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							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                4a
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                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                           8000/G5
                             Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                                    Fondmetal
                             Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                                    Lk 100/Y
                             Radgröße:                                                         7Jx17H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                                 35 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                             100 mm
                             Lochzahl:                                                            4
§ 22 50539, Erweiterung 02




                             Mittenlochdurchmesser:                                             75 mm
                             Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                                   Øi56,6 Øe75
                             geprüfte Radlast: *)                                               580 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2040 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:      OPEL

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                           Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                                             moment
                             BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm                             110 Nm

                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             S-D                           e1*2001/116*0379*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             51 bis 85       Opel Adam              195/45R17                             A02) bis A10)
                                                                    A93a)                                 BF1) EB1)

                                                                     205/45R17

                                                                     215/40R17

                                                                     215/45R17
                                                                     A01) K19) K87) K88)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                4a
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                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5



                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             S-D                           e1*2001/116*0379*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             51 bis 85       Opel Adam Rocks        195/45R17                            A02) bis A10)
                                                                    A93a)                                BF1) EB1)

                                                                      205/45R17

                                                                      215/40R17

                                                                      215/45R17
                                                                      A01) K19) K87) K88)


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             A-H                             e1*2001/116*0261*..
§ 22 50539, Erweiterung 02




                             A-H                             e1*2007/46*0344*..
                             A-H                             e11*2001/116*0246*..
                             A-H                             e11*2001/116*0247*..
                             A-H/C                           e4*2001/116*0094*..
                             A-H/NB                          e1*2001/116*0454*..
                             A-H/NB                          e1*2007/46*0340*..
                             A-H/SW                          e1*2001/116*0293*..
                             A-H/SW                          e1*2007/46*0341*..
                             GMIH                            e50*2001/116*0007*..
                             GMIJ                            e50*2001/116*0008*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             55 bis 85       Opel Astra                205/45R17                         A02) bis A10)
                                             (Limousine 3- u. 5-türig, A93)                              BF1)
                                             Kombi, StationWagon;
                                             4-Loch)                   205/50R17

                                                                      215/45R17
                                                                      A93)

                                                                      225/45R17


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             GMIB                           e50*2001/116*0001*..
                             S-D                            e1*2001/116*0379*..
                             S-D/V                          e50*2007/46*0055*..
                             S-D/VAN                        e1*2007/46*0505*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             44 bis 74       Opel Corsa D, Corsa D 195/45R17                             A02) bis A10)
                                             Van , Corsa D LPG       A93)                                BF1) EB1)
                                             (4-Loch)
                                                                     205/45R17

                                                                      215/40R17

                                                                      215/45R17
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                4a
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                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             S-D                           e1*2001/116*0379*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             51 bis 85       Opel Corsa E           195/45R17                         A02) bis A10)
                                                                                                      BF1) EB1)
                                                                     205/40R17
                                                                     A93)

                                                                     205/45R17

                                                                     215/40R17
                                                                     A01) A93a) K04) K91)

                                                                     215/45R17
                                                                     A01) K04) K13) K22) K25) K91)
§ 22 50539, Erweiterung 02




                             Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                             GMIC                        e50*2001/116*0002*..
                             X01MONOCAB                  e1*2001/116*0215*..
                             Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             51 bis 92     Opel Meriva            205/40R17                           A01) bis A10)
                                                                  T84)                                BF1) K04) K68)

                                                                     205/45R17

                                                                     215/40R17
                                                                     K03)


                             Auflagen und Hinweise

                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                                    zulässig.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                4a
                             Seite :                     4/6
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.

                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.

                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
§ 22 50539, Erweiterung 02




                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.

                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                                    werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                    Fahrzeugherstellers).

                             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                   Fahrzeugherstellers).

                             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                                    Anzugsmoment: 110 Nm

                             EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                                    • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Bosch ZOH54/22 mit belüfteter Scheibe Ø257x22 mm

                             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                4a
                             Seite :                     5/6
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                                    Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                                    kürzen.

                             K19)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
                                    aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

                             K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                                    bzw. auszuschneiden.
§ 22 50539, Erweiterung 02




                             K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                                    mm aufzuweiten.

                             K68)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                                    Maßnahmen erforderlich:
                                    • der obere Kunststoffhalter des hinteren Stoßfängers ist hinter dem Befestigungspunkt
                                      komplett zu kürzen,
                                    • das Innenradhausblech ist im Bereich des Originalbefestigungspunktes des Stoßfängers
                                      um ca. 10 mm zu kürzen,
                                    • der Übergangsbereich vom Stoßfängerende zum Blechradhaus ist um ca. 5 mm
                                      aufzuweiten,
                                    • die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante (Kunststoff) ist auf einer Länge von ca. 200 mm
                                      auf Restbreite von ca.5 mm zu kürzen,
                                    • das Stoßfängerende ist mit einer Blechtreibschraube im Übergangsbereich zum
                                      Blechradhaus zu befestigen,
                                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm unterhalb der
                                      Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).

                             K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                                    • die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
                                    • im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel
                                      ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der
                                      verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen.

                             K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                                    • die Befestigungsschraube an den Blechlasche im Bereich 30° hinter der Radmitte ist zu
                                      entfernen,
                                    • die Radhauskante und die Blechlasche sind von der Oberkante Stoßfänger bis 30° hinter der
                                      Radmitte umzulegen,
                                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                                      umgelegte Radhauskante zu klemmen.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                4a
                             Seite :                     6/6
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             K91)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                                    Maßnahmen erforderlich:
                                    • die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller
                                      bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
                                    • vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
                                      gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
                                    • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
                                      Radhauskante zu kürzen.

                             T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             Die Anlage 4a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                             Sonderräder Typ 8000/G5 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

                             Geschäftsstelle Essen, 05.02.2020
§ 22 50539, Erweiterung 02