G bis
392C e1*2001/116*0346*.. 140 - 225 225/45R17 12T; 51G; 52J e1*2007/46*0316*07;
225/45R17 12A; 51G; 57E; 575 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/45R17 12T; 51G bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90Y 12A e1*2007/46*0316*07;
235/45R17 94 12A Cabrio; Heckantrieb;
105 - 225 225/45R17 12T; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/45R17 12T; 51G bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90 12A e1*2007/46*0316*07;
235/45R17 94 12A Coupe; Heckantrieb;
90 - 225 225/45R17 12T; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 13 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Seite: 8 von 23
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 225/50R17 94 11A; 124; 245; 248; BMW 4er (F32, F33) ab
27I; 67D 2013; ab
235/45R17 94 12A; 57W e1*2007/46*0316*08;
245/45R17 95 11A; 12A; 245; 248; Coupe; Allradantrieb;
27I; 68F Heckantrieb;
255/45R17 98 11A; 12A; 248; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 67D 51A; 573; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 51G nur Limousine
235/45R17 93Y Allradantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 94 nur Kombi
235/45R17 94 Allradantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
271; 56G 12A; 51A; 71K; 721;
215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 725; 73C; 74A; 74P;
247; 271; 56G 76S; 82B
215/55R17 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 273; 56G
225/45R17 91 11A; 24C; 244; 247;
270
225/50R17 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 273
235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 271
245/45R17 95 11A; 21B; 24C; 244;
247; 272
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 13 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Seite: 9 von 23
Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
271; 56G 12A; 51A; 71K; 721;
215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 725; 73C; 74A; 74P;
247; 271; 56G 76S; 82B
215/55R17 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 273; 56G
225/45R17 91 11A; 24C; 244; 247;
270
225/50R17 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 273
235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 271
245/45R17 95 11A; 21B; 24C; 244;
247; 272
Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; ab
271; 56G e1*2007/46*0563*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 12A; 51A; 71K; 721;
247; 271; 56G 725; 73C; 74A; 74P;
215/55R17 94 11A; 21B; 24C; 244; 76S; 82B
247; 273; 56G
225/45R17 91 11A; 24C; 244; 247;
270
225/50R17 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 273
235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 271
245/45R17 95 11A; 21B; 24C; 244;
247; 272
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 235/45R17 94 11A; 248 Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 744; 76S
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 235/45R17 94 11A; 248 Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 744; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 13 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 235/45R17 94 11A; 248 Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 744; 76S
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 190 205/65R17 96 52J; 56G BMW X3; Allradantrieb;
225/60R17 99 11A; 248 Heckantrieb;
235/55R17 99 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R17 102 11A; 245; 248 12A; 51A; 71K; 721;
245/55R17 102 11A; 245; 248 725; 73C; 74A; 74P;
255/55R17 104 11A; 24J; 244 75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 190 205/65R17 96 52J; 56G BMW X3; Allradantrieb;
225/60R17 99 11A; 248 Heckantrieb;
235/55R17 99 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R17 102 11A; 245; 248 12A; 51A; 71K; 721;
245/55R17 102 11A; 245; 248 725; 73C; 74A; 74P;
255/55R17 104 11A; 24J; 244 75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/45R17 51G Cabrio; Coupe;
235/40R17 90 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 21L; 24J; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17 11A; 24M; 51G; 57F; 725; 73C; 74A; 74P
687
ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 225 235/40R17 90 Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 57F; 687 12A; 51A; 71K; 721;
115 - 250 235/45R17 94 57E; 57W 725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S; 97K
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 13 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 11A; 21P; 24J; 24M; 1ER REIHE; bis
5ET e1*2007/46*0277*07;
100 - 160 205/50R17 11A; 21P; 22I; 24C; Cabrio; Coupe;
24M; 51G; 65H Heckantrieb;
215/45R17 91 11A; 21P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 684 725; 729; 73C; 74A;
100 - 240 205/50R17 89 11A; 21P; 24C; 57E; 74P; 744; 76R; 76S
575; 65H
205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24C;
M+S 24M; 52J; 65H
215/45R17 87 11A; 21P; 24J; 57E;
681; 684
215/45R17 91 11A; 21P; 24J; 24M;
M+S 52J
225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24C;
24M; 575
235/40R17 90Y 11A; 21P; 22I; 24C;
24D; 684
235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22I;
24C; 24D
245/40R17 91 11A; 22B; 24D; 57F;
681; 687
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 11A; 22M; 24J; 24M Nur bis
225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 22M; e1*2001/116*0287*09;
24C; 24M 4-türig;
235/40R17 90 11A; 21P; 22I; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 684 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 93 11A; 21P; 22I; 22M; 725; 729; 73C; 74A;
24C; 24D 74P; 744; 76U
245/40R17 91 11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24D; 681; 687
85 - 130 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 22M;
24C; 24M; 65H
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 22M; 24J; 24M Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 225/45R17 90 11A; 22M; 24C; 24M; e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 26P; 27I Nur bis
235/40R17 90 11A; 22M; 24C; 24M; e1*2007/46*0273*03;
26P; 27I; 684 Ab
235/45R17 93 11A; 22M; 24C; 24M; e1*2001/116*0287*10;
26P; 27I Schrägheck 2-türig;
245/40R17 91 11A; 22L; 24C; 24M; Schrägheck 4-türig;
26B; 27B; 681; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 130 205/50R17 89 11A; 22M; 24C; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
26P; 27I; 65H 725; 729; 73C; 74A;
74P; 744; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 13 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 13 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 13 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66T) Sofern Reifen der Größe 255/40 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R17
Hinterachse: 275/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
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Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
82B) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 307mm
nicht zulässig.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur
in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig.
XFH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/55R17
Hinterachse: 245/50R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R17
Hinterachse: 255/50R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 13 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 13 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: 3-V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 220 y = 310 HA
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 220 y = 310 25 HA
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 13 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 220 y = 310 HA
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 220 y = 310 25 HA
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 13 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 170 y = 260 HA
26B x = 225 y = 320 VA
26P x = 175 y = 270 VA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 220 y = 310 8 HA
26J x = 225 y = 320 12 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27F x = 220 y = 310 33 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 13 Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 220 y = 310 HA
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 220 y = 310 25 HA
26N x = 225 y = 320 8 VA
26J x = 225 y = 320 25 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
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T ECHNISCHER BERICHT
366-0050-14-WIRD/N1-TB
Hersteller: Momo S.r.l. 404790
20146 Milano
Art: Sonderrad 8 J X 17 H2
Typ: 609
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
D5 108542634 PCD 5x108 Ø72.2/Ø63.4 108/5 63,4 42 670 2255 01/14
D5 108542651 PCD 5x108 Ø72.2/Ø65.1 108/5 65,1 42 670 2255 01/14
D2 112535571 PCD 5x112 Ø79.5/Ø57.1 112/5 57,1 35 700 2255 01/14
D7 112548571 PCD 5x112 Ø72.2/Ø57.1 112/5 57,1 48 650 2172 01/14
D2 1125356645 PCD 5x112 Ø79.5/Ø66.45 112/5 66,45 35 700 2255 01/14
D10 112566639 PCD 5x112 ohne 112/5 66,6 39 723 2074 01/14
D11 112566639 PCD 5x112 ohne 112/5 66,6 39 710 2255 01/14
D13 112566647 PCD 5x112 ohne 112/5 66,6 47 700 2255 01/14
D14 112566648 PCD 5x112 ohne 112/5 66,6 48 730 1989 01/14
D2 112535666 PCD 5x112 Ø79.5/Ø66.6 112/5 66,6 35 700 2255 01/14
D7 112548666 PCD 5x112 Ø72.2/Ø66.6 112/5 66,6 48 650 2172 01/14
D8 112566626 PCD 5x112 ohne 112/5 66,6 26 648 2074 01/14
D6 1143545601 PCD 5x114,3 Ø72.2/Ø60.1 114,3/5 60,1 45 700 2255 01/14
D6 1143545641 PCD 5x114,3 Ø72.2/Ø64.1 114,3/5 64,1 45 700 2255 01/14
D6 1143545661 PCD 5x114,3 Ø72.2/Ø66.1 114,3/5 66,1 45 700 2255 01/14
D6 1143545671 PCD 5x114,3 Ø72.2/Ø67.1 114,3/5 67,1 45 700 2255 01/14
D3 120535671 PCD 5x120 Ø79.5/Ø67.1 120/5 67,1 35 700 2105 01/14
D12 120572543 PCD 5x120 ohne 120/5 72,6 43 745 2141 01/14
D3 120535725 PCD 5x120 Ø79.5/Ø72.6 120/5 72,6 35 700 2105 01/14
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : Momo S.r.l.
:
: 20146 Milano
Handelsmarke : MOMO S.R.L.
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 10,4 kg
I.2. Radanschluß
siehe Punkt I. Übersicht
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle
des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Technischer Bericht 366-0050-14-WIRD/N1-TB
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: 609
Antragsteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung D5 108542634:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : 609
Radausführung : -- : PCD 5x120
Radgröße : -- : 8 J X 17 H2
Typzeichen : KBA 49797 : --
Einpreßtiefe : -- : ET43
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 01.14
Japan. Prüfwertzeichen : JWL : --
Weitere Kennzeichnung : MOMO : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von
Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft..
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Technischer Bericht 366-0050-14-WIRD/N1-TB
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: 609
Antragsteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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II.3. Festigkeitsprüfung:
II.3.1. Dauerfestigkeitsprüfung:
Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen:
Ausführung Lk/Lz ML ET Radlast Abrollumf. Anzugsmoment Prüfmoment in Nm
in mm in mm in mm in kg in mm in Nm Prüfwert Mb max. bei 100%
D10 112566639 112/5 66,6 39 723 2074 150 4766
D12 120572543 120/5 72,6 43 745 2141 150 5114
D14 112566648 112/5 66,6 48 730 1989 150 4774
D2 112535666 112/5 66,6 35 700 2255 120 4918
D3 120535725 120/5 72,6 35 700 2105 120 4621
D5 108542634 108/5 63,4 42 670 2255 120 4799
D6 1143545671 114,3/5 67,1 45 700 2255 120 5055
D7 112548666 112/5 66,6 48 650 2172 120 4583
D8 112566626 112/5 66,6 26 648 2074 150 4107
II.3.2 Abrollprüfung:
Ergänzend wurde ein Abrollversuch gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998" durchgeführt.
Der Abrollprüfung wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
Ausführung Lk/Lz ML ET Geschw. Strecke Last Reifendruck Reifen
in mm in mm in mm in km/h in km in kg in bar
D12 120572543 120/5 72,6 43 60 2000 1863 4,5 285/65R17
D3 120535725 120/5 72,6 35 60 2000 1750 4,5 275/65R17
Nach Ablauf der erforderlichen Abrollstrecke wurde an den Rädern weder ein Anriß noch eine
Funktionsbeeinträchtigung festgestellt.
II.3.3 Impact Prüfung:
Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
Ausführung Lk/Lz Ml Einpresstiefe Radlast Reifengröße Fallmasse Reifenfülldruck
in mm in mm in mm in kg in kg in bar
D8 112566626 112/5 66,6 26 648 205/40 R17 569 2
D14 112566648 112/5 66,6 48 730 205/40 R17 618 2
D12 120572543 120/5 72,6 43 745 205/40 R17 627 2
D3 120535725 120/5 72,6 35 700 205/40 R17 600 2
D5 108542634 108/5 63,4 42 670 205/40 R17 582 2
D7 112548666 112/5 66,6 48 650 205/40 R17 570 2
Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
III. Entfällt
IV. Zusammenfassung:
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Antragsteller hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieser Bericht sowie dessen Anlagen durch Nachtrag
ergänzt wird, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Technischer Bericht 366-0050-14-WIRD/N1-TB
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: 609
Antragsteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015
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V. Unterlagen:
V.2. Allgemeine Hinweise:
Keine
VI. Radspezifische Auflagen
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74B) Die verwendeten Radbefestigungsteile sind auf ihre Eignung zu überprüfen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 30.03.2015
FEH
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.