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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      1/5
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020


               Technische Daten Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     9EVO_8020
               Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                Fondmetal
               Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                 Lk112Y
               Radausführungskennz.:                                         LK112Y
               Radgröße:                                                     8Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                             48 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                         112 mm
               Lochzahl:                                                         5
               Mittenlochdurchmesser:                                       75,00 mm
§22 52667*01




               Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               Øi57,1 Øe75
               geprüfte Radlast: *)                                           650 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    SKODA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                               moment
               BF1       1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm             120 Nm
               BF2       1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm             140 Nm

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                E                           e11 2007 4 0243 ..
                E                           e11 2007 4 0244 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110    Skoda Octavia          225/30R20                                A02) bis A10)
                             (Limousine und                                                  BF1) E57) E61) T85)
                             Kombi, Ausführungen
                             mit Verbundlenker-
                             Hinterachse)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      2/5
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                E                           e11 2007 4 0243 ..
                E                           e11 2007 4 0244 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 169    Skoda Octavia           225/30R20                            A02) bis A10)
                             (Limousine und                                               BF1) E58) E61) T85)
                             Kombi, Ausführungen
                             mit
                             Mehrlenkerhinterachse )

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                E                            e11 2007 4 0243 ..
                E                            e11 2007 4 0244 ..
                E                            e8 2007 4 0318 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110    Skoda Octavia           225/30R20                            A01) bis A10)
                             (Facelift ab 2017,                                           BF1) E57) E61a) K51) T85)
                             Limousine und Kombi,
§22 52667*01




                             Ausführungen mit
                             Verbundlenker-
                             Hinterachse)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                E                            e11 2007 4 0243 ..
                E                            e11 2007 4 0244 ..
                E                            e8 2007 4 0318 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 180    Skoda Octavia           225/30R20                            A01) bis A10)
                             (Facelift ab 2017,                                           BF1) E58) E61a) K51) T85)
                             Limousine und Kombi,
                             Ausführungen mit
                             Mehrlenkerhinterachse)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               N                           e8 2007 4 03    ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110    Skoda Octavia         225/30R20                              A02) bis A10)
                             (Kombi, Ausführungen                                         A93a) BF2) E62) T85)
                             mit Verbundlenker-
                             Hinterachse)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               N                            e8 2007 4 03    ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180   Skoda Octavia,         225/30R20                             A02) bis A10)
                             Octavia RS             A93a) T85)                            A11) BF2) E62a)
                             (Kombi, Ausführungen
                             mit Mehrlenker-        225/35R20
                             Hinterachse)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      3/5
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                L                          e11 2007 4 0010 ..
                L                          e11 2007 4 0034 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 125    Skoda Yeti            225/30R20                               A02) bis A10)
                                                   T85)                                    BF1)

                                                    225/35R20
                                                    A01) G7K) K48) T90)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
§22 52667*01




               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 19b
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020



               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm
§22 52667*01




               E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel VL .

               E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

               E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                        e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
                        e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

               E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                         e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
                       e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
                       e8*2007/46*0318*

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung
                      I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht VL :

               E62a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I,
                     Feld D.2, im Versionenschlüssel steht ML :

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G7K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52667 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001019-B0-072
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      5/5
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   9EVO_8020


               K48)   An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm warm in
                      Richtung Vorderachse einzuformen.




               K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
§22 52667*01




                         der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 19b mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               9EVO_8020 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 08.02.2021