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							                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
                Anlage-Nr. :               1
                Seite :                    1/9                                                            Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten


                Radtyp:                                                   8000/G5
                Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                            Fondmetal
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                            Lk 108/Y
                Radgröße:                                                 7Jx17H2
                Rad-Einpresstiefe:                                         20 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
                Lochzahl:                                                     4
§ 22 50539*01




                Mittenlochdurchmesser:                                    65,0 mm
                Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                             ohne Ring
                geprüfte Radlast:                                          525 kg
                bei Reifenabrollumfang:                                   2040 mm



                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke      :   Automobiles Citroen S.A. Neuilly sur Seine / Frankreich

                Radbefestigung
                Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                       moment
                7, 7*****, B9, D 6FZ, D RFN, D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                         110 Nm
                RHY, D RLZ, F, F 8HX, F 8HY, M12x1,25, Schaftlänge 29 mm
                F 8HZ, F 9HX, F 9HZ, F HFX, F
                KFU, F KFV, F NFU, L*****, N, R
                6FY, R 6FZ, R 9HY, R 9HZ, R
                RFJ, S, S*****, SH, SH****, 0




                RA-000803-B0-072-01~CI-4-108-65-ET20.docx
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
                Anlage-Nr. :               1
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                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                L*****                           e2*2001/116*0302*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                65 bis 130      Citroen C4                 205/50R17                         A02) bis A10)
                                (Nicht Ausführungen mit 6- A01)K15)K94)N215)                 ER1)
                                Gang-Getriebe)
                                                           215/45R17
                                                           A93)

                                                           225/45R17
                                                           A01)K15)K94)



                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                L*****                          e2*2001/116*0302*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80 bis 103      Citroen C4               205/50R17                           A02) bis A10)
§ 22 50539*01




                                (Nur Ausführungen mit 6- A01)K15)K94)                        ER1)
                                Gang-Getriebe)
                                                         215/45R17

                                                           225/45R17
                                                           A01)K15)K94)



                Typen:                          ABE / EG-Genehmigung:
                R 6FY                           e2*2001/116*0334*..
                R 6FZ                           e2*2001/116*0303*..
                R 9HY                           e2*2001/116*0335*..
                R 9HZ                           e2*2001/116*0305*..
                R RFJ                           e2*2001/116*0304*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                 80 bis 152     C5 (Lim., Kombi)         225/45R17                           A02) bis A10)ER1)


                                1200/1130(0)



                Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
                D 6FZ                          e2*98/14*0215*..
                D RFN                          e2*98/14*0216*..
                D RHY                          e2*98/14*0219*..
                D RLZ                          e2*98/14*0217*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                 66 bis 152     C5                       225/45R17                           A02) bis A10)ER1)
                                (Limousine, Kombi)

                                1140/1080(920)




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                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
                Anlage-Nr. :               1
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                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F                              e11*2001/116*0351*..
                F 8HX                          e2*98/14*0259*..
                F 8HY                          e2*98/14*0261*..
                F 8HZ                          e2*2001/116*0317*..
                F 9HX                          e2*2001/116*0318*..
                F 9HZ                          e2*2001/116*0329*..
                F HFX                          e11*2007/46*0087*..
                F HFX                          e2*98/14*0256*..
                F KFU                          e2*2001/116*0289*..
                F KFV                          e2*98/14*0257*..
                F NFU                          e2*98/14*0258*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                44 bis 80       Citroen C3               195/40R17                          A02) bis A10)
                                                         A01)K75)K76)

                                                          205/40R17
                                                          A01)G9Y)K75)K76)
§ 22 50539*01




                                                          215/35R17
                                                          A01)K03)K04)K75)K76)



                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                7                                e2*2007/46*0002*..
                7*****                           e2*2001/116*0366*..
                B9                               N129
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 88       Citroen Berlingo          205/50R17                         A02) bis A10)
                                                          A01)K03)                          E55)ER1)

                                                          215/45R17
                                                          T91)

                                                          225/45R17
                                                          A01)K03)




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                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
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                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                SH                               e2*2007/46*0110*..
                SH****                           e2*2001/116*0371*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 88       Citroen C3 Picasso        195/45R17                         A02) bis A10)

                                                          205/45R17
                                                          A01)K03)

                                                          215/40R17
                                                          A01)K03)K04)



                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                S                               e11*2007/46*0113*..
                S                               e2*2007/46*0060*..
                S*****                          e2*2007/46*0003*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
§ 22 50539*01




                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                44 bis 121      Citroen C3, DS3          195/45R17                          A02) bis A10)
                                                         A93a)N205)

                                                          205/40R17
                                                          A01)G9E)K03)

                                                          205/45R17
                                                          A01)K03)K16)K23)

                                                          215/40R17
                                                          A01)K03)K04)K16)K23)

                                                          215/45R17
                                                          A01)G92)K03)K04)K16)K23)




                RA-000803-B0-072-01~CI-4-108-65-ET20.docx
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
                Anlage-Nr. :               1
                Seite :                    5/9                                                                   Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                N                              e2*2007/46*0040*..
                N                              e2*2007/46*0079*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                68 bis 115      Citroen C4              205/50R17                                A02) bis A10)
                                                        A01)K04)K16)N215)                        EF0)ER1)

                                                         215/45R17
                                                         A01)K04)K16)N225)

                                                         225/45R17
                                                         A01)K03)K04)K16)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                         N215)                K04)K16)           EF0)ER1)V00)

                                                         205/50R17 M+S        225/45R17 M+S      A01) bis A10)
                                                         W215)                K04)K16)           EF0)ER1)V00)
§ 22 50539*01




                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                N                              e2*2007/46*0040*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                68 bis 120      Citroen DS4             215/50R17                                A02) bis A10)
                                                        A01)K03)K04)                             EF0)ER1)

                                                         215/55R17
                                                         A01)K03)K04)

                                                         225/50R17
                                                         A01)K03)K04)

                                                         235/50R17
                                                         A01)K01)K04)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         215/55R17            235/50R17          A01) bis A10)
                                                         K03)                 K04)               EF0)ER1)V00)




                RA-000803-B0-072-01~CI-4-108-65-ET20.docx
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
                Anlage-Nr. :               1
                Seite :                    6/9                                                             Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                0                               e2*2007/46*0440*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 81       Citroen C4 Cactus        205/45R17                         A02) bis A10)
                                                         A93a)

                                                          205/50R17

                                                          215/45R17

                                                          225/45R17




                Auflagen und Hinweise
                A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
§ 22 50539*01




                     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                     Muster bescheinigen zu lassen.

                A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

                A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
                     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
                     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
                     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                     verwenden.



                RA-000803-B0-072-01~CI-4-108-65-ET20.docx
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
                Anlage-Nr. :               1
                Seite :                    7/9                                                         Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
                     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                     verwendet werden.

                A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                     Gutachten erlaubt wird.

                A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                     werden.


                A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
                     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
§ 22 50539*01




                     Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
                     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

                E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

                EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                     zu einer Achslast von 1050 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
                     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
                     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
                     werden.

                G92) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/65R15,
                     195/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
                     G01) zu beachten.




                RA-000803-B0-072-01~CI-4-108-65-ET20.docx
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
                Anlage-Nr. :               1
                Seite :                    8/9                                                         Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                G9E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R16,
                     205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
                     G01) zu beachten.

                G9Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
                     195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
                     G01) zu beachten.

                K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                     hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 50539*01




                K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                     Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
                     der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

                K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
                     Schweller komplett umzulegen.

                K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                     klemmen bzw. auszuschneiden.

                K75) An Achse 2 ist die ins Radhaus weisende Kante an der hinteren Stoßfängerecke so zu
                     kürzen, dass ein ebener Übergang zwischen Radausschnittkante und Stossfängerkante
                     entsteht.

                K76) An Achse 2 sind die Radausschnittkanten umzulegen oder auf eine Restbreite von 5 mm
                     auszuschneiden.




                RA-000803-B0-072-01~CI-4-108-65-ET20.docx
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
                Anlage-Nr. :               1
                Seite :                    9/9                                                           Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                K94) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind, folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     - die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist entsprechend der gebördelten
                         Radhauskante ca. 100 mm nach unten auslaufend zu kürzen.
                     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von seitlicher Stoßleiste bis Oberkante
                         hinterer Stoßfänger auf einer Breite von 80 mm auszuschneiden.
                     - im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist der ins Radhaus
                         hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.

                N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

                N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
§ 22 50539*01




                     Fahrzeuges zugelassen sind.

                N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

                T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
                     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
                     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
                     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
                     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
                     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
                     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

                W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind
                    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen sind.


                Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                die Sonderräder Typ 8000/G5 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A..

                Geschäftsstelle Essen, 15.05.2015



                RA-000803-B0-072-01~CI-4-108-65-ET20.docx