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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54726 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001332-A0-072
               Anlage-Nr. :                 7b
               Seite :                      1/3
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83002090


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                       83002090
               Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 Fondmetal
               Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                 34 5114Y
               Radausführungskennz.:                                          L.K. 114Y
               Radgröße:                                                      9Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                              34 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
               Lochzahl:                                                          5
               Mittenlochdurchmesser:                                        75,00 mm
§22 54726*00




               Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                Øi66,1 Øe75
               geprüfte Radlast: *)                                            775 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:     RENAULT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                               moment
               BF1       1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm KIT0560     120 Nm
               BF2       1 2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                     KIT0348     120 Nm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RHN                           e9 2018 858 30002 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 116    Renault Austral         235/40R20                                A02) bis A10)
                             (ohne 4-Control                                                  BF1) E75a)
                             Hinterachslenkung,
                             Verbundlenkerachse)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54726 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001332-A0-072
               Anlage-Nr. :                 7b
               Seite :                      2/3
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83002090


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               RJB                          e2 2007 4 0 84 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 69     Renault Captur         235/40R20                              A02) bis A10)
                             (nur E-TECH Plug-In                                           A11f) BF1)
                             Hybrid)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               RZG                          e11 2007 4 3255 ..
               RZG                          e 2007 4 02 9 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 140    Renault Koleos         235/45R20                              A02) bis A10)
                             (2WD und 4WD)                                                 BF2)
                                                    245/45R20


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54726*00




               RFD                         e11 2007 4 29 9 ..
               RFD                         e2 2007 4 0 53 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 165    Renault Talisman,     225/35R20                               A02) bis A10)
                             Talisman Grandtour                                            BF1) N235) T90)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54726 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001332-A0-072
               Anlage-Nr. :                 7b
               Seite :                      3/3
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   83002090



               A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

               A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11f)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
§22 54726*00




                       Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               BF1)    Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1 2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Zubehörkit: KIT0560
                       Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)    Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1 2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                       Zubehörkit: KIT0348
                       Anzugsmoment: 120 Nm

               E75a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T90)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 7b mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 83002090 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 12.07.2023