Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
                Anlage-Nr. :               1a
                Seite :                    1/8                                                        Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten


                Radtyp:                                                 8000/G5
                Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                          Fondmetal
                Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                          Lk 108/Y
                Radgröße:                                               7Jx17H2
                Rad-Einpresstiefe:                                       20 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                    108 mm
                Lochzahl:                                                   4
§ 22 50539*01




                Mittenlochdurchmesser:                                  65,0 mm
                Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                           ohne Ring
                geprüfte Radlast:                                        525 kg
                bei Reifenabrollumfang:                                 2040 mm



                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot (F)

                Radbefestigung
                Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                     moment
                3 8HZ, 3 9HV, 3 9HX,               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   110 Nm
                3 9HY, 3 9HZ, 3 KFU, 3 KFW, M12x1,25, Schaftlänge 29 mm
                3 NFU, 3 RFJ, 3 RFK, 3 RFN,
                3 RHR, 3 RHS, 3 RHY, 4, 4*****,
                7, 7*****, B9, W, W*****, K*****,C




                RA-000803-B0-072-01a~PE-4-108-65-ET20.docx
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
                Anlage-Nr. :               1a
                Seite :                    2/8                                                                    Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                Typen:                                ABE / EG-Genehmigung:
                3 KFW                                 e2*98/14*0242*..
                3 NFU                                 e2*98/14*0243*..
                3 RFN                                 e2*98/14*0244*..
                3 RHY                                 e2*98/14*0245*..
                3 8HZ                                 e2*98/14*0251*..
                3 RHS                                 e2*98/14*0252*..
                3 KFU                                 e2*2001/116*0288*..
                3 RHR                                 e2*2001/116*0235*..
                3 9HZ                                 e2*2001/116*0287*..
                3 RFK                                 e2*2001/116*0290*..
                3 9HY                                 e2*2001/116*0299*..
                3 9HX                                 e2*2001/116*0301*..
                3 RFJ                                 e2*2001/116*0313*..
                3 9HV                                 e2*2001/116*0333*..
                Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
                (kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
                 50 bis 130           307                       215/45R17                         A02) bis A10)
                                      (Limousine, Kombi, Coupe)                                   E20)ER1)
                                                                225/45R17
                                                                A01)K72)
§ 22 50539*01




                                      1065/1065(1105)                                             4/108/65,0



                Typ:                         K*****
                ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0300*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                 50 bis 80    Peugeot 1007            195/40R17                                   A01) bis A10)
                                                                                                  K21)K87)
                                                                195/45R17

                                                                205/40R17

                e2*2001/116*0300*12   895/9825(0)                                                 4/100/54,1



                Typ:                         W*****
                ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0340*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                 50 bis 128   Peugeot 207             195/45R17                                   A02) bis A10)

                                                                205/40R17

                                                                205/45R17

                                                                215/40R17
                                                                A01)K03)
                E2*2001116*0340*24    1050/900 (0)                                                4/100/54,1




                RA-000803-B0-072-01a~PE-4-108-65-ET20.docx
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
                Anlage-Nr. :               1a
                Seite :                    3/8                                                                  Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                Typ:                         W
                ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0352*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                 54           Peugeot 207 LPG         195/45R17                                 A02) bis A10)

                                                               205/40R17

                                                               205/45R17

                                                               215/40R17
                                                               A01)K03)
                e2*2001/116*0352*07   1000/900 (0)                                              4/100/54,1



                Typ:                         W
                ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0072*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                 50 bis 88    Peugeot 207             195/45R17                                 A02) bis A10)
§ 22 50539*01




                                                               205/40R17

                                                               205/45R17

                                                               215/40R17
                                                               A01)K03)
                e2*2007/46*0072*02    1000/950(0)                                               4/108/65



                Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
                4                                    e2*2007/46*0101*..
                4*****                               e2*2001/116*0362*..
                Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
                (kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 120            Peugeot 308             205/45R17                         A02) bis A10)
                                                              G6Y)N215)T88)                     EF0)ER1)

                                                               205/50R17
                                                               N215)

                                                               215/45R17

                                                               215/50R17
                                                               A01)G6L)K88)

                                                               225/45R17
                                                               A01)K88)




                RA-000803-B0-072-01a~PE-4-108-65-ET20.docx
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
                Anlage-Nr. :               1a
                Seite :                    4/8                                                              Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                7                               e2*2007/46*0001*..
                7*****                          e2*2001/116*0365*..
                B9                              N128
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                49 bis 88       Peugeot Partner          205/50R17                          A02) bis A10)
                                                         A01)K03)                           E55)ER1)

                                                          215/45R17
                                                          T91)

                                                          225/45R17
                                                          A01)K03)



                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                C                                e2*2007/46*0070*..
                C                                e2*2007/46*0071*..
§ 22 50539*01




                Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                50 bis 121      Peugeot 208               195/45R17                         A02) bis A10)
                                (3- und 5-türer)          N205)

                                                          205/45R17
                                                          A01)K25)K98)

                                                          215/40R17
                                                          A01)K04)K25)K98)



                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                C                               e2*2007/46*0070*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                147             Peugeot 208 GTi          205/45R17                          A02) bis A10)
                                                         A01)K107)

                                                          215/40R17
                                                          A01)K108)




                RA-000803-B0-072-01a~PE-4-108-65-ET20.docx
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
                Anlage-Nr. :               1a
                Seite :                    5/8                                                            Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                C                              e2*2007/46*0070*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                50 bis 96       Peugeot 2008            205/45R17                         A02) bis A10)

                                                         215/45R17




                Auflagen und Hinweise
                A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                     Muster bescheinigen zu lassen.

                A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
§ 22 50539*01




                     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

                A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
                     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
                     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
                     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                     verwenden.

                A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




                RA-000803-B0-072-01a~PE-4-108-65-ET20.docx
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
                Anlage-Nr. :               1a
                Seite :                    6/8                                                         Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
                     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                     verwendet werden.

                A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                     Gutachten erlaubt wird.

                A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                     werden.

                E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

                E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

                EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
§ 22 50539*01




                     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                     zu einer Achslast von 1050 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
                     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
                     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
                     werden.

                G6L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16 ausgerüstet
                     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                G6Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                     205/55R16, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
                     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
                     A01) und G01) zu beachten.

                K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                     Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                RA-000803-B0-072-01a~PE-4-108-65-ET20.docx
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
                Anlage-Nr. :               1a
                Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
                     der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
                     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
                     biegen.

                K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
                     10 mm aufzuweiten.

                K72) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunstsstoffinnenkotflügels im Bereich der
                     Stoßfängeroberkante auszuschneiden, und die dahinterliegenden Laschen entsprechend
                     zu kürzen.

                K87) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
§ 22 50539*01




                     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis
                        zum Stoßfänger vollständig umzulegen oder zu kürzen (Restbreite max. 3 mm)
                     - die Filzinnenkotflügel sind im Bereich der Radhauskante um ca. 30 mm nach oben zu
                        versetzen und mit dem Radhaus zu verkleben.

                K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     - die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen,
                     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
                         klemmen

                K98) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende
                     Maßnahmen erforderlich:
                     - die Radhauskante ist im Bereich 30° vor bis 20° hinter Radmitte umzulegen,
                     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

                K107) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     - im gesamten Radhauskantenverlauf ist der Filzinnenkotflügel um einen 100mm
                        breiten Streifen zu kürzen, der Rest ist eng an das Innenradhaus zu kleben,
                     - die Blechradhauskante, welche sich 10 mm oberhalb der Kunststoffverbreiterung
                        befindet, ist im Bereich 100mm vor und hinter der Radmitte um 10mm aufzuweiten.

                K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     - die Blechradhauskante, welche sich 20 mm oberhalb der Kunststoffverbreiterung
                        befindet, ist im Bereich 30 Grad vor der Radmitte bis zur Oberkante Stoßfänger um 10
                        mm aufzuweiten.




                RA-000803-B0-072-01a~PE-4-108-65-ET20.docx
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
                Anlage-Nr. :               1a
                Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

                N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

                T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
                     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
                     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
                     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
                     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§ 22 50539*01




                Die Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
                für die Sonderräder Typ 8000/G5 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A..

                Geschäftsstelle Essen, 15.05.2015




                RA-000803-B0-072-01a~PE-4-108-65-ET20.docx