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							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                13b
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                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                             8000/G5
                             Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                                      Fondmetal
                             Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                                      Lk 100/Y
                             Radgröße:                                                           7Jx17H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                                   35 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                               100 mm
                             Lochzahl:                                                               4
§ 22 50539, Erweiterung 02




                             Mittenlochdurchmesser:                                               75 mm
                             Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                                     Øi57,2 Øe75
                             geprüfte Radlast: *)                                                 580 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2040 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:       VW

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                            Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                                              moment
                             BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm                              110 Nm

                             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                             AA                               e13*2007/46*1167*..
                             AAN                              e13*2007/46*1182*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             44 bis 66       VW up!                    195/40R17                            A01) bis A10)
                                             (nicht Cross up!)                                              BF1) E92) K01) K04)
                                                                       205/40R17
                                                                       K13) K22) K25)

                                                                      215/35R17
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                13b
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                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             AA                            e13*2007/46*1167*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             85              VW up! GTI             195/40R17                         A01) bis A10)
                                                                                                      BF1) K01) K04)
                                                                     205/40R17
                                                                     K13) K22) K25)

                                                                     215/35R17


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             AA                            e13*2007/46*1167*..
                             AAN                           e13*2007/46*1182*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             60 bis 61       VW e-up!               195/40R17                         A01) bis A10)
§ 22 50539, Erweiterung 02




                                                                                                      BF1) K01) K04)
                                                                     205/40R17
                                                                     K13) K22) K25)

                                                                     215/35R17


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             AA                            e13*2007/46*1167*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             55 bis 66       VW Cross up!           195/40R17                         A01) bis A10)
                                                                                                      BF1) K04)
                                                                     205/40R17

                                                                     215/35R17


                             Auflagen und Hinweise

                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                                    zulässig.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                13b
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                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5



                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.

                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.

                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
§ 22 50539, Erweiterung 02




                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.

                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                                    werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                                    Anzugsmoment: 110 Nm

                             E92)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Cross up!“ und „e-up!“.

                             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                                    Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                                    kürzen.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50539 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000803-C0-072
                             Anlage-Nr. :                13b
                             Seite :                     4/4
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  8000/G5



                             K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                                    bzw. auszuschneiden.

                             K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                                    mm aufzuweiten.

                             Die Anlage 13b mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                             Typ 8000/G5 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

                             Geschäftsstelle Essen, 05.02.2020
§ 22 50539, Erweiterung 02