Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 10,5 J x 20 EH2+
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 50584, Erweiterung 02
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
special wheels for passenger cars 10,5 J x 20 EH2+
Genehmigungsnummer: 50584 Erweiterung: 02
Approval number: Extension:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
DIEWE GmbH
DE-86438 Kissing
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
D920
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 50584 Erweiterung: 02
Approval number: Extension:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
§ 22 50584, Erweiterung 02
Genehmigungszeichen
Approval identification
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
26.11.2018
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0373-15-MURD/N3
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 50584 Erweiterung: 02
Approval number: Extension:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1-7
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 50584, Erweiterung 02
conditions.
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
essential systems - are met.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval extended
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 50584 Erweiterung: 02
Approval number: Extension:
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Aktualisierung des Verwendungsbereiches
Update of the range of application
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 18.12.2018
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§ 22 50584, Erweiterung 02
17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
erhältlich ist.
Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 50584 Erweiterung Nr.: 02
Approval No. Extension No.:
Ausgabedatum: 20.01.2016 letztes Änderungsdatum: 18.12.2018
Date of issue: last date of amendment:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
366-0373-15-MURD 17.12.2015
366-0373-15-MURD/N1 29.02.2016
366-0373-15-MURD/N3 26.11.2018
§ 22 50584, Erweiterung 02
Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
Information document No.: Date
D920 29.07.2015
D920 29.01.2016
Liste der Änderungen: Datum:
List of modifications: Date
Siehe Punkt V.5. des Prüfberichts
See point V.5. of the technical report
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 50584, Erweiterung 02
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 50584
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
§ 22 50584, Erweiterung 02
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 50584, Erweiterung 02
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
§ 22 50584, Erweiterung 02
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstr 199
D - 80686 München
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 50 584
366-0373-15-MURD/N3
Antragsteller: DIEWE GmbH
86438 Kissing
Art: Sonderrad 10 1/2 J 20 EH2+
Typ: D920
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Für Räder der Radausführungen die nur an derHinterachse zulässig sind, ist an der Vorderachse der Radtyp
§ 22 50584, Erweiterung 02
D820 zu verwenden. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind
achsweise zu beachten
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
5112B19665 PCD 5x112 ohne 112/5 66,5 19 800 2280 09/15
920XX-5112C19665 PCD 5x112 ohne 112/5 66,5 19 800 2280 09/15
920XX-5112A40666 PCD 5x112 ohne 112/5 66,6 40 800 2280 09/15
920XX-5114A40707 PCD 5x114,3 ohne 114,3/5 70,5 40 800 2280 09/15
920XX-5120A35726 PCD 5x120 ohne 120/5 72,6 35 855 2365 09/15
920XX-5120A35741 PCD 5x120 ohne 120/5 74,1 35 855 2365 09/15
920XX-5120A35671 PCD 5x120 ohne 120,65/5 67,1 35 855 2365 09/15
5127A45716 PCD 5x127 ohne 127/5 71,6 45 855 2365 09/15
920XX-5130C45716 PCD 5x130 ohne 130/5 71,6 45 855 2365 09/15
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : DIEWE GmbH
86438 Kissing
Hersteller : DIEWE GmbH
:
: 86438 Kissing
Handelsmarke : DIEWE GmbH
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 16,6 kg
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
Fahrzeugteil: Sonderrad 10 1/2 J 20 EH2+ Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
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I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 920XX-5112C19665:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : DIEWE
Radtyp : -- : D920
Radausführung : -- : PCD 5x120
Radgröße : -- : 10 1/2 J 20 EH2+
Typzeichen : KBA 50584 : --
Einpreßtiefe : -- : ET35
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 09.15
Herkunftsmerkmal : -- : MADE IN ITALY
§ 22 50584, Erweiterung 02
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom Prüflabor Qualilap mit der Gutachtennummer 1118-QL15-R01 ver. 0 vom
07.12.2015 liegt vor.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
Fahrzeugteil: Sonderrad 10 1/2 J 20 EH2+ Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
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III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
§ 22 50584, Erweiterung 02
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
KBA-P00100-10.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 AUDI, DAIMLER BENZ, 920XX-5112C19665 19 26.11.2018 liegt bei
MERCEDES-BENZ, PORSCHE
2 GMC 920XX-5120A35671 35 26.11.2018 liegt bei
3 BMW, BMW AG 920XX-5120A35726 35 26.11.2018 liegt bei
4 BMW AG 920XX-5120A35741 35 26.11.2018 liegt bei
5 AUDI/PORS., PORSCHE, VOLKSWAGEN 920XX-5130C45716 45 26.11.2018 liegt bei
6 BMW AG, DAIMLER (D) 920XX-5112A40666 40 26.11.2018 liegt bei
7 FORD MOTOR 920XX-5114A40707 40 26.11.2018 liegt bei
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
Fahrzeugteil: Sonderrad 10 1/2 J 20 EH2+ Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
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V.1.a. Nacharbeitsprofile:
s. Anlage: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
V.4. Radabdeckung:
s. Anlage: Radabdeckung
V.5. Änderungen:
Einzelheiten zum Antrag vom Datum 26.11.2018
Es wird geändert
Verwendungsbereich wurde aktualisiert
§ 22 50584, Erweiterung 02
Sachverständiger
München, 26.11.2018
PFE
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
§ 22 50584, Erweiterung 02
Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
§ 22 50584, Erweiterung 02
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.3. ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Zeichnungs-Nr. Datum Änderung Datum
Festigkeit 1118-QL15-R01 ver.1 12.02.2016
Radbeschreibung D920 29.01.2016
Radmuttern Dadi Nut 02.03.2007 02 09.07.2008
Radzeichnung D920 10,5x20 NF 28.07.2015
Radzeichnung 112/5 ET 19 920XX-5112B19665 28.07.2015
Radzeichnung 112/5 ET 19 920XX-5112C19665 28.07.2015
Radzeichnung 112/5 ET 40 920XX-5112A40666 04.02.2016
Radzeichnung 114/5 ET 40 920XX-5114A40707 28.07.2015
Radzeichnung 120/5 ET35 920XX-5120B35726 28.07.2015
Radzeichnung 120/5 ET35 920XX-5120A35741 28.07.2015
Radzeichnung 120/5 ET35 920XX-512065A35671 28.07.2015
Radzeichnung 120/5 ET35 920XX-5127A45716 28.07.2015
Radzeichnung 127/5 ET45 920XX-5127A45716 28.07.2015
Radzeichnung 130/5 ET45 920XX-5130C45716 28.07.2015
§ 22 50584, Erweiterung 02
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ, PORSCHE
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 10 1/2 J 20 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 19
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
920XX-5112C19665 PCD 5x112 ohne 66,5 800 2280 09/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 28 mm
§ 22 50584, Erweiterung 02
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 265/30R20 94 YB9; 11A; 22Q; 24C; A5 Coupé (B9) ab
B81 e13*2007/46*1084*.. 244; 247; 26B; 26N; MJ2016; A5 Sportback
27F; 56G (B9) ab MJ2016; S5
285/25R20 93 11A; 22Q; 24C; 24D; Sportback (B9) ab
26B; 26J; 27F MJ2016; A5 Cabrio
(B9) ab MJ2016; S5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
S5 Coupé (B9) ab
MJ2016; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 - 320 285/25R20 93 11A; 24D; 27B; 27F; ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. 57F; 68Z Cabrio; Heckantrieb;
295/25R20 95 11A; 24D; 27B; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 68I 12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74D; 76B
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
§ 22 50584, Erweiterung 02
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
95BN e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 285/40R20 104 Mit ab
Radhausverbreiterung e13*2007/46*1164*02;
Serie; 57F; 6AP
285/40R20 104 11A; 248; 57F; 6AP Kombilimousine;
295/40R20 106 11A; 244; 57F; 575 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 6AA;
71C; 71K; 721; 73C;
74D; 76B; PDG
Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
95B e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 285/40R20 104 Mit ab
Radhausverbreiterung e13*2007/46*1165*02;
Serie; 57F; 6AP
285/40R20 104 11A; 248; 57F; 6AP Kombilimousine;
295/40R20 106 11A; 244; 57F; 575 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 6AA;
71C; 71K; 721; 73C;
74D; 76B; PDG
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§ 22 50584, Erweiterung 02
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§ 22 50584, Erweiterung 02
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
68I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 295/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 285/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
§ 22 50584, Erweiterung 02
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B81
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1084*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 310 VA
26P x = 230 y = 260 VA
27P x = 240 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 50584, Erweiterung 02
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 310 11 VA
26N x = 280 y = 310 8 VA
27F x = 240 y = 300 19 HA
27H x = 240 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n): Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 310 VA
26P x = 230 y = 260 VA
27P x = 240 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§ 22 50584, Erweiterung 02
26J x = 280 y = 310 11 VA
26N x = 280 y = 310 8 VA
27F x = 240 y = 300 19 HA
27H x = 240 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 231
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*..
Handelsbez.: SL-Klasse
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 380 y = 360 VA
27I x = 300 y = 330 HA
27B x = 350 y = 380 HA
26P x = 330 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 50584, Erweiterung 02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 380 y = 360 8 VA
26J x = 380 y = 360 13,5 VA
27H x = 350 y = 380 8 HA
27F x = 350 y = 380 23,5 HA
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Fahrzeughersteller : GMC
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 10 1/2 J 20 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120,65/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
920XX-5120A35671 PCD 5x120 ohne 67,1 855 2365 09/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GMC
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
§ 22 50584, Erweiterung 02
Zubehör : DW4108
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: CAMARO CONVERTIBLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GMX511 e11*KS07/46*0041*.. 241 - 318 275/40R20 106 11A; 22F; 22M; 24M; Cabrio; Heckantrieb;
57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
295/35R20 101 11A; 22F; 22I; 22L; 12A; 51A; 56C; 71C;
24D; 57F; 6A0 71K; 721; 73C; 74A;
744; 76B
Verkaufsbezeichnung: CAMARO COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GMX521 e11*KS07/46*0040*.. 241 - 318 275/40R20 102 11A; 22F; 22M; 24M; Coupe; Heckantrieb;
57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
295/35R20 101 11A; 22F; 22I; 22L; 12A; 51A; 56C; 71C;
24D; 57F; 6A0 71K; 721; 73C; 74A;
744; 76B
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 3
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§ 22 50584, Erweiterung 02
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
6A0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 295/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
§ 22 50584, Erweiterung 02
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 10 1/2 J 20 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
920XX-5120A35726 PCD 5x120 ohne 72,6 855 2365 09/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 50584, Erweiterung 02
für Typ : X3; (nur BMW X3, BMW X4)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 5K; X70; X6; 5L; GT; 3C; K-N1; 3-V
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : GT; K-N1; X6; X70; 3C; 3-V; 5K; 5L
140 Nm ( nur BMW X3, BMW X4 ) für Typ : X3
Verkaufsbezeichnung: BMW X5 / X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X70 e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 305/35R20 104 XF7; XF9; 57F BMW X6 (Baureihe
E71);
315/35R20 106 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74D;
76B
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 265 275/30R20 93Y 11A; 244; 247; 27B; ab
27H; 56G; 57F; 67X e1*2007/46*0559*01;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71C; 71K; 721; 73C;
74D; 76B
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 275/25R20 91Y 11A; 22L; 22Q; 24D; 4er Gran Coupe (F36);
27B; 27F; 5GG; 56G; ab
57F; 679 e1*2007/46*0316*10;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 6AA;
71C; 71K; 721; 73C;
74D; 76B
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 275/25R20 91Y 11A; 22L; 22Q; 24D; ab
27B; 27F; 5GG; 56G; e1*2007/46*0316*09;
57F; 679 4er Cabrio (F33);
Cabrio; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 6AA;
71C; 71K; 721; 73C;
74D; 76B
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 275/25R20 91 11A; 22L; 22Q; 24D; ab
27B; 27F; 56G; 57F; e1*2007/46*0316*08;
§ 22 50584, Erweiterung 02
679 4er Coupe (F32);
Coupe; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71C; 71K; 721; 73C;
74D; 76B
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X6 e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 305/35R20 104 XF7; XF9; 57F BMW X6 (Baureihe
E71);
315/35R20 106 57F; 575 bis
e1*2007/46*0412*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74D;
76B
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 275/35R20 98 GAF; 11A; 244; 247; BMW X3; BMW X4;
27B; 57F Allradantrieb;
285/35R20 100 11A; 244; 247; 27B; Heckantrieb;
57F; 99K 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74D;
76B
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Verkaufsbezeichnung: 5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GT e1*2007/46*0215*.. 120 - 330 275/35R20 102 11A; 248; 57F; 575 Nur BMW 5er Gran
285/30R20 99 11A; 244; 57F; 68Q; Turismo;
68V Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74D; 744; 76B
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 275/30R20 GAB; 11A; 24M; 271; Nur BMW 5er Touring;
51G; 56G; 57F Allradantrieb;
285/30R20 99Y nicht 10B; 11B; 11G; 11H;
Hinterachslenkung; 12A; 51A; 56C; 71C;
11A; 24D; 271; 57F; 71K; 721; 729; 73C;
998
§ 22 50584, Erweiterung 02
74D; 76B
5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 275/30R20 GAB; 11A; 24M; 271; Nur BMW 5er Touring;
51G; 56G; 57F Heckantrieb;
285/30R20 99Y nicht 10B; 11B; 11G; 11H;
Hinterachslenkung; 12A; 51A; 56C; 71C;
11A; 24D; 271; 57F; 71K; 721; 729; 73C;
68V
74D; 76B
5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 275/30R20 GAB; 11A; 24M; 271; Stufenheck;
51G; 56G; 57F Allradantrieb;
285/30R20 99Y nicht 10B; 11B; 11G; 11H;
Hinterachslenkung; 12A; 51A; 56C; 71C;
11A; 24D; 271; 57F; 71K; 721; 729; 73C;
998
74D; 76B
5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 330 275/30R20 GAB; 11A; 24M; 271; Stufenheck;
51G; 56G; 57F Heckantrieb;
285/30R20 99Y nicht 10B; 11B; 11G; 11H;
Hinterachslenkung; 12A; 51A; 56C; 71C;
11A; 24D; 271; 57F; 71K; 721; 729; 73C;
68V
74D; 76B
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 275/30R20 GAB; 11A; 24M; 271; Nur BMW 5er Touring;
51G; 56G; 57F Allradantrieb;
285/30R20 99Y nicht 10B; 11B; 11G; 11H;
Hinterachslenkung; 12A; 51A; 56C; 71C;
11A; 24D; 271; 57F; 71K; 721; 729; 73C;
998
74D; 76B
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 275/35R20 102 11A; 248; 57F; 575 Nur BMW 5er Gran
285/30R20 99 11A; 244; 57F; 68Q; Turismo;
68V Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74D; 744; 76B
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
§ 22 50584, Erweiterung 02
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
§ 22 50584, Erweiterung 02
genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
679) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
§ 22 50584, Erweiterung 02
Vorderachse: 235/30R20
Hinterachse: 275/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
§ 22 50584, Erweiterung 02
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
998) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 285/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R20
Hinterachse: 275/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 50584, Erweiterung 02
XF7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/40R20
Hinterachse: 305/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XF9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/40R20
Hinterachse: 305/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: X3
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0512*..
Handelsbez.: X-REIHE (X3, X4)
Variante(n): BMW X3, BMW X4
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 370 VA
26P x = 300 y = 320 VA
27B x = 330 y = 460 HA
27I x = 280 y = 410 HA
§ 22 50584, Erweiterung 02
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: X-N1
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0454*..
Handelsbez.: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 370 VA
26P x = 300 y = 320 VA
27B x = 330 y = 460 HA
27I x = 280 y = 410 HA
§ 22 50584, Erweiterung 02
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 225 y = 320 VA
26P x = 175 y = 270 VA
27B x = 220 y = 310 HA
27I x = 170 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 50584, Erweiterung 02
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 12 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27F x = 220 y = 310 33 HA
27H x = 220 y = 310 8 HA
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Fahrzeughersteller : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 10 1/2 J 20 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
920XX-5120A35741 PCD 5x120 ohne 74,1 855 2365 09/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
§ 22 50584, Erweiterung 02
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X5 / X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X70 e1*2001/116*0420*.. 155 - 200 275/40R20 106 11A; 24C; 24N BMW X5 (Baureihe
E70);
295/40R20 106 11A; 24C; 24N nicht
155 - 330 275/40R20 11A; 24C; 24N beschussgeschütztes
106W
295/40R20 11A; 24C; 24N Fz.;
106W
315/35R20 110 11A; 24D; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74D;
DEH; DEM
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X5 e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 275/40R20 11A; 24J; 576 ab
106W e1*2007/46*0421*10;
315/35R20 GAI; 11A; 248; 57F BMW X5 (F15); nur mit
106W
Radabdeckung Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
beschussgeschütztes
Fz.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 6AA;
71C; 71K; 721; 73C;
74D; DEH; DEM
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X5 e1*2007/46*0421*.. 155 - 200 275/40R20 106 11A; 24C; 24N BMW X5 (Baureihe
E70);
295/40R20 106 11A; 24C; 24N bis
155 - 330 275/40R20 11A; 24C; 24N e1*2007/46*0421*09;
106W
295/40R20 11A; 24C; 24N nicht
106W
315/35R20 110 11A; 24D; 57F; 575 beschussgeschütztes
Fz.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74D;
DEH; DEM
X6 e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 305/35R20 104 XF7; XF9; 57F ab
e1*2007/46*0412*08;
315/35R20 106 Ohne BMW X6 (Baureihe
Radhausverbreiter. F16);
Serie; GAI; 11A; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F 12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74D;
§ 22 50584, Erweiterung 02
76B; DEH; DEM
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 305/35R20 104 XF7; XF9; 57F ab
e1*2007/46*0454*14;
315/35R20 106 Ohne BMW X6 (Baureihe
Radhausverbreiter. F16);
Serie; GAI; 11A; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F 12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74D;
76B; DEH; DEM
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 275/40R20 11A; 24J; 576 ab
106W e1*2007/46*0454*11;
315/35R20 GAI; 11A; 248; 57F BMW X5 (F15); nur mit
106W
Radabdeckung Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
beschussgeschütztes
Fz.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 6AA;
71C; 71K; 721; 73C;
74D; DEH; DEM
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 155 - 200 275/40R20 106 11A; 24C; 24N BMW X5 (Baureihe
E70);
295/40R20 106 11A; 24C; 24N bis
155 - 330 275/40R20 11A; 24C; 24N e1*2007/46*0454*10;
106W
295/40R20 11A; 24C; 24N nicht
106W
315/35R20 110 11A; 24D; 57F; 575 beschussgeschütztes
Fz.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74D;
DEH; DEM
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
§ 22 50584, Erweiterung 02
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
§ 22 50584, Erweiterung 02
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
§ 22 50584, Erweiterung 02
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
DEH) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 385 mm
(Dicke 36 mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEM) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
GAI) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 275/40R20
Hinterachse: 315/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XF7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/40R20
Hinterachse: 305/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XF9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/40R20
Hinterachse: 305/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 50584, Erweiterung 02
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Fahrzeughersteller : AUDI/PORS., PORSCHE, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 10 1/2 J 20 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
920XX-5130C45716 PCD 5x130 ohne 71,6 855 2365 09/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI/PORS.
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
§ 22 50584, Erweiterung 02
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: Cayenne, Cayenne S, Cayenne Turbo, Cayenne E-Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9YA e13*2007/46*0900*.. 250 - 324 305/40R20 112 11A; 24M; 57F; 6B8 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74D;
76B; 98P; PDH
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 981 (Serie Schraubenbund lose)
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 92AHN; 92AN; 9PA; 92AH; 92A
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN
160 Nm für Typ : 9PA; 981
Verkaufsbezeichnung: BOXSTER, CAYMAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
981 e13*2007/46*1185*.. 155 - 239 265/35R20 95 57F; 575 BOXSTER; CAYMAN;
275/35R20 98 YA2; 11A; 27I; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74D;
76B
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Verkaufsbezeichnung: CAYENNE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
92A e13*2007/46*1085*.. 155 - 405 265/40R20 104 11A; 24J; 248 nicht für Fzg. mit
92AN e13*2007/46*1106*.. 265/45R20 104 11A; 24J; 248; 56G Keramik-Bremssystem;
275/40R20 106 11A; 24J; 244; 247 nicht für Fzg. mit
275/45R20 110 11A; 24J; 244; 247 Keramik-Bremssystem;
inkl. Facelift 2014;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71C; 71K; 721; 729;
73C; 74D; 74E; 744;
75I
Verkaufsbezeichnung: CAYENNE S, CAYENNE TURBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9PA e13*2001/116*0089*.. 176 - 331 285/40R20 104Y 11A; 24C; 24D nicht für Fz. m.
176 - 404 275/40R20 106 11A; 24C; 24D Keramikbremse;
295/40R20 106 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74D;
§ 22 50584, Erweiterung 02
75I; PDA
Verkaufsbezeichnung: CAYENNE S HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
92AH e13*2007/46*1107*.. 155 - 405 265/40R20 104 11A; 24J; 248 nicht für Fzg. mit
92AHN e13*2007/46*1108*.. 265/45R20 104 11A; 24J; 248; 56G Keramik-Bremssystem;
275/40R20 106 11A; 24J; 244; 247 nicht für Fzg. mit
275/45R20 110 11A; 24J; 244; 247 Keramik-Bremssystem;
inkl. Facelift 2014;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71C; 71K; 721; 729;
73C; 74D; 74E; 744;
75I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Verkaufsbezeichnung: TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2001/116*0203*.. 155 - 228 275/40R20 11A; 24C; 24D Nicht
102W
155 - 331 275/40R20 102Y 11A; 24C; 24D Schlechtwegefahrwerk;
285/40R20 104 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
295/40R20 106 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74D;
75I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
§ 22 50584, Erweiterung 02
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§ 22 50584, Erweiterung 02
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
6B8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/45R20
Hinterachse: 305/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
§ 22 50584, Erweiterung 02
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
98P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit PSCB-Bremsen nicht zulässig.
PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau
der Sonderräder entfernt werden.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
YA2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 50584, Erweiterung 02
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: PORSCHE
Fahrzeugtyp: 981
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1185*..
Handelsbez.: BOXSTER, CAYMAN
Variante(n): BOXSTER, CAYMAN
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 270 y = 270 HA
27I x = 220 y = 220 HA
§ 22 50584, Erweiterung 02
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 270 4 HA
27H x = 270 y = 270 8 HA
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Fahrzeughersteller : BMW AG, DAIMLER (D)
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 10 1/2 J 20 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
920XX-5112A40666 PCD 5x112 ohne 66,6 800 2280 09/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
§ 22 50584, Erweiterung 02
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: X-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 265/40R20 100 11A; 248; 27I; 57F Allradantrieb;
275/40R20 102 11A; 248; 27I; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
6AO 12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74D;
76B
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 195 265/40R20 100 11A; 248; 27I; 57F Allradantrieb;
275/40R20 102 11A; 248; 27I; 57F; Heckantrieb;
6AO 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74D;
76B
Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 285/30R20 99 11A; 244; 247; 27H; Kombilimousine;
57F; 999 Allradantrieb; nicht
295/30R20 97 11A; 244; 247; 27F; Luftfederung;
57F; 99Q 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74D;
76B; 97H
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 285/30R20 99 11A; 244; 247; 27H; Limousine;
57F; 999 Allradantrieb; nicht
295/30R20 97 11A; 244; 247; 27F; Luftfederung;
57F; 99Q 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74D;
76B; 97H
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 330 275/35R20 102 GAF; 11A; 248; 57F ab
e1*2007/46*0276*10;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74D;
76B
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 50584, Erweiterung 02
für Typ : 212 (Baureihe W212)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 204
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 204
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 285/25R20 93 11A; 24D; 27B; 27F; Nur Baureihe 205;
57F; 68Z neue C-Klasse; Cabrio;
Kombilimousine; Coupe;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
76B
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 285/25R20 93Y 11A; 22B; 24D; 57F; Baureihe W212; nicht
68Z AMG-Paket;
Stufenheck;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 76B
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
§ 22 50584, Erweiterung 02
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
§ 22 50584, Erweiterung 02
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 285/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R20
Hinterachse: 275/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
999) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§ 22 50584, Erweiterung 02
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 295/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R20
Hinterachse: 275/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G3X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*..
Handelsbez.: X-Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 200 y = 200 VA
§ 22 50584, Erweiterung 02
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*..
Handelsbez.: 5er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 50584, Erweiterung 02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*..
Handelsbez.: 5er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 50584, Erweiterung 02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 50584, Erweiterung 02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Fahrzeughersteller : FORD MOTOR
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 10 1/2 J 20 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
920XX-5114A40707 PCD 5x114,3 ohne 70,5 800 2280 09/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD MOTOR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
§ 22 50584, Erweiterung 02
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 204 Nm
Verkaufsbezeichnung: MUSTANG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LAE e13*2007/46*1551*.. 213 - 338 275/35R20 98 YAJ; 11A; 22V; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F; 57F 12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
76B
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
§ 22 50584, Erweiterung 02
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
YAJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 275/35R20
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 50584, Erweiterung 02
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD MOTOR
Fahrzeugtyp: LAE
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1551*..
Handelsbez.: MUSTANG
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 310 y = 270 VA
26B x = 350 y = 320 VA
27U y = 200 y = 350 HA
27V y = 200 y = 350 HA
§ 22 50584, Erweiterung 02
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 320 19 VA
26N x = 350 y = 320 8 VA
27F x = 300 y = 350 27 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.11.2018
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§ 22 50584, Erweiterung 02
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland