TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2017-IR-AT-AU-RR-EX-0-000836
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 50 910
366-0008-16-WIRD/N3
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH 396843/0000
53721 Siegburg
Art: Sonderrad 9 J X 21 H2
Typ: ACR1M
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50910
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
ACR1MHHA35634 PCD108 ET35 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 35 768 2297 06/16
ACR1MHNL35634 PCD108 ET35 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 35 768 2297 06/16
ACR1M8HA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 35 768 2297 06/16
ACR1M8NL35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 35 768 2297 06/16
ACR1M8HA20666 PCD112 ET20 ohne 112/5 66,6 20 768 2297 06/16
ACR1M8HA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 768 2297 06/16
ACR1M8NL20666 PCD112 ET20 ohne 112/5 66,6 20 768 2297 06/16
ACR1M8NL35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 768 2297 06/16
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Hersteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
:
: 53721 Siegburg
Handelsmarke : AEZ Crest
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 14,1 kg
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0008-16-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50910
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 21 H2 Radtyp: ACR1M
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.08.2017
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I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung ACR1MHHA35634:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : ACR1M
Radausführung : -- : PCD108 ET35
Radgröße : -- : 9 J X 21 H2
Typzeichen : KBA 50910 : --
Einpreßtiefe : -- : ET35
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 06.16
Herkunftsmerkmal : -- : MIG
Gießereikennzeichnung : -- : HS
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : AEZ
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht RP-004852-A0-144 05.07.2016 TÜV NORD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0008-16-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50910
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 21 H2 Radtyp: ACR1M
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.08.2017
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III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 JAGUAR, ACR1MHHA35634; 35 18.08.2017 liegt bei
Jaguar Land Rover Limited ACR1MHNL35634
2 JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), ACR1MHHA35634; 35 18.08.2017 liegt bei
LAND ROVER (GB) ACR1MHNL35634
3 VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION ACR1MHHA35634; 35 18.08.2017 liegt bei
ACR1MHNL35634
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0008-16-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50910
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 21 H2 Radtyp: ACR1M
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.08.2017
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6 AUDI ACR1M8HA35571; 35 18.08.2017 liegt bei
ACR1M8NL35571
5 QUATTRO GmbH ACR1M8HA35571; 35 18.08.2017 liegt bei
ACR1M8NL35571
7 SKODA ACR1M8HA35571; 35 18.08.2017 liegt bei
ACR1M8NL35571
4 VOLKSWAGEN ACR1M8HA35571; 35 18.08.2017 liegt bei
ACR1M8NL35571
11 AUDI ACR1M8HA35666; 35 18.08.2017 liegt bei
ACR1M8NL35666
9 QUATTRO GmbH ACR1M8HA35666; 35 18.08.2017 liegt bei
ACR1M8NL35666
10 DAIMLER (D), MERCEDES-AMG ACR1M8HA35666; 35 18.08.2017 liegt bei
ACR1M8NL35666
8 PORSCHE ACR1M8HA20666; 20 18.08.2017 liegt bei
ACR1M8NL20666
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 18.08.2017
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.