Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO Nr. : RA-001019-B0-072 Anlage-Nr. : 5a Seite : 1/6 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : 9EVO_8020 Technische Daten Kurzfassung Raddaten Radtyp: 9EVO_8020 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Fondmetal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk114.3Y Radausführungskennz.: LK114.3Y Radgröße: 8Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 32 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 75,00 mm §22 52667*01 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Øi66,1 Øe75 geprüfte Radlast: *) 650 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: RENAULT Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm 120 Nm BF2 1 2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 130 Nm BF3 1 2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 120 Nm BF4 1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm 130 Nm BF5 1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm 110 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RJB e2 2007 4 0 84 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 67 bis 113 Renault Captur 225/40R20 A02) bis A10) BF1) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO Nr. : RA-001019-B0-072 Anlage-Nr. : 5a Seite : 2/6 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : 9EVO_8020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Y e11 2001 11 02 1 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 127 Renault Koleos 245/35R20 A02) bis A10) BF2) 245/40R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RZG e11 2007 4 32 .. RZG e 2007 4 02 9 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 140 Renault Koleos 235/45R20 A02) bis A10) (2WD und 4WD) BF3) 245/40R20 A01) G01) 245/45R20 §22 52667*01 255/45R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2 2001 11 03 3 .. T e2 2007 4 0012 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 118 Renault Laguna 225/30R20 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, T85) BF4) E62) K01) K04) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/35R20 195/.. oder 205/..) T90) 245/30R20 K21) K28) T90) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2 2001 11 03 3 .. T e2 2007 4 0012 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 177 Renault Laguna 225/35R20 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, N235) BF4) E62) K01) K04) T90) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/30R20 215/.. oder 225/..) K21) K28) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO Nr. : RA-001019-B0-072 Anlage-Nr. : 5a Seite : 3/6 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : 9EVO_8020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2 2001 11 03 3 .. T e2 2007 4 0012 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 177 Renault Laguna 225/30R20 A01) bis A10) (Allradlenkung) N235) T85) BF4) K01) 225/35R20 N235) T90) 245/30R20 K04) K21) K28) T90) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2 2001 11 0373 .. Z e2 2007 4 0010 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen §22 52667*01 63 bis 103 Renault Megane 225/30R20 A01) bis A10) (Limousine 5-türig, BF5) G1D) K01) K04) K28) Coupe, Kombi, K77) K78) K79) T85) Cabriolet, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 195/65R15 oder 205/55R16 oder 205/50R17) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2 2001 11 0373 .. Z e2 2007 4 0010 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Renault Megane 225/30R20 A01) bis A10) (Limousine 5-türig, BF5) K01) K04) K28) K77) Coupe, Kombi, K78) K79) T85) Cabriolet, Ausführungen mit Serienreifen 205/65R15 oder 205/60R16 oder 205/55R17) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFD e11 2007 4 29 9 .. RFD e2 2007 4 0 3 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 165 Renault Talisman, 225/35R20 A02) bis A10) Talisman Grandtour N235) BF1) T90) 245/30R20 A01) K03) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO Nr. : RA-001019-B0-072 Anlage-Nr. : 5a Seite : 4/6 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : 9EVO_8020 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. §22 52667*01 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Anzugsmoment: 120 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO Nr. : RA-001019-B0-072 Anlage-Nr. : 5a Seite : 5/6 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : 9EVO_8020 BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Anzugsmoment: 130 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Anzugsmoment: 120 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Anzugsmoment: 130 Nm BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Anzugsmoment: 110 Nm E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. §22 52667*01 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO Nr. : RA-001019-B0-072 Anlage-Nr. : 5a Seite : 6/6 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : 9EVO_8020 K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller eng an die Radhauskante anzulegen. K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden, der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen, die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen. K79) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem §22 52667*01 Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 5a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 9EVO_8020 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A. Geschäftsstelle Essen, 08.02.2021