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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51996 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000965-B0-072
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     1 / 12                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI02_8520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               FMI02_8520
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          Fondmetal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          33 5120C
Radgröße:                                             8½Jx20EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                       33 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        750 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2395 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
560X, X1                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            V010     120 Nm
                                M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
3C, 3L, 3K, 3K-N1, 3-V, 5L, 5K, Serien- Radschraube, Kegel 60°,                    140 Nm
K-N1, 6C, UKL-C/X, X3, X-N1 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5
                                mm
X83                             Serien- Radschraube, Kegel 60°,                    140 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm




RA-000965-B0-072-04~BM-5-120-72_5-ET33.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51996 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000965-B0-072
Anlage-Nr. :                4
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Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI02_8520


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            225/35R20                            A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-             A01)G01)T90)                         E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 235/30R20
                kleinsten Serienreifen 205/..) A01)K04)T88)

                                            235/35R20
                                            A01)G01)K04)K13)K22)K25)K82)

                                            245/30R20
                                            A01)K01)K04)K82)T90)

                                            255/30R20
                                            A01)K01)K02)K82)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                                 K02)K82)           E66a)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            225/35R20                            A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-             T90)                                 E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 235/30R20
                kleinsten Serienreifen 225/..) A01)K04)T88)

                                            235/35R20
                                            A01)G01)K04)K13)K22)K25)K82)

                                            245/30R20
                                            A01)K01)K04)K82)T90)

                                            255/30R20
                                            A01)K01)K02)K82)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                                 K02)K82)           E66a)V00)




RA-000965-B0-072-04~BM-5-120-72_5-ET33.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51996 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000965-B0-072
Anlage-Nr. :                4
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Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI02_8520


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            225/35R20                           A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                 A01)G01)T90)                        E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/35R20
                e24*2007/46*0022*03, mit A01)G01)K04)K13)K22)K25)K82)T92)
                kleinsten Serienreifen 205/..)
                                               245/30R20
                                               A01)K01)K04)K82)T90)

                                          255/30R20
                                          A01)K01)K02)K82)T92)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/35R20            255/30R20           A01) bis A10)
                                                               K02)K82)T92)        E66b)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            235/35R20                            A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                 A01)G01)K04)K13)K22)K25)K82)N245)T92 E66b)
                Genehmigungs-Nr.               )
                e1*2007/46*0315*06 bzw.
                e24*2007/46*0022*03, mit 255/30R20
                kleinsten Serienreifen 225/..) A01)K01)K02)K82)T92)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/35R20            255/30R20           A01) bis A10)
                                                               K02)K82)T92)        E66b)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51996 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000965-B0-072
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Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI02_8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3-V                            e1*2007/46*0559*..
3K-N1                          e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 3er Gran Turismo    235/35R20                                     A02) bis A10)
                                        T92)                                          EF0)

                                            245/35R20

                                            255/35R20
                                            A01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                e1*2007/46*0316*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110     BMW 4er, 4er xDrive           225/35R20                               A02) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,       A01)A94)G01)T90)
                Grand Coupe 4-türig, mit
                kleinsten Serienreifen 205/..)zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                                   K04)               V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                e1*2007/46*0316*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 4er, 4er xDrive            225/35R20                              A02) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,        A01)A94)G01)N235)T90)
                Grand Coupe 4-türig, mit
                kleinsten Serienreifen 225/..) 225/35R20 M+S
                                               A01)A94)G01)T90)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/35R20            255/30R20            A01) bis A10)
                                                                 K04)T92)             V00)




RA-000965-B0-072-04~BM-5-120-72_5-ET33.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51996 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000965-B0-072
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     5 / 12                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI02_8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                           e1*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200     BMW 5er XDrive          245/30R20                            A02) bis A10)
                                        A01)K01)T90)

                                           255/30R20
                                           A01)K01)K04)T92)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                              e1*2007/46*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20                            A02) bis A10)
                (Limousine, außer 550i und
                M550D)                     255/35R20
                                           A01)K03)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                               e1*2007/46*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20                            A02) bis A10)
                (Limousine, nur 550i und N255)
                M550D)
                                          255/35R20
                                          A01)K03)N265)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                              e1*2007/46*0455*..
K-N1                            e1*2007/46*0508*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20                            A02) bis A10)
                (Kombi, außer 550i und   T95)
                M550D)
                                         255/35R20
                                         A01)K03)ER1)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51996 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000965-B0-072
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     6 / 12                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI02_8520


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                                e1*2007/46*0455*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er xDrive 255/35R20                               A02) bis A10)
                (Kombi, nur 550i und       A01)K03)ER1)
                M550D)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                                e1*2007/46*0562*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 235     BMW 6er                        225/35R20                        A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio, Grand          A94)T90)                         E19a)
                Coupe; Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen 225/..) 235/35R20
                                               A94)T92)

                                            245/30R20
                                            A94)T90)

                                            245/35R20
                                            A94)

                                            255/30R20
                                            A01)A94)K03)T92)

                                            255/35R20
                                            A01)A94a)K03)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                                e1*2007/46*0562*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 bis 330     BMW 6er                        245/35R20                        A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio, Grand          A94)                             E19a)
                Coupe. Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen 245/..) 255/30R20
                                               A01)A94)K03)T92)

                                            255/35R20
                                            A01)A94a)G01)K03)




RA-000965-B0-072-04~BM-5-120-72_5-ET33.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51996 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000965-B0-072
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     7 / 12                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI02_8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X1                             e1*2007/46*0275*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 190      BMW X1                  225/35R20                                  A02) bis A10)

                                           245/30R20
                                           A01)K03)K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/35R20            255/30R20          A02) bis A10)V00)




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                            e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                  245/35R20                                  A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)

                                           255/35R20
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3, X4                 245/35R20                               A02) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße   A01)A94)K03)K04)
                17Zoll)
                                           245/40R20
                                           A01)K03)K04)

                                           255/35R20
                                           A01)K03)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51996 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000965-B0-072
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     8 / 12                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI02_8520


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265     BMW X3, X4                 245/35R20                         A02) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße   A01)A94)K03)K04)
                18Zoll)
                                           245/40R20
                                           A01)K03)K04)

                                           255/35R20
                                           A01)K03)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                        e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Paceman John Cooper 225/30R20                           A02) bis A10)
                Works                    A01)K01)K02)K85)M00)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RA-000965-B0-072-04~BM-5-120-72_5-ET33.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51996 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000965-B0-072
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     9 / 12                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI02_8520


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
     - Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51996 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000965-B0-072
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     10 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI02_8520


ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51996 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000965-B0-072
Anlage-Nr. :                4
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Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI02_8520


K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
         vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
         an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
     - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
         auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
         Befestigungsschraube zu kürzen.

K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
         auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
         einzuformen und klebend zu befestigen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51996 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000965-B0-072
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     12 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI02_8520


T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ FMI02_8520 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A..

Geschäftsstelle Essen, 09.07.2018




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