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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 9½ J x 19 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 55085*04




                                        special wheels for passenger cars 9½ J x 19 H2


               Genehmigungsnummer: 55085*04
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                     DE-67098 Bad Dürkheim

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     PSN 959
                                                                                             elektronisch gesiegelt
                                                                                             Kraftfahrt-Bundesamt


                                                                                             Typgenehmigung
                                                                                             08:57:13 UTC
                                                                                             21.05.2026
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                            2

Genehmigungsnummer: 55085*04
Approval number:

4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
      Identification markings:
      Hersteller oder Herstellerzeichen
      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

      Felgengröße
      Size of the wheel

      Typ und die Ausführung
      Type and version

      Herstelldatum (Monat und Jahr)
      Date of manufacture (month and year)

      Genehmigungszeichen
      Approval identification

      Einpresstiefe
      Inset/outset



5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
      Position of the identification markings:
      An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
      On the inside/outside of the wheel

6.    Zuständiger Technischer Dienst:
      Responsible Technical Service:
      TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
      DE-51105 Köln

7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Date of test report issued by the Technical Service:
      04.05.2026

8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Number of test report issued by that Technical Service:
      55021023 (5. Ausfertigung)
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 55085*04
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                     Pkw“ nur gemäß
                     The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                     accordance with

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     3                                                      4. Ausfertigung

                     und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                     and under the specified conditions mentioned there.

               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
§22 55085*04




                     Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                        4

               Genehmigungsnummer: 55085*04
               Approval number:

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       18.05.2026
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 55085*04




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55085 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55021023 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx19 H2 Typ PSN 959
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 5
               Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                               Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                               D-67098 Bad Dürkheim
                                               QM-Nr.: 01 100 2301034

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          Passion
               Typ                             PSN 959
               Radgröße                        9,5Jx19 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                TR8           PSN 959 TR8 / ohne Ring               5/114,3/64,2      37         820      2220

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55085
               Herstellerzeichen               ATS Germany
               Radtyp und Ausführung           PSN 959 (s.o.)
               Radgröße                        9,5Jx19 H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
§22 55085*04




               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel          Bund                  Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                S01   Serienmutter M14x1,5                Kegel                 175               -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Tesla
               Spurverbreiterung               innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Tesla Model Y                155-190       255/45R19     A32                            A21 A56 A99
                003                          155-190       265/40R19     A01 A12 K1c                    B02 V19 Z19
                e4*2007/46*1293*19-44        155-190       275/40R19     A01 A12 K1c K2b K3w            S01
                - 21 Zoll Serienbereifung    155-190       285/40R19     A01 A12 K2b R03
                - nicht für Variante YS...




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55085 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55021023 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx19 H2 Typ PSN 959
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                Seite 2 von 5
                Handelsbezeichnung           kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                                Hinweise                          Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Tesla Model Y                88-190         255/45R19       A32                               A21 A57 A99
                003, 005                     88-190         265/40R19       A01 A12 K1c K2b                   B02 V19 Z19
                e4*2007/46*1293*19-44;       88-190         275/40R19       A01 A12 K1c K2a K2b K3w           S01
                e4*2018/858*00135*..         88-190         285/40R19       A01 A12 K2c R03
                - 19 Zoll ww. 20 Zoll
                Serienbereifung
                - nicht für Variante YS...
                Tesla Model Y                190            255/45R19       A32                               A21 A56 A99
                (Opal/Juniper)               190            265/40R19       A01 A12 K1c K2b                   B02 V19 Z21
                003                          190            275/40R19       A01 A12 K1c K2b                   S01
                e4*2007/46*1293*48-..        190            285/40R19       A01 A12 K2c R03
                - Performance
                - nur Variante YS...
                Tesla Model Y                114-179        255/45R19       A32                               A21 A57 A99
                (Opal/Juniper)               114-179        265/40R19       A01 A12 K1c K2b                   B02 V19 S01
                003                          114-179        275/40R19       A01 A12 K1c K2b
                e4*2007/46*1293*44-..        114-179        285/40R19       A01 A12 K2c R03
                - nur Variante YS...
§22 55085*04




                Tesla Model Y (Standard)     114            255/45R19       A32                               A21 A58 A99
                003                          114            265/40R19       A01 A12 K1c K2b                   B02 V19 Z18
                e4*2007/46*1293*50-..        114            275/40R19       A01 A12 K1c K2b                   S01
                - nur Variante YB...         114            285/40R19       A01 A12 K2c R03



               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder
               funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die
               Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55085 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55021023 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5Jx19 H2 Typ PSN 959
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                  Seite 3 von 5

               Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V       W         Y
               210 km/h                 100% 100% 100%
               220 km/h                 97%     100% 100%
               230 km/h                 94%     100% 100%
               240 km/h                 91%     100% 100%
               250 km/h                 -       95%       100%
               260 km/h                 -       90%       100%
               270 km/h                 -       85%       100%
               280 km/h                 -       -         95%
               290 km/h                 -       -         90%
               300 km/h                 -       -         85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
               Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu
               beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten
               Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu
               beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
§22 55085*04




               gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit
               Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu
               beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig,
               wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung
               (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE
               unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem
               Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und
               Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A21       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind
               Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von
               210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder
               bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig.
               Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein.
               Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.55085 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55021023 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5Jx19 H2 Typ PSN 959
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                  Seite 4 von 5

               A32       Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A56       Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD,
               Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-
               Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A99      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm
               zum Bremssattel zu achten.

               B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
               Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               K1c       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
               Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 55085*04




               K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der
               Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b        Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
               (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
               Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3w      An Achse 1 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen in den
               Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind
               anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               Z18     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z19     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z21     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55085 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55021023 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5Jx19 H2 Typ PSN 959
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                   Seite 5 von 5

               V19      Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1    215/35R19       245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2    225/35R19       245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3    225/40R19       245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4    225/45R19       245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5    225/55R19       245/50R19, 275/45R19
               Nr. 6    235/35R19       255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7    235/40R19       265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8    235/45R19       255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9    235/50R19       255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10   235/55R19       255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11   235/60R19       255/55R19
               Nr. 12   245/30R19       305/25R19
               Nr. 13   245/35R19       255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 14   245/40R19       275/35R19, 285/35R19
               Nr. 15   245/45R19       265/40R19, 275/40R19
               Nr. 16   255/45R19       285/40R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
§22 55085*04




               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 4. Mai 2026 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung
               der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen
               Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der
               StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen
               Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die
               angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 4. Mai 2026




               Blauth                                                                                      00467806.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 55085*04




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte
Bad Dürkheim, 13.05.2019


PFLEGEHINWEISE
Damit Sie lange Freude an Ihren ATS Leichtmetallrädern haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise.
Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswir-
kung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren.


REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb
empfehlen wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründ-
lich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt
werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion
zu vermeiden.


REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf
säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in
Mitleidenschaft ziehen können.


REINIGUNGSTIPPS
      	 Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
      	 Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
      	 Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung
	       von Leichtmetallfelgen fehl am Platz
      	 Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen
	       maximale Einwirkzeit
      	 Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
      	 Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
      	 Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
      	 Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind
	       unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
      	 Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden

Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.


GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad
zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch
spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen
raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.



Hersteller:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.:	 +49 6322 9899 - 6000
Fax:	 +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: kundenservice@supind.com                                                www.ATSwheels.com
Bad Dürkheim, Germany, May 13, 2019


CAREINSTRUCTIONS
To ensure your ATS alloy wheels bring you lasting enjoyment, please observe the following instructions.
While brake dust, dirt, moisture, salt, stones and other hazards are unavoidable, it is possible to prevent or
at least minimize any damage through appropriate wheel care.


REGULAR CLEANING
If dirt remains on the wheel for an extended period, this can lead to permanent damage. For this reason, we
recommend regular cleaning, at intervals of no more than two weeks. Thoroughly clean both the outside and
the inside of the wheel to remove all dirt. In winter, the wheels should be cleaned once a week. Minor damage
(chipping) to the paint finish should be repaired using clear coat (varnish) to prevent corrosion of the underlying,
surrounding material (filiform corrosion).


CLEANING AGENTS
We recommend warm water with detergent (dish soap) or car shampoo. If you decide to use specialist wheel
cleaner, please strictly observe the manufacturer’s instructions, especially regarding application time. Do not use
cleaners that contain acids, alkalis or alcohols, as these can negatively impact the paint finish and possibly even
the car’s braking system.


ADVICE ON CLEANING
     	 When being cleaned, the wheels should be cold to prevent the cleaner from drying out
     	 Use clean and soft sponges and brushes only
     	 Do not use aggressive cleaning agents or materials, such as steel wool or scouring sand
     	 If you decide to use a specialist wheel cleaner, do not under any circumstances exceed the maximum
	      recommended exposure/application time
     	 Once cleaning is complete, rinse off the cleaner thoroughly
     	 Thorough cleaning should always include the inner-facing surfaces of the wheel
     	 Repair damage to the paint finish immediately to prevent oxidation
     	 Standard wheel sealant can be employed for added protection, but again be sure to comply with the
	      manufacturer’s instructions
     	 Please avoid using car washes that feature rigid or hard brushes

Failure to follow these instructions does not generally nullify the product warranty in its entirety, but can
lead to damage to the alloy wheels that, in accordance with the applicable terms and conditions, are not
covered by the warranty.


INVALIDATION OF WARRANTY IN THE EVENT OF REFURBISHMENT
Some repair shops offer alloy wheel refurbishment, restoration or similar services, and promise to repair damage
to the wheel. These services have a serious impact on the wheel’s attributes and strength, for example entailing
machining or heat treatment. As a result, the use of these or similar services invalidates the product warranty.
For safety reasons, we strongly advise against the use of such services.




Manufacturer:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.:	 +49 6322 9899 - 6000
Fax:	 +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: customerservice@supind.com                                                www.ATSwheels.com
						
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