TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2018-IR-AT-AU-RR-EX-0-000948
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0234-18-WIRD-TG
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG 402105
63571 Gelnhausen
Art: Sonderrad 9 J X 21 H2
Typ: KV1S-21 9021
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0234-18-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 21 H2 Radtyp: KV1S-21 9021
Antragsteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG Stand: 07.08.2018
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Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
KV1S DC 21 9521 in der Größe 9,5 J x 21 oder KV1S 21 9521 in der Größe 9,5 J x 21 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
5EZ KV1S-21 9021/5EZ Ø75,0 - Ø63,3 108/5 63,3 37 755 2382 04/18
5EZ KV1S-21 9021/5EZ Ø75,0 - Ø63,3 108/5 63,3 37 780 2300 04/18
5EZ KV1S-21 9021/5EZ ohne 108/5 75 37 780 2300 04/18
5RZ KV1S-21 9021/5RZ Ø75,0 - Ø57,1 112/5 57,1 35 780 2300 04/18
ET35
5RZ KV1S-21 9021/5RZ Ø75,0 - Ø57,1 112/5 57,1 25 780 2300 04/18
5RZ KV1S-21 9021/5RZ Ø75,0 - Ø66,6 112/5 66,6 25 780 2300 04/18
5RZ KV1S-21 9021/5RZ Ø75,0 - Ø66,6 112/5 66,6 35 780 2300 04/18
ET35
5RZ KV1S-21 9021/5RZ ohne 112/5 75 35 780 2300 04/18
ET35
5RZ KV1S-21 9021/5RZ ohne 112/5 75 25 780 2300 04/18
5CZ KV1S-21 9021/5CZ Ø75,0 - Ø67,1 114,3/5 67,1 37 780 2300 04/18
5CZ KV1S-21 9021/5CZ ohne 114,3/5 75 37 780 2300 04/18
5DZA KV1S-21 9021/5DZA Ø75,0 - Ø70,2 115/5 70,2 30 780 2300 04/18
5DZA KV1S-21 9021/5DZA ohne 115/5 75 30 780 2300 04/18
5GF KV1S-21 9021/5GF ohne 120/5 72,6 30 780 2300 04/18
5SF KV1S-21 9021/5SF ohne 130/5 71,6 45 650 2150 04/18
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : mbDESIGN GmbH & Co. KG
:
: 63571 Gelnhausen
Handelsmarke : mbDESIGN GmbH & Co. KG
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 12,6 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 5CZ:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : mbdesign : --
Radtyp : -- : KV1S-21 9021
Radausführung : -- : KV1S-21 9021/5CZ
Radgröße : -- : 9 J X 21 H2
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0234-18-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 21 H2 Radtyp: KV1S-21 9021
Antragsteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG Stand: 07.08.2018
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Einpreßtiefe : -- : ET37
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 04.18
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0234-18-WIRD-TB_1K der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
16.07.2018.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV THÜRINGEN Reg. - Nr TIC1510216080
) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0234-18-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 21 H2 Radtyp: KV1S-21 9021
Antragsteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG Stand: 07.08.2018
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V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 FORD MOTOR, JAGUAR, 5EZ; 5EZ 37 07.08.2018 liegt bei
Jaguar Land Rover Limited,
JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB),
LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO
CAR CORPORATION
2 AUDI, QUATTRO GmbH, SKODA, 5RZ 25 07.08.2018 liegt bei
VOLKSWAGEN
3 AUDI, SKODA, VOLKSWAGEN 5RZ 35 07.08.2018 liegt bei
4 AUDI, BMW AG, DAIMLER (D), 5RZ 25 07.08.2018 liegt bei
MERCEDES-AMG, PORSCHE,
QUATTRO GmbH
5 AUDI, BMW AG, DAIMLER (D), 5RZ 35 07.08.2018 liegt bei
MERCEDES-AMG, QUATTRO
GmbH
6 MASERATI S.p.A., MAZDA, 5CZ 37 07.08.2018 liegt bei
MITSUBISHI
7 OPEL / VAUXHALL 5DZA 30 07.08.2018 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 07.08.2018
HOT
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0234-18-WIRD-TG
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: KV1S-21 9021
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG Stand: 07.08.2018
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0234-18-WIRD-TG
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: KV1S-21 9021
Hersteller: mbDESIGN GmbH und Co. KG Stand: 07.08.2018
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN