GUTACHTEN zur ABE Nr. 50005 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55081014 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W10 808-SUV
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0751211
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell W10
Typ W10 808-SUV
Radgröße 8 J x 18 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
B5 W10 808-SUV B5 / Z34 Ø70,0-63,4 5/108/63,4 45 735 2270 7/2014
B5 W10 808-SUV B5 / Z17 Ø70,0-65,1 5/108/65,1 45 735 2270 7/2014
B5 W10 808-SUV B5 / Z10 Ø70,0-67,1 5/108/67,1 45 735 2270 7/2014
B7 W10 808-SUV B7 / Z16 Ø70,0-57,1 5/112/57,1 40 875 2320 7/2014
PO1 W10 808-SUV PO1 / ohne Ring 5/112/66,6 25 900 2340 12/2015
B7 W10 808-SUV B7 / Z15 Ø70,0-66,6 5/112/66,6 40 875 2320 7/2014
M1 W10 808-SUV M1 / ohne Ring 5/112/66,6 53 1000 2400 7/2014
B8 W10 808-SUV B8 / Z13 Ø70,0-60,1 5/114,3/60,1 40 875 2320 7/2014
B8 W10 808-SUV B8 / Z12 Ø70,0-64,1 5/114,3/64,1 40 875 2320 7/2014
B8 W10 808-SUV B8 / Z11 Ø70,0-66,1 5/114,3/66,1 40 875 2320 7/2014
B8 W10 808-SUV B8 / Z10 Ø70,0-67,1 5/114,3/67,1 40 875 2320 7/2014
V1 W10 808-SUV V1 / ohne Ring 5/120/65,1 53 960 2300 9/2014
W3 W10 808-SUV W3 / ohne Ring 5/120/72,6 40 830 2250 7/2014
D1 W10 808-SUV D1 / ohne Ring 5/127/71,6 53 960 2300 7/2014
V9 W10 808-SUV V9 / ohne Ring 5/130/71,5 53 960 2300 7/2014
X1 W10 808-SUV X1 / ohne Ring 5/150/110,1 51 975 2440 7/2014
Kennzeichnung
KBA-Nummer 50005
Herstellerzeichen ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung W10 808-SUV (s.o.)
Radgröße 8Jx18H2
Einpreßtiefe ET (s.o.)
Gießereikennzeichen UPP
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W10 808-SUV
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/112 53 1000 2400
5/120 53 960 2300
5/130 53 960 2300
5/112 25 900 2340
5/120 40 830 2250
5/112 40 875 2320
5/108 45 735 2270
5/150 51 975 2440
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120 215/45R18 40 830
5/120 225/40R18 53 960
5/130 225/40R18 53 960
5/108 205/45R18 45 735
5/112 215/45R18 40 875
5/112 225/40R18 53 1000
5/112 225/40R18 25 900
5/150 235/45R18 51 1000
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112/66,6 285/50R18 53 1000
5/150/110,1 285/50R18 51 1000
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 13,473 kg.
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Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, im Juli 2014 durchgeführt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Anlagen
Beschreibung - 21.08.2014
mit Änderung vom 11.02.2016
Radzeichnung 4080-01 12.05.2014
Radzeichnung 4081-01 12.05.2014
Radzeichnung 4082-01 07.05.2014
Radzeichnung 4083-02 12.05.2014
mit Änderung vom 14.05.2014
Befestigungsmittelzeichnung 3684-01 03.11.2011
Befestigungsmittelzeichnung 1732-03 31.01.2002
mit Änderung vom 10.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung 3015-02 29.05.2008
mit Änderung vom 11.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung 3017-02 03.06.2008
mit Änderung vom 11.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung 2543-02 03.06.2008
mit Änderung vom 03.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung 3018-02 03.06.2008
mit Änderung vom 11.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung 1549-03 22.06.1995
mit Änderung vom 14.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung 1548-03 22.06.1995
mit Änderung vom 14.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung 2677-02 11.09.2006
mit Änderung vom 04.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung 2678-02 11.09.2006
mit Änderung vom 04.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung 3023-03 05.06.2008
mit Änderung vom 25.06.2010
Zentrierringzeichnung 1303-09 04.12.1991
mit Änderung vom 27.05.2014
Nabenkappenzeichnung 2419-02 10.01.2005
mit Änderung vom 11.02.2005
Radzeichnung 4359-01 14.10.2015
Verwendungen Anlage 1 bis 16
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 29. Februar 2016
Blauth 00243527.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
BAD DÜRKHEIM, 20.06.2016
Wichtige Pflegehinweise
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer ALUTEC Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben, beachten
Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen
sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder mini-
mieren.
Reinigungsintervalle
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen
wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen
Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine
Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.
Reinigungsmittel
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf
säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in
Mitleidenschaft ziehen können.
Reinigungstipps
Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von
Leichtmetallfelgen fehl am Platz
Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind
unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden
Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber
zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter
die Garantie fallen.
Garantieausfall bei der so genannten „optischen Radaufbereitung“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad
zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch
spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen
raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.
UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Str. 10
67098 Bad Dürkheim
Germany
Verkauf
Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001 www.alutec.de