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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 19
               Seite :                      1/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020


               Technische Daten Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                      9EVO_8020
               Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 Fondmetal
               Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                  Lk112Y
               Radausführungskennz.:                                          LK112Y
               Radgröße:                                                      8Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                              48 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
               Lochzahl:                                                          5
               Mittenlochdurchmesser:                                        75,00 mm
§22 52667*01




               Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                Øi57,1 Øe75
               geprüfte Radlast: *)                                            650 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:     AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                               moment
               BF1       1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm             120 Nm
               BF2       1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm             140 Nm

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                           e1 2007 4 0 07 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140    Audi A3 Stufenheck,     225/30R20                                A02) bis A10)
                             A3 Cabrio                                                        BF1) E76) T85)
                             (Nur zulässig an
                             Fahrzeugen die
                             serienmäßig 19 Zoll
                             Räder verbaut und/
                             oder eingetragen haben)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 19
               Seite :                      2/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               GY                          e1 2007 4 20 0 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110           Audi A3 Sportback     225/30R20                              A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit                                            BF2) E86) T85)
                             Mehrlenker -
                             Hinterachse)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                           e1 2001 11 03 9 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               118 bis 155   Audi TT, Audi TT uattro 225/30R20                            A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio          A93)                                 BF1) E77)
                             Baureihe 8J bis EG-
                             Genehmigungs-Nr         245/30R20
                             e1*2001/116*0369*16 A01) K67) K68)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Sommer-
§22 52667*01




                             Serienreifen 225/..)



               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                           e1 2001 11 03 9 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 169   Audi TT                225/30R20                             A02) bis A10)
                             (Coupe, Roadster       A93a) T85)                            BF1) E77a) EB1)
                             Baureihe 8S Serie bis
                             19 Zoll ab EG-         245/30R20
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*17)



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                          e1 2001 11 03 9 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 180   Audi TT                225/30R20                             A02) bis A10)
                             (Coupe, Roadster       A93) T85)                             BF1) E77a) E85) EB1)
                             Baureihe 8S Serie auch
                             20Zoll ab EG-          245/30R20
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*17)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 19
               Seite :                      3/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                          e1 2007 4 1 8 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               294           Audi TTRS             225/35R20 M S                           A02) bis A10)
                             ( Coupe, Roadster                                             BF1)
                             Baureihe 8S)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
§22 52667*01




                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 19
               Seite :                      4/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020



               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann
                      auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.
§22 52667*01




               E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
                        bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

               E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                       ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

               E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                      255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

               E86)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel ML .

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                         Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø340x30 mm

               K67)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                        die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das
                        Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
                        der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
                        mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

               K68)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                        der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
                        mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu kürzen.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 19 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 9EVO_8020 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 08.02.2021