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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            2019-IR-AT-AU-RR-EX-0-000905
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 4


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                       366-0119-19-WIRD-TG/N2

Hersteller:                             AD VIMOTION GmbH                   401537

                                        73760 Scharnhausen
Art:                                    Sonderrad 9 J X 20 H2
Typ:                                    OXIGIN 24 9020

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0119-19-WIRD-TG/N2

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2                                Radtyp: OXIGIN 24 9020
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH                                    Stand: 19.07.2019
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I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Loch-       Mittenl Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       och     preß-    Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm) /      (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                   Rad                        Z-Ring / D-Scheibe      -zahl               (mm)     (kg)   (mm)     Datum
611432566          PCD 114,3 ET25             ohne                      114,3/6     66,1      25   1020    2395     12/18
613047841          PCD 130 ET47               ohne                       130/6      84,1      47   1020    2395     04/19
6139720110         PCD 139,7 ET20             ohne                      139,7/6      110      20   1020    2395     12/18
6139730110         PCD 139,7 ET30             ohne                      139,7/6      110      30   1020    2395     12/18
6139742110         PCD 139,7 ET45             10342                     139,7/6      110      42   1020    2395     04/19
6139745110         PCD 139,7 ET45             ohne                      139,7/6      110      45   1020    2395     04/19
613975110          PCD 139,7 ET5              ohne                      139,7/6      110       5   1020    2395     12/18
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AD VIMOTION GmbH
                                :
                                : 73760 Scharnhausen
Handelsmarke                    : AD VIMOTION GmbH
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 14 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 611432566:

                                    : Außenseite                               : Innenseite
Hersteller                          : --                                       : AD VIMOTION
Radtyp                              : --                                       : OXIGIN 24 9020
Radgröße                            : --                                       : 9 J X 20 H2
Einpreßtiefe                        : --                                       : ET25
Herstellungsdatum                   : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                               : z.B. 12.18
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                       : JWL
Weitere Kennzeichnung               : --                                       : VIA
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0119-19-WIRD/N2-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
12.06.2019.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0119-19-WIRD-TG/N2

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2                            Radtyp: OXIGIN 24 9020
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH                                Stand: 19.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
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III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV THÜRINGEN Reg. - Nr TIC1510211010
) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                        Hinweise
  1 DAIMLER (D), NISSAN,                           611432566                       25      19.07.2019      liegt bei
               NISSAN EUROPE (F), Nissan
    International S. A., RENAULT
  2 HYUNDAI, ISUZU, MITSUBISHI,                    613975110                       5       19.07.2019      liegt bei
               SSANGYONG
  3 TOYOTA,                                        6139720110                      20      19.07.2019      liegt bei
               TOYOTA MOTOR EUROPE
    NV/SA
  4 MITSUBISHI, SSANGYONG                          6139730110                      30      19.07.2019      liegt bei




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0119-19-WIRD-TG/N2

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2                              Radtyp: OXIGIN 24 9020
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH                                  Stand: 19.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 4 von 4
  5 FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA                     6139742110                      42      19.07.2019     liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 19.07.2019
CIN




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
						
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