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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52854 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001049-A0-072
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     1/5
             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
             Teiletyp :                  9EVO_7018


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                           9EVO_7018
             Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                                      Fondmetal
             Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                      40 4108F
             Radgröße:                                                           7Jx18H2
             Rad-Einpresstiefe:                                                   40 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                               108 mm
             Lochzahl:                                                               4
             Mittenlochdurchmesser:                                              63,4 mm
             Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
§ 22 52854




             Zentrierring:                                                      ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                                 525 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:       FORD

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                            Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                              moment
             BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                                   130 Nm
             BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                                   135 Nm
             BF3         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                                   110 Nm

             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             JK8                              e9*2007/46*0092*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 103      Ford EcoSport             205/45R18                            A02) bis A10)
                             (Frontantrieb, bis                                             BF1) E75) S04)
                             Modelljahr 2017)          215/40R18

                                                      215/45R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52854 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001049-A0-072
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     2/5
             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
             Teiletyp :                  9EVO_7018


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             JK8                              e9*2007/46*0092*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             74 bis 103      Ford EcoSport             205/40R18                         A02) bis A10)
                             (Frontantrieb, ab         A93)                              BF1) E75a) S04)
                             Modelljahr 2018)
                                                       205/45R18
                                                       A93)

                                                      215/40R18
                                                      A93)

                                                      215/45R18


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             JK8                             e9*2007/46*0092*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             92              Ford EcoSport            205/40R18                          A02) bis A10)
§ 22 52854




                             (Allradantrieb)          A93)                               BF1)

                                                      205/45R18
                                                      A93)

                                                      215/40R18
                                                      A93)

                                                      215/45R18


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             JHH                            e9*2007/46*3142*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             52 bis 103      Ford Fiesta             215/35R18                           A01) bis A10)
                             (außer Active)                                              BF2) E76) K03)

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             JHH                             e9*2007/46*3142*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 103      Ford Fiesta Active       215/35R18                          A01) bis A10)
                                                                                         BF2) K03)

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             JHH                            e9*2007/46*3142*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             147             Ford Fiesta ST          205/40R18                           A02) bis A10)
                                                                                         BF2)
                                                      215/35R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52854 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001049-A0-072
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     3/5
             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
             Teiletyp :                  9EVO_7018


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             JU2                            e1*98/14*0194*..
             JU2-LPG                        e13*2007/46*1077*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             50 bis 74       Ford Fusion, Fusion LPG 215/35R18                         A01) bis A10)
                                                                                       BF3) K01) K40) K42) S01)

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             JN8                            e13*2007/46*1349*..
             JU2                            e1*98/14*0194*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 74       Ford Transit Courier,   205/40R18                         A02) bis A10)
                             Tourneo Courier                                           BF1)
                                                     215/35R18


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§ 22 52854




                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52854 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001049-A0-072
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     4/5
             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
             Teiletyp :                  9EVO_7018


             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
§ 22 52854




                    Anzugsmoment: 130 Nm

             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 135 Nm

             BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation bis Modelljahr 2017:
                    • Typ JK8 bis EG-Genehmigungs-Nr. e9*2007/46*0092*17

             E75a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Modelljahr 2018:
                   Typ JK8 ab EG-Genehmigungs-Nr. e9*2007/46*0092*18

             E76)   Nicht zulässig an Ausstattungsvariante Active.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52854 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001049-A0-072
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     5/5
             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
             Teiletyp :                  9EVO_7018


             K40)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Radmitte bis zum Schweller,
                    ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis zu den
                    Befestigungsscheiben) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

             K42)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
                       Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis
                       zu der Befestigungsscheibe) abzutrennen,
                    • die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der
                       Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.

             S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                    sind zu entfernen.

             S04)   An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

             Die Anlage 9 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ 9EVO_7018 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.
§ 22 52854




             Geschäftsstelle Essen, 29.10.2019