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							Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: 8000/G5
Hersteller: FONDMETAL S.p.A.                                      Stand: 07.02.2014
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Fahrzeughersteller                      : DAIHATSU, HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi,
                                          HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, OPEL / VAUXHALL,
                                          SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-  zul.       zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff      Rad-       Abroll    ab
               Kennzeichnung                 Kennzeichnung         (mm)                   last       umf.      Fertig
               Rad                           Zentrierring                                 (kg)       (mm)      datum
100435541 I541 8000/G5 LK100/Y               Ø54.1-Ø75                   54,1   Aluminium     580      2040     01/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIHATSU
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MATERIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
M4           e13*2001/116*0198*.. 67 - 76      215/35R17 79      22I; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
                                          (IND)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 107 Nm für Typ : PB; PBT
                                          110 Nm für Typ : MC; MCT; TB; TBI
Verkaufsbezeichnung:     ACCENT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
MC           e4*2001/116*0103*.. 71 - 83       205/40R17 84      24C; 24M                  Stufenheck;
MCT          e4*2001/116*0110*..                                                           Schrägheck;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: 8000/G5
Hersteller: FONDMETAL S.p.A.                                      Stand: 07.02.2014
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Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI GETZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
TB           e4*98/14*0066*.. 46 - 78 215/35R17 79               21B; 22B; 24C; 24D;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                 5CW                      12A; 51A; 71K; 721;
                                     46 - 81     205/40R17 80    21B; 22B; 24C; 24D;      725; 73C; 74A; 74P
                                                                 54A
                                                 215/35R17 83    21B; 22B; 24C; 24D
TBI            e4*2001/116*0123*..   48 - 78     205/40R17 80    21B; 22B; 24C; 24D;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                 54A                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                 215/35R17 79    21B; 22B; 24C; 24D;      725; 73C; 74A; 74P
                                                                 5CW
                                                 215/35R17 83    21B; 22B; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI i20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
PB           e11*2001/116*0333*.. 55 - 94        205/40R17 84    21P; 22F; 24C; 244;      2-türig; 4-türig;
PBT          e11*2007/46*0129*..                                 247                      Frontantrieb;
                                                 215/40R17 83    21B; 22F; 24C; 244;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                 247                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : KIA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : DC (ab e11*98/14*0132*04)
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : DE; UB
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : DC; (nur bis e11*98/14*0132*03)
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     JB / Rio
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
DE           e4*2001/116*0093*.. 65 - 83         205/40R17 84    24J; 24M                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 215/35R17 83    21P; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                 215/40R17 83    21P; 24J; 24M            725; 73C; 74A; 74P
                                     71 - 83     205/40R17 80    24J; 24M; 5DA

Verkaufsbezeichnung:     KIA RIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
DC           e11*98/14*0132*..   55 - 72         205/40R17 80    21B; 22B; 24J; 367;      nur bis
                                                                 54A; 80I                 e11*98/14*0132*03;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
DC             e11*98/14*0132*..     55 - 72     205/40R17 80    21B; 22B; 24J; 367;      ab e11*98/14*0132*04;
                                                                 54A; 80I                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: 8000/G5
Hersteller: FONDMETAL S.p.A.                                      Stand: 07.02.2014
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Verkaufsbezeichnung:     RIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
UB           e11*2007/46*0195*..     55 - 80   205/45R17 88      248; 26N; 26P; 27H       Schrägheck;
                                               215/40R17 83      24J; 248; 26B; 26N;      Frontantrieb;
                                                                 27F                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                               215/45R17 87      24J; 248; 26B; 26N;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 27F                      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : MAZDA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
EC           e13*96/79*0027*.., 65 - 98        215/40R17-83      21B; 22B; 24D; 24J       10B; 11G; 11H; 11K;
               F946                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
NA           e2*93/81*0163*.., 66 - 96         205/40R17         21B; 21L; 22B; 24C;      10B; 11G; 11H; 11K;
               F488                                              362; 54A; 631            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
NB             e11*96/79*0083*..,    81 - 107 205/40R17-80       24J; 24M                 10B; 11G; 11H; 11K;
               e11*98/14*0083*..              225/35R17 82       22B; 24J; 24M; 66V       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
DE           e13*2001/116*0254*.. 50 - 76      205/40R17 80      21P; 22I; 22M; 24J;      Schrägheck;
DE 1         e13*2001/116*0255*..                                24M; 54A                 Frontantrieb;
DEE          e13*2007/46*1070*..               215/35R17 79      21P; 22I; 22M; 24C;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                 24D                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.. 52 - 65         205/40R17-84      22B; 24M                 Mazda 323P;
                                               Reinf
                                     54 - 65   205/40R17-80      22B; 24M; 5DA            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
BA             e13*96/27*0023*..,    65 - 84   205/40R17-80      5DA                      Mazda 323F;
               G878                            205/40R17-84                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                               Reinf
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: 8000/G5
Hersteller: FONDMETAL S.p.A.                                      Stand: 07.02.2014
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.., 52 - 84        205/40R17-84      22B                      Mazda 323C/S;
                                               Reinf
               G878                  54 - 84   205/40R17-80      Ottomotor; 22B; 5DA     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
BG             F276                  41 - 94   205/40R17         22B; 24J; 24M; 33H;     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                 631                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
BJ             e1*97/27*0094*..,     52 - 84   205/40R17 80      nicht Dieselmotor; 21B; Stufenheck;
               e1*98/14*0094*..                                  22B; 24J; 24M; 5DA      10B; 11G; 11H; 11K;
BJD            e1*98/14*0181*..      52 - 96   205/40R17 84      21B; 22B; 24J; 24M      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
BJ             e1*97/27*0094*..,     52 - 84   205/40R17 80      nicht Dieselmotor; 21B; Schrägheck;
               e1*98/14*0094*..                                  22B; 24D; 24J; 5DA      10B; 11G; 11H; 11K;
BJD            e1*98/14*0181*..      52 - 96   205/40R17 84      21B; 22B; 24D; 24J      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AGILA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
GMIA         e50*2001/116*0010*.. 48 - 63      215/35R17 79      21B; 22B; 24C; 24D       Frontantrieb;
H-B          e4*2001/116*0135*.. 48 - 69       205/40R17 80      21P; 22B; 24C; 24D       10B; 11G; 11H; 11K;
                                               215/40R17 83      21B; 22B; 24C; 24D       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SUZUKI
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : ER; FZ; EZ; FH
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : NH; NZ; MZ; MH; EX
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 80 Nm für Typ : FH
                                           85 Nm für Typ : ER; EX; EZ; FZ; MH; MZ; NH; NZ




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: 8000/G5
Hersteller: FONDMETAL S.p.A.                                      Stand: 07.02.2014
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Verkaufsbezeichnung:     IGNIS, SWIFT NEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
FH           e4*98/14*0047*..    61 - 80 205/40R17 80            21B; 22B; 22L; 24C;      Allradantrieb;
                                                                 24M; 362                 Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          80G

Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69       205/40R17 80      21P; 22B; 24C; 24D       Frontantrieb;
                                               215/35R17 79      21B; 22B; 24C; 24D       10B; 11G; 11H; 11K;
                                               215/40R17 83      21B; 22B; 24C; 24D       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 205/40R17 80            22B; 24C; 24D            10B; 11G; 11H; 11K;
                                         215/35R17 79            22B; 24C; 24D            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73       205/40R17 80      22B; 24C; 24D            10B; 11G; 11H; 11K;
                                               215/35R17 79      22B; 24C; 24D            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI LIANA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
ER           e4*98/14*0054*..  66 - 78         205/40R17 80      21B; 21L; 22B; 22L       Stufenheck;
                                               215/40R17 83      21B; 21L; 22B; 22L;      Schrägheck;
                                                                 24J; 24M                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 205/40R17 80            22I; 24M                 nur bis
                                         215/35R17 79            21P; 22I; 24J; 24M       e4*2001/116*0102*01;
                                         215/40R17 83            21P; 22B; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   205/40R17 80      22I; 24M                 ab
                                               215/35R17 79      21P; 22I; 24J; 24M       e4*2001/116*0102*02;
                                               215/40R17 83      21P; 22B; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: 8000/G5
Hersteller: FONDMETAL S.p.A.                                      Stand: 07.02.2014
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 68   215/35R17 79               24D; 24J                 nur bis
                                      215/40R17 83               24D; 24J                 e4*2001/116*0102*01;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   68        215/35R17 79      24D; 24J                 ab
                                               215/40R17 83      24D; 24J                 e4*2001/116*0102*02;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
FZ             e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   205/40R17 80      22B; 24J; 248; 270       Schrägheck;
               e4*2007/46*0294*..              215/40R17 83      21P; 22B; 24J; 248;      Allradantrieb;
                                                                 271                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   205/40R17 80      22I; 24M                 nur bis
                                               215/35R17 79      21P; 22I; 24J; 24M       e4*2001/116*0090*03;
                                               215/40R17 83      21P; 22B; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   205/40R17 80      22I; 24J; 24M            ab
                                               215/35R17 79      21P; 22I; 24D; 24J       e4*2001/116*0090*04;
                                               215/40R17 83      21P; 22B; 24D; 24J       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
NZ             e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   205/40R17 80      22B; 24J; 248; 270       Frontantrieb;
               e4*2007/46*0293*..              215/40R17 83      21P; 22B; 24J; 248;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                 271                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : TOYOTA
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 103 Nm für Typ : AJ1(a); E10; E11; E11U; E12J; E12J1; E12T; E12U;
                                            T 18; XP13M(a); XP9(a); XP9F(a)
                                            110 Nm für Typ : L5; W3




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: 8000/G5
Hersteller: FONDMETAL S.p.A.                                      Stand: 07.02.2014
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Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
T 18         F411             77     215/40R17-83                22B                      schmale Ausführung;
                                                                                          bis Nachtrag 2;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
E10          e6*93/81*0005*.., 53 - 84 215/40R17-83              21B; 22B; 22F; 24C;      10B; 11G; 11H; 11K;
               G072                                              24M; 5DW                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
E11            e6*95/54*0043*..      51 - 81   205/40R17-84      21B; 22B; 22F; 24C;      Frontantrieb;
E11U           e11*98/14*0102*..               Reinf             24M; 367                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
E12J           e11*2001/116*0180*.., 66 - 81  205/45R17 84  21B; 22B; 24J; 5EA            Kombi; Stufenheck;
               e11*98/14*0180*..
E12T           e11*2001/116*0181*.., 66 - 141 205/45R17 84W 21B; 22B; 24J; 5EA            Schrägheck;
               e11*98/14*0181*..
E12U           e11*2001/116*0179*..,          215/40R17 85  21B; 22B; 24J; 24M            10B; 11G; 11H; 11K;
               e11*98/14*0179*..
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
E12J1        e11*98/14*0178*.. 66 - 99 205/45R17 84              22B; 24J; 5EA            10B; 11G; 11H; 11K;
                                       215/40R17 85              22B; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA IQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
AJ1(a)       e6*2001/116*0119*.. 50 - 66       205/40R17 80      21P; 22B; 24C; 244       Frontantrieb;
                                               205/45R17 84      21P; 22B; 24C; 244       10B; 11G; 11H; 11K;
                                               215/40R17 83      21B; 22B; 24C; 244       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA MR2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
W3           e11*98/14*0128*.. 103             205/40R17 80      TAW; 21B; 24J; 57E       10B; 11G; 11H; 11K;
                                               215/40R17 83      TAW; 24D; 57F            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PASEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
L5           e6*93/81*0019*..  66     225/35R17-82               21B; 22B; 22F; 24C;      Cabrio; Coupe;
                                                                 24M; 367; 66V            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: 8000/G5
Hersteller: FONDMETAL S.p.A.                                      Stand: 07.02.2014
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Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 98      205/40R17 80           22I; 24D; 24J            Yaris TS;
                                          205/45R17 84           22I; 24D; 24J            10B; 11G; 11H; 11K;
                                          215/35R17 83           22I; 24D; 24J            12A; 51A; 71K; 721;
                                          215/40R17 83           22B; 24D; 24J            725; 73C; 74A; 74P
XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 51 - 74 205/40R17 80           22I; 24D; 24J            Toyota Yaris;
XP9F(a)      e11*2001/116*0249*..         215/35R17 83           22I; 24D; 24J            Daihatsu Charade;
                                          215/40R17 83           22B; 24D; 24J            Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
XP13M(a)     e11*2007/46*0152*.. 51 - 73 205/40R17 84 24J; 26B; 26N; 27B                  Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: 8000/G5
Hersteller: FONDMETAL S.p.A.                                      Stand: 07.02.2014
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       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: 8000/G5
Hersteller: FONDMETAL S.p.A.                                      Stand: 07.02.2014
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2

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Hersteller: FONDMETAL S.p.A.                                      Stand: 07.02.2014
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 874kg.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
80I)   Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Steuerleitungen für ABV-Sensoren,
       Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination
       herzustellen.



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Hersteller: FONDMETAL S.p.A.                                      Stand: 07.02.2014
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TAW) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Radgröße:             Reifengröße:
                    Vorderachse:                        7 - 7 1/2 x 17        205/40R17
                    Hinterachse:                        7 - 8 x 17            215/40R17
      Die Maulweite an der Vorderachse muß kleiner/gleich der an der Hinterachse und die Einpreßtiefe an der
      Vorderachse muß größer/gleich der an der Hinterachse sein.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.




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Hersteller: FONDMETAL S.p.A.                                      Stand: 07.02.2014
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      KIA
       Fahrzeugtyp:     UB
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0195*..
       Handelsbez.:     RIO

       Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26B                     x = 340            y = 380                     VA
              26P                     x = 290            y = 330                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26N                   x = 340       y = 380             8                 VA
              26J                   x = 340       y = 380            30                 VA
              27H                   x = 280       y = 350             8                 HA
              27F                   x = 280       y = 350            33                 HA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0045-13-WIRD-TG/N2

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Hersteller: FONDMETAL S.p.A.                                      Stand: 07.02.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     XP13M(a)
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0152*..
       Handelsbez.:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID

       Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26B                     x = 320            y = 325                     VA
              26P                     x = 270            y = 275                     VA
              27B                     x = 300            y = 335                     HA
              27I                     x = 250            y = 285                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26N                   x = 320       y = 325             8                 VA
              26J                   x = 320       y = 325            25                 VA
              27H                   x = 300       y = 335             8                 HA
              27F                   x = 300       y = 335            19                 HA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.