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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13
               Seite :                      1 / 14
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        83001985
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                  Fondmetal
               Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                  44 5108R
               Radausführungskennz.:                                          L.K. 108R
               Radgröße:                                                      8½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                               44 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                           108 mm
               Lochzahl:                                                           5
               Mittenlochdurchmesser:                                         63,40 mm
§22 54725*00




               Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                  ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                             775 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    FORD

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                            moment
               BF1       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                           130 Nm
               BF2       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                           200 Nm
               BF3       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                           140 Nm
               BF4       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                           135 Nm
               BF5       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                           140 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13
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               Teiletyp :                   83001985


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               D 2                         e13*2001/116*0109*..
               D 2-                        e13*2001/116*1018*..
               D 2-                        e13*2001/116*1000*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 107    Ford C-Max            225/35R19                              A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K03) K04) K57) K58)
                                                     235/30R19                            S01)
                                                     T86)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               D A                           e13*2007/46*1103*..
               D A-                          e13*2007/46*1288*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134    Ford C-Max, Grand C- 225/35R19                               A01) bis A10)
                             Max                     K03) N235) T88)                      BF1) K04) S01)
                             (Ausführungen mit Serie
§22 54725*00




                             nicht nur 205/55R16)    235/35R19
                                                     K03) K13) K22) K27) K67) T91)

                                                     245/30R19
                                                     K01) K13) K22) K67) K68) T89)

                                                     255/30R19
                                                     K01) K13) K22) K27) K67) K68) T91)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                                           e1*2007/46*1524*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 175   Ford Edge             235/50R19                              A02) bis A10)
                                                                                          A93a) BF2)
                                                     235/55R19

                                                     245/50R19
                                                     A01) K03)

                                                     255/50R19
                                                     A01) K01) K04)

                                                     275/45R19
                                                     A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DA3                             e13*2001/116*0144*..
               DA3-                            e13*2001/116*1017*..
               DA3-                            e13*2001/116*0999*..
               D 3                             e13*2001/116*0157*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               59 bis 107    Ford Focus                225/35R19                         A01) bis A10)
                             (3-türer, 4-türer, 5-                                       BF1) K03) K60) K61) K62)
                             türer, Kombi, Cabrio)                                       S01)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               DA3                         e13*2001/116*0144*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               166           Ford Focus ST         225/35R19                             A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K03) K60) K61) K62)
                                                                                         S01)
§22 54725*00




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               DA3                         e13*2001/116*0144*..
               DA3-R                       e13*2001/116*1010*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               224 bis 257   Ford Focus RS         225/35R19 M+S                         A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                      235/35R19
                                                      A01) K01) K16) K72)

                                                      245/30R19
                                                      A01) K01) K04) K16) K72)

                                                      255/30R19
                                                      A01) K01) K02) K16) K26) K72)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               D                            e13*2007/46*1138*..
               D -R                         e13*2007/46*1616*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               257           Ford Focus RS          225/35R19                            A02) bis A10)
                             (ab Modell 2016)                                            BF1)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               D                           e13*2007/46*1138*..
               D -                         e13*2007/46*1289*..
               D -                         e13*2007/46*1363*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134    Ford Focus            225/35R19                         A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)    K03) T88)                         BF1) S01)

                                                    245/30R19
                                                    K01) K04) T89)

                                                    255/30R19
                                                    K01) K04) K13) K22) K25)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               D                           e13*2007/46*1138*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 54725*00




               136 bis 184   Ford Focus ST         225/35R19                         A01) bis A10)
                                                   K03) N235)                        BF1)

                                                    235/30R19
                                                    K01) K04) T86)

                                                    235/35R19
                                                    K01) K04) K13) K22) K25)

                                                    245/30R19
                                                    K01) K04)

                                                    255/30R19
                                                    K01) K04) K13) K22) K25)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               D H                         e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134    Ford Focus            225/35R19                         A01) bis A10)
                             (Limousine,                                             A11) BF1) E73) K04) T88)
                             Ausführungen mit
                             Verbundlenkerachse)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               D H                         e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134    Ford Focus            225/35R19                         A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,                                      A11) BF1) E73) K03) K04)
                             Ausführungen mit                                        T88)
                             Mehrlenkerachse)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13
               Seite :                      5 / 14
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               D H                          e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134    Ford Focus Active      225/40R19                          A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)                                        A11) BF1)
                                                    235/40R19

                                                     245/35R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               D H                         e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 206   Ford Focus ST         225/35R19                           A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)    K03) N235)                          BF1)

                                                     245/30R19
                                                     K01) K04)
§22 54725*00




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               D 2                           e13*2001/116*0109*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 147   Ford Kuga               225/40R19                         A02) bis A10)
                             (1. Generation)         N235)                             BF1) E61) S01)

                                                     225/45R19
                                                     N235)

                                                     235/40R19

                                                     235/45R19

                                                     245/40R19

                                                     245/45R19
                                                     G2E)

                                                     255/40R19
                                                     A01) K03)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13
               Seite :                      6 / 14
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               D 2                           e13*2001/116*0109*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 178    Ford Kuga               225/45R19                               A02) bis A10)
                             (2. Generation)         N235)                                   BF1) E62)

                                                     235/45R19
                                                     A01) K77)

                                                     245/40R19

                                                     255/40R19
                                                     A01) K03) K77)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/45R19           255/40R19           A01) bis A10)
                                                     K77)                                    BF1) E62) V00)
§22 54725*00




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                 A7                          e13*2001/116*0249*..
                 A7-                         e13*2001/116*1015*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 176    Ford Mondeo             235/35R19                               A01) bis A10)
                             (bis Modelljahr 2014)                                           BF3) E52) E64) K04) S01)
                                                     245/35R19
                                                     G2D)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                 A7                          e13*2001/116*0249*..
                 A7-H V                      e13*2007/46*1485*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 177    Ford Mondeo             225/40R19                               A01) bis A10)
                             (ab Modelljahr 2015)    K13) K25) N235)                         A11) BF3) E65)

                                                     225/40R19 M+S
                                                     K13) K25)

                                                     235/35R19
                                                     K04)

                                                     235/40R19
                                                     GEU) K04) K13) K25)

                                                     245/35R19
                                                     K04)

                                                     255/35R19
                                                     K03) K04) K13) K25)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13
               Seite :                      7 / 14
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                 K                         e13*2007/46*2387*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 154   Ford Mustang Mach-E 235/50R19                            A01) bis A10)
                                                   K03)                               BF2) K04)

                                                    245/50R19
                                                    K01)

                                                    255/45R19
                                                    K03)

                                                    265/45R19
                                                    K01)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                 K                         e13*2007/46*2387*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 54725*00




               200           Ford Mustang Mach-E 235/50R19 M+S                        A01) bis A10)
                             GT                                                       BF2) K03) K04)
                                                   255/45R19 M+S


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                2K                         e9*2007/46*3165*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 147    Ford Puma             225/40R19                          A01) bis A10)
                                                                                      A11) BF4) K01) K04)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                 A6                        e13*2001/116*0185*..
                 A6-                       e13*2007/46*1340*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 176    Ford S-Max 1.          225/40R19                         A02) bis A10)
                             Generation Ford Galaxy T93)                              BF2) E69) S01)
                             2. Generation
                                                    235/40R19
                                                    GAG)

                                                    245/35R19
                                                    A01) K03) K04) T93)

                                                    245/40R19
                                                    A01) G8B) K03) K04) K38) L24)

                                                    255/35R19
                                                    A01) K03) K04) K38) L24)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13
               Seite :                      8 / 14
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                 A6                           e13*2001/116*0185*..
                 AH6                          e13*2007/46*2374*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 177    Ford S- Max 2.             235/40R19                         A02) bis A10)
                             Generation Ford Galaxy T95)                                  A11c) BF2) E69a)
                             3. Generation
                             (Nur zulässig an           235/45R19
                             Fahrzeugausführungen A01) K81)
                             bis einschließlich 18 Zoll
                             Serienbereifung)           245/40R19

                                                       255/40R19


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                 A6                           e13*2001/116*0185*..
                 AH6                          e13*2007/46*2374*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
§22 54725*00




               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 177    Ford S- Max 2.            235/40R19                          A02) bis A10)
                             Generation Ford Galaxy T95)                                  A11c) BF2) E69a)
                             3. Generation
                             (Nur zulässig an          235/45R19
                             Fahrzeugausführungen A01) K81)
                             die mit 19 Zoll Bereifung
                             ausgerüstet sind)         245/40R19

                                                       245/45R19
                                                       A01) G2F) K13) K22) K80) K81)

                                                       255/40R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                 2                           e1*2001/116*0207*..
                U2                           e1*2007/46*0272*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 88     Ford Transit Connect / 225/40R19                             A01) bis A10)
                             Tourneo Connect         G0Z) K03) K79)                       BF5) E74) K04) T93)
                             (ab Facelift 2018)
                                                     245/35R19
                                                     K01) K28) K78)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13
               Seite :                      9 / 14
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.
§22 54725*00




               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 Hybr. .... ,
                      eingetragen haben.

               A11c) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Voll-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 Hybr. .... , eingetragen haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 130 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13
               Seite :                      10 / 14
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Anzugsmoment: 200 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 135 Nm

               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E52)   Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26
§22 54725*00




                      mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. berprüfung:
                      Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
                        an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht DR

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
                        an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht MA

               E64)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e13*2001/116*0249*25.

               E65)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                      e13*2001/116*0249*26.

               E69)   Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e13*2001/116*0185*23.

               E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e13*2001/116*0185*24.

               E73)   Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.

               E74)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Facelift 2018:
                        Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*14
                        Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*26

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0Z)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13
               Seite :                      11 / 14
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985



               G2D)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 235/40R19,
                      235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G2E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               G2F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               G8B)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/45R18
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22 54725*00




               GAG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/45R18,
                    245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GEU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/40R19,
                    235/45R18, 235/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13
               Seite :                      12 / 14
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      komplett umzulegen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.
§22 54725*00




               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K38)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                      Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

               K57)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                         die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis bergang zum hinteren
                         Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit dem Radhaus zu
                         verkleben,
                         der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflügels) ist um
                         ca. 8 mm zu kürzen,
                         der Kunststoffhalter im bergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu
                         kürzen,

               K58)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis
                       bergang zum hinteren Stoßfänger sowie im Bereich Oberkante hinterer Stoßfänger aufzuweiten.

               K60)   An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
                      Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                      abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen.

               K61)   An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um ca.
                      10 mm zu kürzen.

               K62)   An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
                      umzulegen.

               K67)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor
                      der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

               K68)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der
                      Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13
               Seite :                      13 / 14
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985



               K72)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      eng an das Blechradhaus anzulegen.

               K77)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                         die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer Länge
                         von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
                         der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter befindliche
                         Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
                         der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben, warm
                         einzuformen oder auszuschneiden.

               K78)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller eng an
                      das Blechradhaus anzulegen.

               K79)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                         Der Kunststoffniet im Bereich Radmitte ist zu entfernen und die Kunststoffausbuchtung ist in
                         diesem Bereich warm einzuformen,
                         die Radhausauschnittkante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 100 mm hinter der
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                         Radmitte umzulegen,
                         der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K80)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante Stoßfänger
                      um 20 mm warm nach innen einzuformen

               K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                         die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
                         zu entfernen,
                         der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
                         auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
                         die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung nach
                         hinten zu versetzen.

               L24)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
                      ausgerüstet sind ist der Bausatz Lenkeinschlagbegrenzung Ford-Bestellnummer 1451390
                      einzubauen. berprüfungsmöglichkeit :
                         mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen ,
                         ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,75 Lenkradumdrehungen .

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind
                      zu entfernen.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13
               Seite :                      14 / 14
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985



               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
§22 54725*00




                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               Die Anlage 13 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               83001985 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 21.06.2023
						
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