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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51999 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000976-C0-072
Anlage-Nr. :                 2a
Seite :                      1/8
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI04_9520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    FMI04_9520
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Fondmetal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               22 5112
Radausführungskennz.:                                        22 5112
Radgröße:                                                  9½Jx20EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                            22 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          980 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2395 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                      150 Nm
                Schaftlänge 45 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                      180 Nm
                Schaftlänge 45 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                      130 Nm
                Schaftlänge 45 mm

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS                      e1*2007/46*1818*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne             hinten
143 bis 270   Mercedes CLS           255/35R20         285/30R20             A01) bis A10)
                                     K01)              K02) K14)             BF1) V00)
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Nr. :                        RA-000976-C0-072
Anlage-Nr. :                 2a
Seite :                      2/8
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI04_9520


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                         e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243   Mercedes GLC           255/45R20                                A01) bis A10)
              (X253, ohne            K04)                                     BF1) K01)
              Verbreiterung)
                                     265/40R20
                                     K04)

                                     275/40R20
                                     K02)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                         e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 243   Mercedes GLC           255/45R20                                A01) bis A10)
              (X253, mit                                                      BF1) K01)
              Verbreiterung)         265/40R20

                                     275/40R20

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      255/45R20           285/40R20           A01) bis A10)
                                      K01)                                    BF1)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287   Mercedes GLC 43 AMG, 255/40R20                                  A01) bis A10)
              GLC 43 AMG Coupe                                                BF1) K01)
              (X253, C253)          255/45R20

                                     265/40R20

                                     275/40R20

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      255/45R20           285/40R20           A01) bis A10)
                                      K01)                                    BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51999 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000976-C0-072
Anlage-Nr. :                 2a
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI04_9520


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
204X AMG                    e1*2007/46*1884*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 375   Mercedes GLC 63 AMG, 255/45R20                                  A02) bis A10)
              GLC 63S AMG           A94a) N265)                               BF1)
              (X253, C253)
                                    265/40R20
                                    A94) N275)

                                     265/45R20
                                     N275)

                                     275/40R20
                                     A01) A94a) K01) N285)

                                     285/40R20
                                     A01) K01) N295)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      255/45R20           285/40R20           A02) bis A10)
                                      N265)               N295)               BF1) V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 255/45R20                                    A01) bis A10)
              (C253, ohne            K04)                                     BF1) K01)
              Radhausverbreiterungen
              an Achse 2)            265/40R20
                                     K04)

                                     275/40R20
                                     K02)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 255/45R20                                    A01) bis A10)
              (C253, mit                                                      BF1) K01)
              Radhausverbreiterungen 265/40R20
              an Achse 2)
                                     275/40R20

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      255/45R20           285/40R20           A01) bis A10)
                                      K01)                                    BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51999 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000976-C0-072
Anlage-Nr. :                 2a
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI04_9520


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne             hinten
145           Mercedes EQC           255/45R20         285/40R20           A01) bis A10)
                                     K01)              K02)                BF1) V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
166                         e1*2007/46*0598*..
166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
410 bis 430   Mercedes GLE AMG 63, 255/45R20 M+S                           A01) bis A10)
              AMG 63S                                                      BF1) E108) K01)
                                    265/40R20

                                     265/45R20
                                     K15) K131)

                                     275/40R20
                                     K02) K15) K131)

                                     285/40R20
                                     K02) K15) K131)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EAMG                      e1*2007/46*1878*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne             hinten
270 bis 470   Mercedes AMG GT        255/40R20 M+S     285/35R20 M+S       A02) bis A10)
                                                       A94a)               BF2) V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
221                         e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390   Mercedes S-Klasse      255/35R20                             A01) bis A10)
              (W222, ab Modell 2014) N265)                                 BF1) E98b) K01) K04) T97)

                                     255/35R20 M+S


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
221                         e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 345   Mercedes S-Klasse     255/35R20                              A01) bis A10)
              Coupe, Cabrio         K04)                                   BF1) K01) K125)
              (C217, A217)
                                    265/35R20
                                    K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51999 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000976-C0-072
Anlage-Nr. :                 2a
Seite :                      5/8
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI04_9520


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
221                         e1*2001/116*0335*..
221 AMG                     e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463   Mercedes S63 AMG      265/35R20 M+S                           A01) bis A10)
              Coupe, S65 AMG                                                BF1) K01) K02) K125)
              Coupe, S63 AMG Cabrio
              (C217, A217)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
230                         e1*98/14*0169*..
231                         e1*2007/46*0803*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 335   Mercedes SL            255/30R20                              A01) bis A10)
              (Baureihe R231)                                               BF3) E114a) E115) K01) K04)
                                                                            N265)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51999 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000976-C0-072
Anlage-Nr. :                 2a
Seite :                      6/8
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI04_9520



A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 180 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
       "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/Reifenkombination
      255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA) ausgerüstet sind oder diese
      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
      in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51999 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000976-C0-072
Anlage-Nr. :                 2a
Seite :                      7/8
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI04_9520


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
         Befestigungsniet auszuschneiden,
      • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
         zu kürzen

K131) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
      Radhauskante im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 5mm zu kürzen.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51999 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000976-C0-072
Anlage-Nr. :                 2a
Seite :                      8/8
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI04_9520


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 2a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI04_9520 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 13.11.2020