TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 16-TARR-0104 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 5 TEIL EGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0062-14-WIRD-TG/N2 Hersteller: AD VIMOTION GmbH 401537 72669 Unterensingen Art: Sonderrad 10 J X 22 H2 Typ: OXIGIN 18 1022 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0062-14-WIRD-TG/N2 Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 22 H2 Radtyp: OXIGIN 18 1022 Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Weitere Hinweise Die LM- Sonderräder können auch mit OXIGIN 18-1022 und mit 10,0Jx22H2 gekennzeichnet sein. Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp OXIGIN 18 11522 zu verwenden.Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. Die Ausführungsvariante 120572625DS K1/K1 HD, darf nur mit der Distanzscheibe SCC 12125-15mm System 2 und den beigepackten Schrauben Art-Nr.M1425KE45 laut Teilegutachten Nr. 09-TAAS-0160/E1/MOE verwendet werden. Das Basisrad der Radausführung 120572640 K1/K1 HD von der o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 40 gekennzeichnet. Das Gutachten für die Distanzscheibe ist vorzulegen. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig kreis och preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 108563445 F/F OXIGIN 18 1022 LK108 N20Ø72,6-Ø63,4 108/5 63,4 45 890 2700 01/14 HD 112566620 OXIGIN 18 1022 LK112 ohne 112/5 66,6 20 890 2700 04/15 H1/H1 HD 112566645 OXIGIN 18 1022 LK112 ohne 112/5 66,6 45 890 2700 01/14 H1/H1 HD 114560140 J/J OXIGIN 18 1022 N27Ø72,6-Ø60,1 114,3/5 60,1 40 890 2700 01/14 HD LK114,3 114564140 J/J OXIGIN 18 1022 N21Ø72,6-Ø64,2 114,3/5 64,1 40 890 2700 01/14 HD LK114,3 114566140 J/J OXIGIN 18 1022 N23Ø72,6-Ø66,1 114,3/5 66,1 40 890 2700 01/14 HD LK114,3 114567140 J/J OXIGIN 18 1022 N25Ø72,6-Ø67,1 114,3/5 67,1 40 890 2700 01/14 HD LK114,3 120572625DS OXIGIN 18 1022 LK120 SCC-12125-15mm 120/5 72,6 25 890 2700 01/14 K1/K1 HD 120572640 OXIGIN 18 1022 LK120 N40Ø76,9-Ø72,6 120/5 72,6 40 890 2700 01/14 K1/K1 HD 120574140 OXIGIN 18 1022 LK120 N41Ø76,9-Ø74,1 120/5 74,1 40 890 2700 01/14 K1/K1 HD 130571645 M/M OXIGIN 18 1022 LK130 ohne 130/5 71,6 45 890 2700 01/14 HD I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : AD VIMOTION GmbH : : 72669 Unterensingen Handelsmarke : OXIGIN CONCAVE Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0062-14-WIRD-TG/N2 Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 22 H2 Radtyp: OXIGIN 18 1022 Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Masse des Rades : ca. 17,4 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 120572640 K1/K1 HD: : Außenseite : Innenseite Hersteller : -- : AD VIMOTIO Radtyp : -- : OXIGIN 18 1022 Radausführung : -- : OXIGIN 18 1022 LK120 Radgröße : -- : 10 J X 22 H2 Einpreßtiefe : -- : ET40 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 01.14 Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst TECHNISCHER 366-0062-14-WIRD-TB 10.04.2014 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE BERICHT TECHNISCHER 366-0062-14-WIRD/N2-TB 04.05.2015 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE BERICHT III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0062-14-WIRD-TG/N2 Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 22 H2 Radtyp: OXIGIN 18 1022 Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV THÜRINGEN Reg. - Nr TIC1510211010 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 112566645 H1/H1 HD 45 10.02.2016 liegt bei 2 BMW AG, 120572640 K1/K1 HD 40 10.02.2016 liegt bei JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), ROVER 3 BMW AG 120574140 K1/K1 HD 40 10.02.2016 liegt bei 4 AUDI, PORSCHE, VOLKSWAGEN 130571645 M/M HD 45 10.02.2016 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0062-14-WIRD-TG/N2 Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 22 H2 Radtyp: OXIGIN 18 1022 Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 10.02.2016 HPS Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.