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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52854 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001049-A0-072
             Anlage-Nr. :                1a
             Seite :                     1/4
             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
             Teiletyp :                  9EVO_7018


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                 9EVO_7018
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                           Fondmetal
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                             20 4108D
             Radgröße:                                                  7Jx18H2
             Rad-Einpresstiefe:                                          20 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
             Lochzahl:                                                     4
             Mittenlochdurchmesser:                                     65,1 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52854




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                        525 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   PEUGEOT

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                              moment
             BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 29 mm             110 Nm
             BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 29 mm             120 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52854 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001049-A0-072
             Anlage-Nr. :                1a
             Seite :                     2/4
             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
             Teiletyp :                  9EVO_7018


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             W                             e11*2001/116*0352*..
             W                             e2*2007/46*0072*..
             W*****                        e2*2001/116*0340*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             50 bis 128      Peugeot 207            205/40R18                            A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                      215/35R18
                                                      T84)

                                                      215/40R18
                                                      G7E)


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             C                                e2*2007/46*0070*..
             C                                e2*2007/46*0071*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             50 bis 121      Peugeot 208               215/35R18                         A01) bis A10)
§ 22 52854




                             (3- und 5-türer)                                            BF1) K04)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             C                             e2*2007/46*0070*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             147 bis 153     Peugeot 208 GTi        215/35R18                            A01) bis A10)
                                                                                         BF2) EF0) K108)

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             C                              e2*2007/46*0070*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             50 bis 96       Peugeot 2008            205/40R18                           A02) bis A10)
                             (ohne                                                       BF1)
                             Radhausverbreiterungen) 215/40R18
                                                     GH8)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             C                              e2*2007/46*0070*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             50 bis 96       Peugeot 2008            205/40R18                           A02) bis A10)
                             (mit                                                        BF1)
                             Radhausverbreiterungen) 215/40R18
                                                     GH8)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52854 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001049-A0-072
             Anlage-Nr. :                1a
             Seite :                     3/4
             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
             Teiletyp :                  9EVO_7018


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.
§ 22 52854




             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 29 mm
                    Anzugsmoment: 110 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52854 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001049-A0-072
             Anlage-Nr. :                1a
             Seite :                     4/4
             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
             Teiletyp :                  9EVO_7018



             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 29 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.
§ 22 52854




             GH8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                  195/65R15, 205/50R17, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                  den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                  in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                   gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                   • die Blechradhauskante, welche sich 20 mm oberhalb der Kunststoffverbreiterung befindet,
                     ist im Bereich 30 Grad vor der Radmitte bis zur Oberkante Stoßfänger um 10 mm
                     aufzuweiten.

             T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             Die Anlage 1a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ 9EVO_7018 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

             Geschäftsstelle Essen, 29.10.2019