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							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                8
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                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                        9EVO_9020
                             Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                                   Fondmetal
                             Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                                   37 5112R
                             Radausführungskennz.:                                            37 112R
                             Radgröße:                                                        9Jx20H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                                37 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                             112 mm
§ 22 52668, Erweiterung 01




                             Lochzahl:                                                            5
                             Mittenlochdurchmesser:                                           66,5 mm
                             Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                                   ohne Ring
                             geprüfte Radlast: *)                                              650 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:      AUDI

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                                            moment
                             BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                            140 Nm
                                             Schaftlänge 28 mm

                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             B8                            e1*2001/116*0430*..
                             B81                           e13*2007/46*1084*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             200 bis 245     Audi A4, S4            245/30R20                                 A01) bis A10)
                                             (Baureihe B8,          T90)                                      BF1) E79) K01) K04) K28)
                                             Limousine, Kombi)                                                K64)
                                                                    255/30R20
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                8
                             Seite :                     2/4
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             B8                            e1*2001/116*0430*..
                             B81                           e13*2007/46*1084*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             260             Audi S4                225/35R20 M+S                      A01) bis A10)
                                             (Baureihe B9,          K76)                               BF1) E79a) T90)
                                             Limousine, Kombi )
                                                                    245/30R20
                                                                    K71)


                             Auflagen und Hinweise

                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
§ 22 52668, Erweiterung 01




                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                                    in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                                    nicht zulässig.

                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.

                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.

                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                8
                             Seite :                     3/4
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020


                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Achse: 1+2
                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                                    Anzugsmoment: 140 Nm

                             E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                                    • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
                                    • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                                      'C' stehen
§ 22 52668, Erweiterung 01




                             E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                                   • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
                                   • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                                     stehen

                             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                             K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                                    • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
                                      eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                                    • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                                      Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                                      abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

                             K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
                                    an das Blechradhaus anzulegen.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                8
                             Seite :                     4/4
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020


                             K76)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                                    • die Befestigungsschraube des Innenkotflügels im Bereich 150 mm hinter Radmitte ist zu
                                      entfernen,
                                    • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45° vor bis 45° hinter
                                      Radmitte umzulegen,
                                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter
                                      die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

                             T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             Die Anlage 8 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                             Typ 9EVO_9020 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

                             Geschäftsstelle Essen, 06.04.2020
§ 22 52668, Erweiterung 01