TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2017-IR-AT-AU-RR-EX-0-000314
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0061-14-WIRD-TG/N3
Hersteller: AD VIMOTION GmbH 401537
72669 Unterensingen
Art: Sonderrad 11 1/2 J X 22 H2
Typ: OXIGIN 18 11522
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0061-14-WIRD-TG/N3
Fahrzeugteil: Sonderrad 11 1/2 J X 22 H2 Radtyp: OXIGIN 18 11522
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2017
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Weitere Hinweise
Die LM- Sonderräder können auch mit OXIGIN 18-11522 und mit 11,5Jx22H2 gekennzeichnet sein.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Hinterachse zulässig sind, ist an der Vorderachse der Radtyp
OXIGIN 18 1022 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform
nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
Die Sonderradausführung 112566640DS H1/H1 HD wird mit Distanzscheiben verwendet, siehe folgende
Auflistung.
Radausführung Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe
112566640DS H1/H1 HD H&R 2055665-10mm 40 mm
Das Basisrad der Radausführung 112566650 H1/H1 HD für die o.g. Sonderradausführung ist mit ET 50
gekennzeichnet.
Das Gutachten für die Distanzscheibe ist vorzulegen.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
112566640DS OXIGIN 18 11522 H&R 2055665-10mm 112/5 66,6 40 890 2700 01/14
H1/H1 HD LK112
112566650 OXIGIN 18 11522 ohne 112/5 66,6 50 890 2700 01/14
H1/H1 HD LK112
112566660 OXIGIN 18 11522 ohne 112/5 66,6 60 890 2700 01/14
H1/H1 HD LK112
114560150 J/J OXIGIN 18 11522 N27Ø72,6-Ø60,1 114,3/5 60,1 50 890 2700 01/14
HD LK114,3
114564150 J/J OXIGIN 18 11522 N21Ø72,6-Ø64,2 114,3/5 64,1 50 890 2700 01/14
HD LK114,3
114566150 J/J OXIGIN 18 11522 N23Ø72,6-Ø66,1 114,3/5 66,1 50 890 2700 01/14
HD LK114,3
114567150 J/J OXIGIN 18 11522 N25Ø72,6-Ø67,1 114,3/5 67,1 50 890 2700 01/14
HD LK114,3
120572635 OXIGIN 18 11522 N40Ø76,9-Ø72,6 120/5 72,6 35 890 2700 01/14
K1/K1 HD LK120
120572660 OXIGIN 18 11522 N40Ø76,9-Ø72,6 120/5 72,6 60 890 2700 01/14
K1/K1 HD LK120
120574135 OXIGIN 18 11522 N41Ø76,9-Ø74,1 120/5 74,1 35 890 2700 01/14
K1/K1 HD LK120
120574160 OXIGIN 18 11522 N41Ø76,9-Ø74,1 120/5 74,1 60 890 2700 01/14
K1/K1 HD LK120
130571660 M/M OXIGIN 18 11522 ohne 130/5 71,6 60 890 2700 01/14
HD LK130
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0061-14-WIRD-TG/N3
Fahrzeugteil: Sonderrad 11 1/2 J X 22 H2 Radtyp: OXIGIN 18 11522
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2017
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I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : AD VIMOTION GmbH
:
: 72669 Unterensingen
Handelsmarke : OXIGIN CONCAVE
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 17,8 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 120574135 K1/K1 HD:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : AD VIMOTIO
Radtyp : -- : OXIGIN 18 11522
Radausführung : -- : OXIGIN 18 11522 LK120
Radgröße : -- : 11 1/2 J X 22 H2
Einpreßtiefe : -- : ET35
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 01.14
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht 366-0061-14-WIRD-TB 10.04.2014 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
Technischer Bericht 366-0061-14-WIRD/N3-TB 03.03.2017 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0061-14-WIRD-TG/N3
Fahrzeugteil: Sonderrad 11 1/2 J X 22 H2 Radtyp: OXIGIN 18 11522
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2017
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Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV THÜRINGEN Reg. - Nr TIC1510211010
) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
3 DAIMLER (D) 112566640DS H1/H1 HD 40 03.03.2017 liegt bei
2 BMW AG 120572635 K1/K1 HD 35 03.03.2017 liegt bei
1 BMW AG 120574135 K1/K1 HD 35 03.03.2017 liegt bei
4 PORSCHE 130571660 M/M HD 60 03.03.2017 liegt bei
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0061-14-WIRD-TG/N3
Fahrzeugteil: Sonderrad 11 1/2 J X 22 H2 Radtyp: OXIGIN 18 11522
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.03.2017
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V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 03.03.2017
HPS
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.