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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 21a
               Seite :                      1/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020


               Technische Daten Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    9EVO_8020
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Fondmetal
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                Lk112Y
               Radausführungskennz.:                                         LK112Y
               Radgröße:                                                    8Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            48 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                        5
               Mittenlochdurchmesser:                                       75,00 mm
§22 52667*01




               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              Øi66,5 Øe75
               geprüfte Radlast: *)                                          650 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                moment
               BF1       1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm             140 Nm

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                         e1 2007 4 2018 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 195    BMW 1er, 1er xDrive   225/30R20                                A01) bis A10)
                             (ohne Flap)                                                    BF1) K04) T85)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                         e1 2007 4 2018 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 225    BMW 1er, 1er xDrive   225/30R20                                A01) bis A10)
                             (mit Flap)                                                     BF1) K04) T85)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 21a
               Seite :                      2/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1                          e1 2007 4 1 7 ..
               UKL-L                       e1 2007 4 0371 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 170    BMW 1 sDrive, 1       225/35R20                              A02) bis A10)
                             xDrive                                                       BF1) E72)
                                                   235/35R20
                                                   A01) K04)

                                                      245/35R20
                                                      A01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                          e1 2007 4 1824 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 225    BMW 2                 225/40R20                              A02) bis A10)
§22 52667*01




                                                                                          BF1)
                                                      235/35R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMK                           e1 2007 4 1 83 ..
               UKL-L                         e1 2007 4 0371 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 155    BMW Mini Clubman         225/30R20                           A01) bis A10)
                             (Frontantrieb u. Allrad)                                     BF1) K01) K04) K88) N235)
                                                                                          T85)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               FM                          e1 2007 4 1 82 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 155    BMW Mini Countryman 225/35R20                                A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                      235/35R20

                                                      245/30R20

                                                      245/35R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 21a
               Seite :                      3/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               FM                          e1 2007 4 1 82 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170 bis 225   BMW Mini              225/35R20                               A02) bis A10)
                             Countryman John                                               BF1) EB1)
                             Cooper Works          235/35R20

                                                    245/35R20


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
§22 52667*01




                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 21a
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020


               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                         Achse 1: Festsattel Kennz. BMW Brembo 4x40 335 30 mit belüfteter Scheibe Ø335x30 mm

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
§22 52667*01




               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                         Die Kunststoff-Radhausausschnittkante ist im Bereich von 100 mm vor und hinter Radmitte
                         um 5 mm zu kürzen.
                         Die Kunststoff-Radhauskante und der Kunststoffinnenkotflügel sind in diesem Bereich durch
                         Erwärmung um 5 mm auszustellen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 21a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               9EVO_8020 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 08.02.2021