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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52854 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001049-A0-072
             Anlage-Nr. :                19
             Seite :                     1/3
             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
             Teiletyp :                  9EVO_7018


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                          9EVO_7018
             Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                                     Fondmetal
             Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                     44 5112Y
             Radgröße:                                                          7Jx18H2
             Rad-Einpresstiefe:                                                  44 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                              112 mm
             Lochzahl:                                                              5
             Mittenlochdurchmesser:                                              75 mm
             Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
§ 22 52854




             Zentrierring:                                                    Øi66,5 Øe75
             geprüfte Radlast: *)                                                580 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2270 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:       BMW

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                              moment
             BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm             140 Nm

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             FMCA                            e1*2007/46*1679*..
             FML2                            e1*2007/46*1678*..
             UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 155      BMW Mini                 205/40R18                            A01) bis A10)
                             (Limousine 2-türig,      K87)                                 BF1) K01) K04)
                             Cabrio)
                                                      215/35R18
                                                      T84)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52854 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001049-A0-072
             Anlage-Nr. :                19
             Seite :                     2/3
             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
             Teiletyp :                  9EVO_7018


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.
§ 22 52854




             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52854 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001049-A0-072
             Anlage-Nr. :                19
             Seite :                     3/3
             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
             Teiletyp :                  9EVO_7018



             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis 50
                       Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
                    • die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
§ 22 52854




                    • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen
                       Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.

             T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             Die Anlage 19 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ 9EVO_7018 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

             Geschäftsstelle Essen, 29.10.2019