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							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                1a
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                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                           8000/G5
                             Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                                    Fondmetal
                             Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                                    Lk 108/Y
                             Radgröße:                                                         7Jx17H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                                 20 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                             108 mm
                             Lochzahl:                                                             4
§ 22 50539, Erweiterung 02




                             Mittenlochdurchmesser:                                             65 mm
                             Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                                    ohne Ring
                             geprüfte Radlast: *)                                               525 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2040 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:      PEUGEOT

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                              moment
                             BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 29 mm             110 Nm
                             BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 29 mm             120 Nm

                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             K*****                        e2*2001/116*0300*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             50 bis 80       Peugeot 1007           195/40R17                             A02) bis A10)
                                                                                                          BF1)
                                                                     205/40R17
                                                                     A01) K21) K87)

                                                                     215/35R17
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                1a
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                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             W                             e11*2001/116*0352*..
                             W                             e2*2007/46*0072*..
                             W*****                        e2*2001/116*0340*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             50 bis 128      Peugeot 207            195/45R17                            A02) bis A10)
                                                                    T85)                                 BF1)

                                                                      195/50R17
                                                                      G7E)

                                                                      205/45R17

                                                                      205/50R17
                                                                      A01) G7E) K03)

                                                                      215/45R17
§ 22 50539, Erweiterung 02




                                                                      225/45R17
                                                                      A01) G7E) K03)


                             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                             C                                e2*2007/46*0070*..
                             C                                e2*2007/46*0071*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             50 bis 121      Peugeot 208               195/45R17                         A02) bis A10)
                                             (3- und 5-türer)          N205)                             BF1)

                                                                      205/45R17
                                                                      A01) K25) K98)

                                                                      215/40R17
                                                                      A01) K04) K25) K98)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             C                             e2*2007/46*0070*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             147 bis 153     Peugeot 208 GTi        205/45R17                            A01) bis A10)
                                                                    K107)                                BF2) EF0)

                                                                      215/40R17
                                                                      K108)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             U                             e2*2007/46*0639*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             55 bis 96       Peugeot 208            195/45R17                            A01) bis A10)
                                                                    N205)                                BF1) K01) K04)

                                                                      215/40R17
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                1a
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                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5



                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             C                              e2*2007/46*0070*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             50 bis 96       Peugeot 2008            205/45R17                         A02) bis A10)
                                             (ohne                                                     BF1)
                                             Radhausverbreiterungen) 215/45R17


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             C                              e2*2007/46*0070*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             50 bis 96       Peugeot 2008            195/50R17                         A02) bis A10)
                                             (mit                    GH8) N205)                        BF1)
                                             Radhausverbreiterungen)
                                                                     205/45R17
§ 22 50539, Erweiterung 02




                                                                     215/45R17


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             4                             e2*2001/116*0362*..
                             4                             e2*2007/46*0101*..
                             4*****                        e2*2001/116*0362*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             66 bis 120      Peugeot 308            205/45R17                          A02) bis A10)
                                                                    G6Y) N215) T88)                    BF1) EF0) ER1)

                                                                     205/50R17
                                                                     N215)

                                                                     215/45R17

                                                                     215/50R17
                                                                     A01) G6L) K88)

                                                                     225/45R17
                                                                     A01) K88)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                1a
                             Seite :                     4/7
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             7                              e2*2001/116*0365*..
                             7                              e2*2007/46*0001*..
                             7*****                         e2*2001/116*0365*..
                             B9                             N128
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             55 bis 88       Peugeot Partner         205/50R17                         A02) bis A10)
                                                                     A01) K03)                         BF1) E55) ER1)

                                                                     215/45R17
                                                                     T91)

                                                                     225/45R17
                                                                     A01) K03)


                             Auflagen und Hinweise
§ 22 50539, Erweiterung 02




                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                                    zulässig.

                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.

                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.

                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                1a
                             Seite :                     5/7
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.

                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                                    werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 29 mm
                                    Anzugsmoment: 110 Nm
§ 22 50539, Erweiterung 02




                             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 29 mm
                                    Anzugsmoment: 120 Nm

                             E55)   Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

                             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                             ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                                  einer Achslast von 1050 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                             G6L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16 ausgerüstet oder
                                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                                    und G01) zu beachten.

                             G6Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                                  205/55R16, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                                  den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                                  in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                                  beachten.

                             G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder
                                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                                  und G01) zu beachten.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                1a
                             Seite :                     6/7
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             GH8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                                  195/65R15, 205/50R17, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                                  den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                                  in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                                  beachten.

                             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§ 22 50539, Erweiterung 02




                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                                    um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                                    mm aufzuweiten.

                             K87)   An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
                                    • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis zum
                                      Stoßfänger vollständig umzulegen oder zu kürzen (Restbreite max. 3 mm)
                                    • die Filzinnenkotflügel sind im Bereich der Radhauskante um ca. 30 mm nach oben zu
                                      versetzen und mit dem Radhaus zu verkleben.

                             K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                                    erforderlich:
                                    • die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen,
                                    • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen

                             K98)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende
                                    Maßnahmen erforderlich:
                                    • die Radhauskante ist im Bereich 30° vor bis 20° hinter Radmitte umzulegen,
                                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                1a
                             Seite :                     7/7
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             K107) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                                   gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                                   • im gesamten Radhauskantenverlauf ist der Filzinnenkotflügel um einen 100mm breiten
                                     Streifen zu kürzen, der Rest ist eng an das Innenradhaus zu kleben,
                                   • die Blechradhauskante, welche sich 10 mm oberhalb der Kunststoffverbreiterung befindet,
                                     ist im Bereich 100mm vor und hinter der Radmitte um 10mm aufzuweiten.

                             K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                                   gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                                   • die Blechradhauskante, welche sich 20 mm oberhalb der Kunststoffverbreiterung befindet,
                                     ist im Bereich 30 Grad vor der Radmitte bis zur Oberkante Stoßfänger um 10 mm
                                     aufzuweiten.

                             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§ 22 50539, Erweiterung 02




                             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             Die Anlage 1a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                             Sonderräder Typ 8000/G5 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

                             Geschäftsstelle Essen, 05.02.2020