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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50005 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55081014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W10 808-SUV
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                          Seite 1 von 4

Auftraggeber                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                 Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                 D-67098 Bad Dürkheim
                                 QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           W10
Typ                              W10 808-SUV
Radgröße                         8 J x 18 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                               Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                      (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                      Mittenloch-ø   (mm)
                                                      (mm)
B5            W10 808-SUV B5 / Z34 Ø70,0-63,4         5/108/63,4     45    735     2270       7/2014
B5            W10 808-SUV B5 / Z17 Ø70,0-65,1         5/108/65,1     45    735     2270       7/2014
B5            W10 808-SUV B5 / Z10 Ø70,0-67,1         5/108/67,1     45    735     2270       7/2014
B7            W10 808-SUV B7 / Z16 Ø70,0-57,1         5/112/57,1     40    875     2320       7/2014
PO1           W10 808-SUV PO1 / ohne Ring             5/112/66,6     25    900     2340       12/2015
B7            W10 808-SUV B7 / Z15 Ø70,0-66,6         5/112/66,6     40    875     2320       7/2014
M1            W10 808-SUV M1 / ohne Ring              5/112/66,6     53    1000    2400       7/2014
B8            W10 808-SUV B8 / Z13 Ø70,0-60,1         5/114,3/60,1   40    875     2320       7/2014
B8            W10 808-SUV B8 / Z12 Ø70,0-64,1         5/114,3/64,1   40    875     2320       7/2014
B8            W10 808-SUV B8 / Z11 Ø70,0-66,1         5/114,3/66,1   40    875     2320       7/2014
B8            W10 808-SUV B8 / Z10 Ø70,0-67,1         5/114,3/67,1   40    875     2320       7/2014
V1            W10 808-SUV V1 / ohne Ring              5/120/65,1     53    960     2300       9/2014
W3            W10 808-SUV W3 / ohne Ring              5/120/72,6     40    830     2250       7/2014
D1            W10 808-SUV D1 / ohne Ring              5/127/71,6     53    960     2300       7/2014
V9            W10 808-SUV V9 / ohne Ring              5/130/71,5     53    960     2300       7/2014
X1            W10 808-SUV X1 / ohne Ring              5/150/110,1    51    975     2440       7/2014

Kennzeichnung

KBA-Nummer                       50005
Herstellerzeichen                ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung            W10 808-SUV (s.o.)
Radgröße                         8Jx18H2
Einpreßtiefe                     ET (s.o.)
Gießereikennzeichen              UPP
Herstellungsdatum                Monat und Jahr

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.




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Gutachten Nr. 55081014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W10 808-SUV
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                     Seite 2 von 4

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß               Einpresstiefe (mm)    Radlast (kg)           Abrollumfang
5/112                  53                    1000                   2400
5/120                  53                    960                    2300
5/130                  53                    960                    2300
5/112                  25                    900                    2340
5/120                  40                    830                    2250
5/112                  40                    875                    2320
5/108                  45                    735                    2270
5/150                  51                    975                    2440

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß               Reifengröße           Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
5/120                  215/45R18             40                     830
5/120                  225/40R18             53                     960
5/130                  225/40R18             53                     960
5/108                  205/45R18             45                     735
5/112                  215/45R18             40                     875
5/112                  225/40R18             53                     1000
5/112                  225/40R18             25                     900
5/150                  235/45R18             51                     1000

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß               Reifengröße           Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
5/112/66,6             285/50R18             53                     1000
5/150/110,1            285/50R18             51                     1000

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 13,473 kg.




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Gutachten Nr. 55081014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W10 808-SUV
Hersteller                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                     Seite 3 von 4

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, im Juli 2014 durchgeführt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.

Anlagen

Beschreibung                     -                                21.08.2014
                                 mit Änderung vom                 11.02.2016
Radzeichnung                     4080-01                          12.05.2014
Radzeichnung                     4081-01                          12.05.2014
Radzeichnung                     4082-01                          07.05.2014
Radzeichnung                     4083-02                          12.05.2014
                                 mit Änderung vom                 14.05.2014
Befestigungsmittelzeichnung      3684-01                          03.11.2011
Befestigungsmittelzeichnung      1732-03                          31.01.2002
                                 mit Änderung vom                 10.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung      3015-02                          29.05.2008
                                 mit Änderung vom                 11.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung      3017-02                          03.06.2008
                                 mit Änderung vom                 11.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung      2543-02                          03.06.2008
                                 mit Änderung vom                 03.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung      3018-02                          03.06.2008
                                 mit Änderung vom                 11.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung      1549-03                          22.06.1995
                                 mit Änderung vom                 14.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung      1548-03                          22.06.1995
                                 mit Änderung vom                 14.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung      2677-02                          11.09.2006
                                 mit Änderung vom                 04.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung      2678-02                          11.09.2006
                                 mit Änderung vom                 04.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung      3023-03                          05.06.2008
                                 mit Änderung vom                 25.06.2010
Zentrierringzeichnung            1303-09                          04.12.1991
                                 mit Änderung vom                 27.05.2014
Nabenkappenzeichnung             2419-02                          10.01.2005
                                 mit Änderung vom                 11.02.2005
Radzeichnung                     4359-01                          14.10.2015
Verwendungen                     Anlage 1 bis 16




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50005 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55081014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W10 808-SUV
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 4 von 4


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.


Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 29. Februar 2016




Blauth                                                               00243527.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
  BAD DÜRKHEIM, 20.06.2016



Wichtige Pflegehinweise
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer ALUTEC Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben, beachten
Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen
sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder mini-
mieren.


Reinigungsintervalle
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen
wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen
Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine
Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.


Reinigungsmittel
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf
säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in
Mitleidenschaft ziehen können.


Reinigungstipps
	 Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
	 Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
 	 Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von
	 Leichtmetallfelgen fehl am Platz
	 Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
	 Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
	 Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
	 Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
 	 Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind
	 unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
	 Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden


Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber
zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter
die Garantie fallen.


Garantieausfall bei der so genannten „optischen Radaufbereitung“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad
zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch
spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen
raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.




UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Str. 10
67098 Bad Dürkheim
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