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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51981 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000974-D0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     1 / 14
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI02_9019


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                FMI02_9019
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                           Fondmetal
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           29 5120C
               Radausführungskennz.:                                    295120C
               Radgröße:                                               9Jx19EH2+
               Rad-Einpresstiefe:                                        29 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
§22 51981*03




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      750 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2275 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                     120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                            140 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                    140 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51981 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000974-D0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     2 / 14
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI02_9019


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               390L                            e1*2001/116*0308*..
               390X                            e1*2001/116*0344*..
               392C                            e1*2001/116*0346*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 240      BMW 3er                  245/30R19                         A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,                                         BF1) K01) K04) N255) T89)
                               Cabrio, Coupe )


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3C                              e1*2007/46*0316*..
               3K                              e1*2007/46*0315*..
               3L                              e1*2007/46*0314*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 240      BMW 3er                  245/30R19                         A01) bis A10)
                               (Limousine, bis EG-                                        BF1) E66) K01) K04) N255)
                               Genehmig.-Nr.                                              T89)
§22 51981*03




                               e1*2007/46*0314*04;
                               Kombi, bis EG-
                               Genehmig.-Nr.
                               e1*2007/46*0315*05;
                               Coupe/Cabrio, bis EG-
                               Gen.-Nr.
                               e1*2007/46*0316*07 )

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3L                              e1*2007/46*0314*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive      245/35R19                         A01) bis A10)
                               (Limousine, ab EG-                                         BF2) E66a) K01) K02) K82)
                               Genehmigungs-Nr.
                               e1*2007/46*0314*05,
                               mit kleinsten
                               Serienreifen 205/..)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3L                              e1*2007/46*0314*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive      245/35R19                         A01) bis A10)
                               (Limousine, ab EG-                                         BF2) E66a) K01) K02) K82)
                               Genehmigungs-Nr.
                               e1*2007/46*0314*05,
                               mit kleinsten
                               Serienreifen 225/.. )
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51981 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000974-D0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     3 / 14
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI02_9019


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3K                              e1*2007/46*0315*..
               3K-N1                           e24*2007/46*0022*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive      245/35R19                         A01) bis A10)
                               (Kombi, ab EG-                                             BF2) E66b) K01) K02) K82)
                               Genehmigungs-Nr.                                           T93)
                               e1*2007/46*0315*06 bzw.
                               e24*2007/46*0022*03,
                               mit kleinsten
                               Serienreifen 205/..)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3K                              e1*2007/46*0315*..
               3K-N1                           e24*2007/46*0022*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive      245/35R19                         A01) bis A10)
                               (Kombi, ab EG-                                             BF2) E66b) K01) K02) K82)
§22 51981*03




                               Genehmigungs-Nr.                                           N255) T93)
                               e1*2007/46*0315*06 bzw.
                               e24*2007/46*0022*03,
                               mit kleinsten
                               Serienreifen 225/..)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               3K-N1                         e24*2007/46*0022*..
               3-V                           e1*2007/46*0559*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 265     BMW 3er Gran Turismo 245/40R19                             A01) bis A10)
                                                      K04) N255)                          BF2) K01)

                                                        255/40R19
                                                        K04)

                                                        265/35R19
                                                        K02)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3C                              e1*2007/46*0316*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 110     BMW 4er, 4er xDrive      255/30R19                         A01) bis A10)
                               (Cabrio, Coupe 2-türig,                                    BF2) G01) K01) K04) T91)
                               Grand Coupe 4-türig,
                               mit kleinsten
                               Serienreifen 205/..)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51981 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000974-D0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     4 / 14
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI02_9019


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               560X                          e1*2001/116*0322*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               145 bis 200     BMW 5er XDrive         245/35R19                                 A01) bis A10)
                                                                                                BF1) K01) K04)
                                                        255/30R19
                                                        T91)

                                                        255/35R19

                                                        265/30R19

                                                        275/30R19


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5L                             e1*2007/46*0363*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er        245/40R19                                A01) bis A10)
§22 51981*03




                               xDrive                  K03)                                     BF2) K04)
                               (Limousine, außer 550i
                               und M550D)              255/40R19
                                                       K01)

                                                        265/35R19
                                                        K01)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K02) K28)          BF2) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5L                              e1*2007/46*0363*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er         245/40R19                               A01) bis A10)
                               xDrive                   K03) N255)                              BF2) K04)
                               (Limousine, nur 550i
                               und M550D)               255/40R19
                                                        K01) N265)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K02) K28)          BF2) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51981 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000974-D0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     5 / 14
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI02_9019


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5K                             e1*2007/46*0455*..
               K-N1                           e1*2007/46*0508*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er        245/40R19                                A01) bis A10)
                               xDrive                  K03)                                     BF2) ER1) K04)
                               (Kombi, außer 550i und
                               M550D)                  255/40R19
                                                       K01)

                                                        265/35R19
                                                        K01)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K02) K28)          BF2) ER1) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 51981*03




               5K                              e1*2007/46*0455*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er         245/40R19                               A01) bis A10)
                               xDrive                   K03)                                    BF2) ER1) K04)
                               (Kombi, nur 550i und
                               M550D)                   255/40R19
                                                        K01)

                                                        265/35R19
                                                        K01)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K02) K28)          BF2) ER1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51981 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000974-D0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     6 / 14
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI02_9019


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               GT                            e1*2007/46*0215*..
               K-N1                          e1*2007/46*0508*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 330     BMW 5er GT             245/45R19                                 A02) bis A10)
                                                      N255)                                     A94) BF2) E19a) ER1)

                                                        245/45R19 M+S

                                                        255/45R19
                                                        A01) G01) K04) N265)

                                                        265/40R19
                                                        A01) K01) K04) N275)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                                                             A94) K04)          BF2) E19a) ER1) V00)
§22 51981*03




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               6C                              e1*2007/46*0562*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               230 bis 235     BMW 6er                  245/35R19                               A01) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio, Grand    A94) T93)                               BF2) E19a) K01)
                               Coupe; Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   245/40R19
                               225/..)                  A94a)

                                                        255/35R19
                                                        A94a) K04)

                                                        255/40R19
                                                        K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF2) E19a) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51981 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000974-D0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     7 / 14
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI02_9019


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               6C                              e1*2007/46*0562*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               300 bis 330     BMW 6er                  245/35R19                               A01) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio, Grand    A94) T93)                               BF2) E19a) K01)
                               Coupe. Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   245/40R19
                               245/..)                  A94a)

                                                        255/35R19
                                                        A94a) K04)

                                                        255/40R19
                                                        G01) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF2) E19a) V00)
§22 51981*03




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               701                            e1*2001/116*0490*..
               7L                             e1*2007/46*0276*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 400     BMW 7er, BMW 7er        245/45R19                                A02) bis A10)
                               xDrive                                                           BF2) E50) E70) ER1)
                               (Baureihe F01)          255/40R19

                                                        265/40R19
                                                        A01) K03) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                                                             K04)               BF2) E50) E70) ER1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               M3                            e1*2007/46*0377*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne              hinten
               272 bis 302     BMW M2, M2             245/35R19 M+S      265/35R19 M+S          A01) bis A10)
                               Competition                               K02)                   B80) BF2)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51981 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000974-D0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     8 / 14
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI02_9019


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               M3                              e1*2007/46*0377*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               317 bis 331     BMW M4                   255/35R19 M+S                           A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio)          A94)                                    BF2)

                                                        265/30R19 M+S
                                                        A94)

                                                        265/35R19 M+S

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        255/35R19 M+S        275/35R19 M+S      A01) bis A10)
                                                                             K04)               BF2)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               M5/M6                         e1*2007/46*0361*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
§22 51981*03




               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               412 bis 441     BMW M5                 255/40R19 M+S                             A02) bis A10)
                               (nur                                                             A94) BF2) E67)
                               Fahrzeugausführungen
                               ab EG-Genehmigungs-Nr.
                               e1*2007/46*0361*02)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X1                            e1*2007/46*0275*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 190      BMW X1                 245/35R19                                 A01) bis A10)
                                                                                                BF1) K03) K04)
                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/35R19            275/30R19          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K04)               BF1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X83                           e1*2001/116*0249*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     BMW X3                 245/40R19                                 A01) bis A10)
                                                                                                BF3) K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51981 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000974-D0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     9 / 14
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI02_9019


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               X3                             e1*2007/46*0512*..
               X-N1                           e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     BMW X3, X4              245/45R19                                A01) bis A10)
                               (kleinste               K03) K04)                                BF2)
                               Serienradgröße 17Zoll)
                                                       255/40R19
                                                       K01) K04)

                                                        265/40R19
                                                        K01) K02)

                                                        275/40R19
                                                        K01) K02) K80)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
§22 51981*03




                                                        K03)                 K02) K80)          BF2) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               X3                             e1*2007/46*0512*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225 bis 265     BMW X3, X4              245/45R19                                A01) bis A10)
                               (kleinste               K03) K04)                                BF2)
                               Serienradgröße 18Zoll)
                                                       255/40R19
                                                       K01) K04)

                                                        265/40R19
                                                        K01) K02)

                                                        275/40R19
                                                        K01) K02) K80)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K02) K80)          BF2) V00)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z89                              e1*2001/116*0499*..
               ZR                               e1*2007/46*0373*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 190     BMW Z4                    245/30R19                              A01) bis A10)
                               (serienmäßig kl.                                                 BF1) K01) K04) K74)
                               Sommerbereifung vorn
                               und hinten 225/45R17)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51981 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000974-D0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     10 / 14
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI02_9019


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z89                              e1*2001/116*0499*..
               ZR                               e1*2007/46*0373*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225 bis 250     BMW Z4                    245/30R19 M+S                     A01) bis A10)
                               (serienmäßig kl.                                            BF1) K01) K04) K74)
                               Sommerbereifung vorn
                               225/.. und hinten 255/..)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
§22 51981*03




                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51981 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000974-D0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     11 / 14
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI02_9019


               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B80)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 1 eine Bremsscheibe mit einem
                      Durchmesser von 380mm verbaut ist.
§22 51981*03




               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

               E50)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

               E66)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                      • Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
                      • Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
                      • Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07

               E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
                     • Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

               E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
                     • Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
                     • Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

               E67)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen BMW M5 ab EG-Genehmigungs-Nr.
                      e1*2007/46*0361*02
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51981 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000974-D0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     12 / 14
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI02_9019


               E70)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
                      • Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
                      • Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 51981*03




               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K74)   An Achse 1 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45°
                      hinter der Radmitte ein Streifen von 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
                      schnittkante) abzutrennen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51981 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000974-D0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     13 / 14
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI02_9019


               K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich von
                         Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
                      • die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
                         Radhauskante zu kürzen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante zu
                         klemmen.

               K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor
                         Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das
                         äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
                      • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
                         auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
                         Befestigungsschraube zu kürzen.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
§22 51981*03




                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51981 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000974-D0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     14 / 14
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI02_9019


               Die Anlage 1 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ FMI02_9019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 13.02.2020
§22 51981*03