Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 5 Radtyp: 8000/G5 Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 07.02.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller : DAIHATSU, HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, OPEL / VAUXHALL, SUZUKI, TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 100435541 I541 8000/G5 LK100/Y Ø54.1-Ø75 54,1 Aluminium 580 2040 01/13 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: MATERIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M4 e13*2001/116*0198*.. 67 - 76 215/35R17 79 22I; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : PB; PBT 110 Nm für Typ : MC; MCT; TB; TBI Verkaufsbezeichnung: ACCENT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MC e4*2001/116*0103*.. 71 - 83 205/40R17 84 24C; 24M Stufenheck; MCT e4*2001/116*0110*.. Schrägheck; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 5 Radtyp: 8000/G5 Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 07.02.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GETZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TB e4*98/14*0066*.. 46 - 78 215/35R17 79 21B; 22B; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 5CW 12A; 51A; 71K; 721; 46 - 81 205/40R17 80 21B; 22B; 24C; 24D; 725; 73C; 74A; 74P 54A 215/35R17 83 21B; 22B; 24C; 24D TBI e4*2001/116*0123*.. 48 - 78 205/40R17 80 21B; 22B; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 215/35R17 79 21B; 22B; 24C; 24D; 725; 73C; 74A; 74P 5CW 215/35R17 83 21B; 22B; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI i20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PB e11*2001/116*0333*.. 55 - 94 205/40R17 84 21P; 22F; 24C; 244; 2-türig; 4-türig; PBT e11*2007/46*0129*.. 247 Frontantrieb; 215/40R17 83 21B; 22F; 24C; 244; 10B; 11G; 11H; 11K; 247 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DC (ab e11*98/14*0132*04) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DE; UB Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DC; (nur bis e11*98/14*0132*03) Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: JB / Rio Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e4*2001/116*0093*.. 65 - 83 205/40R17 84 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 215/35R17 83 21P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 215/40R17 83 21P; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P 71 - 83 205/40R17 80 24J; 24M; 5DA Verkaufsbezeichnung: KIA RIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DC e11*98/14*0132*.. 55 - 72 205/40R17 80 21B; 22B; 24J; 367; nur bis 54A; 80I e11*98/14*0132*03; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P DC e11*98/14*0132*.. 55 - 72 205/40R17 80 21B; 22B; 24J; 367; ab e11*98/14*0132*04; 54A; 80I 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 5 Radtyp: 8000/G5 Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 07.02.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: RIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UB e11*2007/46*0195*.. 55 - 80 205/45R17 88 248; 26N; 26P; 27H Schrägheck; 215/40R17 83 24J; 248; 26B; 26N; Frontantrieb; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 215/45R17 87 24J; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 721; 27F 725; 729; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EC e13*96/79*0027*.., 65 - 98 215/40R17-83 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; F946 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NA e2*93/81*0163*.., 66 - 96 205/40R17 21B; 21L; 22B; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; F488 362; 54A; 631 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P NB e11*96/79*0083*.., 81 - 107 205/40R17-80 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; e11*98/14*0083*.. 225/35R17 82 22B; 24J; 24M; 66V 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e13*2001/116*0254*.. 50 - 76 205/40R17 80 21P; 22I; 22M; 24J; Schrägheck; DE 1 e13*2001/116*0255*.. 24M; 54A Frontantrieb; DEE e13*2007/46*1070*.. 215/35R17 79 21P; 22I; 22M; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA e13*96/27*0023*.. 52 - 65 205/40R17-84 22B; 24M Mazda 323P; Reinf 54 - 65 205/40R17-80 22B; 24M; 5DA 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P BA e13*96/27*0023*.., 65 - 84 205/40R17-80 5DA Mazda 323F; G878 205/40R17-84 10B; 11G; 11H; 11K; Reinf 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 5 Radtyp: 8000/G5 Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 07.02.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA e13*96/27*0023*.., 52 - 84 205/40R17-84 22B Mazda 323C/S; Reinf G878 54 - 84 205/40R17-80 Ottomotor; 22B; 5DA 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P BG F276 41 - 94 205/40R17 22B; 24J; 24M; 33H; 10B; 11G; 11H; 11K; 631 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 84 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; 21B; Stufenheck; e1*98/14*0094*.. 22B; 24J; 24M; 5DA 10B; 11G; 11H; 11K; BJD e1*98/14*0181*.. 52 - 96 205/40R17 84 21B; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 84 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; 21B; Schrägheck; e1*98/14*0094*.. 22B; 24D; 24J; 5DA 10B; 11G; 11H; 11K; BJD e1*98/14*0181*.. 52 - 96 205/40R17 84 21B; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: AGILA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GMIA e50*2001/116*0010*.. 48 - 63 215/35R17 79 21B; 22B; 24C; 24D Frontantrieb; H-B e4*2001/116*0135*.. 48 - 69 205/40R17 80 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : ER; FZ; EZ; FH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NH; NZ; MZ; MH; EX Anzugsmoment der Befestigungsteile : 80 Nm für Typ : FH 85 Nm für Typ : ER; EX; EZ; FZ; MH; MZ; NH; NZ Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 5 Radtyp: 8000/G5 Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 07.02.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Verkaufsbezeichnung: IGNIS, SWIFT NEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FH e4*98/14*0047*.. 61 - 80 205/40R17 80 21B; 22B; 22L; 24C; Allradantrieb; 24M; 362 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 80G Verkaufsbezeichnung: SPLASH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EX e4*2001/116*0130*.. 48 - 69 205/40R17 80 21P; 22B; 24C; 24D Frontantrieb; 215/35R17 79 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUBARU JUSTY G3X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 205/40R17 80 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 215/35R17 79 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI IGNIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MH e4*2001/116*0070*.. 51 - 73 205/40R17 80 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 215/35R17 79 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI LIANA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ER e4*98/14*0054*.. 66 - 78 205/40R17 80 21B; 21L; 22B; 22L Stufenheck; 215/40R17 83 21B; 21L; 22B; 22L; Schrägheck; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 205/40R17 80 22I; 24M nur bis 215/35R17 79 21P; 22I; 24J; 24M e4*2001/116*0102*01; 215/40R17 83 21P; 22B; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 205/40R17 80 22I; 24M ab 215/35R17 79 21P; 22I; 24J; 24M e4*2001/116*0102*02; 215/40R17 83 21P; 22B; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 5 Radtyp: 8000/G5 Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 07.02.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EZ e4*2001/116*0102*.. 68 215/35R17 79 24D; 24J nur bis 215/40R17 83 24D; 24J e4*2001/116*0102*01; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P EZ e4*2001/116*0102*.. 68 215/35R17 79 24D; 24J ab 215/40R17 83 24D; 24J e4*2001/116*0102*02; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 205/40R17 80 22B; 24J; 248; 270 Schrägheck; e4*2007/46*0294*.. 215/40R17 83 21P; 22B; 24J; 248; Allradantrieb; 271 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 205/40R17 80 22I; 24M nur bis 215/35R17 79 21P; 22I; 24J; 24M e4*2001/116*0090*03; 215/40R17 83 21P; 22B; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 205/40R17 80 22I; 24J; 24M ab 215/35R17 79 21P; 22I; 24D; 24J e4*2001/116*0090*04; 215/40R17 83 21P; 22B; 24D; 24J Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 205/40R17 80 22B; 24J; 248; 270 Frontantrieb; e4*2007/46*0293*.. 215/40R17 83 21P; 22B; 24J; 248; 10B; 11G; 11H; 11K; 271 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : AJ1(a); E10; E11; E11U; E12J; E12J1; E12T; E12U; T 18; XP13M(a); XP9(a); XP9F(a) 110 Nm für Typ : L5; W3 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 5 Radtyp: 8000/G5 Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 07.02.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CELICA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T 18 F411 77 215/40R17-83 22B schmale Ausführung; bis Nachtrag 2; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E10 e6*93/81*0005*.., 53 - 84 215/40R17-83 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; G072 24M; 5DW 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P E11 e6*95/54*0043*.. 51 - 81 205/40R17-84 21B; 22B; 22F; 24C; Frontantrieb; E11U e11*98/14*0102*.. Reinf 24M; 367 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P E12J e11*2001/116*0180*.., 66 - 81 205/45R17 84 21B; 22B; 24J; 5EA Kombi; Stufenheck; e11*98/14*0180*.. E12T e11*2001/116*0181*.., 66 - 141 205/45R17 84W 21B; 22B; 24J; 5EA Schrägheck; e11*98/14*0181*.. E12U e11*2001/116*0179*.., 215/40R17 85 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; e11*98/14*0179*.. 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E12J1 e11*98/14*0178*.. 66 - 99 205/45R17 84 22B; 24J; 5EA 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 85 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA IQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AJ1(a) e6*2001/116*0119*.. 50 - 66 205/40R17 80 21P; 22B; 24C; 244 Frontantrieb; 205/45R17 84 21P; 22B; 24C; 244 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 21B; 22B; 24C; 244 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA MR2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen W3 e11*98/14*0128*.. 103 205/40R17 80 TAW; 21B; 24J; 57E 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 TAW; 24D; 57F 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PASEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L5 e6*93/81*0019*.. 66 225/35R17-82 21B; 22B; 22F; 24C; Cabrio; Coupe; 24M; 367; 66V 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 5 Radtyp: 8000/G5 Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 07.02.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 Verkaufsbezeichnung: Toyota Yaris, Daihatsu Charade Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 98 205/40R17 80 22I; 24D; 24J Yaris TS; 205/45R17 84 22I; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 215/35R17 83 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 215/40R17 83 22B; 24D; 24J 725; 73C; 74A; 74P XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 51 - 74 205/40R17 80 22I; 24D; 24J Toyota Yaris; XP9F(a) e11*2001/116*0249*.. 215/35R17 83 22I; 24D; 24J Daihatsu Charade; 215/40R17 83 22B; 24D; 24J Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. 51 - 73 205/40R17 84 24J; 26B; 26N; 27B Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 5 Radtyp: 8000/G5 Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 07.02.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 5 Radtyp: 8000/G5 Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 07.02.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 5 Radtyp: 8000/G5 Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 07.02.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 874kg. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 80I) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Steuerleitungen für ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination herzustellen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 5 Radtyp: 8000/G5 Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 07.02.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 TAW) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Radgröße: Reifengröße: Vorderachse: 7 - 7 1/2 x 17 205/40R17 Hinterachse: 7 - 8 x 17 215/40R17 Die Maulweite an der Vorderachse muß kleiner/gleich der an der Hinterachse und die Einpreßtiefe an der Vorderachse muß größer/gleich der an der Hinterachse sein. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 5 Radtyp: 8000/G5 Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 07.02.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: UB Genehm.Nr.: e11*2007/46*0195*.. Handelsbez.: RIO Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 340 y = 380 VA 26P x = 290 y = 330 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 340 y = 380 8 VA 26J x = 340 y = 380 30 VA 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 33 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 5 Radtyp: 8000/G5 Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 07.02.2014 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XP13M(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0152*.. Handelsbez.: TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 325 VA 26P x = 270 y = 275 VA 27B x = 300 y = 335 HA 27I x = 250 y = 285 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 320 y = 325 8 VA 26J x = 320 y = 325 25 VA 27H x = 300 y = 335 8 HA 27F x = 300 y = 335 19 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.