TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2018-IR-AT-AU-RR-EX-0-001169
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
Seite: 1 von 5
TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0103-16-WIRD-TG/N5
Hersteller: AD VIMOTION GmbH 401537
72669 Unterensingen
Art: Sonderrad 9 J X 20 H2
Typ: OXIGIN OX20 9020
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N5
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2 Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 5
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder haben eine ABE mit KBA50674. Eine Begutachtung nach §19 ist immer erforderlich.
Die LM- Sonderräder können auch mit Oxigin 20-9020 9,0Jx20H2 gekennzeichnet sein.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform
nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
OXIGIN OX20 10520 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
112566628 H1/ OXIGIN OX20 9020 ohne 112/5 66,6 28 725 2275 01/16
H1 HD LG112
112566628 H1/ OXIGIN OX20 9020 ohne 112/5 66,6 28 730 2251 01/16
H1 HD LG112
112566628 H1/ OXIGIN OX20 9020 ohne 112/5 66,6 28 750 2200 01/16
H1 HD LG112
112566635 H1/ OXIGIN OX20 9020 ohne 112/5 66,6 35 640 2306 01/16
H1 HD LK112
112566635 H1/ OXIGIN OX20 9020 ohne 112/5 66,6 35 655 2251 01/16
H1 HD LK112
112566635 H1/ OXIGIN OX20 9020 ohne 112/5 66,6 35 670 2196 01/16
H1 HD LK112
112566635 H1/ OXIGIN OX20 9020 ohne 112/5 66,6 35 700 2100 01/16
H1 HD LK112
114570530 J / OXIGIN OX20 9020 R30Ø72,5-Ø70,7 114,3/5 70,5 30 750 2200 01/16
JHD LK114,3
114570638 J/ J OXIGIN OX20 9020 R30Ø72,5-Ø70,7 114,3/5 70,6 38 750 2200 01/16
HD LK114
120565142 K2/ OXIGIN OX20 9020 ohne 120/5 65,1 42 800 2300 01/16
K2 HD LK120
120567132 K1/ OXIGIN OX20 9020 N28Ø76,9-Ø67,1 120/5 67,1 32 750 2300 01/16
K1 HD LK120
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : AD VIMOTION GmbH
:
: 72669 Unterensingen
Handelsmarke : OXIGIN ATTRACTION
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N5
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2 Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 5
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 120567132 K1/ K1 HD:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : AD VIMOTION
Radtyp : -- : OXIGIN OX20 9020
Radausführung : -- : OXIGIN OX20 9020 LK120
Radgröße : -- : 9 J X 20 H2
Typzeichen : KBA 50674 : --
Einpreßtiefe : -- : ET32
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 01.16
Herkunftsmerkmal : -- : Made in Europa
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : Designed in Germany
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht 366-0034-16-WIRD-TB 10.03.2016 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
Technischer Bericht 366-0034-16-WIRD/N1-TB 14.06.2017 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N5
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2 Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 5
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV THÜRINGEN Reg. - Nr TIC1510211010
) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB 120567132 K1/ K1 HD 32 12.09.2018 liegt bei
2 FORD MOTOR 114570638 J/ J HD 38 12.09.2018 liegt bei
3 AUDI, BMW AG, DAIMLER (D), 112566635 H1/ H1 HD; 35 12.09.2018 liegt bei
MERCEDES-AMG, 112566635 H1/ H1 HD;
MERCEDES-BENZ, Nissan International 112566635 H1/ H1 HD;
S. A. 112566635 H1/ H1 HD
4 VOLKSWAGEN 120565142 K2/ K2 HD 42 12.09.2018 liegt bei
5 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, 112566628 H1/ H1 HD; 28 12.09.2018 liegt bei
DAIMLER (D), 112566628 H1/ H1 HD;
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, 112566628 H1/ H1 HD
Nissan International S. A., QUATTRO
GmbH, SSANGYONG
6 FORD MOTOR 114570530 J / JHD 30 12.09.2018 liegt bei
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0103-16-WIRD-TG/N5
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2 Radtyp: OXIGIN OX20 9020
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 5
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 12.09.2018
HOT
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.