TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 15-TARR-0475 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 5 T EIL EGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0064-15-WIRD-TG/N1 Hersteller: AD VIMOTION GmbH 401537 72669 Unterensingen Art: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2 Typ: OXIGIN 18 8518 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein - oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0064-15-WIRD-TG/N1 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2 Radtyp: OXIGIN 18 8518 Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.04.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Weitere Hinweise Die LM-Sonderräder haben eine ABE mit KBA49242. Eine Begutachtung nach §19 ist immer erforderlich. Die LM- Sonderräder können auch mit OXIGIN18-8518 8,5JX18H2 gekennzeichnet sein. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. Für Räder der Radausführungen die nur an der Hinterachse zulässig sind, ist an der Vorderachse der Radtyp OXIGIN 18 7518 zu verwenden. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig kreis och preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 100556135 D/D OXIGIN 18 8518 LK100 N3Ø63,4-Ø56,1 100/5 56,1 35 725 2200 01/15 HD 100557135 D/D OXIGIN 18 8518 LK100 N5Ø63,4-Ø57,1 100/5 57,1 35 725 2200 01/15 HD 105556639 N/N OXIGIN 18 8518 LK105 ohne 105/5 56,6 39 725 2200 01/15 HD 108563439 F/F OXIGIN 18 8518 LK108 N20Ø72,6-Ø63,4 108/5 63,4 39 700 2284 01/14 HD 108563439 F/F OXIGIN 18 8518 LK108 N20Ø72,6-Ø63,4 108/5 63,4 39 725 2200 01/14 HD 108565139 F/F OXIGIN 18 8518 LK108 N22Ø72,6-Ø65,1 108/5 65,1 39 725 2200 01/14 HD 112557140 OXIGIN 18 8518 LK112 FZ60Ø66,6-Ø57,1 112/5 57,1 40 725 2175 01/14 H1/H1 HD 112566640 OXIGIN 18 8518 LK112 ohne 112/5 66,6 40 700 2254 01/14 H1/H1 HD 112566640 OXIGIN 18 8518 LK112 ohne 112/5 66,6 40 725 2175 01/14 H1/H1 HD I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : AD VIMOTION GmbH : : 72669 Unterensingen Handelsmarke : OXIGIN CONCAVE Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 112566640 H1/H1 HD: Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0064-15-WIRD-TG/N1 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2 Radtyp: OXIGIN 18 8518 Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.04.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 : Außenseite : Innenseite Hersteller : -- : AD VIMOTIO Radtyp : -- : OXIGIN 18 8518 Radausführung : -- : OXIGIN 18 8518 LK112 Radgröße : -- : 8 1/2 J X 18 H2 Typzeichen : KBA 49242 : -- Einpreßtiefe : -- : ET40 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 01.14 Herkunftsmerkmal : -- : MADE IN GERMANY Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : JAW Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm, wobei Innen- und Außenseite spiegelbildlich vertauscht sind. Gegen das spiegelbildlich ausgeführte Tiefbett bestehen keine technischen Bedenken. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst Prüfbericht 2013-FG-PSA-0003-K2 24.06.2013 PRÜFLABOR SÜD GMBH (PSA) Technischer Bericht 366-0062-15-WIRD-TBG 24.02.2015 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0064-15-WIRD-TG/N1 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2 Radtyp: OXIGIN 18 8518 Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.04.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV THÜRINGEN Reg. - Nr TIC1510211010 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, 100556135 D/D HD 35 08.04.2015 liegt bei TOYOTA 2 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 100557135 D/D HD 35 08.04.2015 liegt bei 7 OPEL, OPEL / VAUXHALL 105556639 N/N HD 39 08.04.2015 liegt bei 3 FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), 108563439 F/F HD; 39 08.04.2015 liegt bei VOLVO 108563439 F/F HD 4 PEUGEOT, VOLVO 108565139 F/F HD 39 08.04.2015 liegt bei 5 AUDI, FORD, SEAT, SKODA, 112557140 H1/H1 HD 40 08.04.2015 liegt bei VOLKSWAGEN 6 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, 112566640 H1/H1 HD; 40 08.04.2015 liegt bei DAIMLER (D), 112566640 H1/H1 HD MERCEDES-BENZ Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0064-15-WIRD-TG/N1 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2 Radtyp: OXIGIN 18 8518 Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.04.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 08.04.2015 HPS Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.