TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 16-TARR-0104
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0062-14-WIRD-TG/N2
Hersteller: AD VIMOTION GmbH 401537
72669 Unterensingen
Art: Sonderrad 10 J X 22 H2
Typ: OXIGIN 18 1022
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0062-14-WIRD-TG/N2
Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 22 H2 Radtyp: OXIGIN 18 1022
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.02.2016
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Weitere Hinweise
Die LM- Sonderräder können auch mit OXIGIN 18-1022 und mit 10,0Jx22H2 gekennzeichnet sein.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
OXIGIN 18 11522 zu verwenden.Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise
sind achsweise zu beachten.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform
nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
Die Ausführungsvariante 120572625DS K1/K1 HD, darf nur mit der Distanzscheibe SCC 12125-15mm System
2 und den beigepackten Schrauben Art-Nr.M1425KE45 laut Teilegutachten Nr. 09-TAAS-0160/E1/MOE
verwendet werden.
Das Basisrad der Radausführung 120572640 K1/K1 HD von der o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe
ist mit ET 40 gekennzeichnet.
Das Gutachten für die Distanzscheibe ist vorzulegen.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
108563445 F/F OXIGIN 18 1022 LK108 N20Ø72,6-Ø63,4 108/5 63,4 45 890 2700 01/14
HD
112566620 OXIGIN 18 1022 LK112 ohne 112/5 66,6 20 890 2700 04/15
H1/H1 HD
112566645 OXIGIN 18 1022 LK112 ohne 112/5 66,6 45 890 2700 01/14
H1/H1 HD
114560140 J/J OXIGIN 18 1022 N27Ø72,6-Ø60,1 114,3/5 60,1 40 890 2700 01/14
HD LK114,3
114564140 J/J OXIGIN 18 1022 N21Ø72,6-Ø64,2 114,3/5 64,1 40 890 2700 01/14
HD LK114,3
114566140 J/J OXIGIN 18 1022 N23Ø72,6-Ø66,1 114,3/5 66,1 40 890 2700 01/14
HD LK114,3
114567140 J/J OXIGIN 18 1022 N25Ø72,6-Ø67,1 114,3/5 67,1 40 890 2700 01/14
HD LK114,3
120572625DS OXIGIN 18 1022 LK120 SCC-12125-15mm 120/5 72,6 25 890 2700 01/14
K1/K1 HD
120572640 OXIGIN 18 1022 LK120 N40Ø76,9-Ø72,6 120/5 72,6 40 890 2700 01/14
K1/K1 HD
120574140 OXIGIN 18 1022 LK120 N41Ø76,9-Ø74,1 120/5 74,1 40 890 2700 01/14
K1/K1 HD
130571645 M/M OXIGIN 18 1022 LK130 ohne 130/5 71,6 45 890 2700 01/14
HD
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : AD VIMOTION GmbH
:
: 72669 Unterensingen
Handelsmarke : OXIGIN CONCAVE
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0062-14-WIRD-TG/N2
Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 22 H2 Radtyp: OXIGIN 18 1022
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.02.2016
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Masse des Rades : ca. 17,4 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 120572640 K1/K1 HD:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : AD VIMOTIO
Radtyp : -- : OXIGIN 18 1022
Radausführung : -- : OXIGIN 18 1022 LK120
Radgröße : -- : 10 J X 22 H2
Einpreßtiefe : -- : ET40
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 01.14
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
TECHNISCHER 366-0062-14-WIRD-TB 10.04.2014 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
BERICHT
TECHNISCHER 366-0062-14-WIRD/N2-TB 04.05.2015 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
BERICHT
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0062-14-WIRD-TG/N2
Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 22 H2 Radtyp: OXIGIN 18 1022
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.02.2016
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Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV THÜRINGEN Reg. - Nr TIC1510211010
) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 112566645 H1/H1 HD 45 10.02.2016 liegt bei
2 BMW AG, 120572640 K1/K1 HD 40 10.02.2016 liegt bei
JAGUAR LAND ROVER
LIMITED (GB), ROVER
3 BMW AG 120574140 K1/K1 HD 40 10.02.2016 liegt bei
4 AUDI, PORSCHE, VOLKSWAGEN 130571645 M/M HD 45 10.02.2016 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0062-14-WIRD-TG/N2
Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 22 H2 Radtyp: OXIGIN 18 1022
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.02.2016
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Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 10.02.2016
HPS
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.