TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2018-IR-AT-AU-RR-EX-0-000659
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0183-18-WIRD-TG
Hersteller: RFK Tuning GmbH
67714 Waldfischbach-Burgalben
Art: Sonderrad 9 1/2 J X 19 H2
Typ: GLS302-19095
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0183-18-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 1/2 J X 19 H2 Radtyp: GLS302-19095
Antragsteller: RFK Tuning GmbH Stand: 30.05.2018
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Für Räder der Radausführungen die nur an der Hinterachse zulässig sind, ist an der Vorderachse der Radtyp
GLS302-19085 in der Größe 8 1/2 J x 19 oder der Radtyp GLS302-19095 in der Größe 9 1/2 J x 19 zu
verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
X05 GLS302-19095 ohne 100/5 63,3 35 640 2145 01/18
R02 GLS302-19095 ohne 108/5 82,05 35 675 2025 01/18
R03 GLS303-19095 ZR820 00A 571 112/5 57,1 35 630 2175 01/18
R03 GLS303-19095 ZR820 00A 571 112/5 57,1 35 645 2120 01/18
R03 GLS303-19095 ZR820 00A 571 112/5 57,1 35 655 2095 01/18
R03 GLS303-19095 ZR820 00A 571 112/5 57,1 35 665 2047 01/18
R03 GLS302-19095 ZR820 00A 571 112/5 57,1 35 675 2025 01/18
R03 GLS303-19095 ZR820 00A 666 112/5 66,6 35 615 2230 01/18
R03 GLS303-19095 ZR820 00A 666 112/5 66,6 35 645 2120 01/18
R03 GLS303-19095 ZR820 00A 666 112/5 66,6 35 660 2059 01/18
R03 GLS303-19095 ZR820 00A 666 112/5 66,6 35 665 2040 01/18
R03 GLS302-19095 ZR820 00A 666 112/5 66,6 35 675 2025 01/18
R03 DS10mm GLS303-19095 22256 112/5 66,6 25 630 2175 01/18
R03 DS10mm GLS303-19095 22256 112/5 66,6 25 645 2120 01/18
R03 DS10mm GLS303-19095 22256 112/5 66,6 25 650 2095 01/18
R03 DS10mm GLS303-19095 22256 112/5 66,6 25 655 2083 01/18
R03 DS10mm GLS303-19095 22256 112/5 66,6 25 665 2040 01/18
R03 DS10mm GLS302-19095 22256 112/5 66,6 25 675 2025 01/18
R03 GLS303-19095 ohne 112/5 82,05 35 675 2025 01/18
R07 GLS302-19095 ZR820 00A 726 120/5 72,6 35 655 2095 01/18
R07 GLS302-19095 ZR820 00A 726 120/5 72,6 35 675 2025 01/18
R07 DS10mm GLS302-19095 22144 120/5 72,6 25 645 2120 01/18
R07 DS10mm GLS302-19095 22144 120/5 72,6 25 650 2095 01/18
R07 DS10mm GLS302-19095 22144 120/5 72,6 25 655 2083 01/18
R07 DS10mm GLS302-19095 22144 120/5 72,6 25 660 2059 01/18
R07 DS10mm GLS302-19095 22144 120/5 72,6 25 665 2040 01/18
R07 DS10mm GLS302-19095 22144 120/5 72,6 25 675 2025 01/18
R07 GLS302-19095 ohne 120/5 82,05 35 675 2025 01/18
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : RFK Tuning GmbH
:
: 67714 Waldfischbach-Burgalben
Handelsmarke :
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 11,1 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0183-18-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 1/2 J X 19 H2 Radtyp: GLS302-19095
Antragsteller: RFK Tuning GmbH Stand: 30.05.2018
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I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung R03 DS10mm:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : RFK
Handelsmarke : -- :
Radtyp : -- : GLS302-19095
Radausführung : -- : GLS302-19095
Radgröße : -- : 9 1/2 J X 19 H2
Einpreßtiefe : -- : ET35
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 01.18
Herkunftsmerkmal : -- :
Gießereikennzeichnung : -- :
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- :
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0183-18-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 1/2 J X 19 H2 Radtyp: GLS302-19095
Antragsteller: RFK Tuning GmbH Stand: 30.05.2018
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Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110010516 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, R03; R03; R03; R03; R03 35 30.05.2018 liegt bei
VOLKSWAGEN
2 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, R03 DS10mm; R03 25 30.05.2018 liegt bei
DAIMLER (D), DS10mm; R03 DS10mm;
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, R03 DS10mm; R03
Nissan International S. A., QUATTRO DS10mm; R03 DS10mm
GmbH, SSANGYONG
3 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, R03; R03; R03; R03; R03 35 30.05.2018 liegt bei
DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ,
Nissan International S. A.
4 BMW, BMW AG R07 DS10mm; R07 25 30.05.2018 liegt bei
DS10mm; R07 DS10mm;
R07 DS10mm; R07
DS10mm; R07 DS10mm
5 BMW, BMW AG R07; R07 35 30.05.2018 liegt bei
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0183-18-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 1/2 J X 19 H2 Radtyp: GLS302-19095
Antragsteller: RFK Tuning GmbH Stand: 30.05.2018
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V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 30.05.2018
HOT
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0183-18-WIRD-TG
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: GLS302-19095
Hersteller: RFK Tuning GmbH Stand: 30.05.2018
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0183-18-WIRD-TG
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: GLS302-19095
Hersteller: RFK Tuning GmbH Stand: 30.05.2018
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0183-18-WIRD-TG
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: GLS302-19095
Hersteller: RFK Tuning GmbH Stand: 30.05.2018
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: GLS302-19095
des Herstellers / Importeurs: RFK Tuning GmbH 67714 Waldfischbach-Burgalben Datum:
30.05.2018
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - /- T -
P.4
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-