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							                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
                Anlage-Nr. :               11a
                Seite :                    1/6                                                          Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten


                Radtyp:                                                   8000/G5
                Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                            Fondmetal
                Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                            Lk 112/Y
                Radgröße:                                                 7Jx17H2
                Rad-Einpresstiefe:                                         42 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
                Lochzahl:                                                     5
§ 22 50539*01




                Mittenlochdurchmesser:                                   75,10 mm
                Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                           Øi57,1 Øe75
                geprüfte Radlast:                                          580 kg
                bei Reifenabrollumfang:                                   2040 mm



                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeugherstelleroder Marke        : SEAT (E)

                Radbefestigung

                Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                       moment

                1P, 1PN, 3R, 3RN, 5F, 5P, 5PN Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                         120 Nm
                                              M14x1,5, Schaftlänge 30 mm




                RA-000803-B0-072-11a~SE-5-112-57-ET42.docx
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
                Anlage-Nr. :               11a
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                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                5P                                e9*2001/116*0050*..
                5PN                               e9*2007/46*0012*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
                63 bis 147      Seat Altea, Altea XL, Toledo 205/50R17                              A02) bis A10)
                                (außer Freetrack)            A01)K03)N215)

                                                            205/50R17 M+S
                                                            A01)K03)

                                                            215/45R17
                                                            N225)

                                                            225/45R17
                                                            A01)K03)



                Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
§ 22 50539*01




                3R                                  e9*2001/116*0072*..
                3RN                                 e9*2007/46*0011*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
                75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST           205/50R17                              A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi, mit
                                kleinster Serienbereifung 215/45R17
                                195/.. oder 205/..)          A93)

                                                            225/45R17

                                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                            vorne                hinten
                                                            205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                                    V00)



                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                1P                              e9*2001/116*0052*..
                1PN                             e9*2007/46*0013*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
                63 bis 155      Seat Leon                   205/50R17                               A02) bis A10)
                                (Ausführungen mit kleinster A01)K03)
                                Sommerbereifung 195/..
                                oder 205/..)                215/45R17
                                                            A01)A93)K03)

                                                            225/45R17
                                                            A01)K01)




                RA-000803-B0-072-11a~SE-5-112-57-ET42.docx
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
                Anlage-Nr. :               11a
                Seite :                    3/6                                                                 Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                1P                              e9*2001/116*0052*..
                1PN                             e9*2007/46*0013*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
                (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
                75 bis 195      Seat Leon                   225/45R17                          A02) bis A10)
                                (Ausführungen mit kleinster A01)K01)                           EF0)
                                Sommerbereifung 225/..)
                                                            225/45R17 M+S
                                                            A01)K01)



                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                5F                                e9*2007/46*0094*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
                (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
                63 bis 110      Seat Leon, 3-türer,5-türer, 205/45R17                          A02) bis A10)
                                Kombi                       A93)                               E61)
                                (Ausführungen mit
§ 22 50539*01




                                Verbundlenker-              205/50R17
                                Hinterachse)
                                                            215/45R17
                                                            A93)

                                                            225/45R17




                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                5F                                e9*2007/46*0094*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
                (kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
                77 bis 206      Seat Leon, 3-türer, 5-türer, 205/45R17                         A02) bis A10)
                                Kombi                        A93)                              E62)EF0)
                                (Ausführungen mit
                                Mehrlenker-Hinterachse) 205/50R17

                                                            215/45R17
                                                            A93)

                                                            225/45R17




                Auflagen und Hinweise
                A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                     Muster bescheinigen zu lassen.

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                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
                Anlage-Nr. :               11a
                Seite :                    4/6                                                       Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

                A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
                     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
§ 22 50539*01




                     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
                     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                     verwenden.

                A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
                     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                     verwendet werden.

                A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                     Gutachten erlaubt wird.

                A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                     werden.

                K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
                     der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                RA-000803-B0-072-11a~SE-5-112-57-ET42.docx
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
                Anlage-Nr. :               11a
                Seite :                    5/6                                                         Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
                     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

                E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
                     „VL“.

                E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
                     „ML“.

                EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
§ 22 50539*01




                     hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                     Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

                N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

                V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
                     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
                     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
                     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
                     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



                RA-000803-B0-072-11a~SE-5-112-57-ET42.docx
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50539
                Nr. :                      RA-000803-B0-072
                Anlage-Nr. :               11a
                Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                 8000/G5


                Die Anlage Nr. 11a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
                für die Sonderräder Typ 8000/G5 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A..

                Geschäftsstelle Essen, 15.05.2015
§ 22 50539*01




                RA-000803-B0-072-11a~SE-5-112-57-ET42.docx