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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51999 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000976-C0-072
Anlage-Nr. :                 DE2a
Seite :                      1/6
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI04_9520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                   FMI04_9520
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Fondmetal
Montageposition:                                        Hinterachse **)
Radausführung:                                              22 5112
Radausführungskennz.:                                       22 5112
Radgröße:                                                 9½Jx20EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                           22 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         980 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2395 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades FMI04_9520, 22 5112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI04_8520 (ABE-Nr. 51998*2) an der
Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp FMI04_8520, 40 5112 (ABE-Nr. 51998*2) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                     150 Nm
                Schaftlänge 45 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51999 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000976-C0-072
Anlage-Nr. :                 DE2a
Seite :                      2/6
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI04_9520


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                         e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      8½Jx20EH2+, ET40 9½Jx20EH2+, ET22
100 bis 243   Mercedes GLC            255/45R20        255/45R20         A01) bis A10)
              (X253, ohne                              K04)              BF1)
              Verbreiterung)
Die Verwendung des Rades FMI04_9520, 22 5112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI04_8520 (ABE-Nr. 51998*2 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                         e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      8½Jx20EH2+, ET40 9½Jx20EH2+, ET22
120 bis 243   Mercedes GLC            255/45R20        255/45R20         A02) bis A10)
              (X253, mit                                                 BF1)
              Verbreiterung)          255/45R20        285/40R20         A02) bis A10)
                                                                         BF1)
Die Verwendung des Rades FMI04_9520, 22 5112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI04_8520 (ABE-Nr. 51998*2 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8½Jx20EH2+, ET40 9½Jx20EH2+, ET22
270 bis 287   Mercedes GLC 43 AMG, 255/40R20           255/40R20         A02) bis A10)
              GLC 43 AMG Coupe                                           BF1)
              (X253, C253)           255/45R20         255/45R20         A02) bis A10)
                                                                         BF1)
                                     235/45R20         265/40R20         A02) bis A10)
                                                                         BF1) V00)
                                     245/45R20         275/40R20         A02) bis A10)
                                                                         BF1) V00)
                                     255/45R20         285/40R20         A02) bis A10)
                                                                         BF1)
Die Verwendung des Rades FMI04_9520, 22 5112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI04_8520 (ABE-Nr. 51998*2 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51999 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000976-C0-072
Anlage-Nr. :                 DE2a
Seite :                      3/6
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI04_9520


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8½Jx20EH2+, ET40 9½Jx20EH2+, ET22
100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 255/45R20             255/45R20         A01) bis A10)
              (C253, ohne                              K04)              BF1)
              Radhausverbreiterungen 235/45R20         265/40R20         A01) bis A10)
              an Achse 2)                              K04)              BF1) V00)
                                     245/45R20         275/40R20         A01) bis A10)
                                                       K02)              BF1) V00)
Die Verwendung des Rades FMI04_9520, 22 5112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI04_8520 (ABE-Nr. 51998*2 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8½Jx20EH2+, ET40 9½Jx20EH2+, ET22
100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 255/45R20             255/45R20         A02) bis A10)
              (C253, mit                                                 BF1)
              Radhausverbreiterungen 235/45R20         265/40R20         A02) bis A10)
              an Achse 2)                                                BF1) V00)
                                     245/45R20         275/40R20         A02) bis A10)
                                                                         BF1) V00)
                                     255/45R20         285/40R20         A02) bis A10)
                                                                         BF1)
Die Verwendung des Rades FMI04_9520, 22 5112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI04_8520 (ABE-Nr. 51998*2 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
166                         e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8½Jx20EH2+, ET40 9½Jx20EH2+, ET22
190 bis 335   Mercedes GLE Coupe 265/50R20 M+S         265/50R20 M+S     A01) bis A10)
                                                                         BF1) E109) W275)
                                     275/45R20         275/45R20         A02) bis A10)
                                                       N285)             BF1) E109)
                                     275/45R20 M+S     275/45R20 M+S     A02) bis A10)
                                                                         BF1) E109)
                                     275/50R20         275/50R20         A01) bis A10)
                                                       N285)             BF1) E109)
                                     275/50R20 M+S     275/50R20 M+S     A01) bis A10)
                                                                         BF1) E109)
                                     285/50R20         285/50R20         A01) bis A10)
                                                       N295)             BF1) E109)
Die Verwendung des Rades FMI04_9520, 22 5112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI04_8520 (ABE-Nr. 51998*2 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51999 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000976-C0-072
Anlage-Nr. :                 DE2a
Seite :                      4/6
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI04_9520


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
166                         e1*2007/46*0598*..
166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8½Jx20EH2+, ET40 9½Jx20EH2+, ET22
410 bis 430   Mercedes GLE           275/50R20 M+S     275/50R20 M+S     A01) bis A10)
              Coupe , AMG 63,                                            BF1) E109)
              AMG 63S                285/50R20 M+S     285/50R20 M+S     A01) bis A10)
                                                                         BF1) E109)
Die Verwendung des Rades FMI04_9520, 22 5112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI04_8520 (ABE-Nr. 51998*2 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
221                         e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8½Jx20EH2+, ET40 9½Jx20EH2+, ET22
270 bis 345   Mercedes S-Klasse      255/35R20         255/35R20         A01) bis A10)
              Coupe, Cabrio                            K04) K125)        BF1)
              (C217, A217)
Die Verwendung des Rades FMI04_9520, 22 5112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI04_8520 (ABE-Nr. 51998*2 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
         durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
         wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
         Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
         Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
         entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
         zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
         weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
         Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
         Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
         Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
         Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
         die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51999 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000976-C0-072
Anlage-Nr. :                 DE2a
Seite :                      5/6
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI04_9520



A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292).

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
       bis zu einer Achslast von 1940 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
       gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
       bis zu einer Achslast von 1960 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
       gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
         Befestigungsniet auszuschneiden,
      • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
         zu kürzen
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51999 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000976-C0-072
Anlage-Nr. :                 DE2a
Seite :                      6/6
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI04_9520


M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage DE2a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI04_9520 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 13.11.2020