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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 20b
               Seite :                      1/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020


               Technische Daten Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    9EVO_8020
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Fondmetal
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                Lk112R
               Radausführungskennz.:                                        LK112R
               Radgröße:                                                    8Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            48 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                        5
               Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
§22 52667*01




               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                          650 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                               moment
               BF1       1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm             130 Nm
               BF2       1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm             130 Nm

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               17                          e1 2007 4 0928 ..
               24 G                        e1 2001 11 0470 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155    Mercedes A-Klasse     225/30R20                                A02) bis A10)
                             (Beim Typ 245G nur                                             BF1) E93) E100) T85)
                             zulässig an
                             Fahrzeugausführungen
                             ab EG-Genehmigungs-
                             Nr.
                             e1*2001/116*0470*04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 20b
               Seite :                      2/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                         e1 2007 4 1829 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165    Mercedes A-Klasse     225/30R20                              A02) bis A10)
                             (Kompaktlimousine 5- T85)                                    A11) BF1)
                             türig)
                                                   225/35R20
                                                   A01) K25)

                                                    245/30R20
                                                    A01) K03) K04) K25)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                          e1 2007 4 1829 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165    Mercedes A-Klasse      225/30R20                             A02) bis A10)
§22 52667*01




                             (Limousine 4-türig)    T85)                                  A11) BF1)

                                                    225/35R20
                                                    A01) K25)

                                                    245/30R20
                                                    A01) K03) K04) K25)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               24 G                        e1 2001 11 0470 ..
               24                          e1 2007 4 07 1 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155    Mercedes B- Klasse    225/30R20                              A01) bis A10)
                             (Beim Typ 245G nur                                           BF1) E100) G1D) K13)
                             zulässig an                                                  K22) T85)
                             Fahrzeugausführungen
                             ab EG-Genehmigungs-
                             Nr.
                             e1*2001/116*0470*04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 20b
               Seite :                      3/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1 2001 11 0431 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 245   Mercedes C-Klasse     225/30R20                              A02) bis A10)
                             (Coupe C205, Cabrio   A94) N235) T85)                        A11) BF1) E110a) ER1)
                             A205)
                                                   225/30R20 M S
                                                   A94) T85)

                                                    225/35R20
                                                    A94a) GC ) N235) T90)

                                                    225/35R20 M S
                                                    A94a) GC ) T90)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               117                         e1 2007 4 1007 ..
               24 G                        e1 2001 11 0470 ..
§22 52667*01




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155    Mercedes CLA-Klasse 225/30R20                                A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)                                           BF1) E93a) E100) T85)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                       e1 2007 4 1912 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165    Mercedes CLA-Klasse 225/30R20                                A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)                                           A11) BF1) T85)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                       e1 2007 4 1912 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225           Mercedes CLA 35 AMG 245/30R20                                A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)                                           BF1)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                       e1 2007 4 1912 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               285 bis 310   Mercedes CLA 45 AMG , 225/35R20                              A02) bis A10)
                             CLA AMG 45 S          A94)                                   BF1) EB1)
                             (Limousine, Kombi)
                                                   245/30R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 20b
               Seite :                      4/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1 2007 4 1909 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165    Mercedes GLA          235/45R20                               A02) bis A10)
                             (H247)                                                        A11) BF1)
                                                   245/40R20


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1 2007 4 1909 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165    Mercedes GLB          235/45R20                               A02) bis A10)
                             ( 247)                                                        BF1) ER1)
                                                   245/40R20


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1 2001 11 0480 ..
§22 52667*01




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225   Mercedes GLK          235/40R20                               A02) bis A10)
                                                                                           A94) BF2) ER1)
                                                    235/45R20

                                                    245/40R20


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 20b
               Seite :                      5/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020


               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
§22 52667*01




                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als
                      (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Sportmodell bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                     Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e1*2001/116*0470*04.

               E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
                      die mit R beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                         Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 20b
               Seite :                      6/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020


               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                         Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1D)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               GC ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 255/35R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22 52667*01




               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 20b
               Seite :                      7/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020



               Die Anlage 20b mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               9EVO_8020 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 08.02.2021
§22 52667*01