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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001019-A0-072
Anlage-Nr. :                19
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  9EVO_8020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           9EVO_8020
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                      Fondmetal
Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                      Lk112Y
Radgröße:                                                           8Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                                   48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                               112 mm
Lochzahl:                                                               5
Mittenlochdurchmesser:                                               75 mm
Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                     Øi57,1 Øe75
geprüfte Radlast: *)                                                 650 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                            Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm                              120 Nm

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 225/30R20                               A02) bis A10)
                Cabrio                                                         BF1) E76) T85)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die
                serienmäßig 19 Zoll
                Räder verbaut und/oder
                eingetragen haben)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001019-A0-072
Anlage-Nr. :                19
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  9EVO_8020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 225/30R20                          A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe A93)                               BF1) E77)
                8J; bis EG-
                Genehmigungs-Nr          245/30R20
                e1*2001/116*0369*16;     A01) K68)
                Ausführungen mit
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                             e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169     Audi TT                   225/30R20                         A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster;         A93a) T85)                        BF1) E77a)
                Baureihe 8S; Serie bis 19
                Zoll; ab EG-              245/30R20
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*17)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 180     Audi TT                  225/30R20                          A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster;        A93) T85)                          BF1) E77a) E85)
                Baureihe 8S; Serie
                auch 20Zoll; ab EG-      245/30R20
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*17)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                             e1*2007/46*1686*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
294             Audi TTRS               225/35R20 M+S                       A02) bis A10)
                ( Coupe, Roadster;                                          BF1)
                Baureihe 8S)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001019-A0-072
Anlage-Nr. :                19
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Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  9EVO_8020



A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001019-A0-072
Anlage-Nr. :                19
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Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  9EVO_8020


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
       (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
       Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
       255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K68)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
         ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu
         kürzen.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 19 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 9EVO_8020 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 17.07.2019