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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 21
               Seite :                      1/3
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020


               Technische Daten Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    9EVO_8020
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Fondmetal
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                Lk112Y
               Radausführungskennz.:                                         LK112Y
               Radgröße:                                                    8Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            48 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                        5
               Mittenlochdurchmesser:                                       75,00 mm
§22 52667*01




               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              Øi66,5 Øe75
               geprüfte Radlast: *)                                          650 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                               moment
               BF1       1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm             140 Nm

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                          e1 2001 11 0430 ..
               B81                         e13 2007 4 1084 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               200 bis 245   Audi A4, S4           245/30R20                                A02) bis A10)
                             (Baureihe B8,                                                  BF1) E79) T90)
                             Limousine, Kombi)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 21
               Seite :                      2/3
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
§22 52667*01




                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                        Audi A4, A4 uattro bis Modelljahr 2015
                        an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein C
                        stehen
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 21
               Seite :                      3/3
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020



               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 21 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 9EVO_8020 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 17.07.2019
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