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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54727 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001333-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB12b
               Seite :                      1/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   830020105


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    830020105
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Fondmetal
               Montageposition:                                        Hinterachse **)
               Radausführung:                                              47 130A
               Radausführungskennz.:                                      L.K. 130A
               Radgröße:                                                  10½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           47 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       130 mm
               Lochzahl:                                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                                     71,60 mm
§22 54727*00




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         860 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades 830020105, 47 130A ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 83002090, 51 5130A (ABE-Nr.
               54726*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp 83002090, 51 5130A (ABE-Nr. 54726*00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                            160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                           160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54727 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001333-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB12b
               Seite :                      2/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   830020105


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               92A                          e13*2007/46*1085*..
               92AH                         e13*2007/46*1107*..
               92AHN                        e13*2007/46*1108*..
               92AN                         e13*2007/46*1106*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9Jx20H2, ET51     10½Jx20H2, ET47
               155 bis 419   Porsche Cayenne        275/40R20         275/40R20                                 A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit                                                                  A11) BF1) ER1)
                             Serien-Verbreiterung)  275/45R20         275/45R20                                 A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1) ER1)
                                                               285/45R20               285/45R20                A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1) ER1)
               Die Verwendung des Rades 830020105, 47 130A ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 83002090, 51 5130A (ABE-Nr. 54726*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54727*00




               970                            e13*2007/46*0970*..
               970H                           e13*2007/46*1161*..
               970HN                          e13*2007/46*1160*..
               970N                           e13*2007/46*1143*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      9Jx20H2, ET51     10½Jx20H2, ET47
               155 bis 405   Porsche Panamera, -4, 245/40R20            275/35R20       A02) bis A10)
                             -4S, -Diesel, -S , -S E-                   N285)           BF2) E63) EF1) V00)
                             Hybrid
                             (Ausf. mit kleinsten
                             Serienrädern in 18Zoll)
               Die Verwendung des Rades 830020105, 47 130A ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 83002090, 51 5130A (ABE-Nr. 54726*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               Y1A                          e13*2007/46*0919*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9Jx20H2, ET51     10½Jx20H2, ET47
               113 bis 140   Porsche Taycan         235/45R20         275/40R20         A02) bis A10)
                             (Sport Limousine)                        A94)              BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades 830020105, 47 130A ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 83002090, 51 5130A (ABE-Nr. 54726*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54727 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001333-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB12b
               Seite :                      3/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   830020105


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               Y1A                         e13*2007/46*0919*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                Vorderachse        Hinterachse
                                                   9Jx20H2, ET51      10½Jx20H2, ET47
               140           Porsche Taycan Cross 235/45R20           275/40R20                                 A02) bis A10)
                             Turismo                                  A94)                                      BF1) V00)
                                                   245/40R20          285/35R20                                 A02) bis A10)
                                                                      A94)                                      BF1) V00)
                                                   245/45R20          285/40R20                                 A02) bis A10)
                                                                      A94a)                                     BF1)
                                                   255/40R20          295/35R20                                 A02) bis A10)
                                                                      A94)                                      BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades 830020105, 47 130A ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 83002090, 51 5130A (ABE-Nr. 54726*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Auflagen und Hinweise
§22 54727*00




               A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                        Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                        durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                        wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                        Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                        Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                        zulässig.

               A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                        die Radkontur hinausragen.

               A06)     Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                        Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54727 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001333-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB12b
               Seite :                      4/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   830020105


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
§22 54727*00




                     den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E63)   Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor
                      Sonderrad-Anbau zu entfernen.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
                      bis zu einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                      gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               Die Anlage AB12b mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 830020105 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 12.07.2023