TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 15-TARR-0725
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
Seite: 1 von 4
TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
!
FO
IN
366-0221-15-WIRD-TG
B
A
R
O
V
Hersteller: Rimstock Plc
R
U
Z
West Bromwich, B71 1BY
N
IO
Art: Sonderrad 9 J X 20 H2
S
R
Typ: EX-090 9x20
E
V
E
S
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
LE
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
E
IN
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
E
bestätigen zu lassen. -R
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
19
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
§
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
H
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
C
A
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
N
G
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
N
U
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
G
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
A
R
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
T
IN
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
E
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
R
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
U
Z
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
T
H
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
IC
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
-N
Mitführen von Dokumenten:
IG
LT
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Ü
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
G
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
N
U
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
T
N
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
E
M
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
U
K
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2 Radtyp: EX-090 9x20
Antragsteller: Rimstock Plc Stand: 14.07.2015
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I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
!
kreis och preß- Rad- Abroll ab
FO
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
IN
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
B
108573145 ET 45 ohne 108/5 73,1 45 680 2251 03/15
A
112566645 EX-09045K1 ohne 112/5 66,6 45 750 2306 03/15
R
O
112566645 / EX-09045K1 ohne 112/5 66,6 45 760 2275 03/15
V
Fest
R
112566645 / EX-090455112 SR138 73.1-66.6mm 112/5 66,6 45 750 2306 03/15
U
Z
Ring
N
112566645 / EX-090455112 SR138 73.1-66.6mm 112/5 66,6 45 760 2275 03/15
IO
Ring
S
R
112573120 ET 20 ohne 112/5 73,1 20 768 2275 03/15
E
112573130 ET 30 ohne 112/5 73,1 30 750 2251 03/15
V
E
1143573135 ET 35 ohne 114,3/5 73,1 35 730 2275 03/15
S
LE
1143573145 ET 45 ohne 114,3/5 73,1 45 760 2275 03/15
120574120 ET 20 ohne 120/5 74,1 20 750 2147 03/15
E
IN
120574130 ET 30 ohne 120/5 74,1 30 750 2275 03/15
E
I.1. Beschreibung der Sonderräder -R
19
Hersteller : Rimstock Plc
:
§
: West Bromwich, B71 1BY
H
C
Handelsmarke : SILVERSTONE
A
N
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
G
N
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
U
G
Masse des Rades : ca. 12,6 kg
A
R
T
I.2. Radanschluß
IN
siehe Anlage
E
R
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
U
Z
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
T
H
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 112573120:
IC
-N
: Außenseite : Innenseite
IG
Hersteller : -- : RIM
LT
Radausführung : -- : ET 20
Ü
G
Radgröße : -- : 9 J X 20 H2
N
U
Einpreßtiefe : -- : ET20
T
N
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
E
M
: z.B. 03.15
U
K
Herkunftsmerkmal : -- : ENGLAND
O
D
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2 Radtyp: EX-090 9x20
Antragsteller: Rimstock Plc Stand: 14.07.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 4
Weitere Kennzeichnung : DYNAMICS : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
!
FO
I.4. Verwendungsbereich
IN
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
B
A
II. Sonderradprüfung
R
O
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0221-15-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
V
14.07.2015.
R
U
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
Z
N
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
IO
S
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
R
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
E
V
Bedingungen gewährleistet.
E
S
III.2. Fahrversuche:
LE
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
E
IN
nicht vor.
E
-R
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
19
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
§
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
H
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
C
A
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
N
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
G
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
N
U
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
G
A
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
R
T
IV. Zusammenfassung:
IN
E
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
R
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
U
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Z
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
T
H
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Rheinland Reg. - Nr 49 02 0340807 )
IC
erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
-N
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
IG
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
LT
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
Ü
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
G
N
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
U
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
T
N
V. Unterlagen und Anlagen:
E
M
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
U
K
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
O
D
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2 Radtyp: EX-090 9x20
Antragsteller: Rimstock Plc Stand: 14.07.2015
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Seite: 4 von 4
age Hinweise
1 DAIMLER (D), MERCEDES-AMG 112566645; 112566645 / 45 14.07.2015 liegt bei
Fest
!
FO
2 DAIMLER (D), MERCEDES-AMG 112566645 / Ring; 45 14.07.2015 liegt bei
IN
112566645 / Ring
B
V.2. Allgemeine Hinweise:
A
R
O
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V
V.3. Technische Unterlagen:
R
U
Z
siehe Anlage: Technische Unterlagen
N
IO
S
R
E
V
E
S
LE
E
IN
E
-R
19
Cinibulk
§
Sachverständiger
H
C
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
A
Wien, 14.07.2015
N
FEH
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 14.07.2015
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Seite: 1 von 1
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
!
FO
IN
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
B
mit Änderung
A
Radbeschreibung Technical Description 13.06.2015
R
O
Radzeichnung EX-090455114 09.07.2012
V
Technischer Bericht 366-0221-15-WIRD-TB 14.07.2015
R
U
Z
N
IO
S
R
E
V
E
S
LE
E
IN
E
-R
19
§
H
C
A
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
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H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
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N
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M
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K
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D
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 14.07.2015
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Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
!
FO
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
IN
Allgemeine Reifenhinweise
B
A
R
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
O
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
V
R
U
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
Z
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
N
IO
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
S
R
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
E
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
V
E
S
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
LE
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
E
Sturzwinkels zu beachten.
IN
E
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
-R
bestätigen zu lassen.
19
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
§
Reifenfülldruck zu beachten ist.
H
C
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
A
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
N
unberührt.
G
N
Ersatzrad
U
G
A
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
R
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
T
IN
Allgemeine Radhinweise
E
R
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 14.07.2015
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Seite: 1 von 6
Fahrzeughersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG
Raddaten:
!
FO
Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
IN
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
B
A
Technische Daten, Kurzfassung
R
O
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
V
och werkstoff Rad- Abroll ab
R
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
U
Z
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
N
112566645 EX-09045K1 ohne 66,6 750 2306 03/15
IO
112566645 / EX-09045K1 ohne 66,6 760 2275 03/15
S
Fest
R
E
V
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
E
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
S
LE
ersetzt werden.
E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG
IN
E
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
-R
Zubehör : Nabenkappe: H110
19
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 197; 212
§
150 Nm für Typ : 166; 204 X
H
C
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
A
N
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 245/30R20 90Y 21P; 57E; 68Z Stufenheck;
U
G
Heckantrieb;
A
10B; 11G; 11H; 11K;
R
T
12A; 51A; 71C; 71K;
IN
721; 725; 729; 73C;
E
74A; 76A
R
U
Z
Verkaufsbezeichnung: GLK-KLASSE
T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H
IC
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 245/40R20 95W nur GLK;
-N
255/35R20 97 24M Allradantrieb;
255/40R20 101 24M; 575 Heckantrieb;
IG
10B; 11G; 11H; 11K;
LT
12A; 51A; 71C; 71K;
Ü
721; 725; 73C; 74A;
G
N
76B; 76T; 977
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 14.07.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 245/40R20 22Q; 24J; 248; 26P; V-Klasse; Vito; Vito
!
FO
26V Tourer; Vito Mixto;
ab
IN
e1*2007/46*0457*09;
B
Allradantrieb;
A
R
Frontantrieb;
O
Heckantrieb;
V
10B; 11G; 11H; 11K;
R
U
12A; 51A; 71C; 71K;
Z
721; 725; 73C; 74A;
N
75I
IO
S
R
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES SLS-Klasse
E
V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E
197 e1*2007/46*0233*.. 420 - 464 255/30ZR20 21R; 245; 246; 261; Heckantrieb;
S
LE
6A3 10B; 11G; 11H; 11K;
265/30ZR20 21R; 245; 246; 261; 12A; 51A; 53S; 71C;
E
IN
6A4 71K; 721; 725; 73C;
E
74A; 76A
-R
M-KLASSE, GL-KLASSE, GLE
19
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§
166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/45R20 105 248 M-Klasse; nicht GLE
H
C
265/40R20 104 246; 248 Coupé; GLE SUV; nicht
A
265/45R20 104 246; 248 GL-Klasse;
N
G
275/40R20 246; 248 Allradantrieb;
N
102W
U
275/45R20 106 246; 248 10B; 11G; 11H; 11K;
G
A
12A; 51A; 573; 71C;
R
71K; 721; 725; 729;
T
IN
73C; 74A; 75I
E
R
Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
U
Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 245/40R20 22Q; 24J; 248; 26P; V-Klasse; Vito; Vito
H
639/5 e1*2007/46*0459*.. 26V Tourer; Vito Mixto;
IC
ab
-N
e1*2007/46*0459*06;
IG
ab
LT
e1*2007/46*0458*08;
Ü
Allradantrieb;
G
Frontantrieb;
N
Heckantrieb;
U
10B; 11G; 11H; 11K;
T
N
12A; 51A; 71C; 71K;
E
721; 725; 73C; 74A;
M
U
75I
K
O
D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 14.07.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 6
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
!
FO
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
IN
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
B
A
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
R
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
O
V
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
R
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
U
Z
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
N
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
IO
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
S
R
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
E
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
V
E
lassen.
S
LE
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
E
IN
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
E
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. -R
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
19
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
§
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
H
herzustellen.
C
A
21R) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
N
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
G
N
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
U
G
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
A
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
R
T
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
IN
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
E
R
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
U
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Z
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
T
H
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
IC
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
-N
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
IG
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
LT
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
Ü
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
G
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
N
U
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
T
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
N
E
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
M
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
U
K
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
O
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
D
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 14.07.2015
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Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
!
FO
abgedeckt sein.
IN
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
B
A
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
R
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
O
V
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
R
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
U
abgedeckt sein.
Z
N
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
IO
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
S
R
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
E
V
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
E
S
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
LE
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
E
IN
26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
E
-R
herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
19
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
H
C
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
A
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
N
G
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
N
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
U
G
A
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
R
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
T
IN
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
E
R
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
U
Z
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
T
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
H
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
IC
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
-N
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
IG
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
LT
Ü
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
G
Reifengröße:
N
U
Vorderachse: 245/30R20
T
Hinterachse: 285/25R20
N
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
E
M
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
U
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
K
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
O
D
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 14.07.2015
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6A3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
!
FO
Hinterachse: 295/25R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
IN
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
B
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
A
R
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
O
V
6A4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
R
Reifengröße:
U
Vorderachse: 265/30R20
Z
Hinterachse: 305/25R21
N
IO
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
S
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
R
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
E
V
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
E
S
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
LE
werden.
E
IN
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
E
Tiefbetts angebracht werden. -R
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
19
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
§
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
H
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
C
Ventilherstellers zu beachten.
A
N
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
G
N
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
U
G
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
A
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
R
T
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
IN
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
E
R
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
U
Z
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
T
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
H
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
IC
beachten.
-N
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
IG
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
LT
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
Ü
G
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
N
U
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
T
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
N
E
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
M
U
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
K
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
O
D
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 14.07.2015
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Seite: 6 von 6
sein.
Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
!
FO
Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
IN
B
A
R
O
V
R
U
Z
N
IO
S
R
E
V
E
S
LE
E
IN
E
-R
19
§
H
C
A
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 14.07.2015
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Seite: 1 von 6
Fahrzeughersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG
Raddaten:
!
FO
Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
IN
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
B
A
Technische Daten, Kurzfassung
R
O
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
V
och werkstoff Rad- Abroll ab
R
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
U
Z
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
N
112566645 / EX-090455112 SR138 73.1-66.6mm 66,6 Kunststoff 750 2306 03/15
IO
Ring
S
112566645 / EX-090455112 SR138 73.1-66.6mm 66,6 Kunststoff 760 2275 03/15
R
E
Ring
V
E
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
S
LE
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
E
IN
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG
E
Befestigungsteile
-R
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
19
Zubehör : Nabenkappe: H110
§
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 197; 212
H
C
150 Nm für Typ : 166; 204 X
A
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
N
G
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U
G
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 245/30R20 90Y 21P; 57E; 68Z Stufenheck;
A
Heckantrieb;
R
T
10B; 11G; 11H; 11K;
IN
12A; 51A; 71C; 71K;
E
721; 725; 729; 73C;
R
74A; 76A
U
Z
T
Verkaufsbezeichnung: GLK-KLASSE
H
IC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
-N
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 245/40R20 95W nur GLK;
255/35R20 97 24M Allradantrieb;
IG
255/40R20 101 24M; 575 Heckantrieb;
LT
10B; 11G; 11H; 11K;
Ü
12A; 51A; 71C; 71K;
G
N
721; 725; 73C; 74A;
U
76B; 76T; 977
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 14.07.2015
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Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 245/40R20 22Q; 24J; 248; 26P; V-Klasse; Vito; Vito
!
FO
26V Tourer; Vito Mixto;
ab
IN
e1*2007/46*0457*09;
B
Allradantrieb;
A
R
Frontantrieb;
O
Heckantrieb;
V
10B; 11G; 11H; 11K;
R
U
12A; 51A; 71C; 71K;
Z
721; 725; 73C; 74A;
N
75I
IO
S
R
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES SLS-Klasse
E
V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E
197 e1*2007/46*0233*.. 420 - 464 255/30ZR20 21R; 245; 246; 261; Heckantrieb;
S
LE
6A3 10B; 11G; 11H; 11K;
265/30ZR20 21R; 245; 246; 261; 12A; 51A; 53S; 71C;
E
IN
6A4 71K; 721; 725; 73C;
E
74A; 76A
-R
M-KLASSE, GL-KLASSE, GLE
19
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§
166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/45R20 105 248 M-Klasse; nicht GLE
H
C
265/40R20 104 246; 248 Coupé; GLE SUV; nicht
A
265/45R20 104 246; 248 GL-Klasse;
N
G
275/40R20 246; 248 Allradantrieb;
N
102W
U
275/45R20 106 246; 248 10B; 11G; 11H; 11K;
G
A
12A; 51A; 573; 71C;
R
71K; 721; 725; 729;
T
IN
73C; 74A; 75I
E
R
Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
U
Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 245/40R20 22Q; 24J; 248; 26P; V-Klasse; Vito; Vito
H
639/5 e1*2007/46*0459*.. 26V Tourer; Vito Mixto;
IC
ab
-N
e1*2007/46*0459*06;
IG
ab
LT
e1*2007/46*0458*08;
Ü
Allradantrieb;
G
Frontantrieb;
N
Heckantrieb;
U
10B; 11G; 11H; 11K;
T
N
12A; 51A; 71C; 71K;
E
721; 725; 73C; 74A;
M
U
75I
K
O
D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 14.07.2015
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Seite: 3 von 6
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
!
FO
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
IN
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
B
A
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
R
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
O
V
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
R
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
U
Z
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
N
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
IO
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
S
R
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
E
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
V
E
lassen.
S
LE
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
E
IN
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
E
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. -R
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
19
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
§
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
H
herzustellen.
C
A
21R) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
N
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
G
N
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
U
G
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
A
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
R
T
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
IN
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
E
R
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
U
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Z
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
T
H
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
IC
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
-N
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
IG
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
LT
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
Ü
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
G
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
N
U
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
T
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
N
E
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
M
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
U
K
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
O
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
D
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 14.07.2015
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Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
!
FO
abgedeckt sein.
IN
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
B
A
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
R
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
O
V
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
R
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
U
abgedeckt sein.
Z
N
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
IO
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
S
R
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
E
V
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
E
S
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
LE
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
E
IN
26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
E
-R
herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
H
C
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
A
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
N
G
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
N
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
U
G
A
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
R
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
T
IN
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
E
R
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
U
Z
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
T
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
H
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
IC
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
-N
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
IG
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
LT
Ü
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
G
Reifengröße:
N
U
Vorderachse: 245/30R20
T
Hinterachse: 285/25R20
N
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
E
M
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
U
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
K
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
O
D
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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ANLAGE: 2 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 14.07.2015
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6A3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
!
FO
Hinterachse: 295/25R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
IN
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
B
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
A
R
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
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V
6A4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
R
Reifengröße:
U
Vorderachse: 265/30R20
Z
Hinterachse: 305/25R21
N
IO
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
S
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
R
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
E
V
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
E
S
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
LE
werden.
E
IN
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
E
Tiefbetts angebracht werden. -R
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
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außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
§
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
H
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
C
Ventilherstellers zu beachten.
A
N
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
G
N
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
U
G
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
A
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
R
T
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
IN
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
E
R
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
U
Z
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
T
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
H
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
IC
beachten.
-N
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
IG
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
LT
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
Ü
G
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
N
U
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
T
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
N
E
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
M
U
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
K
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
O
D
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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sein.
Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
!
FO
Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
IN
B
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§
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O
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Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: EX-090 9x20
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
!
FO
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
IN
B
Vorderachse
A
R
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
O
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
V
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
R
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§
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G
A
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T
IN
Hinterachse
E
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
R
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
U
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Z
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D
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: EX-090 9x20
des Herstellers / Importeurs: Rimstock Plc West Bromwich, B71 1BY Datum: 14.07.2015
!
FO
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
IN
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
B
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
A
R
Fahrzeug-Ident-Nr.:
O
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
V
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
R
U
wurden berücksichtigt.
Z
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
N
IO
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
S
R
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
E
V
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
E
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
S
LE
E
IN
Fahrzeugbeschreibung
E
B - 2.1 2.2 L -
-R 9 -
P.2
/- T -
P.4
19
J 4 18 - 19 -
§
E 3 20 - G -
H
D.1 - 12 - 13 - Q -
C
A
V.7 - F.1 - F.2 -
N
G
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
N
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
U
G
- U.1 - U.2 - U.3 -
A
R
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
T
IN
2 - 15.1 -
E
15.2 -
R
5
U
15.3 -
Z
V.9 - R - 11 -
T
H
14 K -
IC
P.3 - 6 - 17 - 16 -
-N
10 - 14.1 P.1 - 21 -
IG
-
LT
-
Ü
G
22 -
N
U
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T
-
N
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M
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K
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