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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                             National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 8 J x 20 H2

                   issued by:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 52560




                                      special wheels for passenger cars 8 J x 20 H2


             Genehmigungsnummer: 52560                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   ProLine Wheels-TEC GmbH
                   68159 Mannheim

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   Entfällt
                   Not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   PXD.8020
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Genehmigungsnummer: 52560                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 52560




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   On the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   KÜS Technik GmbH
                   DE-66679 Losheim am See

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   17.06.2019

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0135-19-LORD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Genehmigungsnummer: 52560                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-5

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 52560




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   Siehe Prüfbericht
                   See test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval is granted
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                       4

             Genehmigungsnummer: 52560                       Erweiterung: --
             Approval number:                                Extension:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   Entfällt
                   Not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        04.07.2019
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 52560




             17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                   Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                   erhältlich ist.
                   Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                   competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

                   Anlagen:
                   Enclosures:
                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                   According to index
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                        Index to the information package


             Nummer der Genehmigung: 52560                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:


             Ausgabedatum:        04.07.2019                 letztes Änderungsdatum: --
             Date of issue:                                  last date of amendment:


                   Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

                   Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                   Test report(s) No.:                                                Date
                   366-0135-19-LORD                                                   17.06.2019

                   Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                   Information document No.:                                          Date
                   PXD.8020                                                           08.03.2019
§ 22 52560




                   Liste der Änderungen:                                              Datum:
                   List of modifications:                                             Date
                   Entfällt
                   Not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 52560

             - Anlage -

             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

             Nebenbestimmungen

             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
             Vorschrift zu kennzeichnen.

             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                    KBA 52560

             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
§ 22 52560




             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
             Umweltschutzes nicht entspricht.

             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

             Rechtsbehelfsbelehrung

             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg


                                                            2
             Approval No.: 52560

             - Attachment -

             Collateral clauses and instruction on right to appeal

             Collateral clauses

             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
             applied regulation.

             The approval identification is as follows: - see German version -

             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
             the Kraftfahrt-Bundesamt.
             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
             prosecuted.

             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
§ 22 52560




             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
             unhindered access to the production and storage facilities.

             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
             mark rights of third parties are not affected with this approval.

             Instruction on right to appeal

             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
             DE-24944 Flensburg.
             KÜS Technik GmbH                  Am Hasensprung 17           0001263993
                                               D-66679 Losheim am See




                                                                                                                         Seite: 1 von 3


                          GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG DER ABE 52560
                                                         366-0135-19-LORD

             Antragsteller:                          ProLine Wheels-TEC GmbH                       407051

                                                     68159 Mannheim
             Art:                                    Sonderrad 8 J X 20 H2
             Typ:                                    PXD.8020
             Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
             gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 52560 verliert seine
             Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den
             Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
             I.      Übersicht
             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                            Loch-         Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                                  kreis         och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                                Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm) /        (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                                Rad                        Zentrierring           -zahl                 (mm)    (kg)   (mm)     Datum
             BM1                BM1                        Ø66,6 - Ø57,1                112/5     57,1     50    694    2220     02/19
             BM1                BM1                        Ø66,6 - Ø57,1                112/5     57,1     40    713    2220     02/19
§ 22 52560




             BM1                BM1                        Ø66,6 - Ø57,1                112/5     57,1     40    745    2115     02/19
             BM1                BM1                        Ø66,6 - Ø57,1                112/5     57,1     50    745    2045     02/19
             BM1                BM1                        ohne                         112/5     66,5     40    704    2251     02/19
             BM1                BM1                        ohne                         112/5     66,5     50    714    2147     02/19
             BM1                BM1                        ohne                         112/5     66,5     40    745    2115     02/19
             BM1                BM1                        ohne                         112/5     66,5     50    745    2045     02/19
             BM2                BM2                        ohne                         120/5     72,6     35    745    2150     02/19
             I.1.    Beschreibung der Sonderräder
             Antragsteller                     : ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                68159 Mannheim
             Hersteller                        : ProLine Wheels-TEC GmbH
                                               :
                                               : 68159 Mannheim
             Handelsmarke                      : PROLINE
             Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung


             I.2.    Radanschluß
             siehe Anlage
             I.3.    Kennzeichnung der Sonderräder
             An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
             eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung BM2:




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0135-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52560
             Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 20 H2                                 Radtyp: PXD.8020
             Antragsteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                              Stand: 17.06.2019
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 3
                                                 : Außenseite                             : Innenseite
             Hersteller                          : --                                     : PROLINE
             Radtyp                              : --                                     : PXD.8020
             Radausführung                       : --                                     : BM2
             Radgröße                            : --                                     : 8 J X 20 H2
             Typzeichen                          : KBA 52560                              : --
             Einpreßtiefe                        : --                                     : ET35
             Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                          : z.B. 02.19
             Herkunftsmerkmal                    : --                                     : MITH
             Gießereikennzeichnung               : --                                     : TM415
             Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
             I.4.     Verwendungsbereich
             Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
             II.      Sonderradprüfung
             Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
             und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
§ 22 52560




             II.1.    Felge
             Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
             II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
             Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
             Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
             II.3.    Festigkeitsprüfung:
             Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
             Berichtart               Berichtnummer                    Datum         Technischer Dienst
             Technischer Bericht      0001255178                       26.03.2019    KÜS Technik GMBH
             III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
             III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
             Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
             Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
             Bedingungen gewährleistet.
             III.2.   Fahrversuche:
             Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
             nicht vor.
             Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
             Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
             ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
             des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
             besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0135-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52560
             Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 20 H2                                 Radtyp: PXD.8020
             Antragsteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                              Stand: 17.06.2019
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 3
             Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
             Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
             abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
             Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
             Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
             IV.    Zusammenfassung:
             Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
             Bedenken.
             Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
             Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
             Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
             werden, wenn
             - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
             V.     Unterlagen und Anlagen:
             V.1.   Verwendungsbereichsanlagen:
             Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
             Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am     Allg.
             age                                                                                                        Hinweise
               1 AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA,                 BM1                            40       17.06.2019      liegt bei
§ 22 52560




                 VOLKSWAGEN
               2 AUDI, SEAT                                     BM1                            50       17.06.2019      liegt bei
               3 AUDI, BMW AG, DAIMLER,                         BM1                            40       17.06.2019      liegt bei
                 DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                 MERCEDES-BENZ, Nissan International
                 S. A., QUATTRO GmbH
               4 BMW AG, DAIMLER, DAIMLER (D)                   BM1                            50       17.06.2019      liegt bei
               5 BMW AG                                         BM2                            35       17.06.2019      liegt bei
             V.2.   Allgemeine Hinweise:
             siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
             V.3.   Technische Unterlagen:
             siehe Anlage: Technische Unterlagen




             B.Eng. Marcel Schmitt

             Sachverständiger
             Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
             Losheim am See, 17.06.2019
             KUS




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0135-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52560
             ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: PXD.8020
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                              Stand: 17.06.2019
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 1 von 1

             Wuchtgewichte
             Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
             unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
             Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
             Allgemeine Reifenhinweise
             Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
             maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

             Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
             maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

             Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
             maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
             Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

             Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
             Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
             Sturzwinkels zu beachten.
             Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
             bestätigen zu lassen.
             Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
             Reifenfülldruck zu beachten ist.
§ 22 52560




             Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
             Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
             unberührt.
             Ersatzrad
             Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
             Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
             Allgemeine Radhinweise
             Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




                   KÜS Technik GmbH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  AM HASENSPRUNG 17  66679 LOSHEIM AM SEE
             Gutachten 366-0135-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52560
             ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                  Radtyp: PXD.8020
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                          Stand: 17.06.2019
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 1 von 1

             Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
             26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
§ 22 52560




                               KÜS TECHNIK GMBH   AM HASENSPRUNG 17  D-66679 LOSHEIM AM SEE
             Gutachten 366-0135-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52560
             ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: PXD.8020
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                            Stand: 17.06.2019
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 1 von 1

             Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
             Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
             Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


             Vorderachse
             Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte   Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
             Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246               hinter der Radmitte
                                                                                         Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§ 22 52560




             Hinterachse
             Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte   Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
             Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248               hinter der Radmitte
                                                                                         Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                  KÜS TECHNIK GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  AM HASENSPRUNG 17  D-66679 LOSHEIM AM SEE
             KÜS Technik GmbH
             RÄDER- UND
             REIFENPRÜFUNG



                   Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
               Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
               Für: Leichtmetallrad          Typ: PXD.8020
               des Herstellers / Importeurs: ProLine Wheels-TEC GmbH       68159 Mannheim                Datum: 17.06.2019
               Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
               Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
               Fahrzeughersteller:          ,                          Fahrzeugtyp:        ,
               Fahrzeug-Ident-Nr.:
               ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
               Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
               wurden berücksichtigt.
               Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

               Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
               bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
               Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                        Unterschrift u. Name
               Ort u. Datum der Abnahme:                                    a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                                         Fahrzeugbeschreibung
                                                                                                P.2
             B      -           2.1            2.2               L     -         9    -         P.4
                                                                                                          /-                     T     -
             J                            4                      18    -                          19       -
             E                                       3           20    -                             G     -
§ 22 52560




             D.1    -                                            12    -             13     -                       Q       -
                                                                 V.7   -             F.1    -                    F.2        -
                    -                                            7.1   -             7.2    -                    7.3        -
             D.2
                    -                                            8.1   -             8.2    -                    8.3        -
                    -                                            U.1   -             U.2    -                    U.3        -
             D.3    -                                           O.1    -             O.2    -                  S.1      -        S.2       -
             2      -                                           15.1   -
                                                                15.2   -
             5
                                                                15.3   -
             V.9    -                                            R     -                                                        11     -
             14                                                  K     -
             P.3    -                                            6     -                   17    -             16       -
             10     -       14.1              P.1    -           21    -
                    -
                    -
             22     -
                    -
                    -
						
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