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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13c
               Seite :                      1 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        83001985
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                  Fondmetal
               Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                  44 5108R
               Radausführungskennz.:                                          L.K. 108R
               Radgröße:                                                      8½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                               44 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                           108 mm
               Lochzahl:                                                           5
               Mittenlochdurchmesser:                                         63,40 mm
§22 54725*00




               Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                  ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                             775 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    VOLVO

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                  120 Nm
               BF2       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm             140 Nm
               BF3       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm             160 Nm

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                                           e4*2001/116*0076*..
                 -2D                       e1*2001/116*0427*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 169    Volvo C30             225/35R19                                   A01) bis A10)
                                                                                               BF1) K01) K04) S01)
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               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13c
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               Teiletyp :                   83001985


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                                            e4*2001/116*0076*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 169    Volvo S40, V50         225/35R19                         A01) bis A10)
                             (Front -und                                              BF1) K01) K04) K33) S01)
                             Allradantrieb)         235/30R19
                                                    T86)

                                                    235/35R19

                                                    245/30R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                                           e4*2001/116*0076*..
                 - 2                       e13*2007/46*1337*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 187    Volvo V40             225/35R19                          A02) bis A10)
§22 54725*00




                             (außer V40 Cross                                         BF1)
                             Country)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                                           e4*2001/116*0076*..
                 - 2                       e13*2007/46*1337*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 187    Volvo V40 Cross       225/35R19                          A01) bis A10)
                             Country               K03)                               BF1)

                                                    225/40R19
                                                    K03)

                                                    235/35R19
                                                    K01)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13c
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                                           e9*2007/46*0023*..
                - 2D                       e13*2007/46*1157*..
                                           e9*2007/46*0093*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 224    Volvo S60, V60, V60   225/35R19                         A01) bis A10)
                             Hybrid                A93a) N235) T88)                  A11) BF2) E58) K01) K04)
                             (Limousine, Kombi
                             außer Cross Country)  235/35R19
                                                   K49) T91)

                                                    245/30R19
                                                    K49) T89)

                                                    245/35R19
                                                    G5W) K48) K49)

                                                    255/30R19
                                                    K49) T91)
§22 54725*00




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                                           e9*2007/46*0023*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 187   Volvo S60 Cross       225/45R19                         A02) bis A10)
                             Country, V60 Cross                                      BF2)
                             Country               235/40R19

                                                    235/45R19

                                                    245/40R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                                           e4*2007/46*1315*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 240   Volvo V60             225/40R19                         A02) bis A10)
                                                   N235) T93)                        A11) BF2)

                                                    235/35R19
                                                    T91)

                                                    235/40R19

                                                    245/35R19
                                                    T93)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13c
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                                           e9*2001/116*0065*..
                 -2D                       e1*2001/116*0505*..
                 - 2D                      e1*2007/46*0495*..
                 - 2                       e13*2007/46*1203*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 224    Volvo V70             235/35R19                          A02) bis A10)
                             (nicht C 70)          T91)                               BF2) L22)

                                                    245/35R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               A                           e9*2001/116*0057*..
               A-2D                        e1*2001/116*0504*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 232    Volvo S80             235/35R19                          A02) bis A10)
                                                   N245) T91)                         BF2) E58) L22)
§22 54725*00




                                                    245/35R19


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                                            e4*2007/46*1067*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 240   Volvo S90, V90         225/45R19                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi      GFF) N235)                        A11) BF2)
                             außer Cross Country)
                                                    225/45R19 M+S
                                                    GFF)

                                                    235/45R19
                                                    GFG) N245)

                                                    235/45R19 M+S
                                                    GFG)

                                                    245/40R19

                                                    245/45R19
                                                    GFG)

                                                    255/40R19
                                                    GFF)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13c
               Seite :                      5 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                                           e4*2007/46*1067*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 240   Volvo V90 Cross       235/45R19                              A02) bis A10)
                             Country                                                      A11) BF2)
                                                   245/45R19

                                                    255/45R19
                                                    A01) K01)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                                           e9*2007/46*3146*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               95 bis 184    Volvo C40             235/45R19                              A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF3)
                                                    235/50R19
                                                    A01) K01) K02)
§22 54725*00




                                                    245/45R19
                                                    A01) K03) K04)

                                                    255/45R19
                                                    A01) K01) K02)

                                                    265/45R19
                                                    A01) K01) K02)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                                           e9*2007/46*3146*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne             hinten
               80 bis 160    Volvo C40 Elektro      235/50R19         255/45R19           A01) bis A10)
                                                    K01)              K04)                BF3)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13c
               Seite :                      6 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               D                           e9*2001/116*0068*..
               D-2D                        e1*2001/116*0507*..
               D- 2D                       e1*2007/46*0339*..
               D- 2                        e13*2007/46*1213*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 242   Volvo C60             235/50R19                         A01) bis A10)
                                                                                     BF2) K01) K04)
                                                    235/55R19

                                                    245/50R19

                                                    255/45R19

                                                    255/50R19
                                                    K46) K47)

                                                    275/45R19
§22 54725*00




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               U                           e4*2007/46*1220*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 240   Volvo C60             235/50R19                         A02) bis A10)
                                                                                     A11) BF2) EF0)
                                                    235/55R19

                                                    245/50R19

                                                    265/45R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                                           e9*2001/116*0065*..
                 -2D                       e1*2001/116*0505*..
                 - 2D                      e1*2007/46*0495*..
                 - 2                       e13*2007/46*1203*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 224   Volvo C70             225/45R19                         A02) bis A10)
                                                                                     BF2)
                                                    235/40R19
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13c
               Seite :                      7 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                                           e4*2007/46*0929*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 240   Volvo C90             235/50R19                         A02) bis A10)
                                                   ER2) T99)                         A11) BF3) EF0)

                                                    235/50R19 M+S
                                                    ER2) T99)

                                                    235/55R19
                                                    ER2)

                                                    235/55R19 M+S
                                                    ER2)

                                                    245/50R19
                                                    ER2)

                                                    245/50R19 M+S
                                                    ER2)
§22 54725*00




                                                    245/55R19
                                                    ER2) GHP)

                                                    245/55R19 M+S
                                                    ER2) GHP)

                                                    255/50R19
                                                    ER2)

                                                    255/50R19 M+S
                                                    ER2)

                                                    255/55R19
                                                    ER1) G1E)

                                                    255/55R19 M+S
                                                    ER1) G1E)

                                                    275/45R19
                                                    ER2)

                                                    275/45R19 M+S
                                                    ER2)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13c
               Seite :                      8 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               V                            e9*2007/46*6834*..
               V                            e9*2018/858*11085*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 160    Volvo Polestar 2       245/45R19                              A01) bis A10)
                                                    K04)                                   BF2) EF0) K01)

                                                    255/40R19
                                                    K02)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
§22 54725*00




                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13c
               Seite :                      9 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985


               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 Hybr. .... ,
                      eingetragen haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm
§22 54725*00




               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E58)   Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1530 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1550 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R20 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder diese
                    in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13c
               Seite :                      10 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985


               GFF)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/35R21,
                      245/40R20, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GFG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21, 245/40R20
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GHP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/35R22, 275/40R21,
                    275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
§22 54725*00




               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K33)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                         die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
                         Stoßleiste umzulegen,
                         der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K46)   An Achse 1 ist der Filz-Innenkotflügel im Schwenkbereich vor der Vorderachse zur Fahrzeugmitte
                      hin einzuformen (Kontrolle durch Kreisfahrt).

               K47)   An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen. In
                      diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen (z. B. durch ankleben).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13c
               Seite :                      11 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985


               K48)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                         die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor bis 45-Grad hinter der Radmitte zur
                         umzulegen und aufzuweiten
                         der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu klemmen.

               K49)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                         die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
                         Stoßfängeroberkante umzulegen,
                         der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               L22)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17
                      ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz einzubauen
                      ( berprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage A01 zusätzlich zu beachten.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
§22 54725*00




                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind
                      zu entfernen.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54725 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001330-A0-072
               Anlage-Nr. :                 13c
               Seite :                      12 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83001985


               Die Anlage 13c mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 83001985 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 21.06.2023
§22 54725*00
						
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