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							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                1
                             Seite :                     1 / 10
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                  8000/G5
                             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                           Fondmetal
                             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                           Lk 108/Y
                             Radgröße:                                                7Jx17H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                        20 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
                             Lochzahl:                                                    4
§ 22 50539, Erweiterung 02




                             Mittenlochdurchmesser:                                    65 mm
                             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                            ohne Ring
                             geprüfte Radlast: *)                                      525 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2040 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:   CITROEN

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                              moment
                             BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 29 mm             110 Nm
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                1
                             Seite :                     2 / 10
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                             7                                e2*2001/116*0366*..
                             7                                e2*2007/46*0002*..
                             7*****                           e2*2001/116*0366*..
                             B9                               N129
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             55 bis 88       Citroen Berlingo          205/50R17                         A02) bis A10)
                                                                       A01) K03)                         BF1) E55) ER1)

                                                                      215/45R17
                                                                      T91)

                                                                      225/45R17
                                                                      A01) K03)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§ 22 50539, Erweiterung 02




                             F                             e11*2001/116*0351*..
                             F 8HX                         e2*98/14*0259*..
                             F 8HY                         e2*98/14*0261*..
                             F 8HZ                         e2*2001/116*0317*..
                             F 9HX                         e2*2001/116*0318*..
                             F 9HZ                         e2*2001/116*0329*..
                             F HFX                         e11*2007/46*0087*..
                             F HFX                         e2*98/14*0256*..
                             F KFU                         e2*2001/116*0289*..
                             F KFV                         e2*98/14*0257*..
                             F NFU                         e2*98/14*0258*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             44 bis 80       Citroen C3             195/40R17                            A01) bis A10)
                                                                                                         BF1) K75) K76)
                                                                      205/40R17
                                                                      G9Y)

                                                                      215/35R17
                                                                      K03) K04)


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             SH                             e2*2001/116*0371*..
                             SH                             e2*2007/46*0110*..
                             SH****                         e2*2001/116*0371*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             66 bis 88       Citroen C3 Picasso      195/45R17                           A02) bis A10)
                                                                                                         BF1)
                                                                      205/45R17
                                                                      A01) K03)

                                                                      215/40R17
                                                                      A01) K03) K04)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                1
                             Seite :                     3 / 10
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             S                              e11*2007/46*0113*..
                             S                              e2*2007/46*0003*..
                             S                              e2*2007/46*0060*..
                             S*****                         e2*2007/46*0003*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             44 bis 121      Citroen C3, DS3         195/45R17                         A02) bis A10)
                                                                     A93a) N205)                       BF1) E82)

                                                                     205/40R17
                                                                     A01) G9E) K03)

                                                                     205/45R17
                                                                     A01) K03) K16) K23)

                                                                     215/40R17
                                                                     A01) K03) K04) K16) K23)
§ 22 50539, Erweiterung 02




                                                                     215/45R17
                                                                     A01) G92) K03) K04) K16) K23)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             S                             e2*2007/46*0003*..
                             S                             e2*2007/46*0060*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             50 bis 85       Citroen C3             195/45R17                          A02) bis A10)
                                                                    A93a) G9U) N205) T85)              BF1) E82a)

                                                                     195/45R17 M+S
                                                                     A93a) G9U) T85)

                                                                     195/50R17
                                                                     G3D) N205)

                                                                     195/50R17 M+S
                                                                     G3D)

                                                                     205/45R17

                                                                     215/45R17
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                1
                             Seite :                     4 / 10
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             2                               e4*2007/46*1241*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             60 bis 96       Citroen C3 Aircross      205/45R17                         A02) bis A10)
                                                                      A93a)                             BF1)

                                                                      205/50R17

                                                                      205/55R17
                                                                      G5W)

                                                                      215/45R17
                                                                      A93a)

                                                                      215/50R17
                                                                      G4G)

                                                                      225/45R17
§ 22 50539, Erweiterung 02




                                                                      A93a)


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             L*****                          e2*2001/116*0302*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             65 bis 130      Citroen C4               205/50R17                         A02) bis A10)
                                             (Nicht Ausführungen mit A01) K15) K94) N215)               BF1) ER1)
                                             6-Gang-Getriebe)
                                                                      215/45R17
                                                                      A93)

                                                                      225/45R17
                                                                      A01) K15) K94)


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             L*****                         e2*2001/116*0302*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             80 bis 103      Citroen C4              205/50R17                          A02) bis A10)
                                             (Nur Ausführungen mit   A01) K15) K94)                     BF1) ER1)
                                             6-Gang-Getriebe)
                                                                     215/45R17

                                                                      225/45R17
                                                                      A01) K15) K94)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                1
                             Seite :                     5 / 10
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             N                             e2*2007/46*0040*..
                             N                             e2*2007/46*0079*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             68 bis 115      Citroen C4             205/50R17                                A01) bis A10)
                                                                    N215)                                    BF1) EF0) ER1) K04) K16)

                                                                     215/45R17
                                                                     N225)

                                                                     225/45R17
                                                                     K03)

                                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                                     vorne              hinten
                                                                     205/50R17          225/45R17            A01) bis A10)
                                                                                        K04) K16)            BF1) EF0) ER1) N215) V00)
§ 22 50539, Erweiterung 02




                                                                     205/50R17 M+S 225/45R17 M+S             A01) bis A10)
                                                                                        K04) K16)            BF1) EF0) ER1) V00) W215)

                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             0                              e2*2007/46*0440*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             55 bis 96       Citroen C4 Cactus       205/45R17                               A02) bis A10)
                                                                     A93a)                                   BF1)

                                                                     205/50R17

                                                                     215/45R17

                                                                     225/45R17


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             D                              e2*2007/46*0225*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             53 bis 85       Citroen C-Elysee        195/45R17                               A02) bis A10)
                                                                     A93)                                    BF1)

                                                                     205/45R17
                                                                     A01) A93a) K03) K04)

                                                                     215/40R17
                                                                     A01) K01) K04)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                1
                             Seite :                     6 / 10
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             N                             e2*2007/46*0040*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             68 bis 121      Citroen DS4            215/50R17                             A01) bis A10)
                                                                    K03)                                  BF1) EF0) ER1) K04)

                                                                     215/55R17
                                                                     K03)

                                                                     225/50R17
                                                                     K03)

                                                                     235/50R17
                                                                     K01)

                                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                                     vorne              hinten
§ 22 50539, Erweiterung 02




                                                                     215/55R17          235/50R17          A01) bis A10)
                                                                     K03)               K04)               BF1) EF0) ER1) V00)

                             Auflagen und Hinweise

                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                                    zulässig.

                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.

                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                1
                             Seite :                     7 / 10
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.

                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                                    werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§ 22 50539, Erweiterung 02




                             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                    Fahrzeugherstellers).

                             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                   Fahrzeugherstellers).

                             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 29 mm
                                    Anzugsmoment: 110 Nm

                             E55)   Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

                             E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld D.2
                                    in der Zulassungsbescheinigung Teil I)
                                    • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'N' oder 'R'
                                    • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'A' oder 'B' oder 'C'
                                    • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0113*.. : die Variante beginnt mit 'C'

                             E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld D.2
                                   in der Zulassungsbescheinigung Teil I)
                                   • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'Y'
                                   • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'W' oder 'X'

                             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                             ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                                  einer Achslast von 1050 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                1
                             Seite :                     8 / 10
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                             G3D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                                  205/50R17, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                                  beachten.

                             G4G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                                  215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                             G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder
§ 22 50539, Erweiterung 02




                                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                                  und G01) zu beachten.

                             G92)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/65R15,
                                    195/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                             G9E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R16,
                                  205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                             G9U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/65R15,
                                  205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                             G9Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
                                  195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                1
                             Seite :                     9 / 10
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5



                             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                                    bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

                             K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                                    komplett umzulegen.

                             K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                                    klemmen bzw. auszuschneiden.
§ 22 50539, Erweiterung 02




                             K75)   An Achse 2 ist die ins Radhaus weisende Kante an der hinteren Stoßfängerecke so zu
                                    kürzen, dass ein ebener Übergang zwischen Radausschnittkante und Stossfängerkante
                                    entsteht.

                             K76)   An Achse 2 sind die Radausschnittkanten umzulegen oder auf eine Restbreite von 5 mm
                                    auszuschneiden.

                             K94)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind, folgende Maßnahmen
                                    erforderlich:
                                    • die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist entsprechend der gebördelten
                                       Radhauskante ca. 100 mm nach unten auslaufend zu kürzen.
                                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von seitlicher Stoßleiste bis Oberkante hinterer
                                       Stoßfänger auf einer Breite von 80 mm auszuschneiden.
                                    • im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist der ins Radhaus
                                       hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.

                             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                1
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                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                                    eines entsprechenden Nachweises.

                             W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             Die Anlage 1 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
§ 22 50539, Erweiterung 02




                             Sonderräder Typ 8000/G5 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

                             Geschäftsstelle Essen, 05.02.2020