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							           Kraftfahrt-Bundesamt
                              DE-24932 Flensburg




         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                             National Type Approval



                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)




                           Sonderräder für Pkw 9 J x 21 EH2+



                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)




                 special wheels for passenger cars 9 J x 21 EH2+


                 : 52072                                --




G.M.P. GROUP S.R.L.
IT-24061 Albano Sant' Alessandro (BG)



entfällt
not applicable



ENIGMA 219
             Kraftfahrt-Bundesamt
                          DE-24932 Flensburg




                52072                             --




Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

Felgengröße
Size of the wheel

Typ und die Ausführung
Type and version

Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)

Genehmigungszeichen
Approval identification

Einpresstiefe
Inset/outset




an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
on the inside/outside of the wheel



Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
DE-51105 Köln



30.07.2018



55804918 (1. Ausfertigung)
            Kraftfahrt-Bundesamt
                            DE-24932 Flensburg




                52072                                  --




gemäß:

restricted to the application listed:

Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1 - 11                                               1. Ausfertigung

unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.



Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
essential systems - are met.



siehe Prüfbericht
see test report

                        erteilt
         granted
           Kraftfahrt-Bundesamt
                          DE-24932 Flensburg




                 52072                         --




entfällt
not applicable

             DE-24932 Flensburg


             02.08.2018


             Im Auftrag




Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
             Kraftfahrt-Bundesamt
                            DE-24932 Flensburg




          Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                    Index to the information package


                  : 52072                           --



             02.08.2018                                   --




55804918 (1. Ausfertigung)                                    30.07.2018



ENIGMA 219                                                    03.04.2018



entfällt
not applicable
                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




                         52072

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen




                                     KBA 52072




Rechtsbehelfsbelehrung


                                       Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg,
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




             52072

- Attachment -

Collateral clauses and instruction on right to appeal

Collateral clauses




Instruction on right to appeal


                             Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 1 von 4

Auftraggeber                     G.M.P. GROUP SRL
                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           ENIGMA
Typ                              ENIGMA 219
Radgröße                         9 J x 21 EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                     (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                     Mittenloch-ø   (mm)
                                                     (mm)
PCD           ENIGMA 219                             5/108/63,4     45    750     2350       3/2018
5X108         PCD5X108 ET 45 / ohne Ring
PCD           ENIGMA 219                             5/110/65,1     30    750     2350       3/2018
5X110         PCD5X110 ET 30 / ohne Ring
PCD           ENIGMA 219                             5/112/66,6     24    750     2350       3/2018
5X112         PCD5X112 ET 24 / ohne Ring
PCD           ENIGMA 219                             5/112/66,6     24    750     2350       3/2018
5X112         PCD5X112 ET 24 / ohne Ring
PCD           ENIGMA 219                             5/112/66,6     35    750     2350       3/2018
5X112         PCD5X112 ET 35 / ohne Ring
PCD           ENIGMA 219                             5/112/66,6     35    750     2350       3/2018
5X112         PCD5X112 ET 35 / ohne Ring
PCD           ENIGMA 219                             5/112/66,6     24    750     2350       3/2018
5X112         PCD5X112 ET 24 / ohne Ring
PCD           ENIGMA 219                             5/112/66,6     35    750     2350       3/2018
5X112         PCD5X112 ET 35 / ohne Ring
PCD           ENIGMA 219                             5/114,3/70,6   45    750     2350       3/2018
5X114,3       PCD5X114,3 ET 45 / ohne Ring
PCD           ENIGMA 219                             5/120/64,1     35    750     2350       3/2018
5X120         PCD5X120 ET 35 / ohne Ring
PCD           ENIGMA 219                             5/120/72,6     30    750     2350       3/2018
5X120         PCD5X120 ET 30 / ohne Ring
PCD           ENIGMA 219                             5/120/72,6     45    750     2350       3/2018
5X120         PCD5X120 ET 45 / ohne Ring

Kennzeichnung

KBA-Nummer                       52072
Herstellerzeichen                G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung            ENIGMA 219
Radgröße                         9.0J x21EH2+
Einpreßtiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                 Made in Italy
Herstellungsdatum                Monat und Jahr




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 2 von 4

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß               Einpresstiefe (mm)    Radlast (kg)           Abrollumfang
5/108                  45                    750                    2350
5/110                  30                    750                    2350
5/112                  24                    750                    2350
5/112                  35                    750                    2350
5/114,3                45                    750                    2350
5/120                  30                    750                    2350
5/120                  35                    750                    2350
5/120                  45                    750                    2350

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß               Reifengröße           Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
5/108                  245/30R21             45                     750
5/110                  245/30R21             30                     750
5/112                  245/30R21             24                     750
5/114,3                245/35R21             45                     750
5/120                  245/30R21             35                     750
5/120                  245/30R21             45                     750

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß               Reifengröße           Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
5/108                  285/45R21             45                     750
5/120                  285/45R21             45                     750

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                    Seite 3 von 4

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht der nicht lackierten Sonderradausführung 5/108 ET45 betrug 17,32 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Pogliano Milanese in der TÜV Rheinland Group
ab April 2018 durchgeführt.

Hinweise zum Sonderrad

Für die Sonderradausführung PCD5X120 ET30 wurde kein Verwendungsbereich festgelegt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.

Anlagen

Beschreibung                                                     03.04.2018
Radzeichnung                      ENI 90X21 NF                   14.02.2018
Radzeichnung                      8ENI9021245/112666             16.03.2018
Radzeichnung                      8ENI9021305/120726             16.03.2018
Radzeichnung                      8ENI9021355/120641             16.03.2018
Radzeichnung                      8ENI9021355/112666             16.03.2018
Radzeichnung                      8ENI9021455/108634             16.03.2018
Radzeichnung                      8ENI9021455/120726             16.03.2018
Radzeichnung                      8ENI9021455/114707             16.03.2018
Radzeichnung                      8ENI9021305/110651             16.03.2018
Befestigungsmittelzeichnung       BOLT 60                        11.04.2016
                                  mit Änderung vom               16.05.2017
Befestigungsmittelzeichnung       NUT 60                         11.04.2016
Nabenkappenzeichnung              7CAPGMP                        25.02.2016
Verwendungen                      Anlagen 1-11                   30.07.2018

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 4 von 4

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 30. Juli 2018




Pohl                                                                 00299119.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 1 von 10

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            ENIGMA
Typ                               ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PCD          ENIGMA 219                            5/108/63,4         45        750    2350
5X108        PCD5X108 ET 45 / ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52072
Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung             ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                  -
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                  -
S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                  -
S05       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      140                  -
S06       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      135                  -
S07       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                  33
S08       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      220                  -
          Festigkeitsklasse 10
S09       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      125                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford
                                  Jaguar
                                  Land Rover
                                  Volvo

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 2 von 10


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Edge               132-155        245/40R21                                   A12 A16 A18
SBF                     132-155        255/40R21                                   A56 S08
e1*2007/46*1524*..      132-155        265/40R21
                        132-155        275/35R21   A01 K1a K1b K2b
Ford Galaxy (III)       88-177         245/35R21   K3h T96                         A01 A12 A16
WA6                     88-177         255/30R21   K1a K3h K5d T93                 A18 A58 V21
e13*2001/116*           88-177         275/30R21   K2b K4i K6g R03 T98             S08
0185*24-..
- ab MJ 2016 (MK3)
Ford Kuga (I)           100-147        245/35R21   K1a                             A01 A12 A16
DM2                     100-147        255/30R21   K1a                             A18 A57 B02
e13*2001/116*           100-147        265/30R21   K1a K1b K2b                     S03
0109*19-31
Ford Kuga (II)          85-178         245/30R21   K1a K1b K2b T91                 A01 A12 A16
DM2                     85-178         245/35R21   G01 K1a K1b K2b                 A18 A57 S04
e13*2001/116*           85-178         255/30R21   K1c K2b T93
0109*31-..              85-178         265/30R21   K1c K2b
- ab Modell 2013        85-178         275/30R21   K1c K2a K2b K6w
- incl. Facelift 2016
Ford S-Max (II)         88-177         245/35R21   K3h T96                         A01 A12 A16
WA6                     88-177         255/30R21   K1a K2b K3h K5d T93             A18 A57 V00
e13*2001/116*           88-177         275/30R21   K2b K4i K6g R03 T98             V21 S08
0185*24-..
- ab MJ 2016
Jaguar F-Pace           120-280        265/40R21                                   A12 A16 A18
DC                      120-280        265/45R21                                   A57 S09
e11*2007/46*3324*..
Jaguar XF               120-283        255/30R21   T93                             A12 A16 A18
CC9                     120-283        265/30R21                                   Lim S02
e11*2001/116*0323*.
Jaguar XF               120-280        255/30R21   K1a T93                         A01 A12 A16
JB                                                                                 A18 A58 Lim
e11*2007/46*2981*..                                                                S02
Land Rover Discovery    110-177        245/40R21                                   A12 A16 A18
Sport                                                                              A57 S06
LC
e11*2007/46*1659*..
Land Rover Range-       110-177        245/40R21                                   A12 A16 A18
Rover Evoque                                                                       A57 Cbo Cpe
LV, LV-A                                                                           Y85 S05
e11*2007/46*0223*..;
e3*2007/46*0221*..
Land Rover Range-       132-280        265/40R21                                   A12 A16 A18
Rover Velar             132-280        265/45R21                                   A56 S05
LY
e11*2007/46*3954*..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo S60CC, V60CC      110-187        245/30R21   K1a K1b K5w T91 T95                 A01 A12 A16
F                       110-187        255/30R21   K1c K2b K3s K4i K5w                 A18 A57 Car
e9*2007/46*0023*..      110-187        265/30R21   K1c K2b K3s K3v K3y K4i K5b K5x     KMV Lim S07
                                                   K6b K6w
Volvo V90 Cross         140-235        245/35R21   K1a K2b                             A01 A12 A16
Country                 140-235        245/40R21   K1a K2b                             A18 A56 KMV
P                                                                                      NoH S07
e4*2007/46*1067*01-..
Volvo XC40              110-184        245/35R21   K2b                                 A01 A12 A16
X                       110-184        245/40R21   K2b                                 A18 A57 S07
e9*2007/46*3146*..      110-184        255/35R21   K1c K2c K6v
Volvo XC60              100-242        245/40R21   K1c K2b                             A01 A12 A16
D, /-2D, /-N2D, /-N2E   100-242        255/35R21   K1c K2b                             A18 A57 S07
e9*2001/116*0068*..;    100-242        255/40R21   K1c K2b
e1*2001/116*0507*..;    100-242        265/35R21   K1c K2b
e1*2007/46*0339*..;     100-242        265/40R21   K1c K2b
e13*2007/46*1213*..
Volvo XC60              140-235        245/40R21   K1a K1b                             A01 A12 A16
U                       140-235        255/40R21   K1c K2c                             A18 A56 KOV
e4*2007/46*1220*..                                                                     NoH S07
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Volvo XC60              140-235        245/40R21                                       A12 A16 A18
U                       140-235        255/40R21   A01 K1a K1b K2c                     A56 KMV
e4*2007/46*1220*..                                                                     NoH Z21 S07
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
  für 21 Zoll Serie
Volvo XC60              140-235        245/40R21                                       A12 A16 A18
U                       140-235        255/40R21                                       A56 KMV
e4*2007/46*1220*..                                                                     NoH Z22 S07
- mit Radhaus-
  Verbreiterungssatz
  für 22 Zoll Serie
Volvo XC60 T8           235            245/40R21   K1a K1b                             A01 A12 A16
U                       235            255/40R21   K1c K2c                             A18 A56 KOV
e4*2007/46*1220*..                                                                     S07
- Twin Engine Hybrid
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Volvo XC60 T8           235            245/40R21                                       A12 A16 A18
U                       235            255/40R21   A01 K1a K1b K2c                     A56 KMV Z21
e4*2007/46*1220*..                                                                     S07
- Twin Engine Hybrid
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
  für 21 Zoll Serie




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo XC60 T8           235            245/40R21                                         A12 A16 A18
U                       235            255/40R21                                         A56 KMV Z22
e4*2007/46*1220*..                                                                       S07
- Twin Engine Hybrid
- mit Radhaus-
  Verbreiterungssatz
  für 22 Zoll Serie
Volvo XC70              120-224        255/30R21   K1c K2b K42 K46 T93                   A01 A12 A16
B, /-2D, /-N2D, /-N2E                                                                    A18 Car KMV
e9*2001/116*0065*..;                                                                     S07
e1*2001/116*0505*..;
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                    Seite 5 von 10

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 6 von 10

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3h   An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung 300 bis 350 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder
Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

K3y    An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Befestigungen der
Zusatzradabdeckungen vor und hinter Radmitte um 20 mm zu kürzen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 7 von 10

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 8 von 10

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S09     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S09 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 9 von 10

V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1   245/30R21      295/25R21
Nr. 2   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
Nr. 3   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
Nr. 4   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
Nr. 5   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
Nr. 6   255/40R21      285/35R21
Nr. 7   255/50R21      285/45R21
Nr. 8   265/35R21      305/30R21, 315/30R21
Nr. 9   265/40R21      295/35R21
Nr.10   265/45R21      295/40R21
Nr.11   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
Nr.12   275/40R21      305/35R21
Nr.13   275/45R21      315/40R21
Nr.14   285/35R21      325/30R21
Nr.15   285/40R21      315/35R21
Nr.16   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Z21    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z22    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 22-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juli 2018 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                    Seite 10 von 10

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. Juli 2018




Pohl                                                                 00299104.DOC




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            ENIGMA
Typ                               ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PCD          ENIGMA 219                            5/110/65,1         30        750    2350
5X110        PCD5X110 ET 30 / ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52072
Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung             ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  28
S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                  28
S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      135                  28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Alfa Romeo
                                  Chrysler

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa Stelvio           110-206        245/40R21                                          A12 A16 A18
949                    110-206        255/40R21                                          A57 B02 V21
e3*2007/46*0435*..     110-206        275/35R21    A01 K2b R03                           S02
Jeep Cherokee          200            245/40R21                                          A12 A16 A18
Trailhawk              200            255/40R21    A01 K2b                               A56 KMV
KL                     200            265/40R21    A01 K2b                               R55
e4*2007/46*0783*..                                                                       S04
Jeep Compass           88-125         245/30R21    K1a K2b K6v T87 T91                   A01 A12 A16
MX                     88-125         245/35R21    K1a K2b K6v                           A18 A57 S04
e11*2007/46*4037*..
Jeep Renegade 2WD      81-103         245/30R21    K1c K2b K5v K6z K8a                   A01 A12 A16
BU                     81-103         245/35R21    K1c K2b K5v K6z K8a                   A18 A58 S03
e3*2007/46*0300*..
Jeep Renegade 4WD      88-125         245/30R21    K1c K2b K5v K6z K8a                   A01 A12 A16
BU                     88-125         245/35R21    K1c K2b K5v K6z K8a                   A18 A56 S03
e3*2007/46*0300*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 3 von 6

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 4 von 6

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6z    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 300mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R55    Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
245/65R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 5 von 6

V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1   245/30R21      295/25R21
Nr. 2   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
Nr. 3   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
Nr. 4   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
Nr. 5   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
Nr. 6   255/40R21      285/35R21
Nr. 7   255/50R21      285/45R21
Nr. 8   265/35R21      305/30R21, 315/30R21
Nr. 9   265/40R21      295/35R21
Nr.10   265/45R21      295/40R21
Nr.11   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
Nr.12   275/40R21      305/35R21
Nr.13   275/45R21      315/40R21
Nr.14   285/35R21      325/30R21
Nr.15   285/40R21      315/35R21
Nr.16   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juli 2018 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. Juli 2018




Pohl                                                                 00299105.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            ENIGMA
Typ                               ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PCD          ENIGMA 219                            5/112/66,6         24        750    2350
5X112        PCD5X112 ET 24 / ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52072
Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung             ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                  28
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                  30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4 Allroad         100-180        255/30R21   K1a K1b K2b K6m T93            A01 A12 A16
B8, B81                                                                           A18 Car KMV
e1*2001/116*                                                                      X80 S02
0430*10-41;
13*2007/46*1084*..
(FIN: WAUZZZ8K...)
Audi A4 Allroad         100-200        245/30R21   K1c K2b K4i K6z K8b T91        A01 A12 A16
B8, B81                 100-200        255/30R21   K1c K2c K4i K5w K6z K8l T93    A18 A56 Car
e1*2001/116*                                                                      KMV S02
0430*40-..
e13*2007/46*
1084*25-..
(FIN: WAUZZZF4...)
Audi A7 Sportback       140-230        255/30R21   T93                            A12 A16 A18
4G, 4G1                 140-245        265/30R21   A01 K2b                        A57 S02
e1*2007/46*0436*..;     140-245        275/30R21   A01 K1a K2b
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi A8                 150-368        245/35R21   T96 150                        A12 A16 A18
4H                      150-368        255/35R21   A01 K1a K2b 150                A57 NBF S02
e1*2007/46*0284*..      150-368        265/35R21   A01 K1a K2b 150
e1*2007/46*0398*..      150-368        275/30R21   A01 K1c K2b K3a 150
                        150-368        275/35R21   A01 K1c K2b K3a 150
Audi A8                 210, 250       255/35R21   K2b K3a T98 150                A01 A12 A16
F8                      210, 250       265/35R21   K1a K2b K3a 150                A18 A56 A60
e1*2007/46*1751*..      210, 250       275/30R21   K1c K2b K3a K5d K8x T98 150    L06 S02
                        210, 250       275/35R21   K1c K2b K3a K5d K8x 150
Audi Q5                 100-200        245/40R21   K1a K1b K2b                    A01 A12 A16
8R, 8R1, 8R2            100-200        255/35R21   K1c K2b T98                    A18 S03
e1*2001/116*0473*..;    100-200        255/40R21   K1c K2b
e1*2001/116*0497*..,
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
Audi Q5                 100-200        245/40R21                                  A12 A16 A18
8R, 8R1, 8R2            100-200        255/35R21   A01 K1a T98                    KMV S03
e1*2001/116*0473*..;    100-200        255/40R21   A01 K1a
e1*2001/116*0497*..;
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
Audi Q5                 100-210        245/40R21   K1c K2b                        A01 A12 A16
FY                      100-210        255/40R21   K1c K2b                        A18 A57 S03
e1*2007/46*1550*..,     100-210        265/35R21   K1c K2c
e1*2007/46*1685*..      100-210        265/40R21   K1c K2c




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi RS6 Avant          412, 445     255/35R21     M+S                                   A12 A16 A18
4G                                                                                       A56 Car S02
e1*2007/46*0544*01-..
Audi RS7 Sportback      412, 445     245/35R21     M+S T96                               A12 A16 A18
4G                      412, 445     265/30R21     A01 K1a K2b K5a M+S T96               A56 S02
e1*2007/46*0544*02-..   412, 445     275/30R21     A01 K1c K2a K2b K3a K5a K8b R35
                                                   T98
Audi S7 Sportback       309, 331     265/30R21     K2b T96                               A01 A12 A16
4G, 4G1                 309, 331     275/30R21     K1a K2b T98                           A18 A56 S02
e1*2007/46*0436*..;
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi S8                 382          265/35R21     K1a K2b                               A01 A12 A16
4H                      382          275/30R21     K1c K2b K3a                           A18 A56 NBF
e1*2007/46*0284*..      382, 445     275/35R21     K1c K2b K3a                           S02
e1*2007/46*0398*..      445          275/30R21     K1c K2b K3a M+S
Audi SQ5                230-260      255/40R21     K1a                                   A01 A12 A16
8R, 8R1                                                                                  A18 KMV S03
e1*2001/116*0473*..;
e13*2007/46*1083*..;
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
Audi SQ5                260          255/40R21     K1c K2b                               A01 A12 A16
FY                      260          265/35R21     K1c K2c                               A18 A56 K1v
e1*2007/46*1550*..      260          265/40R21     K1c K2c                               K2h S03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 4 von 8

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 5 von 8

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1v    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 6 von 8

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6z    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 300mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8l    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 7 von 8

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

X80    Nur zulässig für Fahrzeuge (Audi A4 Allroad) mit serienmäßigen Reifengrößen 225/55R17
oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juli 2018 in Lambsheim statt.




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. Juli 2018




Pohl                                                                 00299106.DOC




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 1 von 12

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            ENIGMA
Typ                               ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PCD          ENIGMA 219                            5/112/66,6         35        750    2350
5X112        PCD5X112 ET 35 / ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52072
Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung             ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                  28
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  28
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                  30
S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                  28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Infiniti
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 2 von 12


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 / A6 Avant      100-185        255/30R21   Car K1a K2b T93                     A01 A12 A16
4G, 4G1                 100-245        255/30R21   K1a K2b Lim T93                     A18 A57 NA1
e1*2007/46*0436*..;     100-245        265/30R21   Car K1a K1b K2b K8b Lim T96         S02
e13*2007/46*1147*..     100-245        275/30R21   Car K1c K2b K3a K8b Lim
- incl. Facelift 2014
Audi A6 allroad         140-245        255/35R21   K5w K6x T98 150                     A01 A12 A16
4G, 4G1                 140-245        265/35R21   K1a K1b K2b K3a K5x K6y K8e T01     A18 A56 B92
e1*2007/46*0436*..;                                T97 150                             Car KMV S02
e13*2007/46*1147*..     140-245        275/30R21   K1c K2b K3a K5a K5x K6y K8m T98
- incl. Facelift 2014                              150
Audi A7 Sportback       140-230        255/30R21   T93                                 A12 A16 A18
4G, 4G1                 140-245        265/30R21                                       A57 S02
e1*2007/46*0436*..;     140-245        275/30R21
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi A8                 150-368        245/35R21   T96 150                             A12 A16 A18
4H                      150-368        255/35R21   150                                 A57 NBF S02
e1*2007/46*0284*..      150-368        265/35R21   150
e1*2007/46*0398*..      150-368        275/30R21   150
                        150-368        275/35R21   150
Audi A8                 210, 250       255/35R21   T98 150                             A12 A16 A18
F8                      210, 250       265/35R21   150                                 A56 A60 L06
e1*2007/46*1751*..      210, 250       275/30R21   T98 150                             S02
                        210, 250       275/35R21   150
Audi Q5                 100-200        245/40R21                                       A12 A16 A18
8R, 8R1, 8R2            100-200        255/35R21   A01 K1a T98                         S04
e1*2001/116*0473*..;
e1*2001/116*0497*..,
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
Audi Q5                 100-200        245/40R21                                       A12 A16 A18
8R, 8R1, 8R2            100-200        255/35R21   T98                                 KMV S04
e1*2001/116*0473*..;
e1*2001/116*0497*..;
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
Audi Q5                 100-210        245/40R21                                       A12 A16 A18
FY                      100-210        255/40R21   A01 K1a K2b                         A57 S04
e1*2007/46*1550*..,     100-210        265/35R21   A01 K1a K1b K2b
e1*2007/46*1685*..      100-210        265/40R21   A01 K1a K1b K2b
                        100-210        275/35R21   A01 K1c K2b
Audi RS7 Sportback      412, 445       275/30R21   M+S                                 A12 A16 A18
4G                      412, 445       275/30R21   R35                                 A56 S02
e1*2007/46*0544*02-..



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 3 von 12
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi RS7 Sportback      412, 445       245/35R21   M+S T96                         A12 A16 A18
4G                      412, 445       265/30R21   M+S T96                         A56 S02
e1*2007/46*0544*02-..   412, 445       275/30R21   R35 T98
Audi S6 / S6 Avant      309, 331       265/30R21   K1a K1b K2b K8b T96             A01 A12 A16
4G, 4G1                 309, 331       275/30R21   K1c K2b K3a K8b T98             A18 A56 Car
e1*2007/46*0436*..;                                                                Lim S02
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi S7 Sportback       309, 331       265/30R21   T96                             A12 A16 A18
4G, 4G1                 309, 331       275/30R21   T98                             A56 S02
e1*2007/46*0436*..;
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi S8                 382            265/35R21                                   A12 A16 A18
4H                      382            275/30R21                                   A56 NBF S02
e1*2007/46*0284*..      382, 445       275/35R21
e1*2007/46*0398*..      445            275/30R21   M+S
Audi SQ5                260            255/40R21                                   A12 A16 A18
FY                      260            265/35R21   A01 K1b                         A56 K1v K2h
e1*2007/46*1550*..      260            265/40R21   A01 K1b                         S04
                        260            275/35R21   A01 K1c K2b
Infiniti QX30 AWD       125, 155       245/30R21   K2b K5x K6w K8e T91             A01 A12 A16
H15                                                                                A18 A56 S03
e11*2007/46*2977*..
CL-Klasse               285,320        265/30R21   K1a K1b K41 K45                 A01 A12 A16
216                                                                                A18 Cpe S05
e1*2001/116*0372*..
(FIN: WDD216...)
E-Klasse                110-190        255/30R21   K1c K2b K5d K5i K5k T93         A01 A12 A16
212                     110-190        255/30R21   K1c K2h K5d K5i K5k T93         A18 A58 Lim
e1*2001/116*                                                                       NoH S05
0501*24-..
(FIN: WDD213...)
E-Klasse 4matic         120-245        255/30R21   K1c K2b K5d K5i K5k T93         A01 A12 A16
212                     120-245        255/30R21   K1c K2h K5d K5i K5k T93         A18 A56 Lim
e1*2001/116*                                                                       NoH S05
0501*24-..
(FIN: WDD213...)
E-Klasse Coupé /        120-180        245/30R21   T91                             A12 A16 A18
Cabrio                  120-180        255/30R21   A01 K1a K1b K2b T93             A58 Cbo Cpe
R1EC                                                                               NoH S05
e1*2007/46*1666*..
E-Klasse Coupé /        135-245        245/30R21   T91                             A12 A16 A18
Cabrio 4matic           135-245        255/30R21   A01 K1a K1b K2b T93             A56 Cbo Cpe
R1EC                                                                               NoH S05
e1*2007/46*1666*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                    Seite 4 von 12
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLA 45 AMG 4matic      265, 280       245/30R21   K2b K6x K8a T91                     A01 A12 A16
245G, -/AMG            265, 280       255/30R21   K1a K1b K2c K5v K6g K6y K8i T93     A18 A56 S03
e1*2001/116*0470*..;   265, 280       265/30R21   K1c K2c K5a K5x K6h K6y K8i
e1*2007/46*1207*..

GLA-Klasse             80-155         245/30R21   K1a K1b K2b K5v K6x K8a T87 T91     A01 A12 A16
245G                   80-155         255/30R21   K1c K2c K5a K5x K6g K6y K8i         A18 A57 Flh
e1*2001/116*                                                                          S03
0470*06-..
GLC 43 AMG             270            245/40R21   M+S                                 A12 A16 A18
204X                   270            255/35R21   T98                                 A56 S05
e1*2001/116*           270            255/40R21
0480*18-..             270            265/35R21   A12
(FIN: WDC253...)
GLC 43 AMG Coupé       270            245/40R21   A12 R02                             A16 A18 A56
204X                   270            245/40R21   A32 M+S                             Flh V21 S05
e1*2001/116*           270            255/35R21   A91
0480*18-..             270            255/40R21   A91
(FIN: WDC253...)       270            265/35R21   A12
                       270            275/35R21   A01 A12 R03
GLC-Coupé              100-190        245/40R21   A32 150                             A16 A18 A57
204X                   100-190        255/35R21   A91 150                             Flh KMV V21
e1*2001/116*           100-190        255/40R21   A91 150                             S05
0480*18-..             100-190        265/35R21   A12 150
(FIN: WDC253...)       100-190        275/35R21   A01 A12 R03 150
GLC-Klasse             100-190        245/40R21   150                                 A12 A16 A18
204X                   100-190        255/35R21   T98 150                             A57 MHy S05
e1*2001/116*           100-190        255/40R21   150
0480*16-..             100-190        265/35R21   150
(FIN: WDC253...)
GLK-Klasse             100-225        245/35R21   K1c K2a K2b T96                     A01 A12 A16
204X                   100-225        255/35R21   K1c K2c K5a K6a                     A18 S05
e1*2001/116*           100-225        265/30R21   K1c K2c K5a K6a T96
0480*00-16
(FIN: WDC204...)
S-Coupé/Cabrio         430-463        255/35R21   M+S                                 A12 A16 A18
S63/S65 AMG            430-463        265/30R21   M+S T96                             A57 Cbo Cpe
221                                                                                   S05
e1*2001/116*
0335*23-..;
0396*12-..
(FIN: WDD217...)
S-Klasse               150-285        265/30R21   K1a K1b K41 K42                     A01 A12 A16
221                                                                                   A18 S05
e1*2001/116*0335*..
(FIN: WDD221...)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 5 von 12
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
S-Klasse               150-345        245/35R21    R02 T96 150                           A12 A16 A18
222, 221               150-345        255/35R21    T98 150                               A57 BnK Lim
e1*2007/46*0960*..;    150-345        275/30R21    R03 T98 150                           V21 S05
e1*2001/116*
0335*19-..
ab Modell 2013
(FIN: WDD222...)
S-Klasse               270, 335       245/35R21    T96                                   A12 A16 A18
Coupé/Cabrio           270, 335       255/35R21                                          A57 Cbo Cpe
221                    270, 335       265/30R21    T96                                   V21 S05
e1*2001/116*           270, 335       275/30R21    R03
0335*23-..
(FIN: WDD217...)
S63, S65 -/AMG         430-463        255/35R21    M+S T98 150                           A12 A16 A18
221, 221AMG                                                                              A57 BmK Lim
e1*2001/116*                                                                             V21 S05
0335*20-..;
0396*09-..
ab Modell 2013
(FIN: WDD222...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 6 von 12

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 7 von 12

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.

BmK    Die Sonderräder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1v    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 8 von 12

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.



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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                    Seite 9 von 12

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 10 von 12

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

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Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 11 von 12

V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1   245/30R21      295/25R21
Nr. 2   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
Nr. 3   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
Nr. 4   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
Nr. 5   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
Nr. 6   255/40R21      285/35R21
Nr. 7   255/50R21      285/45R21
Nr. 8   265/35R21      305/30R21, 315/30R21
Nr. 9   265/40R21      295/35R21
Nr.10   265/45R21      295/40R21
Nr.11   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
Nr.12   275/40R21      305/35R21
Nr.13   275/45R21      315/40R21
Nr.14   285/35R21      325/30R21
Nr.15   285/40R21      315/35R21
Nr.16   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juli 2018 in Lambsheim statt.




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                    Seite 12 von 12

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 12 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. Juli 2018




Pohl                                                                 00299107.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            ENIGMA
Typ                               ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PCD          ENIGMA 219                            5/112/66,6         35        750    2350
5X112        PCD5X112 ET 35 / ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52072
Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung             ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                  33

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X1                 85-170         245/30R21    K1c K2c K6x T87 T91                   A01 A12 A16
UKL-L, F1X                                                                               A18 A57 S02
e1*2007/46*
0371*19-..;
e1*2007/46*1676*..
BMW X2                 100-170        245/30R21    K1c K2c K4i K5x K6x T87 T91           A01 A12 A16
F2X                                                                                      A18 A57 S02
e1*2007/46*1824*..
BMW X3                 100-195        245/40R21    150                                   A12 A16 A18
G3X                    100-195        275/35R21    A01 K2b R03 150                       A57 V21 S02
e1*2007/46*1797..      100-265        245/40R21    M+S 150
                       100-265        275/35R21    A01 K2b M+S R03 150

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 3 von 6

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 4 von 6

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 5 von 6

V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1   245/30R21      295/25R21
Nr. 2   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
Nr. 3   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
Nr. 4   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
Nr. 5   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
Nr. 6   255/40R21      285/35R21
Nr. 7   255/50R21      285/45R21
Nr. 8   265/35R21      305/30R21, 315/30R21
Nr. 9   265/40R21      295/35R21
Nr.10   265/45R21      295/40R21
Nr.11   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
Nr.12   275/40R21      305/35R21
Nr.13   275/45R21      315/40R21
Nr.14   285/35R21      325/30R21
Nr.15   285/40R21      315/35R21
Nr.16   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juli 2018 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. Juli 2018




Pohl                                                                 00299108.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 1 von 4

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            ENIGMA
Typ                               ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PCD          ENIGMA 219                            5/120/64,1         35        750    2350
5X120        PCD5X120 ET 35 / ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52072
Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung             ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Serienmutter M14x1,5         Kegel 60°      175                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Tesla

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Tesla Model S           52-169        245/35R21    T96 150                               A12 A16 A18
002                     52-169        255/35R21    A01 K3v T98 150                       A57 B02 Lim
e4*2007/46*0667*..      52-169        265/30R21    A01 K3s K3v T96 150                   VT1 S02
(60-100 kWh-Batterie)   52-169        265/35R21    R03 T01 150

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 3 von 4

Spezielle Auflagen und Hinweise

150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 4 von 4

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

VT1    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 245/35R21         255/35R21, 265/35R21
Nr. 2 255/35R21         265/35R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juli 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. Juli 2018




Pohl                                                                    00299109.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            ENIGMA
Typ                               ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PCD          ENIGMA 219                            5/120/72,6         45        750    2350
5X120        PCD5X120 ET 45 / ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52072
Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung             ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                  33

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                         G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 2 von 5


Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X3                   100-230        245/35R21   T96                                  A12 A16 A18
X3, X-N1                 100-230        275/30R21   A01 K2b R03 T96                      B90 V21 S02
e1*2007/46*0512*..;
e1*2007/46*0454*..
- incl. Facelift 2014
BMW X4                   100-230        245/35R21   T96                                  A12 A16 A18
X3, X-N1                 100-230        275/30R21   A01 K2b R03 T96                      B90 V21 S02
e1*2007/46*
0512*11-.., 0454*13-..
BMW X4                   100-230        245/35R21   T96                                  A12 A16 A18
X3, X-N1                 100-230        275/30R21   R03 T96                              B90 KMV V21
e1*2007/46*                                                                              S02
0512*11-.., 0454*13-..
- mit M-Paket -
Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                         V      W        Y
210 km/h                 100% 100% 100%
220 km/h                 97%    100% 100%
230 km/h                 94%    100% 100%
240 km/h                 91%    100% 100%
250 km/h                 -      95%      100%
260 km/h                 -      90%      100%
270 km/h                 -      85%      100%
280 km/h                 -      -        95%
290 km/h                 -      -        90%
300 km/h                 -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 3 von 5

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 4 von 5

V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1   245/30R21      295/25R21
Nr. 2   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
Nr. 3   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
Nr. 4   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
Nr. 5   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
Nr. 6   255/40R21      285/35R21
Nr. 7   255/50R21      285/45R21
Nr. 8   265/35R21      305/30R21, 315/30R21
Nr. 9   265/40R21      295/35R21
Nr.10   265/45R21      295/40R21
Nr.11   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
Nr.12   275/40R21      305/35R21
Nr.13   275/45R21      315/40R21
Nr.14   285/35R21      325/30R21
Nr.15   285/40R21      315/35R21
Nr.16   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juli 2018 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. Juli 2018




Pohl                                                                 00299110.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 1 von 4

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                            ENIGMA
Typ                               ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PCD          ENIGMA 219                            5/112/66,6         24        750    2350
5X112        PCD5X112 ET 24 / ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52072
Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung             ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°    160                    30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Porsche

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche Macan          155-294        245/40R21    R02                                   A12 A16 A18
95B, 95BN              155-294        255/40R21    R02                                   A56 BnK V21
e13*2007/46*           155-294        265/40R21    R02                                   Vn2 VA1 S02
1164, 1165*02-..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 3 von 4

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

BnK     Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1   245/30R21      295/25R21
Nr. 2   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
Nr. 3   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
Nr. 4   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
Nr. 5   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
Nr. 6   255/40R21      285/35R21
Nr. 7   255/50R21      285/45R21
Nr. 8   265/35R21      305/30R21, 315/30R21
Nr. 9   265/40R21      295/35R21
Nr.10   265/45R21      295/40R21
Nr.11   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
Nr.12   275/40R21      305/35R21
Nr.13   275/45R21      315/40R21
Nr.14   285/35R21      325/30R21
Nr.15   285/40R21      315/35R21
Nr.16   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 1, Gutachten Nummer 55805218, Ausfertigung 1
(RADTYP ENIGMA 2110) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 4 von 4

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juli 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. Juli 2018




Pohl                                                                 00299111.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                            ENIGMA
Typ                               ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PCD          ENIGMA 219                            5/112/66,6         35        750    2350
5X112        PCD5X112 ET 35 / ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52072
Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung             ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°    150                    28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse               110-190        255/30R21    K1c K5d K5i K5k R02 T93               A01 A12 A16
212                                                                                      A18 A58 Lim
e1*2001/116*                                                                             NoH V21 VA1
0501*24-..                                                                               S02
(FIN: WDD213...)
E-Klasse 4matic        120-245        255/30R21    K1c K5d K5i K5k R02 T93               A01 A12 A16
212                                                                                      A18 A56 Lim
e1*2001/116*                                                                             NoH V21 VA1
0501*24-..                                                                               S02
(FIN: WDD213...)
E-Klasse Coupé /       120-180        245/30R21    R02 T91                               A01 A12 A16
Cabrio                 120-180        255/30R21    R02 T93                               A18 A58 Cbo
R1EC                                                                                     Cpe NoH V21
e1*2007/46*1666*..                                                                       VA1 S02
E-Klasse Coupé /       135-245        245/30R21    R02 T91                               A01 A12 A16
Cabrio 4matic          135-245        255/30R21    K1a K1b R02 T93                       A18 A56 Cbo
R1EC                                                                                     Cpe NoH V21
e1*2007/46*1666*..                                                                       VA1 S02
E-Klasse T-Modell      110-190        305/25R21    K2c K4i K6i K8m R02 T93               A01 A12 A16
R1ES                                                                                     A18 A58 Car
e1*2007/46*1560*..                                                                       KOV NoH
(FIN: WDD213...)                                                                         V21 X77 VA1
                                                                                         S02
E-Klasse T-Modell      135-245        255/30R21    K1c K5d K5i K5k R02 T93               A01 A12 A16
4matic                                                                                   A18 A56 Car
R1ES                                                                                     KOV NoH
e1*2007/46*1560*..                                                                       V21 X77 VA1
(FIN: WDD213...)                                                                         S02

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 3 von 6

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.


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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 4 von 6

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 5 von 6

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1   245/30R21       295/25R21
Nr. 2   245/35R21       275/30R21, 285/30R21
Nr. 3   245/40R21       275/35R21, 285/35R21
Nr. 4   255/30R21       295/25R21, 305/25R21
Nr. 5   255/35R21       285/30R21, 295/30R21
Nr. 6   255/40R21       285/35R21
Nr. 7   255/50R21       285/45R21
Nr. 8   265/35R21       305/30R21, 315/30R21
Nr. 9   265/40R21       295/35R21
Nr.10   265/45R21       295/40R21
Nr.11   275/35R21       315/30R21, 325/30R21
Nr.12   275/40R21       305/35R21
Nr.13   275/45R21       315/40R21
Nr.14   285/35R21       325/30R21
Nr.15   285/40R21       315/35R21
Nr.16   285/45R21       315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 2, Gutachten Nummer 55805218, Ausfertigung 1
(RADTYP ENIGMA 2110) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

X77     Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juli 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. Juli 2018




Pohl                                                                 00299113.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                            ENIGMA
Typ                               ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PCD          ENIGMA 219                            5/112/66,6         24        750    2350
5X112        PCD5X112 ET 24 / ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52072
Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung             ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°    140                    33

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe (VII)     120-265        245/30R21   K1c K5d R02 T91                       A01 A12 A16
G5L                     120-265        255/30R21   K1c K5d R02 T93                       A18 A57 L06
e1*2007/46*1688*..                                                                       Lim V21 VA1
                                                                                         S02
BMW 7er-Reihe (VI)      155-330        245/35R21   R02                                   A01 A12 A16
7L                      155-330        255/35R21   G01 R02                               A18 A57 L04
e1*2007/46*0276*10-..   155-330        265/30R21   K1a R02                               Lim V21 VA1
- mit Allradlenkung                                                                      S02
BMW 7er-Reihe (VI)      155-330        245/35R21   R02                                   A01 A12 A16
7L                      155-330        255/35R21   G01 R02                               A18 A57 L05
e1*2007/46*0276*10-..   155-330        265/30R21   K1a R02                               Lim V21 VA1
- ohne Allradlenkung                                                                     S02
BMW M550 i/d xDrive     294, 340       245/30R21   K1c K5d R02 T91                       A01 A12 A16
(VII)                   294, 340       255/30R21   K1c K5d R02 T93                       A18 A56 L06
G5L                                                                                      Lim V21 VA1
e1*2007/46*1688*..                                                                       S02

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 3 von 6

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 4 von 6

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 5 von 6

V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1   245/30R21      295/25R21
Nr. 2   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
Nr. 3   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
Nr. 4   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
Nr. 5   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
Nr. 6   255/40R21      285/35R21
Nr. 7   255/50R21      285/45R21
Nr. 8   265/35R21      305/30R21, 315/30R21
Nr. 9   265/40R21      295/35R21
Nr.10   265/45R21      295/40R21
Nr.11   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
Nr.12   275/40R21      305/35R21
Nr.13   275/45R21      315/40R21
Nr.14   285/35R21      325/30R21
Nr.15   285/40R21      315/35R21
Nr.16   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 3, Gutachten Nummer 55805218, Ausfertigung 1
(RADTYP ENIGMA 2110) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juli 2018 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. Juli 2018




Pohl                                                                 00299115.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 1 von 4

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                            ENIGMA
Typ                               ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PCD          ENIGMA 219                            5/114,3/70,6       45        750    2350
5X114,3      PCD5X114,3 ET 45 / ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52072
Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung             ENIGMA 219
Radgröße                          9.0J x21EH2+
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M14x1,5               Kegel 60°    200                    -
          Festigkeitsklasse 10

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mustang            213-331        255/30R21   R02                                   A12 A16 A18
LAE                     213-331        265/30R21   R02                                   A58 Cbo Cpe
e13*2007/46*1551*..                                                                      VM1 VA1 S02
- incl. Facelift 2018

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 3 von 4

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 4, Gutachten Nummer 55805218, Ausfertigung 1
(RADTYP ENIGMA 2110) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

VM1 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

       Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 255/30R21        265/30R21, 275/30R21, 295/25R21, 305/25R21
Nr. 2 265/30R21        275/30R21, 285/30R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juli 2018 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52072 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55804918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21EH2+ Typ ENIGMA 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 4 von 4

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. Juli 2018




Pohl                                                                 00299117.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“

Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen

K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c

hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.

                                            Vorderachse




Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                             Hinterachse




Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte
						
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