Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                3
                             Seite :                     1/5
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                  8000/G5
                             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                           Fondmetal
                             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                           Lk 100/Y
                             Radgröße:                                                7Jx17H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
                             Lochzahl:                                                    4
§ 22 50539, Erweiterung 02




                             Mittenlochdurchmesser:                                    75 mm
                             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                          Øi56,1 Øe75
                             geprüfte Radlast: *)                                      580 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2040 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                              moment
                             BF1         bis Modelljahr 08/2006:                                                 120 Nm
                                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                                         ab Modelljahr 09/2006:                                                  120 Nm
                                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                             BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm             110 Nm
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                3
                             Seite :                     2/5
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             MINI                           e1*2001/116*0231*..
                             R50                            e1*98/14*0168*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             55 bis 160      BMW Mini One, Mini      205/40R17                          A01) bis A10)
                                             Cooper, Mini Cooper S   K50)                               BF1) K01) K04)
                                             (Limousine)
                                                                     205/45R17


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             MINI                          e1*2001/116*0231*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             66 bis 155      BMW Mini               205/40R17                           A01) bis A10)
                                             (Cabrio)               K50)                                BF1) K01) K04)
§ 22 50539, Erweiterung 02




                                                                      205/45R17


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             MINI-N                         e1*2001/116*0343*..
                             UKL-C                          e1*2007/46*0369*..
                             UKL-K                          e1*2007/46*0370*..
                             UKL-L                          e1*2007/46*0371*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             55 bis 155       Mini                    195/45R17                         A01) bis A10)
                                             (Limousine, Kombi,       K04) N205)                        BF2) EF0)
                                             Cabrio, Coupe, Roadster)
                                                                      205/45R17
                                                                      G0B) K03) K04) K72)

                                                                      215/40R17
                                                                      K01) K02) K72) K73)


                             Auflagen und Hinweise

                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                3
                             Seite :                     3/5
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                                    zulässig.

                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.
§ 22 50539, Erweiterung 02




                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.

                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.

                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                                    werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                                    bis Modelljahr 08/2006:
                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                                    Anzugsmoment: 120 Nm
                                    ab Modelljahr 09/2006:
                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                                    Anzugsmoment: 120 Nm

                             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                                    Anzugsmoment: 110 Nm

                             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                3
                             Seite :                     4/5
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                             G0B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/60R16,
                                  185/50R17, 195/55R16, 205/40R18, 205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
                                  Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                                  oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                                  Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 50539, Erweiterung 02




                             K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K50)   An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoff-Verbreiterungen bis zur Trennfuge (auf Restdicke
                                    von 6 - 8 mm) zu kürzen; die Radhaus-Verkleidungsschale ist in diesem Bereich
                                    entsprechend nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so dass
                                    diese nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung.

                             K72)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                                    erforderlich:
                                    • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis ca. 100 mm unterhalb der
                                       Stoßfängerunterkante zu kürzen,
                                    • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.

                             K73)   An Achse 2 ist die senkrecht ins Radhaus ragende Blechkante (liegt hinter dem
                                    Filzinnenkotflügel) im Bereich von der Radmitte bis ca. 100 mm unterhalb der
                                    Stoßfängerunterkante aufzuweiten.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                3
                             Seite :                     5/5
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             Die Anlage 3 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                             Typ 8000/G5 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

                             Geschäftsstelle Essen, 05.02.2020
§ 22 50539, Erweiterung 02